Was ist eine Bilanz und warum ist sie so wichtig?

Lesezeit: 6 min.
Eine Bilanz setzt sich aus verschiedenen Bilanzpositionen zusammen.

Viele Unternehmen sind dazu verpflichtet, eine Bilanz aufzustellen. Insbesondere für Investoren, Kreditgeber und nicht zuletzt auch das Finanzamt gibt eine Bilanz zahlreiche wichtige Informationen. Doch was ist eine Bilanz überhaupt? Hier ein Überblick.

Rechnungswesen, Buchhaltung und Bilanz

Das betriebliche Rechnungswesen eines Unternehmens erfasst alle zahlenmäßigen Vorgänge, Prozesse und Transaktionen. Die Buchhaltung bildet hier einen wichtigen Bestandteil des Rechnungswesens. Die Bilanz basiert auf den Daten der Buchführung des Unternehmens und wird jährlich aufgestellt.

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Bilanz: Definition

Eine Bilanz ist eine stichtagsbezogene Übersicht eines Unternehmens über seine Schulden und das Vermögen. Kaufleute, die buchführungspflichtig sind, müssen eine Bilanz aufstellen. Eine gesetzliche Definition findet sich in § 242 Absatz 1 Handelsgesetzbuch (HGB): "Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss (Eröffnungsbilanz, Bilanz) aufzustellen."

Was ist eine Bilanz?

Eine Bilanz wird zu einem bestimmten Stichtag (zum Beispiel 31.12.) aufgestellt. Mit einer Bilanz schließt das Unternehmen seine Buchführung zum entsprechenden Geschäftsjahr ab.

Man unterscheidet regelmäßig zwischen einer Handelsbilanz und einer Steuerbilanz:

Eine Handelsbilanz richtet sich nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Sie ist insbesondere relevant für mögliche Investoren, Kreditinstitute und Gesellschafter. Bei der Handelsbilanz gilt das so genannte Vorsichtsprinzip: Demnach sind Vermögensgegenstände und -werte grundsätzlich eher zu niedrig anzusetzen und Schulden im Zweifel eher zu hoch. Vereinfacht gesagt soll eine Handelsbilanz die Vermögenssituation eines Unternehmens nicht besser darstellen, als sie ist, sondern mögliche Risiken berücksichtigen. Das Vorsichtsprinzip wird in § 252 Absatz 1 Nr. 4 HGB gesetzlich geregelt.

Eine Steuerbilanz basiert in der Regel auf der Handelsbilanz, berücksichtigt jedoch einige steuerliche Besonderheiten. Die enge Verknüpfung zwischen Handels- und Steuerbilanz basiert auf dem so genannten Maßgeblichkeitsprinzip nach § 5 Einkommensteuergesetz.

Mit der Steuerbilanz soll der zu besteuernde Gewinn ermittelt werden. Das Finanzamt interessiert sich also insbesondere für die Steuerbilanz. Anders als bei der Handelsbilanz gilt hier daher nicht das Vorsichtsprinzip. Abweichungen ergeben sich beispielsweise durch steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten, die es in der Handelsbilanz nicht gibt oder auch bei der Bewertung von Rückstellungen.

Hinweis: Häufig wird der Begriff Bilanz und Jahresabschluss synonym verwendet. Das ist jedoch nicht ganz korrekt: Die Bilanz bildet gemeinsam mit der Gewinn- und Verlustrechnung den Jahresabschluss. Sie ist also Bestandteil des Jahresabschlusses. Doch eine Bilanz allein ist noch kein Jahresabschluss. In der Gewinn- und Verlustrechnung wiederum werden die Erträge und Aufwendungen des Unternehmens gegenübergestellt.

Bilanz Aktiva und Passiva

Was ist eine Bilanzposition?

Eine Bilanz setzt sich aus verschiedenen Bilanzpositionen zusammen. Die einzelnen Bilanzpositionen werden verteilt auf die sog. Aktiva und Passiva.

Aktiva und Passiva in der Bilanz

In der Bilanz findet man die Aktiva und die Passiva. Die Aktiva findet sich auf der linken Seite der Bilanz. Hier wird die Mittelverwendung dargestellt. Es wird also das Vermögen des Unternehmens aufgelistet. Die Passivseite findet sich auf der rechten Seite der Bilanz. Hier wird die Mittelherkunft des Unternehmens aufgeführt.

Für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften ist eine bestimmte Gliederung gesetzlich verpflichtend (§ 266 HGB) – allerdings richten sich in der Regel auch Unternehmen, die nicht dazu verpflichtet sind, grob nach dieser Gliederung, da diese weit verbreitet ist als Standard. Demnach wird die Aktivseite unterteilt nach:

  • Anlagevermögen
  • Umlaufvermögen
  • Rechnungsabgrenzungsposten
  • Aktiv latente Steuern
  • Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung.

Die Passivseite wird wie folgt gegliedert:

  • Eigenkapital
  • Rückstellungen
  • Verbindlichkeiten
  • Rechnungsabgrenzungsposten
  • Passive latente Steuern

Auf der Aktivseite (insbesondere Anlage- und Umlaufvermögen) und Passivseite (insbesondere Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten) werden die einzelnen Positionen noch weiter untergliedert.

