Forderungsabtretung als starkes Mittel zur Liquiditätssicherung

Lesezeit: 6 min.
Wenn eine Forderung vom bisherigen Gläubiger auf einen anderen Gläubiger übertragen wird, dann spricht man von einer sogenannten Forderungsabtretung.

Wenn Unternehmen auf offenen Rechnungen sitzen bleiben, wird die eigene Liquidität erheblich angegriffen. Deshalb ist für das Liquiditätsmanagement entscheidend, wie mit Forderungen umgegangen wird. Nicht wenige Unternehmen machen sich gerade zu möglichen Forderungsausfällen große Sorgen. Immer beliebter werden Vereinbarungen zu einer Forderungsabtretung. Doch was ist das und welche Folgen bringt es mit sich? Dieser Beitrag erklärt wichtige Grundsätze.

Inhalt:

Forderungsabtretung: Definition

Wenn eine Forderung vom bisherigen Gläubiger auf einen anderen Gläubiger übertragen wird, dann spricht man von einer sogenannten Forderungsabtretung. Häufig kommt in diesem Zusammenhang auch der Begriff Zession zur Anwendung. Der Schuldner der Forderung muss weiterhin die Forderung begleichen.

Der bisherige Gläubiger, der die Forderung abtritt, wird als Zedent bezeichnet. Der neue Gläubiger, der die Abtretung empfängt, wird als Zessionar bezeichnet.

Forderungsabtretung: Regelung im BGB

Die Abtretung wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gesetzlich geregelt. So stellt § 398 BGB klar: Eine Forderung kann von dem Gläubiger durch Vertrag mit einem anderen auf diesen übertragen werden (Abtretung). Mit dem Abschluss des Vertrags tritt der neue Gläubiger an die Stelle des bisherigen Gläubigers.

Das BGB setzt für eine Forderungsabtretung eine abtretbare Forderung voraus (es darf also kein Ausschlussgrund vorliegen) und einen Vertrag zwischen Gläubiger (Zedent) und künftigem Gläubiger (Zessionar). Wird eine Abtretung beispielsweise vertraglich explizit ausgeschlossen, dann kann die Forderung auch nicht abgetreten werden.

Forderungsabtretung zur Liquiditätssicherung

Nicht selten entscheiden sich Unternehmen zu einer Forderungsabtretung. Doch warum ist das im Wirtschaftsalltag so interessant? Für viele Unternehmen führt es zu existenziellen Problemen, wenn ihre Kunden die Rechnungen nicht oder verzögert begleichen. Die Liquidität des Unternehmens leidet hierunter erheblich. Doch offenen Forderungen „hinterherzurennen“ ist ein mühseliges Geschäft. Und nicht selten ist es auch eine diplomatisch heikle Angelegenheit.

Wie soll man den säumigen Kunden ansprechen? Und die Formulierung von Zahlungserinnerungen und Mahnungen bindet auch Ressourcen. Nicht wenige Unternehmen entscheiden sich deshalb dazu, ihre Forderungen an einen Dienstleister abzutreten.

Der Vorteil: Sie erhalten (gegen eine Gebühr) sofort Geld. Wird eine Rechnung fällig und nicht pünktlich bezahlt, kümmert sich der Dienstleister um das weitere Forderungsmanagement. Das Unternehmen hat damit nichts mehr zu tun und muss auch keine Forderungsausfälle befürchten. Aber Achtung: Die Art der Vereinbarung ist entscheidend; beim unechten Factoring wird das Ausfallrisiko nicht übernommen.

Forderungsabtretungen kommen im alltäglichen Leben sehr häufig vor. Es gibt verschiedene Arten, wie beispielsweise

  • Einzelne Zession: Nur eine einzige Forderung wird hier abgetreten.
  • Globalzession: Alle Forderungen (auch künftige) werden abgetreten.
  • Inkassozession: Eine Forderung wird am ein Inkassounternehmen abgetreten.
  • Sicherungszession: Eine Sicherheitsabtretung erfolgt (zum Beispiel bei einem Bankkredit).

