Wie kann die Aufwands- und Ertragskonsolidierung dem Konzern helfen?

Mit der Aufwands- und Ertragskonsolidierung rechnen Konzerne Lieferungen und Leistungen aus dem Konzernergebnis heraus, die verbundene Unternehmen innerhalb eines Konzerns untereinander erbracht bzw. in Anspruch genommen haben. Das ist notwendig, da beim Konzernabschluss nur Gewinne und Verluste berücksichtigt werden, die aus Handel mit nicht-verbundenen Unternehmen resultieren. Wir zeigen Ihnen hier, wie man bei der Konsolidierung vorgeht.
Aufwands- und Ertragskonsolidierung: Was ist das?
Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung muss in Konzernen gemacht werden, um interne Lieferbeziehungen und intern erbrachte Leistungen aus dem Konzernabschluss zu eliminieren.

Ziel ist es, aus den Umsätzen des Konzerns sämtliche interne Gewinne und Verluste herauszurechnen, damit nur jene übrigbleiben, die durch externe Geschäftsbeziehungen zustande kamen.
Zur Durchführung der Aufwands- und Ertragskonsolidierung kann man sowohl das Gesamtkosten- als auch das Umsatzkostenverfahren benutzen.

Aufwands- und Ertragskonsolidierung: Beispiel
Ein Konzern A hat zwei Tochterunternehmen B und C. Während des Geschäftsjahres hat der Konzern A an Unternehmen B eine Maschine ausgeliefert. Die Herstellungskosten betrugen 150.000€, die sich aus 80.000€ Personalkosten und 70.000€ Materialkosten zusammensetzten. Die Maschine wurde für 180.000€ verkauft. Das heißt, es entstand ein Gewinn von 30.000€.
Der Konzern verbucht demnach 150.000€ als Aufwand und 30.000€ als Ertrag, während Unternehmen B 180.000€ als Aufwand verbucht. Zusätzlich schreibt Unternehmen B die Maschine über fünf Jahre hinweg ab, da es diese zu eigenen Produktionszwecken verwenden wird.
Des Weiteren hat Unternehmen C von Unternehmen B während des Geschäftsjahres Dienstleistungen in Höhe von 60.000€ bezogen. Unternehmen C verbucht dies als Aufwand, und Unternehmen B als Ertrag.
Wird nun der Konzernabschluss erstellt, müssen diese unter einander erbrachten Lieferungen und Leistungen aus dem Ergebnis eliminiert werden, da im Konzernergebnis nur jene Umsätze und Verluste dargestellt sind, die sich aus Geschäftsbeziehungen zu externen, dritten Unternehmen ergeben.
Unterschied zwischen Zwischenergebniskonsolidierung und Aufwands- und Ertragskonsolidierung
Die Zwischenergebniskonsolidierung erfolgt im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung. Man spricht dabei auch von Zwischenergebniseliminierung. Beziehen wir das auf das Beispiel von oben, muss Konzern A den Gewinn von 30.000€ aus seinem Gesamtergebnis eliminieren, da die Maschine den Konzern nicht verlassen hat.
Da Unternehmen B die Maschine als Abschreibung erfasst hat, erfolgt zudem auch eine Korrektur dieser Abschreibung auf Konzernebene: Anstatt den kompletten Betrag von 180.000€ abzuschreiben, wird auf Konzernebene nur ein Betrag von 150.000€ abgeschrieben, da es sich dabei um die reinen Herstellungskosten handelt.
Durch die intern erbrachten Leistungen der verbundenen Unternehmen untereinander ist ein Umsatz von 240.000€ (180.000€ + 60.000€ = 240.000€) entstanden. Dieser Umsatz muss ebenfalls aus dem Konzernergebnis eliminiert werden. Dies erfolgt, indem man die Umsatzerlöse in aktivierte Eigenleistungen umgliedert.
Aufwands- und Ertragskonsolidierung bei Bestandsveränderung
Nutzt Unternehmen B die Maschine nicht für den Eigengebrauch, sondern für die Weiterverarbeitung und anschließenden Verkauf, schreibt es diese nicht ab. Stattdessen geht die Maschine in sein Inventar über, woraus sich eine Bestandsveränderung ergibt. Diese muss bei der Aufwands- und Ertragskonsolidierung ebenfalls berücksichtigt werden.
Folgende Tabelle gibt einen Überblick, wie die einzelnen Unternehmen buchen und wie die Konsolidierung aussieht:
Aufwands- und Ertragskonsolidierung at equity
Die Equity-Methode kommt zum Einsatz, wenn aus dem Konzernergebnis auch Beteiligungen an anderen Unternehmen herausgerechnet werden müssen, da diese Einflüsse auf das Eigenkapital des Konzerns haben.
Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung at equity erfolgt in drei Fällen:
- Assoziierte Unternehmen, an denen der Konzern mindestens einen Stimmrechtsanteil von 20% hält und somit maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen hat
- Beteiligungen an Joint Ventures
- Tochterunternehmen, die aus bestimmten Gründen nicht vollkonsolidiert werden
Aufwands- und Ertragskonsolidierung bei Währungsdifferenzen
Hat ein Konzern Tochterunternehmen in verschiedenen Ländern, wo nicht der Euro die Heimwährung ist, müssen die Konzernabschlüsse dieser Unternehmen in Euro umgerechnet werden (sofern der Konzern seinen Abschluss in Euro macht). Hierzu gibt es einige Regeln, wie die einzelnen Positionen in den Jahresabschlüssen umgerechnet werden müssen:
- Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten: am Konzernbilanzstichtag gültiger Devisenkassamittelkurs
- Eigenkapital: Historische Devisenkassamittelkurse
- Posten aus Gewinn- und Verlustrechnung: Durchschnittlicher Wechselkurs während des Jahresverlaufs
Zur Erklärung: Der Devisenkassamittelkurs ergibt sich als arithmetischer Mittelwert aus Geldkurs und Briefkurs. Der Geldkurs ist der Kaufpreis einer Devise; der Briefkurs der Verkaufspreis einer Devise.
Devisenkassamittelkurs = (Kaufpreis am Bilanzstichtag + Verkaufspreis am Bilanzstichtag) / 2
Differenzen bei Aufwands- und Ertragskonsolidierung
Aufgrund von Währungsdifferenzen können sich bei der Konsolidierung Differenzen ergeben, sodass ein Umsatz X nicht einem Aufwand X gegenübersteht, sondern einem Aufwand X-Differenz.
Beispielsweise verbucht Konzern A einen Umsatz von 100.000€ gegenüber seinem Tochterunternehmen B, welches in US-Dollar bilanziert. Dessen Aufwand ist umgerechnet lediglich 98.000€ am Bilanzstichtag.
Die Differenz von 2.000€ muss der Konzern dann im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung ins Eigenkapital als „Rücklage für die Währungsumrechnung“ buchen.