Welche Gesetze gelten beim Konsolidierungskreis?

Lesezeit: 4 min.
Was sind die Vorteile und Nachteile des Konsolidierungskreises?

Im Konsolidierungskreis wird festgelegt, welche Tochterunternehmen eines Konzerns konsolidiert werden müssen und welche Art der Konsolidierung erforderlich ist. Wir zeigen Ihnen, welche rechtlichen Regelungen dabei gelten.

Konsolidierungskreis: Definition

Als Konsolidierungskreis bezeichnet man die verbundenen Unternehmen innerhalb eines Konzerns, welche bei der Konsolidierung in die Konzernbilanz einbezogen werden müssen. Im Rahmen der Konsolidierung werden Vermögensgegenstände sowie Schulden jedes einzelnen verbundenen Unternehmens in die Konzernbilanz aufgenommen.

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In der konsolidierten Bilanz steht am Ende das Gesamtergebnis des Konzerns, welches sich aus den Geschäftstätigkeiten mit externen, dritten Unternehmen ergeben hat. Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns (wenn beispielsweise verbundene Unternehmen voneinander Leistungen beziehen) werden im Konsolidierungsprozess eliminiert.

Unterschied kleinster und größter Konsolidierungskreis

Vom kleinsten und größten bzw. engen und weiten Konsolidierungskreis spricht man, wenn man die Art der Konsolidierung für jedes Unternehmen festgelegt hat. Zum kleinsten Konsolidierungskreis gehören sämtliche Unternehmen im Konzern, auf welche das Mutterunternehmen einen beherrschenden Einfluss hat, d.h. wenn es mindestens 50% der Anteile an der Tochter hält oder dort Führungspersonal austauschen kann.

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Unternehmen, die zum kleinsten Konsolidierungskreis gehören, müssen vollkonsolidiert werden, das heißt, es müssen sämtliche Schulden, Vermögen, Gewinne, Verluste, Aufwendungen und Erträge konsolidiert werden.

Im weiten Konsolidierungskreis sind auch die Unternehmen einbezogen, an welcher die Mutter nicht die absolute Mehrheit an Anteilen hält, jedoch trotzdem maßgeblichen Einfluss auf das Tochterunternehmen hat. Diese Unternehmen müssen nicht vollkonsolidiert werden. Es kommt hierbei die Equity-Methode zum Einsatz, bei welcher lediglich das Vermögen konsolidiert wird.

Wie bestimmt sich der Konsolidierungskreis in Deutschland?

Konsolidierungskreis nach HGB

Im HGB ist ganz klar geregelt, welche Unternehmen in welcher Form in die Konsolidierung einbezogen werden müssen. Maßgeblich ist hier § 290, welcher das Verhältnis zwischen Mutter und Tochter beschreibt. Sofern ein unmittelbarer oder mittelbarer Einfluss der Mutter auf die Tochter vorliegt, muss die Tochter in den Konsolidierungskreis einbezogen werden.

Ein beherrschender Einfluss liegt dabei vor, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien auf das Verhältnis zutrifft:

  • Mutter hat die Stimmrechtsmehrheit (50% oder mehr Anteile an der Tochter)
  • Mutter stellt Gesellschafter und hat das Recht, Führungspersonal bei der Tochter auszutauschen
  • Es liegt ein Beherrschungsvertrag vor, aus welchem hervorgeht, dass die Mutter maßgeblichen Einfluss auf die Tochter hat
  • Das Unternehmen ist eine Zweckgesellschaft und die Risiken liegen bei der Mutter

Konsolidierungskreis: Beispiele

Beispiel 1

Ein Konzern hat ein Tochterunternehmen und ist mit 60% an diesem beteiligt. In diesem Fall liegt ein unmittelbarer Einfluss vor, da der Konzern die Stimmrechtsmehrheit hat. Das Tochterunternehmen muss demnach vollkonsolidiert werden.

Beispiel 2

Ein Konzern hält 30% der Unternehmensanteile an einer Tochter. Obwohl keine Stimmrechtsmehrheit vorliegt, muss die Tochter konsolidiert werden, da bei mehr als 20% an Unternehmensanteilen ein maßgeblicher Einfluss vermutet wird. Die Tochter muss jedoch nicht vollkonsolidiert werden, sondern muss nur im Rahmen der Equity-Methode in den weiten Konsolidierungskreis einbezogen werden.

Beispiel 3

Zwei Konzerne besitzen jeweils zu 50% Anteile an einem Gemeinschaftsunternehmen. In diesem Fall gehört die Tochter zu zwei Konsolidierungskreisen und muss von beiden Konzernen gemäß der Equity-Methode konsolidiert werden.

Beispiel 4

Ein Konzern ist mit 10% an einem anderen Unternehmen beteiligt. Da bei weniger als 20% Beteiligung von einem nicht-beherrschenden Verhältnis ausgegangen wird, muss das Unternehmen nicht in den Konsolidierungskreis einbezogen werden. Der Konzern weist seine Beteiligung als Anschaffungskosten in seiner Bilanz aus.

Konsolidierungskreis im Konzern: Wann ist die Festlegung notwendig?

Grundsätzlich ist gemäß HGB jeder Konzern verpflichtet, eine Konsolidierung durchzuführen. Ein Konzern liegt dann vor, sobald ein Mutterunternehmen mindestens ein Tochterunternehmen hat, auf welches es beherrschenden Einfluss hat. Ausnahmen, wann eine Tochter nicht in den Konsolidierungskreis einbezogen werden muss, sind:

  1. Es liegt ein befreiender Abschluss vor
  2. Es liegt eine größenabhängige Befreiung vor
  3. Es liegt ein Verzicht auf Einbeziehung vor

Befreiender Abschluss

Falls ein Konzern maßgeblichen Einfluss auf weitere Konzerne hat, müssen die einzelnen Konzerne keine Teilkonzernabschlüsse erstellen. Die Pflicht zur Konzernrechnungslegung hat nur der Hauptkonzern. Dieser nimmt sämtliche Konzerne in seinen Konsolidierungskreis auf und erstellt dann eine Konzernbilanz.

Größenabhängige Befreiung

Je nach Höhe des Umsatzes oder Anzahl der Angestellten im Konzern kann ebenfalls auf die Konsolidierung verzichtet werden. Dazu müssen alle der folgenden Kriterien erfüllt sein:

  • Die einzelnen Bilanzsummen der verbundenen Unternehmen (Mutter + Töchter) sind in der Summe kleiner als 24 Mio. Euro
  • Die Umsatzerlöse der verbundenen Unternehmen (Mutter + Töchter) sind in der Summe kleiner als 48 Mio. Euro
  • Die Anzahl der Angestellten in den verbundenen Unternehmen (Mutter + Töchter) ist in der Summe kleiner als 250

Verzicht auf Einbeziehung in den Konsolidierungskreis

Gemäß § 296 HGB kann auf die Einbeziehung eines Tochterunternehmens in den Konsolidierungskreis in wenigen Ausnahmefällen auch verzichtet werden, wenn eines der folgenden Kriterien zutrifft:

  • Erhebliche Beschränkungen beeinträchtigen die Ausübung der Rechte der Mutter auf das Vermögen oder die Geschäftsführung der Tochter
  • Erforderliche Angaben für den Konzernabschluss sind nur unter hohen Kosten oder starken Verzögerungen zu erhalten
  • Die Mutter hält die Anteile an der Tochter nur, um diese weiterzuverkaufen

Der Verzicht auf die Einbeziehung in den Konsolidierungskreis muss vom Konzern für jedes nicht einbezogene Tochterunternehmen begründet werden.


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