Manche Abtretungen erfolgen offen, sodass der Schuldner über den Vorgang informiert wird und direkt an den Zessionar bezahlt. Es gibt jedoch auch die stille Zession: Hier erfolgt keine Information. Der Schuldner bezahlt an den Zedenten.

Nachfolgend werden einige typische Fälle von Forderungsabtretungen kurz vorgestellt:

Factoring als Finanzierungsinstrument

Wie beliebt Forderungsabtretungen sind, zeigt sich am Beispiel von Factoring. Beim Factoring werden Forderungen an ein anderes Unternehmen verkauft. Das können beispielsweise Forderungen aus Warenlieferungen sein, aber auch Dienstleistungen.

Vor allem im Mittelstand ist diese Form der Liquiditätssicherung bereits sehr beliebt: So lagen die Umsätze der Mitglieder des Deutschen Factoring-Verbandes allein im ersten Halbjahr 2021 bei rund 146,5 Milliarden Euro.

Wichtig: Natürlich ist es für Unternehmen attraktiv, keine Forderungsausfälle mehr fürchten zu müssen. Allerdings sollte auch bedacht werden, dass dieser Service nicht umsonst ist: Beim Verkauf von Forderungen fallen Kosten an.

Forderungsabtretung und Inkasso

Auch bei Inkassounternehmen wird eine Geldforderung vom bisherigen Gläubiger an einen neuen Gläubiger übertragen. Es ist also ein Vorgang, der vergleichbar ist zum Factoring. Allerdings werden beim Factoring nach einer Lieferung oder dem Erbringen einer Leistung alle Forderungen direkt übertragen.

Ein Inkassounternehmen wird in der Regel dann beauftragt, wenn eine Zahlung bereits überfällig ist. Da das Ausfallrisiko der Forderung hier höher eingestuft wird, sind regelmäßig die Kosten auch höher als beispielsweise beim Factoring.

Forderungsabtretung bei einem Kredit

Forderungsabtretungen können auch infrage kommen, wenn ein Kredit abgesichert werden soll. In diesem Fall wird häufig auch von Sicherungsabtretung gesprochen. Das kommt für Unternehmen wie auch Privatpersonen infrage.

Falls ein Kredit nicht wie vereinbart getilgt wird, kann die Bank beispielsweise aufgrund einer entsprechenden Abtretungserklärung auf den Arbeitslohn des Kreditnehmers zurückgreifen.

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Forderungsabtretung bei einer Versicherung

Ein weiteres Beispiel, wann eine Forderungsabtretung infrage kommen kann, ist die Abtretung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen. Hier muss es eindeutige vertragliche Vereinbarungen geben.

Eine Abtretung kommt beispielsweise regelmäßig bei Autounfällen infrage. Wenn also ein Anspruch besteht, dass die gegnerische Versicherung einen Fahrzeugschaden übernehmen soll, dann kann die Forderung gegenüber der Versicherung an die Autowerkstatt abgetreten werden. Häufig ist in diesem Fall die exakte Höhe der Forderung noch nicht bestimmbar. Am Rande sei kurz erwähnt, dass hier eine Auslegung (erfüllungshalber) nach § 364 BGB vorliegen kann.

Forderungsabtretung: Muster

Eine Forderungsabtretung setzt, wie bereits erwähnt, einen Vertrag zwischen dem Gläubiger und dem künftigen Gläubiger voraus. Grundsätzlich gibt es keine spezifischen Formvorschriften für den Vertrag. Allerdings sollten, allein aus Gründen der Beweislast, Verträge in Schriftform geschlossen werden. Im Internet finden sich zahlreiche unterschiedliche Muster, wie eine Forderungsabtretung formuliert werden kann. Häufig wird hier auch der Begriff „Abtretungserklärung“ verwendet.

