Rechnungsstellung richtig gemacht: Nur so ist sie wirklich rechtsgültig


Die Rechnungsstellung unterliegt in Deutschland strengen Regeln, die für Unternehmende gelten, wenn diese eine Leistung erbringen. Dabei muss die Rechnung nicht nur einem bestimmten Muster folgen, sondern je nach Unternehmensart gibt es auch noch Sonderfälle zu beachten. Wir zeigen Ihnen in diesem Artikel alles Wichtige, was Sie bei der Rechnungsstellung beachten müssen.
Inhalt:
Rechnungsstellung im UStG geregelt
Sobald Sie als Unternehmer:in eine Leistung für ein anderes Unternehmen oder für eine juristische Person ohne Unternehmereigenschaft erbringen, sind Sie laut § 14 UStG (Umsatzsteuergesetzt) verpflichtet, eine Rechnung zu stellen. Bei dieser handelt es sich um ein rechtliches Dokument, das gemäß den gesetzlichen Vorgaben erstellt werden muss.
Rechnungsstellung: Prozess
Die Rechnungsstellung ist wichtig, um Forderungen geltend zu machen. Eine Rechnung dient somit auch als Beweisdokument, das zu folgenden Zwecken dient:
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Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist kann eine Mahnung verschickt werden
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Beweis vor Gericht
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Steuerermittlung durch das Finanzamt
Abgrenzung zur Rechnungslegung
Nicht zu verwechseln ist die Rechnungsstellung mit der Rechnungslegung. Erstere bezeichnet lediglich das Ausstellen einer Rechnung, während die Rechnungslegung auch andere Tätigkeiten des Rechnungswesens miteinbezieht, z.B.:
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Dokumentation der betrieblichen Vorgänge für Investoren, Inhaber, Gläubiger, etc.
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Erstellung der Jahresabschlussrechnung (Bilanz)
Frist bei Rechnungsstellung
Bei den Fristen, bis wann die Rechnungsstellung erfolgt sein muss, wird zwischen drei Fällen unterschieden:
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Für innergemeinschaftliche Lieferungen/Leistungen: Bis zum 15. des Folgemonats nach Lieferung/Leistung