So ordnet man einen Bilanzverlust richtig ein

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Ein Bilanzverlust ist für Unternehmen keine gute Nachricht, jedoch auch kein Grund zum Verzweifeln.

Ein Bilanzverlust ist für Unternehmen keine gute Nachricht, jedoch auch kein Grund zum Verzweifeln. Wie er zustande kam, ist ausschlaggebend für die Beurteilung der Unternehmenslage. Wir zeigen Ihnen hier, wie man den Bilanzverlust berechnet und ihn richtig einordnet.

Bilanzverlust: Definition

Der Bilanzverlust ist ein mathematisch negativer Jahresabschluss. Er stellt das Gegenteil zum Bilanzgewinn dar. Auch wenn mathematisch negativ, ist ein Bilanzverlust nicht immer ein Hinweis darauf, dass das Unternehmen in einer bedrohlichen Lage steckt, insbesondere dann nicht, wenn in den Vorjahren sehr gut gewirtschaftet wurde und im nächsten Jahr mit einem Jahresüberschuss gerechnet wird.

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Bilanzverlust & Jahresfehlbetrag

Abzugrenzen ist der Bilanzverlust vom Jahresfehlbetrag. Der Bilanzverlust ist das Ergebnis des Jahresabschlusses nach der teilweisen Ergebnisverwendung. Der Jahresfehlbetrag dagegen das Ergebnis vor der teilweisen Ergebnisverwendung. Er wird in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ermittelt und liegt dann vor, wenn ein Verlust erwirtschaftet wurde.

Bilanzverlust berechnen

Ein Bilanzverlust liegt dann vor, wenn die Bilanzsumme negativ ist. Diese wird bei der jährlichen Bilanzerstellung ermittelt. Ausgangsbasis für die Bilanz ist das Ergebnis aus der Gewinn- und Verlustrechnung. Ist dieses positiv, also ein Gewinn, liegt ein Jahresüberschuss vor; ist es negativ, also ein Verlust, liegt ein Jahresfehlbetrag vor.

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Zusätzlich zum GuV-Ergebnis werden zum Ermitteln der Bilanzsumme auch der Gewinn- und Verlustvortrag aus dem Vorjahr benötigt sowie eventuelle Entnahmen oder Zuflüsse aus Rücklagen. Die Bilanzsumme ermittelt man dann so:

Bilanzsumme = GuV-Ergebnis +/- Gewinn-/Verlustvortrag +/- Zufluss/Entnahme aus Rücklagen

Man erkennt schon an obiger Formel, dass auch bei einem Gewinn (Jahresüberschuss) ein Bilanzverlust vorliegen kann, z.B. wenn aus dem Vorjahr ein hoher Verlustvortrag damit ausgeglichen wird, oder ein hoher Betrag an Rücklagen entnommen wurde. Per se muss ein Bilanzverlust also zunächst kein Grund zur Beunruhigung sein. Man muss sich immer anschauen, wie dieser im Detail zustande kam.

Bilanzverlust: Beispiel

Ein Unternehmen hat in den vergangenen Jahren einen Verlustvortrag von 100.000€ akkumuliert. Das aktuelle Geschäftsjahr lief dagegen gut und es liegt ein Jahresüberschuss von 50.000€ vor. Wir berechnen die Bilanzsumme:

Bilanzsumme = 50.000€ - 100.000€ = -50.000€

Es liegt demnach ein Bilanzverlust vor. Dieser kann auf unterschiedliche Art interpretiert werden. Auf dem Papier liegt ein Verlust vor, was für Investor:innen und/oder Gesellschafter:innen immer ein negatives Zeichen ist. Da das aktuelle Geschäftsjahr jedoch gut gelaufen ist, und sich der Verlustvortrag von 100.000€ auf 50.000€ reduziert hat, kann dies jedoch auch Hoffnung machen, dass der Bilanzverlust im nächsten Jahr weiter abgebaut werden kann.

Bilanzverlust in Bilanz richtig interpretieren

Wie wir bereits im obigen Beispiel gesehen haben, kommt es immer auf die Umstände an, unter welchen ein Bilanzverlust entstanden ist. Wichtig ist, dass Unternehmen wissen, wie man mit diesem Verlust richtig umgeht.

