Forderungen: Diese Arten sollten Sie kennen

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Sowohl Forderungen als auch Verbindlichkeiten haben Fälligkeitsdaten.

Forderungen sind rechtsverbindliche Instrumente, mit denen ein Unternehmen (finanzielle) Ansprüche gegen seine Gläubiger geltend macht. Welche Arten von Forderungen es gibt und wie man sie bilanziert, lesen Sie in diesem Artikel.

Forderungen: Definition

Eine Forderung ist der Anspruch, den ein Gläubiger auf eine Leistung eines Schuldners hat. In der Regel ist die Leistung finanzieller Natur. Schickt ein Unternehmen eine Rechnung an einen Kunden, ist der offene Rechnungsbetrag die Forderung.

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Das Gegenteil einer Forderung ist die Verbindlichkeit. Erhält das Unternehmen von seinem Lieferanten eine Rechnung, stellt diese aus Sicht des Unternehmens eine Verbindlichkeit dar, da es den Rechnungsbetrag zu einem bestimmten Zeitpunkt zu begleichen hat. Für den Lieferanten handelt es sich um eine Forderung.

Beispiel einer Forderung

Ein Unternehmen schickt eine Rechnung an einen Kunden. Die Höhe des Rechnungsbetrags ist 1.000 Euro. Dieser Betrag stellt die Forderung dar. Aus Sicht des Kunden handelt es sich um eine Verbindlichkeit.

Sowohl Forderungen als auch Verbindlichkeiten haben Fälligkeitsdaten. Das heißt, dass der Rechnungsbetrag spätestens zu einem bestimmten Zeitpunkt beglichen sein muss, da der Schuldner ansonsten in Zahlungsverzug gerät.

Forderungen aus Sicht der Bilanz

Wird eine Bilanz erstellt, tauchen die Forderungen auf der Aktivseite auf. Sie gehören zum Umlaufvermögen und werden als "Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände" bilanziert. Dabei wird zwischen verschiedenen Arten von Forderungen unterschieden.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Erbringt ein Unternehmen eine Leistung an einen Kunden oder liefert ihm ein Produkt aus, sind die damit einhergehenden Rechnungen die Forderungen. Sie werden in der Bilanz als Forderungen aus Lieferungen und Leistungen geführt.

Eine Lieferung kann zum Beispiel im Onlinehandel das Versenden eines Produkts sein und die zugehörige Forderung die Rechnung, die der Kunde bezahlen muss. Eine Leistung ist meist eine Dienstleistung, zum Beispiel wenn ein IT-Dienstleister die Server eines Unternehmens wartet. Die Rechnung für diese Dienstleistung stellt dann eine Forderung dar.

Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Hat ein Unternehmen ein Tochterunternehmen, die gegenseitig Lieferungen oder Leistungen voneinander beziehen, sind die Rechnungen dafür die Forderungen. Wenn zum Beispiel die Muttergesellschaft eine Dienstleistung für die Tochtergesellschaft erbringt, stellt sie dafür eine Rechnung aus, und verbucht diese in ihrer Bilanz als Forderung. Für die Tochtergesellschaft stellt die Rechnung eine Verbindlichkeit dar.

Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Dies ist ähnlich wie der Fall von verbundenen Unternehmen, nur wird hier unterschieden, dass ein Unternehmen lediglich Anteile an einem anderen Unternehmen hält und nicht vollständiger Eigner ist.

Sonstige Vermögensgegenstände

Bei diesem Punkt handelt es sich um einen Sammelposten. Passen Forderungen in keine der drei oben genannten Kategorien, werden sie unter diesem Punkt aufgeführt. Hierzu zählen zum Beispiel Forderungen gegen das Finanzamt (wenn eine Steuerrückzahlung erwartet wird) oder Kautionen.

Einwandfreie, zweifelhafte und uneinbringliche Forderungen

Eine einwandfreie Forderung ist der Normalfall. Hier liegt kein Ausfallrisiko seitens des Schuldners vor und er begleicht die Forderung betragsgenau und innerhalb der Zahlungsfrist.

