Negativer Verlustvortrag: Was ist das und wie wirkt er sich aus?

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Ein negativer Verlustvortrag ist nicht per se was Schlimmes.

Ein negativer Verlustvortrag ist das Übertragen eines Verlusts in das nächste Geschäftsjahr. Wir zeigen Ihnen hier, unter welchen Voraussetzungen dies gestattet ist und welche Bedeutung der Verlustvortrag für ein Unternehmen hat.

Negativer Verlustvortrag einfach erklärt

Als negativen Verlustvortrag bezeichnet man umgangssprachlich einen Verlustvortrag. Verluste sind nämlich generell negativ, sodass die doppelte Negierung eigentlich nicht notwendig wäre.

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Ein Verlustvortrag ist im deutschen Steuer- und Handelsrecht ein Verlust, der im vergangenen Geschäftsjahr erwirtschaftet wurde und ins nächste Geschäftsjahr vorgetragen wird, um dort dann mit den erwarteten Gewinnen verrechnet zu werden. Somit reduziert er auch die Steuerlast für ein Unternehmen.

Üblicherweise müssen Verluste mit Eigenkapital oder Kapitalerhöhungen ausgeglichen werden, doch unter bestimmten Voraussetzungen darf bzw. muss der Verlust ins nächste Jahr übertragen werden.

Wer darf den Verlustvortrag nutzen?

Das Handelsgesetzbuch schreibt vor, wer und unter welchen Umständen Verluste ins nächste Geschäftsjahr übertragen darf. Vom Verlustvortrag dürfen grundsätzlich nur Kapitalgesellschaften Gebrauch machen. Personengesellschaften müssen Verluste mit ihrem Eigenkapital ausgleichen.

Eine Kapitalgesellschaft darf sogar einen negativen Verlustvortrag vornehmen, der die Höhe ihres Eigenkapitals übersteigt – zumindest bis zu einer Höhe von 1 Mio. Euro. Das wird in der Bilanz dann als „nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ ausgewiesen.

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Negativer Verlustvortrag in der Bilanz

Erstellt ein Unternehmen eine Bilanz und hat während des vergangenen Geschäftsjahres einen Jahresfehlbetrag (also einen Verlust) erwirtschaftet, muss es diesen ausgleichen. Die Bilanz würde ansonsten nicht aufgehen und das ist laut Gesetz nicht gestattet.

Es müssen zunächst sämtliche positiven und negativen Eigenkapital-Posten miteinander verrechnet werden:

Positive Eigenkapital-Posten • Gezeichnetes Kapital • Rücklagen • Gewinnvortrag • Jahresüberschuss

Negative Eigenkapital-Posten • Verlustvortrag • Jahresfehlbetrag

Eventuelle Verluste werden demnach mit den positiven Posten aus dem Vorjahr verrechnet. Nun ist es möglich, dass selbst nach der Verrechnung mit sämtlichen positiven Posten noch ein Jahresfehlbetrag übrig bleibt.

In diesem Fall ist es gestattet, diesen Betrag als Verlustvortrag in das nächste Geschäftsjahr zu übertragen. Wird im nächsten Jahr ein Jahresüberschuss erwirtschaftet, wird der Verlustvortrag mit diesem verrechnet und kann auf diese Weise ausgeglichen werden.

Auf dieselbe Art kann auch das Gegenstück – der Gewinnvortrag – vorgenommen werden. Nach der Verrechnung kann man übriggebliebene Überschüsse als Gewinn in das nächste Geschäftsjahr vortragen.

Das ist dann interessant, wenn man im kommenden Jahr mit geringeren Einnahmen rechnet oder eine größere Investition geplant hat, für die viel Eigenkapital notwendig ist. Eventuelle Verluste lassen sich dann mit dem Gewinnvortrag verrechnen.

Negativer Verlustvortrag: Was bedeutet das für Unternehmen?

Wie sich ein Bilanzverlust auf ein Unternehmen auswirkt, ist abhängig von dessen finanzieller Situation. Hat es in den Vorjahren Gewinne erwirtschaftet, sind Rücklagen vorhanden, mit denen der Jahresfehlbetrag ausgeglichen werden kann, sodass erst gar kein Verlustvortrag vorgenommen werden muss.

Ein Unternehmen, das finanziell jedoch bereits angeschlagen ist, verfügt über weniger oder gar keine Rücklagen. Ein Verlust kann dann nicht mehr ausgeglichen werden und muss ins nächste Jahr übertragen werden. Erwirtschaftet das Unternehmen auch im nächsten Jahr keine ausreichend hohen Gewinne, um den Verlustvortrag auszugleichen, schiebt es diesen weiter ins nächste Jahr.

Ein Unternehmen, das auf diese Weise Verlustvorträge vor sich herschiebt, wird früher oder später in die Insolvenz geraten, denn das Vortragen von Verlusten bedeutet immer, dass nicht genügend Eigenkapital vorhanden ist, um diese auszugleichen. Außerdem zeigt es an, dass das Unternehmen mit seinem operativen Geschäft nicht erfolgreich ist.

Besonderheit: Negativer Verlustvortrag bei Startups

Eine Ausnahme bilden Startups. Bei diesen fließt sämtlicher Cash während der Anfangsphase in das Unternehmenswachstum und es werden häufig keine Gewinne erzielt, sodass auch keine Rücklagen gebildet werden können. Der negative Verlustvortrag ist dann vorprogrammiert.

Deshalb sind Startups auf Investor:innen angewiesen, die ihnen kontinuierlich Kapital bereitstellen, um ihre Verluste auszugleichen. Sowohl Unternehmensverantwortlichen als auch Investor:innen ist diese Situation bewusst und wird im Vorfeld auch erwartet. Langfristig muss es jedoch das Ziel des Unternehmens sein, durch sein Geschäftsmodell genügend Gewinn zu erzielen, damit es rentabel wird und möglichst kein negativer Verlustvortrag ins nächste Jahr geschoben werden muss.

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