Unternehmen sollten darauf achten, ein Muster zu verwenden, was zu dem jeweiligen Fall passt. Wie bereits beschrieben, gibt es verschiedene Arten von Abtretungen. Ein Factoringvertrag wird beispielsweise anders formuliert, als der Vertrag im Fall einer Inkassoabtretung.

Eine einfache Formulierung könnte etwa so aussehen:

*Forderungsabtretung

Zwischen Herrn/Frau …. (Zedent) und Herrn/Frau… (Zessionar) wird vereinbart:

Der Zedent hat aus dem Kaufvertrag vom…..(Datum) über die Lieferung von …..(Beschreibung der verkauften Ware) Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises von ….Euro (Betrag) gegenüber Herr/Frau/Firma …..(Name und Anschrift des Forderungsschuldners).

Dieser Anspruch wird an den Zessionar abgetreten. Der Zessionar nimmt die Abtretung an. *

Wer sich für eine Forderungsabtretung entscheidet, sollte hier nicht an einer professionellen Beratung sparen. Vor allem, wenn beispielsweise sämtliche Forderungen aus Warenlieferungen verkauft werden sollen, dann sollten auch eindeutige vertragliche Regelungen getroffen werden.

Wichtig: Für Laien ist es beispielsweise schwer zu beurteilen, welche Forderungen abtretbar sind und welche nicht. Wenn mehrere Geschäftspartner involviert sind und mehrere Sicherungsmittel zur Anwendung kommen, dann kann es zudem auch zu rechtlichen Konflikten kommen. Unternehmen sollten sich hier beraten lassen.

Forderungsabtretung buchen

Die Abtretung einer Forderung muss auch in der Buchhaltung entsprechend erfasst werden. Die Forderung selbst wird zunächst standardmäßig gebucht, beispielsweise:

*Im Soll: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Und im Haben: Erlöse 19 % Umsatzsteuer Umsatzsteuer 19 % *

Wird die Forderung dann abgetreten, muss das entsprechend dokumentiert werden. Grundsätzlich wird also gebucht:

Bank / Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Allerdings muss beachtet werden, dass wohl in der Regel Kosten für die Forderungsabtretung entstehen. Auf der Bank landet also nicht der komplette Geldbetrag, sondern es sind ggf. noch Zinsaufwendungen, Factoringgebühren o.Ä. abgezogen worden und entsprechend zu verbuchen. Das hängt von der jeweiligen Vereinbarung ab.

Im Soll kann daher beispielsweise stehen:

*Bank Zinsaufwand Gebühren (z.B. Factoringgebühr, Delkrederegebühr) *

Und im Haben werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegengebucht.

Umsatzsteuerliche Besonderheiten bei einer Forderungsabtretung

Eine Forderungsabtretung hat auch steuerliche Konsequenzen. Wenn beispielsweise Forderungen aus einer Warenlieferung abgetreten werden, dann ist regelmäßig auch die Umsatzsteuer involviert.

Nach § 13c UStG haften der Abtretungsempfänger und der leistende Unternehmer für die Umsatzsteuer aus der Forderung. Mit der Übertragung der Forderung auf einen anderen Gläubiger, übernimmt der neue Gläubiger also auch (gemeinsam mit dem leistenden Unternehmer) die Haftung für die Umsatzsteuer.

Hinweis: Beim Forderungsverkauf ist auch zu beachten, inwieweit der Vorgang umsatzsteuerpflichtig ist. Unternehmen sollten gerade bei Fragen zu umsatzsteuerlichen Folgen Steuerberatung in Anspruch nehmen.

Fazit: Eine Forderungsabtretung ist keine Seltenheit

Forderungsabtretungen kommen im Alltag häufiger vor, als man wahrscheinlich annimmt. Sie sind ein beliebtes Mittel, um Liquidität zu sichern. Es gibt jedoch zahlreiche unterschiedliche Fälle. Wenn ein Unternehmen dieses Instrument nutzen will, um das Forderungsmanagement zu entlasten, dann kann sich entsprechende steuerliche und rechtliche Beratung lohnen.

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