Bilanzverlust & Verlustvortrag

Wenn ein Unternehmen einen Verlust erwirtschaftet, also ein Jahresfehlbetrag in der GuV vorliegt, muss dieser mit Eigenkapital oder durch Kapitalerhöhung ausgeglichen werden.

Liegen Gewinnvorträge vor, werden diese zuerst mit dem Jahresfehlbetrag verrechnet, anschließend mit den Rücklagen. Liegt dann immer noch ein Verlust vor, kann ein Verlustvortrag vorgenommen werden, sofern das Unternehmen eine Kapitalgesellschaft ist.

Der Verlustvortrag wird in der Bilanz unter Eigenkapital ausgewiesen. Liegt nicht genügend Eigenkapital zur Deckung vor, wird er als „von nicht mit Eigenkapital gedecktem Verlustvortrag“ ausgewiesen. Das Unternehmen schiebt also seine Verluste vor sich her, was auf Dauer ein Indiz für ein schlechtes Wirtschaften ist.

Bilanzverlust & Dividende

Liegt ein Bilanzverlust vor, werden in der Regel keine Dividenden ausgeschüttet, weil die Ausschüttung den Verlust vergrößern würde. Je nachdem, welche Dividendenpolitik ein Unternehmen jedoch verfolgt, kann entschieden werden, trotzdem eine Dividende auszuschütten. Hauptgründe dafür sind, zu vermeiden, dass Aktionär:innen ihr Kapital aus dem Unternehmen abziehen. Ob eine Dividende ausgeschüttet wird oder nicht, ist deshalb Abwägungssache.

Bilanzverlust bei GmbH

Eine Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG) ist zum Erstellen einer Bilanz verpflichtet. Liegt ein Bilanzverlust vor, können keine Gewinne an die Gesellschafter:innen der GmbH ausgeschüttet werden.

Bilanzverlust: Bedeutung für Unternehmen

Wenn ein Unternehmen einen Jahresfehlbetrag erwirtschaftet, ist das niemals ein positives Ereignis, jedoch auch nicht immer ein Grund zur Sorge. Ein Unternehmen, das in den vergangenen Jahren Überschüsse erwirtschaftet hat, verfügt über Rücklagen, mit denen der Fehlbetrag im aktuellen Jahr ausgeglichen werden kann. Ein Bilanzverlust kann in diesem Fall abgewendet werden.

Stehen nicht genügend Rücklagen zum Ausgleich zur Verfügung, entsteht zwar ein Bilanzverlust, der per Verlustvortrag ins nächste Jahr mitgenommen wird, muss jedoch auch nicht immer Grund zur Sorge sein. Erwartet das Unternehmen im kommenden Geschäftsjahr wieder ein gut laufendes Geschäft und einen Gewinn, kann der Verlust damit eventuell ausgeglichen werden, sodass schon die nächste Bilanz wieder einen Gewinn ausweist.

Im anderen Fall, wenn das Unternehmen schon hohe Verluste vor sich herschiebt und der Verlustvortrag immer größer wird, ist das ein Zeichen, dass das Geschäftsmodell des Unternehmens nicht rentabel ist. Ist dies für längere Zeit der Fall, droht die Insolvenz.

Sonderfall: Bilanzverlust bei Start-Ups

Etwas anders gestaltet sich das bei Start-Ups, die für ihr Wachstum sehr viel Geld benötigen in der Anfangsphase, aber häufig noch nicht genügend Einnahmen haben, um einen Jahresüberschuss zu erwirtschaften. Bei Start-Ups sind Jahresfehlbeträge deshalb nicht selten, und dadurch, dass noch keine Gewinnrücklagen aufgebaut werden konnten, entsteht unterm Strich ein Bilanzverlust.

Damit diese Verluste nicht zu groß werden und neue Investor:innen abschrecken, ist die Hauptaufgabe von Verantwortlichen, immer genügend Kapital zu beschaffen, was sehr oft durch die Ausgabe von Aktien erfolgt. Fließt dem Unternehmen stets Geld zu, kann auf diese Weise ein Bilanzverlust sogar komplett vermieden werden.


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