Welche Konsolidierungsmaßnahmen gibt es und wann sollten Sie welche ergreifen?

Lesezeit: 6 Min

Wird ein Konzernabschluss erstellt, müssen Konsolidierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Doch was umfasst die Konsolidierung eines Unternehmens genau? Und um welche Maßnahmen handelt es sich? Hier ein kleiner Einblick.

Wann Konsolidierungsmaßnahmen zum Thema werden

Das Wort „Konsolidierung“ findet man immer wieder im Wirtschaftsleben. Grundsätzlich wird unter dem Begriff die Zusammenführung von mehreren Teilen zu einem Ganzen verstanden. In der Kommunalpolitik findet man beispielsweise den Begriff „Haushaltskonsolidierung“. Dabei geht es um die Gesamtheit der Maßnahmen, die darauf abzielen, einen ausgeglichenen Haushalt zu erwirken.

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In diesem Beitrag sollen jedoch insbesondere Konsolidierungsmaßnahmen in der Rechnungslegung genauer betrachtet werden. Das ist für Konzerne von großer Relevanz.

Was ist ein Konzern?

Nach herrschender Definition (zum Beispiel Gabler Wirtschaftslexikon) wird als Konzern der Zusammenschluss eines herrschenden und eines oder mehrerer abhängiger Unternehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit unter der Leitung des herrschenden Unternehmens bezeichnet.

Allerdings muss auch hier grundsätzlich jedes Unternehmen (also neben der Muttergesellschaft auch jede Tochtergesellschaft) einen eigenen Jahresabschluss aufstellen. Für den Konzern muss grundsätzlich außerdem ein Konzernabschluss aufgestellt werden. Die Konzernrechnungslegung wird im Handelsgesetzbuch und dem Publizitätsgesetz geregelt.

Ausnahme: Es gibt bestimmte Fälle, in denen ein Mutterunternehmen von der Pflicht, einen Konzernabschluss zu erstellen, befreit wird. Entsprechende Regelungen finden sich beispielsweise in § 293 Handelsgesetzbuch.

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Was ist ein Konzernabschluss?

Bevor man sich mit dem Thema Konsolidierung befasst, sollte man sich noch einmal ins Bewusstsein rufen, was ein Konzernabschluss ist. Dabei handelt es sich um den Jahresabschluss des Konzerns. Dieser Jahresabschluss besteht aus verschiedenen Bestandteilen (vgl. § 297 Handelsgesetzbuch), wie

  • Konzernbilanz,
  • Konzern-Gewinn-und-Verlustrechnung,
  • Konzernanhang
  • Kapitalflussrechnung
  • Eigenkapitalspiegel

Der Abschluss kann um eine Segmentberichterstattung erweitert werden. Der Konzernabschluss kann nach HGB oder IFRS aufzustellen sein.

Wie der Konzernabschluss aufgestellt wird

Bei einem Konzernabschluss handelt es sich um einen sog. konsolidierten Abschluss. Das Mutterunternehmen ist verpflichtet, diesen Abschluss zu erstellen.

Mit einer Konsolidierung wird der Konzernabschluss aufgestellt. Dabei gehen Gewinn-, Verlust- und Bilanzpositionen der einzelnen Gesellschaften in die Konzernbilanz ein. § 300 HGB besagt: „In dem Konzernabschluss ist der Jahresabschluss des Mutterunternehmens mit den Jahresabschlüssen der Tochterunternehmen zusammenzufassen.“ In diesem Zusammenhang wird von der sog. Einheitstheorie gesprochen.

Im Konzernabschluss werden die konsolidierten Daten also so dargestellt, als sei hier ein einheitliches Unternehmen gegeben. Doch das gelingt nur, wenn die konzerninternen Verflechtungen beim Konzernabschluss außen vor bleiben.

Konsolidierungsmaßnahmen: Definition

Als Konsolidierungsmaßnahmen werden die Maßnahmen bezeichnet, die zur Zusammenführung der verschiedenen Jahresabschlüsse der Konzernunternehmen zu einem Konzernabschluss durchgeführt werden.

Dabei werden die Einzelbilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen (GuV) usw. der Konzernunternehmen entsprechend konsolidiert. Gesetzliche Regelungen finden sich in §§ 300 ff. Handelsgesetzbuch.

Konsolidierungsmaßnahmen einfach erklärt

Die Zusammenführung verschiedener Einzelabschlüsse zu einem Konzernabschluss benötigt einiger Vorarbeiten. Diese sog. Konsolidierungsmaßnahmen ermöglichen das Erstellen des Konzernabschlusses. Der Konzernabschluss soll dabei unter dem Gesichtspunkt der Einheitstheorie aufgestellt werden. Doch was heißt das und warum müssen Konsolidierungsmaßnahmen überhaupt durchgeführt werden?

Je nach Konzernstruktur kommt es zu zahlreichen konzerninternen Vorgängen. Ein Tochterunternehmen erbringt für ein anderes Unternehmen Leistungen. Oder liefert Waren. Oder ein Tochterunternehmen erhält von einem anderen Tochterunternehmen ein Darlehen. Diese Vorgänge werden natürlich im jeweiligen Jahresabschluss abgebildet. Für Außenstehende, die wissen wollen, wie erfolgreich ein Konzern ist, kann die ausschließliche Betrachtung der einzelnen Jahresabschlüsse ein verzerrtes Bild wiedergeben. Wie kann man so ermitteln, welche Umsätze ein Konzern erwirtschaftet hat?

