Welche Zahlungsfrist sollte man für eine Rechnung wählen?

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Die Zahlungsfrist bei einer Rechnung beträgt laut BGB 30 Tage.

Die Zahlungsfrist bei einer Rechnung regelt, innerhalb welches Zeitraums die Bezahlung zu erfolgen hat. Läuft die Frist ab, ist der Schuldner in Verzug, und der Gläubiger hat das Recht, eine Mahnung zu versenden. Wir zeigen Ihnen in diesem Artikel, wie die Zahlungsfrist gesetzlich geregelt ist und welche gängigen Formulierungen man nutzen kann.

Zahlungsfrist bei Rechnung: Gesetzliche Regelung

Die Zahlungsfrist bei einer Rechnung beträgt laut BGB 30 Tage. Dabei ist zu beachten, dass eine Rechnung laut Gesetz immer sofort fällig ist, der Gesetzgeber jedoch 30 Tage Zeit zur Bezahlung einräumt. Bei einer Rechnung ohne Fristangabe oder Angabe eines Zahlungsziels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

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Diese gelten allerdings nur bei Rechnungen, die an Geschäftskunden ausgestellt werden. Rechnungen, die an Privatpersonen gestellt werden, müssen grundsätzlich die Angabe eines Zahlungsziels oder einer Zahlungsfrist enthalten, auch wenn man die gesetzlichen 30 Tage gewähren möchte. Ein Hinweis auf die gesetzliche Regelung ist dann auf die Rechnung zu schreiben.

Beginn der Zahlungsfrist bei einer Rechnung

Die Zahlungsfrist beginnt an dem Tag, an welchem der Kunde die Rechnung erhalten hat. Wird die Rechnung per Post zugestellt, geht man von drei Werktagen aus, bis diese zugestellt ist. Fällt das Ende der Zahlungsfrist auf einen Sonn- oder Feiertag, läuft sie am nächsten Werktag ab.

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Ist das Rechnungsdatum beispielsweise der 2.5., läuft die Rechnungsfrist bei postalischer Zustellung ab dem 5.5. Bei einer Frist von 14 Tagen endet sie somit am 19.5. Ab dem 20.5. ist der Empfänger in Zahlungsverzug. Frühestens dann kann eine Mahnung versendet werden.

Ist eine Zahlungsfrist bei einer Rechnung von 7 Tagen zulässig?

Das Gesetz macht keine klaren Angaben, wie lang die Zahlungsfrist mindestens gewählt werden muss. Eine Frist von 7 Tagen oder sogar weniger ist also durchaus zulässig. Man sollte jedoch realistische Fristen setzen, um dem Empfänger genügend Zeit zu geben, die Rechnung zu begleichen.

Vorsicht bei Zahlungsfrist bei einer Rechnung, die „sofort fällig“ ist

Schreibt man in eine Rechnung, dass diese „sofort fällig“ ist, könnte man meinen, dass man damit am schnellsten eine Bezahlung erreicht. Das ist jedoch nicht der Fall. Laut Gesetz ist eine Rechnung nämlich grundsätzlich sofort fällig.

Da in diesem Fall der Gesetzgeber jedoch 30 Tage Zeit gewährt, greift bei sofortiger Fälligkeit auch diese gesetzliche Frist. Bei einer sofort fälligen Rechnung kann sich der Empfänger also 30 Tage Zeit lassen. Deshalb ist es empfehlenswert, immer selbst ein Zahlungsziel oder eine Zahlungsfrist vorzugeben.

Zahlungsfrist bei einer Rechnung ohne Angabe

Erhält man eine Rechnung ohne Angabe eines Zahlungsziels oder einer Zahlungsfrist, kommt es zunächst darauf an, ob man Geschäftskunde oder Privatperson ist. Im ersten Fall gilt die gesetzliche Regelung von 30 Tagen. Im zweiten Fall ist die Rechnung ungültig und muss nicht bezahlt werden. Es ist daher wichtig, dass bei Rechnungen an Privatpersonen immer ein Zahlungsziel oder eine Zahlungsfrist angegeben wird.

Zahlungsfrist bei einer Rechnung nach VOB

In der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) sind die Zahlungsfristen geregelt, die nach Baurecht gelten. Für Abschlagsrechnungen gilt eine Zahlungsfrist von 21 Tagen nach Zugang der Rechnung.

Bei Schlussrechnungen gilt eine Frist von 30 Tagen, die in Ausnahmefällen auf 60 Tage verlängert werden kann. Die Verlängerung ist nur zulässig, wenn sie sachlich gerechtfertigt ist und beide Vertragsparteien dem zustimmen.

Zahlungsfrist einer Rechnung formulieren

Das Gesetz schreibt nicht vor, wie eine Zahlungsfrist formuliert werden soll. Es haben sich jedoch einige Wendungen eingebürgert, die allgemeingültig anerkannt sind und die man verwenden kann:

• Die Rechnung ist zahlbar innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungseingang • Die Zahlung ist sofort fällig nach Rechnungsstellung • Zahlbar innerhalb von 10 Tagen mit 3% Skonto, ansonsten 30 Tage netto • Zahlbar in 4 Monatsraten zu jeweils 50,00€ • Es gilt die gesetzliche Zahlungsfrist von 30 Tagen


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