So besteht beispielsweise das Anlagevermögen aus

  • Immaterielle Vermögensgegenstände
  • selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte;
  • entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten;
  • Geschäfts- oder Firmenwert;
  • geleistete Anzahlungen;
  • Sachanlagen
  • Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken;
  • technische Anlagen und Maschinen;
  • andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung;
  • geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau;
  • Finanzanlagen
  • Anteile an verbundenen Unternehmen;
  • Ausleihungen an verbundene Unternehmen;
  • Beteiligungen;
  • Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
  • Wertpapiere des Anlagevermögens;
  • sonstige Ausleihungen.

Hinweis: Die detaillierte Bilanzgliederung mit weiteren Unterteilungen finden Sie in § 266 HGB.

Bilanzsumme und Größenklassen

Die Summe aller Bilanzpositionen auf der Aktivseite bzw. die Summe aller Positionen auf der Passivseite bildet die Bilanzsumme. § 267 Absatz 4a HGB besagt: "Die Bilanzsumme setzt sich aus den Posten zusammen, die in den Buchstaben A bis E des § 266 Absatz 2 aufgeführt sind. Ein auf der Aktivseite ausgewiesener Fehlbetrag (§ 268 Absatz 3) wird nicht in die Bilanzsumme einbezogen."

Wichtig dabei ist: Die Summe der Aktiva und die Summe der Passiva müssen identisch sein. Häufig verbindet man mit der Bilanz auch das Bild einer Waage.

Warum ist die Bilanzsumme für Unternehmen so wichtig?

Kapitalgesellschaften werden handelsrechtlich in verschiedene Größenklassen eingeordnet. Je nach Größenklasse ergeben sich unterschiedliche Verpflichtungen bei der Jahresabschlusserstellung. So müssen beispielsweise Kleinstkapitalgesellschaften nicht so umfangreiche Pflichten erfüllen, wie große Kapitalgesellschaften. Bei der Einteilung in Größenklassen werden verschiedene Merkmale betrachtet:

  • die Bilanzsumme
  • die Umsatzerlöse in den 12 Monaten vor dem Abschlussstichtag
  • die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer

Derzeit gelten folgende Schwellenwerte für die Größenklassen, wenn mindestens zwei der folgenden Werte nicht überschritten werden (§ 267 HGB):

Kleinstkapitalgesellschaften

  • 350.000 Euro Bilanzsumme
  • 700.000 Umsatzerlöse
  • 10 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt.

Kleine Kapitalgesellschaften:

  • 6.000.000 Euro Bilanzsumme
  • 12.000.000 Euro Umsatzerlöse
  • 50 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt.

Mittelgroße Kapitalgesellschaften

  • 20.000.000 Euro Bilanzsumme
  • 40.000.000 Euro Umsatzerlöse
  • 250 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt.

Als große Kapitalgesellschaften werden solche eingestuft, die mindestens zwei der Schwellenwerte für mittelgroße Kapitalgesellschaften überschreiten:

  • Mehr als 20.000.000 Euro Bilanzsumme
  • Mehr als 40.000.000 Euro Bilanzsumme
  • Mehr als 250 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt.

Für Unternehmen ist es daher wichtig, auch die Bilanzsumme im Blick zu behalten. Wenn beispielsweise ein Unternehmen neu als mittelgroße Kapitalgesellschaft eingeordnet wird, müssen auch mehr Pflichten in der Buchhaltung erfüllt werden.

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Was ist eine Bilanzverlängerung?

Wenn die Bilanzsumme steigt, spricht man auch von einer Bilanzverlängerung. In diesem Fall erhöht sich sowohl die Aktiva als auch die Passiva. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn das Unternehmen einen weiteren Kredit aufnimmt.

Unternehmen sollten die Bilanzsumme im Blick behalten. Wie bereits dargestellt, kann es passieren, dass Schwellenwerte überschritten und das Unternehmen in eine neue Größenklasse eingeordnet wird. Wenn beispielsweise ein Unternehmen neu als mittelgroße Kapitalgesellschaft eingeordnet wird, müssen auch mehr Pflichten in der Buchhaltung erfüllt werden.

Einem möglichen Investor oder Kreditgeber verrät die Bilanzsumme allein noch nicht allzu viel. Eine Bilanzverlängerung kann jedoch auf Wachstum oder höhere Verschuldung hinweisen.

Welche Bedeutung hat die Bilanz in der Wirtschaft?

Ob Banken oder Investoren: Viele potenzielle Geschäftspartner eines Unternehmens interessieren sich für die Bilanz. Die Bilanz kann auch als Aushängeschild oder Visitenkarte verstanden werden. Mit ihr stellt das Unternehmen nach außen dar, wie wirtschaftlich erfolgreich (oder auch nicht) es in dem entsprechenden Geschäftsjahr war. Mögliche Investoren nutzen den Jahresabschluss – und hierbei die Bilanz als wichtigen Bestandteil des Jahresabschlusses – als Informationsquelle, um abwägen zu können, ob eine Investition sinnvoll wäre oder zu viele Risiken birgt.

Die Aufstellung einer Bilanz ist also weit mehr als nur die Erfüllung einer lästigen Pflicht. Für das Liquiditätsmanagement ist die Bilanz u.a. ein entscheidendes Instrument bei der Beschaffung von Fremdkapital.

Allerdings muss immer bedacht werden: Die einzelnen Bilanzpositionen geben nur einen groben Überblick. Wer sich dafür interessiert, wie es um ein Unternehmen steht, muss eine Bilanzanalyse vornehmen. Das Wort "Bilanzanalyse" kann widersprüchlich sein: Hier werden nicht nur Bilanzpositionen sondern auch Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung analysiert und miteinander ins Verhältnis gestellt. Erst dann lassen sich mögliche Fehlentwicklungen feststellen.

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