Manchmal kommt es jedoch auch vor, dass eine Forderung vom Schuldner nicht beglichen wird oder beglichen werden kann. Man unterscheidet in diesem Fall zwischen zweifelhaften und uneinbringlichen Forderungen.

Eine zweifelhafte Forderung liegt dann vor, wenn der Schuldner beispielsweise Insolvenz angemeldet hat und noch nicht klar ist, ob genügend Insolvenzmasse vorliegt, um die Forderung vollständig zu begleichen. Der Gläubiger schätzt dann das Ausfallrisiko der Forderung ab (z.B. 90% des Forderungsbetrags), und kann diesen Anteil dann abschreiben.

Bei einer uneinbringlichen Forderung steht fest, dass die Forderung nicht beglichen werden kann (z.B., wenn keine Insolvenzmasse mehr vorhanden ist). In diesem Fall kann der Gläubiger die Forderung komplett abschreiben.

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Forderungen bewerten laut HGB

Im Handelsgesetzbuch (HGB) ist genau vorgeschrieben, wie Forderungen bewertet werden müssen. Es gilt der Grundsatz der Einzelbewertung. Dieser besagt, dass jede Forderung separat und kundenspezifisch bzgl. des Ausfallrisikos bewertet werden muss, d.h. es muss eine Einteilung in einwandfreie, zweifelhafte und uneinbringliche Forderungen erfolgen.

Zudem müssen sämtliche Forderungen, die das Unternehmen gegenüber Schuldnern hat, in der Bilanz aufgeführt werden. Das Gesetz spricht hier vom Vollständigkeitsgebot. Weiter gilt das Vorsichtsprinzip, was dem Unternehmen verbietet, dass es überhöhte Werte für eine Forderung ansetzt (z.B. beim Schätzen des Ausfallrisikos). Im Niederstwertprinzip ist dieser Umstand konkretisiert: Forderungen dürfen nur mit dem niedrigsten Wert angesetzt werden.

Wann werden Forderungen gebucht?

Forderungen werden gebucht sobald sie entstehen. Damit einher geht dann auch gleich ein Gewinn für das Unternehmen, da davon ausgegangen wird, dass die Forderung einwandfrei ist und beglichen werden wird. Bei Entstehen der Forderung, entsteht auch anteilmäßig die Umsatzsteuer, die separat gebucht werden muss.

Am Ende des Geschäftsjahres prüft die Buchhaltung dann, welche Forderungen noch offen sind, nimmt eine Bewertung vor, ob Forderungen zweifelhaft oder uneinbringlich sind, und aktualisiert dann die Bücher. Daraus wird die Bilanz erstellt.

Forderungen gegen Gesellschafter einer GmbH

Ein etwas spezieller Fall ist, wenn eine GmbH gegen einen Gesellschafter (meist den Gesellschafter-Geschäftsführer) eine Forderung hat. Dies ist legitim, muss jedoch korrekt bilanziert werden, da es ansonsten zu Problemen mit dem Finanzamt kommen kann.

Entnahmen sind bei Gesellschaften nur möglich im Rahmen von Gewinnausschüttungen. In der Praxis gibt es jedoch eine Möglichkeit, dass Gesellschafter Entnahmen vornehmen können, auch wenn kein Gewinn vorliegt. In diesem Fall gewährt die Gesellschaft dem Gesellschafter einen Kredit. Das entnommene Geld muss deshalb verzinst werden.

Die Geldsumme wird auf einem Gesellschafter-Verrechnungskonto erfasst und dem Gesellschafter ausbezahlt. Es liegt nun eine Forderung gegen den Gesellschafter vor, denn er muss die Zinsen begleichen. Diese Begleichung findet auf dem Gesellschafter-Verrechnungskonto statt. Wird das entnommene Guthaben nicht verzinst, geht das Finanzamt von einer verdeckten Gewinnausschüttung aus. Dies ist illegal und muss daher vermieden werden.

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