Was muss ein Konzernabschluss enthalten und wann muss er aufgestellt werden?

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Der Konzernabschluss bietet einen gesamtheitlichen Blick auf die wirtschaftliche Lage eines Konzerns.

Der Konzernabschluss bietet einen gesamtheitlichen Blick auf die wirtschaftliche Lage eines Konzerns. Um ihn zu erstellen, müssen sämtliche Ergebnisse der verbundenen Unternehmen aufbereitet und von Verzerrungen bereinigt werden. Diesen Vorgang nennt man Konsolidierung. In diesem Artikel erfahren Sie, warum ein Konzernabschluss notwendig ist und was er alles beinhalten muss.

Konzernabschluss: Definition

Ein Konzernabschluss muss immer von der Muttergesellschaft erstellt werden zusätzlich zu ihrem eigenen Jahresabschluss. Im Jahresabschluss wird das Einzelergebnis eines Unternehmens dargestellt; im Konzernabschluss der konsolidierte Abschluss über alle angeschlossenen Unternehmen hinweg. Er stellt also das Gesamtergebnis des Konzerns dar.

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Wird vom Ergebnis eines Konzerns gesprochen, ist damit immer der Konzernabschluss gemeint, nicht dessen Einzelabschluss. Der Konzernabschluss ist verpflichtend für Kapitalgesellschaften (GmbH oder AG), sowie für große Personenhandelsgesellschaften oder Einzelkaufleute.

Ziel

Da die Unternehmen innerhalb eines Konzerns alle unabhängig voneinander handeln, jedoch wirtschaftlich zusammenhängen, ergeben sich Verzerrungen in den Jahresabschlüssen der Einzelgesellschaften.

Um diese zu bereinigen, wird ein Konzernabschluss erstellt, in dem die finanzielle Lage des Konzerns aus der Vogelperspektive betrachtet wird. Das heißt, im Konzernabschluss blickt man von oben auf ein einziges Unternehmen. Damit erhält man ein verzerrungsfreies Bild über die Lage des gesamten Konzerns.

Damit das funktioniert, muss der Jahresabschluss und die Rechnungslegung in sämtlichen angeschlossenen Unternehmen einheitlich sein. Die Ergebnisse müssen zu einem bestimmten Zeitpunkt und in einer festgelegten Währung vorliegen, damit der Konzern das Gesamtergebnis erstellen kann.

Bestandteile des Konzernabschlusses

Der Konzern muss laut HGB sowohl einen Konzernabschluss als auch einen Konzernlagebericht aufstellen. Der Konzernabschluss muss mindestens folgende Punkte beinhalten:

  • Konzernbilanz
  • Gewinn- und Verlustrechnung auf Konzernebene
  • Konzernanhang
  • Kapitalflussrechnung
  • Eigenkapitalspiegel

Konzernabschluss erstellen

Gesetzliche Vorgaben

Eine Muttergesellschaft mit Sitz in Deutschland muss einen Konzernabschluss aufstellen, wenn sie auf ein Tochterunternehmen mittel- oder unmittelbar Einfluss ausüben kann. Dieser sogenannte beherrschende Einfluss ist gesetzlich durch einige Kriterien definiert:

  • Die Muttergesellschaft besitzt das Mehrheitsrecht an der Tochtergesellschaft (mehr als 50%)
  • Die Muttergesellschaft ist Gesellschafter beim Tochterunternehmen und hat das Recht, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs- und Aufsichtsorgans zu bestellen
  • Die Muttergesellschaft hat im Rahmen eines Beherrschungsvertrags das Recht, auf die Geschäfts- und Finanzpolitik des Tochterunternehmens einzuwirken

Trifft eines dieser drei Kriterien zu, muss laut HGB ein Konzernabschluss erstellt werden.

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Konzernabschluss nach HGB oder IFRS?

Für Unternehmen mit Sitz in Deutschland gilt zunächst der Konzernabschluss nach HGB. Dort ist auch festgelegt, welches Unternehmen zur Erstellung eines Konzernabschlusses gemäß IFRS (International Financial Reporting Standards) verpflichtet ist.

Nach IFRS-Regularien müssen kapitalmarktorientierte Unternehmen einen Konzernabschluss erstellen. Das heißt, Unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel am organisierten Kapitalmarkt (z.B. Börse) zugelassen sind.

Neben Aktien gehören auch Schuldverschreibungen dazu, weswegen auch eine GmbH oder Personengesellschaften nach IFRS einen Konzernabschluss anfertigen müssen, sofern Schuldverschreibungen oder Genussscheine emittiert wurden.

Konsolidierung

Bei der Erstellung eines Konzernabschlusses muss eine Konsolidierung erfolgen. Das heißt, dass aus den Einzelergebnissen die Beziehungen der verbundenen Unternehmen zueinander eliminiert werden müssen. Die Konsolidierung findet in verschiedenen Bereichen statt.

Kapitalkonsolidierung

Im Einzelabschluss weist jedes Tochterunternehmen sein Eigenkapital aus. Im Konzernabschluss wird es als Eigenkapital des Konzerns ausgewiesen. Da das HGB Vollkonsolidierung vorschreibt, müssen auch die Anteile von Minderheitsgesellschaftern der Tochterunternehmen als Eigenkapital des Konzerns ausgewiesen werden, nämlich als Kapitalanteil fremder Gesellschafter.

Schuldenkonsolidierung

Lieferbeziehungen und die damit einhergehenden Schuldverhältnisse zwischen den einzelnen Tochterunternehmen und dem Konzern müssen im Konzernabschluss eliminiert werden. Das heißt, dass Forderungen und Verbindlichkeiten, die zwischen einzelnen verbundenen Unternehmen bestehen, gegeneinander aufgerechnet werden müssen.

Aufwands- und Ertragskonsolidierung

Die Umsätze und Aufwendungen müssen aus Konzernsicht leistungskonform sein. Das heißt, es müssen Leistungs- und Lieferbeziehungen zwischen den verbundenen Unternehmen entfernt werden.

Zwischenergebniselimination

Traten innerhalb des Konzerns Gewinne oder Verluste aufgrund von Lieferungen zwischen den verbundenen Unternehmen auf, müssen diese ebenfalls herausgerechnet werden.

Befreiung vom Konzernabschluss

Manche Unternehmen sind von der Erstellung eines Konzernabschlusses befreit. Das HGB schreibt hierzu enge Regeln vor. Am Abschlussstichtag des Mutterunternehmens und dem Stichtag des Vorjahres müssen entweder zwei der drei folgenden Merkmale mindestens erfüllt sein:

  • Bilanzsummen von Mutter- und Tochterunternehmen (abzgl. Fehlbeträgen) sind kleiner oder gleich 23.100.000 Euro
  • Umsatzerlöse der verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr sind kleiner oder gleich 46.200.000 Euro
  • Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer:innen ist kleiner oder gleich 250

Oder der Konzernabschluss am Abschlussstichtag und dem Stichtag des Vorjahres erfüllt mindestens zwei der drei folgenden Kriterien:

  • Bilanzsumme des Konzernabschlusses ist kleiner oder gleich 19.250.000 Euro
  • Umsatzerlöse des Geschäftsjahres sind kleiner oder gleich 38.500.000 Euro
  • Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer:innen des Konzerns ist kleiner oder gleich 250

Diese Regelungen gelten allerdings nicht, wenn das Mutterunternehmen oder ein verbundenes Unternehmen kapitalmarktorientiert sind. Dann muss ein Konzernabschluss zwingend erstellt werden.

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