Würde man einfach kurz alle Umsätze der einzelnen Gesellschaften zusammenrechnen, wäre das Ergebnis missverständlich.

Doch wenn man einen Blick auf den Konzern als Ganzes werfen will, sodass zum Beispiel beurteilt werden kann, wie sich das Geschäft am Markt sich tatsächlich wirtschaftlich entwickelt hat, benötigt man einen Konzernabschluss. Konzerninterne Aktivitäten bleiben dabei unberücksichtigt. Deshalb kommt es zu Konsolidierungsmaßnahmen. Damit werden für den Konzernabschluss alle wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Konzernunternehmen bereinigt.

Konsolidierungsmaßnahmen: Welche gibt es?

Bei den Konsolidierungsmaßnahmen unterscheidet man verschiedene Bereiche:

  1. Kapitalkonsolidierung,
  2. Schuldenkonsolidierung,
  3. Zwischenerfolgselimination und
  4. Konsolidierung von Aufwendungen und Erträgen.

Im Handelsgesetzbuch werden die Konsolidierungsmaßnahmen in den §§ 300 ff. HGB geregelt. Im nachfolgenden werden die Konsolidierungsmaßnahmen kurz vorgestellt.

Konsolidierungsmaßnahmen: Kapitalkonsolidierung

Wenn eine Gesellschaft an einer anderen Tochtergesellschaft innerhalb des Konzerns beteiligt ist, dann wird die Beteiligung auch in dem Jahresabschluss der jeweiligen Gesellschaft ausgewiesen. Doch bei der Kapitalkonsolidierung werden diese Verflechtungen bereinigt. Es kommt es zu einer Aufrechnung.

Hinweis: Hier gibt es verschiedene Methoden, wie die Aufrechnung erfolgen kann. Gängig ist insbesondere die sog. Erwerbsmethode (und als Berechnungsmethode ist in Deutschland die Neubewertungsmethode gängig).

Konsolidierungsmaßnahmen: Schuldenkonsolidierung

Wie bereits erwähnt, kann es zwischen den verschiedenen Unternehmen innerhalb eines Konzerns zu einem Leistungsaustausch kommen.

Beispiel: Das Tochterunternehmen A erbringt an Tochterunternehmen B eine Dienstleistung. Für diese Dienstleistung werden 15.000 Euro (aus Vereinfachung ignorieren wir hier die Umsatzsteuer) in Rechnung gestellt. Das Tochterunternehmen A hat also gegenüber B eine Forderung in Höhe von 15.000 Euro. Das Tochterunternehmen B hat eine Verbindlichkeit gegenüber A in entsprechender Höhe.

Im Konzernabschluss werden die sog. innerkonzernlichen Schuldverhältnisse eliminiert. Da der Konzern als ein Unternehmen dargestellt werden soll, werden im Konzernabschluss nur Forderungen und Verbindlichkeiten aufgeführt, die gegenüber Außenstehenden bestehen.

Beispiel: Das Tochterunternehmen A hat beim Lieferanten B (der nicht zu dem Konzern gehört) Waren im Wert von 30.000 Euro bestellt. A muss also entsprechend Verbindlichkeiten ausweisen. Diese Verbindlichkeiten sind nicht im Rahmen der Schuldenkonsolidierung aufzurechnen, da B nicht zum Konzern gehört. Im Konzernabschluss muss die Verbindlichkeit also berücksichtigt werden.

Konsolidierungsmaßnahmen: Zwischenerfolgseliminierung:

Wenn innerhalb eines Konzerns Lieferungen und Leistungen erbracht werden, dann kann dies bei den einzelnen Gesellschaften zu Gewinnen oder Verlusten führen. Mit der sog. Zwischenerfolgseliminierung werden diese Gewinne/Verluste bereinigt.

Konsolidierungsmaßnahmen: Konsolidierung von Aufwendungen und Erträgen

Durch Lieferungen und Leistungen innerhalb eines Konzerns können Erträge bzw. Aufwendungen entstehen. Auch diese Verflechtungen werden für den Konzernabschluss eliminiert. Der Grund ist simpel: Würde man die Aufwendungen und Erträge nicht eliminieren, würde der Konzernabschluss ein verfälschtes Bild wiedergeben, in welcher Höhe beispielsweise Umsätze erwirtschaftet worden sind.

Konsolidierung und Digitalisierung

Die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften bei den Konsolidierungsmaßnahmen ist für viele Unternehmen besonders wichtig. Doch neben den Compliance-Anforderungen, können auch innerbetriebliche Interessen das Thema Konsolidierung in den Fokus richten. Schließlich ist es für den Konzern als Ganzes wichtig zu wissen: Wie entwickelt sich der Konzern? Welche Veränderungen haben sich beispielsweise bei den Umsätzen ergeben? Gibt es mögliche Alarmsignale?

Doch gerade aufgrund der Komplexität der Daten sind hier digitale Lösungen, die Echtzeitanalysen ermöglichen, immer interessanter. So können beispielsweise bei internationalen Konzernen die globalen Daten konsolidiert und entsprechend analysiert werden. Szenarien und Simulationen helfen dabei, strategische Entscheidungen zu treffen.

Digitale Tools, die Konsolidierungen von Daten ermöglichen, unterstützen beispielsweise das Liquiditätsmanagement. So kann ermittelt werden, wie sich die Liquidität der verschiedenen Gesellschaften entwickelt hat.

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