Wenn ein Unternehmen existenziell bestehen will, muss es sicherstellen, dass es entsprechende Mittel hat. Das Liquiditätsmanagement ergreift Maßnahmen, um sicherzustellen, dass das Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann. Rechnungen, Löhne, Gehälter, Miete – wenn das Kapital erst einmal nicht mehr ausreicht, um diese Posten zu bedienen, dann droht die Insolvenz. Umso wichtiger ist es, Instrumente zu nutzen und Insolvenzrisiken zu reduzieren. Doch was ist überhaupt eine Insolvenz? Und was bedeutet es, wenn ein Unternehmen insolvent ist? Hier ein Überblick.
Insolvenz: Definition
Wenn ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, dann spricht man in dieser Situation von einer Insolvenz. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen können insolvent sein.

Welche Insolvenzen gibt es?
Der Begriff „Insolvenz“ taucht in den Medien immer wieder auf. Vor allem, wenn große Unternehmen einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen, wird dies mit großem Interesse öffentlich verfolgt.
Nicht selten ergeben sich durch Insolvenzverfahren Kettenreaktionen: Wenn Geschäftspartner:innen insolvent werden und es zu Forderungsausfällen kommt, kann auch das eigene Unternehmen in Schieflage geraten.
Bei Insolvenzen gibt es verschiedene Arten. Besonders bekannt ist neben der Firmeninsolvenz beispielsweise die Verbraucherinsolvenz: Häufig hört man hier auch den Begriff Privatinsolvenz. Dieses Verfahren kommt für natürliche Personen infrage, die zahlungsunfähig sind.
Unter strengen Voraussetzungen kann das Verfahren auch für Selbstständige infrage kommen. Das Verfahren dauert 3 Jahre. Gesetzliche Regelungen dazu finden sich in §§ 304 ff. Insolvenzordnung (InsO). Für natürliche Personen kommt zudem ein Restschuldbefreiungsverfahren in Betracht.
Tipp: In diesem Beitrag soll das Thema Insolvenz insbesondere aus Unternehmenssicht betrachtet werden. Einen Überblick zur Verbraucherinsolvenz liefert die Verbraucherzentrale. |
Weitere besondere Arten des Insolvenzverfahren sind
- das Nachlassinsolvenzverfahren und
- das Insolvenzverfahren über das Gesamtgut einer Gütergemeinschaft.
Insolvenz: Was ist das?
Eine Insolvenz beschreibt – vereinfacht gesagt - die Situation eines Unternehmens zur Zahlungsfähigkeit. Wenn ein Unternehmen nicht mehr "solvent" ist, also nicht mehr zahlungsfähig ist, dann tritt die Insolvenz ein. Für Unternehmen ergeben sich bei einer Insolvenz verschiedene Folgen, die nachfolgend kurz beschrieben werden.
Was passiert bei der Insolvenz einer Firma?
Die Geschäftsführung eines Unternehmens muss über die wirtschaftliche Lage immer im Bilde sein. Wenn sich eine wirtschaftliche Schieflage abzeichnet, müssen Maßnahmen ergriffen werden. Doch hier sei auch vorab betont: Nicht jede wirtschaftliche Krise endet automatisch gleich in einer Insolvenz.
Wenn Umsätze zurückgehen und Kosten steigen, dann ist das zwar durchaus eine ernstzunehmende Entwicklung. Doch wenn das Unternehmen noch über ausreichend liquide Mittel verfügt, dann steuert es zwar möglicherweise in eine Fehlentwicklung – ist jedoch noch nicht zwangsläufig insolvent. Hier greift dann das Liquiditätsmanagement ein: Kosten müssen, wenn möglich, reduziert werden, Außenstände müssen zeitnah angemahnt und Umsätze wieder gesteigert werden.
Hinweis: Im Zweifel sollten sich Unternehmen beraten lassen. Liegt eine drohende Zahlungsunfähigkeit vor? Dann kann ein Insolvenzantrag zu stellen sein. Oder ist das Unternehmen bereits zahlungsunfähig? Dann muss sofort gehandelt werden. Eine Insolvenzverschleppung muss in jedem Fall vermieden werden. |
Doch wenn eine Firma zahlungsunfähig oder überschuldet ist, dann ist die Geschäftsführung in der Pflicht: Der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens muss gestellt werden - je früher, desto besser.
Kurzer Hinweis: Während der Corona-Pandemie wurde die Insolvenzantragspflicht vorübergehend ausgesetzt, um mögliche Pleitewellen zu vermeiden. Doch nun müssen die Fristen wieder beachtet werden. |
Das Insolvenzverfahren kann dazu dienen, die Gläubiger gemeinschaftlich zu befriedigen. Dazu wird das gesamte Vermögen des Schuldners, die sog. Insolvenzmasse, erfasst. Das Vermögen wird dann entsprechend verteilt. Nicht immer muss ein Insolvenzverfahren jedoch das Ende eines Unternehmens bedeuten. Ein Unternehmen kann auch saniert werden.
Entsprechende Rahmenbedingungen für ein Insolvenzverfahren gibt das Insolvenzrecht: Demnach muss ein Insolvenzverfahren eröffnet werden, wenn ein Insolvenzgrund vorliegt. Dabei sind folgende drei Insolvenzgründe zu prüfen:
- Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO),
- drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) oder
- Überschuldung (§ 19 InsO).
Insolvenz anmelden
Den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens können sowohl Schuldner als auch Gläubiger beim örtlich zuständigen Insolvenzgericht schriftlich stellen (§ 13 InsO).
