Was gilt wenn eine Rechnung kein Zahlungsziel hat?

Lesezeit: 3 min.
Erhält man eine Rechnung ohne Zahlungsziel, greift die gesetzliche Regelung laut BGB.

Bei einer Rechnung ohne Zahlungsziel gelten besondere gesetzliche Regelungen, was die Zahlungsfristen betrifft. Welche das sind und worauf man dabei achten muss, zeigen wir Ihnen in diesem Artikel.

Rechnung ohne Zahlungsziel: Gesetzliche Regelung

Erhält man eine Rechnung ohne Zahlungsziel, greift die gesetzliche Regelung laut BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): Die Rechnung ist sofort fällig. Das bedeutet, dass der Empfänger der Rechnung schon einen Tag nach Erhalt der Rechnung in Verzug gerät, wenn er sie nicht gleich bezahlt. Laut Gesetz ist es jedoch möglich, die Rechnung bis zu 30 Tage nach Fälligkeit zu bezahlen. Dadurch ist die gesetzliche Zahlungsfrist de facto 30 Tage lang.

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Rechnung ohne Zahlungsziel bei B2B und B2C unterschiedlich

Zu beachten dabei ist auch, dass eine Rechnung ohne Zahlungsziel nur an Geschäftskunden ausgestellt werden darf. Rechnungen an Privatkunden müssen immer ein Zahlungsziel enthalten, auch wenn man die gesetzliche Zahlungsfrist von 30 Tagen gewähren möchte. Man muss in der Rechnung darauf hinweisen.

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Rechnung ohne Zahlungsziel ist sofort fällig: Formulierung

Möchte man den Empfänger einer Rechnung darauf hinweisen, dass die Rechnung sofort zu bezahlen ist, kann man das zum Beispiel mit folgender Formulierung tun:

Die Rechnung ist sofort fällig.

Wir raten Ihnen jedoch davon ab, diese Variante zu nutzen. Man mag zwar glauben, dass man somit schneller seine Bezahlung erhält, das ist jedoch ein Trugschluss. Grund dafür ist die gesetzliche Regelung, die zwar besagt, dass eine Rechnung ohne Zahlungsziel grundsätzlich sofort fällig ist, jedoch der Empfänger trotzdem 30 Tage Zeit hat, die Rechnung zu bezahlen.

Bei einer Rechnung, die sofort fällig ist, kann es also im ungünstigsten Fall passieren, dass die Bezahlung auch erst nach 30 Tagen eintrifft. Deshalb ist es immer besser, ein Zahlungsziel bzw. eine Frist vorzugeben, z.B.:

• Zahlbar bis zum xx.yy.zzzz • Zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum

Rechnung ohne Zahlungsziel: Wann Mahnung schreiben?

Hat man eine Rechnung ohne Zahlungsziel versendet, muss man erst einmal zwei Fälle voneinander unterscheiden:

• Rechnung an Privatperson: Die Rechnung ist ungültig, da nicht auf das Zahlungsziel hingewiesen wurde. Der Empfänger ist nicht verpflichtet, zu bezahlen und gerät aufgrund der Ungültigkeit auch nicht in Verzug. • Rechnung an Geschäftskunden: Es gilt hier die gesetzliche Regelung, nach der der Empfänger 30 Tage nach Rechnungsdatum in Zahlungsverzug kommt.

Eine Mahnung kann man also nur schreiben, wenn es sich um einen Geschäftskunden handelt, der auch nach 30 Tagen noch nicht bezahlt hat. Handelt es sich um eine Privatperson, sollte man eine neue Rechnung mit Zahlungsziel ausstellen. Erst wenn dort die Fälligkeit abgelaufen ist und keine Bezahlung erfolgt, darf gemahnt werden.

Fazit: Rechnung ohne Zahlungsziel nicht empfehlenswert

Eine Rechnung ohne Zahlungsziel kann nur im B2C-Bereich ausgestellt werden. An Privatpersonen darf nur eine Rechnung mit der Angabe eines Zahlungsziels versendet werden, oder mit dem Hinweis auf die gesetzliche Zahlungsfrist.

Auch wenn man im B2B-Bereich auf die Angabe des Zahlungsziels verzichten kann, raten wir Ihnen davon ab. Ebenfalls empfehlen wir Ihnen, auf die Formulierung „sofort fällig“ zu verzichten, da sich Kunden auch hierbei 30 Tage lang mit der Bezahlung Zeit lassen können. Anstatt einer Rechnung ohne Zahlungsziel ist es also besser, entweder eine bestimmte Frist oder ein bestimmtes Datum anzugeben.


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