Gesellschaften müssen besonders sorgfältig vorgehen, um eine Geschäftsführerhaftung zu vermeiden. Eine Insolvenzverschleppung könnte haftungs- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Die Fristen sind daher unbedingt einzuhalten. § 15a InsO bestimmt klar: "Wird eine juristische Person zahlungsunfähig oder überschuldet, haben die Mitglieder des Vertretungsorgans oder die Abwickler ohne schuldhaftes Zögern einen Eröffnungsantrag zu stellen. Der Antrag ist spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung zu stellen."
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Ablauf eines Insolvenzverfahrens in zehn Schritten
Wie läuft ein Regelinsolvenzverfahren ab? Hier kompakt die wichtigsten Schritte:
- Der Insolvenzantrag wird gestellt (entweder durch den Schuldner selbst oder einen Gläubiger).
- Das Insolvenzgericht prüft die Zulässigkeit des Antrags und ob ein Eröffnungsgrund vorliegt. Zudem wird geprüft, ob die Kosten des Verfahrens gedeckt sind. Der Schuldner muss Auskünfte erteilen (§ 20 InsO). Wenn das Vermögen nicht ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken, wird der Antrag abgelehnt.
- Das Insolvenzgericht trifft vorläufige Maßnahmen. Es kann beispielsweise einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmen und einen vorläufigen Gläubigerausschuss einsetzen (§ 21 InsO).
- Wenn das Unternehmen Eigenverwaltung beantragt und die Voraussetzungen erfüllt, dann bestellt das Gericht statt eines vorläufigen Insolvenzverwalters einen vorläufigen Sachverwalter.
- Ein Insolvenzverwalter muss insbesondere das Vermögen des Schuldners sichern und erhalten, das Unternehmen des Schuldners bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens fortführen (es sei denn, das Unternehmen wird stillgelegt) und prüfen, ob das Vermögen des Schuldners die Kosten des Verfahrens decken.
- Das Gericht entscheidet über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Wenn die Entscheidung positiv erfolgt:
- Das Insolvenzverfahren wird eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt (§ 27 InsO). Der Insolvenzverwalter übernimmt praktisch die Kontrolle über den Betrieb und das Vermögen des Unternehmens.
- Die Gläubiger melden ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter an.
- Im Berichtstermin muss der Insolvenzverwalter über die wirtschaftliche Lage des Schuldners und deren Ursachen Stellung beziehen (§ 156 InsO). In diesem Termin wird entschieden, ob das Unternehmen saniert und fortgeführt oder das Vermögen verwertet wird.
- Das Verfahren endet durch einen Beschluss des Gerichts. Wird das Unternehmen nicht saniert, erfolgt die Löschung aus dem Handelsregister.
Insolvenz in Eigenverwaltung
Unternehmen können auch eine Insolvenz in Eigenverwaltung beantragen. In diesem Fall führt der Schuldner selbst das Verfahren und verzichtet auf einen Insolvenzverwalter. Allerdings bestellt das Gericht einen Sachwalter, der den Schuldner gem. § 270 InsO beaufsichtigt.
Mit dem sog. Schutzschirmverfahren können Unternehmen einen Sanierungsplan aufstellen und im Rahmen des Insolvenzverfahrens durchführen. Es wird dann von einem Insolvenzplan gesprochen. Die Vorlage muss innerhalb von drei Monaten erfolgen.
Bei einer Insolvenz in Eigenverwaltung gilt als vorteilhaft, dass das Unternehmen die Kontrolle über den Betrieb behält. Handelt es sich nur um eine vorübergehende Krise, kann das Unternehmen selbst Maßnahmen ergreifen, um den Geschäftsbetrieb neu auszurichten.
Hinweis: Mit dem "Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen" gibt es seit 1. Januar 2021 eine weitere Sanierungsmöglichkeit bei drohender Zahlungsunfähigkeit. In diesem Fall ist kein Insolvenzantrag erforderlich. Betroffene Unternehmen sollten sich daher über die verschiedenen Möglichkeiten beraten lassen und abwägen, was für sie infrage kommt. |
Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren?
Eine Firmeninsolvenz kann sich über Jahre hinziehen. Vor allem bei einem großen Unternehmen kann die ganze Abwicklung komplex und zeitaufwendig sein. Eine Verbraucherinsolvenz dauert 3 Jahre.
Insolvenz: Bedeutung für Unternehmen
Eine Insolvenz ist für ein Unternehmen ein herber Schlag. Mit der Zahlungsunfähigkeit ist das Unternehmen nahezu handlungsunfähig. Und die Reputation leidet ggf. erheblich. Nicht selten steht das Unternehmen komplett vor dem Aus. Unvorhersehbare Ereignisse können das Szenario unvermeidlich machen. Viele Unternehmen erlebten dies beispielsweise durch die Corona-Pandemie und daraus folgenden Lockdownmaßnahmen. Nicht in allen Fällen konnten staatliche Hilfen die Unternehmen retten.
Doch manche Insolvenzen wären durch ein effektives Liquiditätsmanagement durchaus vermeidbar. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Geschäftsführung eines Unternehmens genaue Kenntnisse über die wirtschaftliche und finanzielle Situation hat und frühzeitig eine Krise erkennt. In der Praxis ist dies jedoch leider, vor allem bei kleineren und mittelständischen Unternehmen, nicht immer der Fall.
Es reicht nicht aus, einmal im Jahr alle Unterlagen an die Steuerberatung zu übergeben und einen Blick auf die betriebswirtschaftliche Auswertung zu werfen, die zudem meist vergangenheitsorientiert ist. Doch häufig wird der Finanzbereich mehr als lästige Pflicht angesehen.
Dabei bieten sich mit einem effektiven Liquiditätsmanagement zahlreiche Chancen. Geschäftsführer:innen müssen sich mit der Liquiditätssituation des Unternehmens befassen – und zwar regelmäßig. Wird dies verpasst, verstreicht damit auch die Chance, eine mögliche Krise rechtzeitig abzuwenden.
