Wie der Jahresüberschuss im Unternehmen intelligent genutzt wird

Der Jahresüberschuss stellt ein positives Unternehmensergebnis dar. Kapitalgesellschaften haben mehrere Möglichkeiten, wie sie ihn im kommenden Geschäftsjahr nutzen. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wie man den Jahresüberschuss berechnet, wie er sich von anderen Gewinnformen abgrenzt und welche Regeln bei der Ausschüttung gelten.
Jahresüberschuss: Definition
Ein Jahresüberschuss entsteht, wenn die Erträge in einem Geschäftsjahr die Aufwendungen im selben Zeitraum übersteigen. Das Gegenteil, wenn die Aufwendungen größer sind als die Erträge, bezeichnet man als Jahresfehlbetrag.

Der Jahresüberschuss (oder Fehlbetrag) wird in der Bilanz ausgewiesen und im Rahmen der Gewinn-und-Verlustrechnung (GuV) ermittelt. Daran lässt sich erkennen, ob ein Unternehmen einen Gewinn oder einen Verlust während des vergangenen Geschäftsjahres generiert hat.
Generiert eine Kapitalgesellschaft einen Jahresüberschuss hat sie die Möglichkeit, einen Anteil davon an die Gesellschafter oder Aktionäre auszuschütten. Ein Unternehmen, das kontinuierlich einen Jahresüberschuss erwirtschaftet, ist profitabel und steht finanziell solide da.
Jahresüberschuss als Eigenkapital in der Bilanz
Kapitalgesellschaften müssen am Ende jedes Geschäftsjahres eine Bilanz erstellen. Dieser voraus geht die Gewinn-und-Verlustrechnung, in der das Jahresendergebnis ermittelt wird, das entweder ein Überschuss oder ein Fehlbetrag sein kann.
In die Berechnung des Jahresendergebnisses gehen sämtliche Erträge und Aufwendungen ein, abzüglich der Gewinn- und Verlustvorträge, Kapitalentnahmen und Rücklagen.
Der Jahresüberschuss wird in der Bilanz unter Eigenkapital aufgeführt. Da es sich um eine positive Position handelt, führt dies zu einer Steigerung des Eigenkapitals.
Jahresüberschuss und Bilanzgewinn
Das Jahresendergebnis wird zur Berechnung des Bilanzergebnisses verwendet, indem eventuelle Gewinn- und Verlustvorträge, Kapitalentnahmen und Rücklagen damit verrechnet werden. Ist das Ergebnis positiv, spricht man von einem Bilanzgewinn; ist es negativ, spricht man von einem Bilanzverlust.
Es ist auch möglich, dass trotz Jahresüberschuss ein Bilanzverlust entstehen kann, wenn zum Beispiel aus dem vorangegangenen Geschäftsjahr ein Verlustvortrag vorliegt, der mit dem Jahresüberschuss ausgeglichen wird.
Kapitalgesellschaften dürfen nur Gewinne ausschütten, wenn ein Bilanzgewinn vorliegt. Ein Jahresüberschuss allein reicht deshalb nicht aus, um schon eine Aussage über die Höhe der Ausschüttungsmenge zu treffen.
Ist der Jahresüberschuss gleich dem Gewinn?
Zunächst entspricht der Jahresüberschuss dem Gewinn eines Unternehmens, oder genauer gesagt dem Reingewinn. Wie im vorigen Abschnitt jedoch erwähnt, muss der Jahresüberschuss nicht zwangsläufig auch zu einem Bilanzgewinn führen. Es kommt also immer darauf an, in welchem Kontext man von Gewinn spricht.
Formel zum Berechnen des Jahresüberschusses
Um zu bewerten, ob ein Jahresüberschuss vorliegt, muss das Jahresendergebnis ermittelt werden. Dazu bedient man sich der Gewinn-und-Verlustrechnung. Mit dem Gesamtkostenverfahren stellt man dann alle Erträge und Aufwendungen einander gegenüber:
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- Umsatzerlöse
- +/- Erhöhung bzw. Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
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- andere aktivierte Eigenleistungen
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- sonstige betriebliche Erträge
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- Materialaufwand (Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für Waren, und Aufwendungen für bezogene Leistungen)
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- Personalaufwand (Löhne, Gehälter, soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorge)
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- Abschreibungen (auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen, auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens)
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- sonstige betriebliche Aufwendungen
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- Erträge aus Beteiligungen
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- Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens
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- sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
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- Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens
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- Zinsen und ähnliche Aufwendungen
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- Steuern vom Einkommen und Ertrag
Verrechnet man all diese Posten miteinander, steht am Ende das Betriebsergebnis nach Steuern. Ist es positiv, handelt es sich um einen Jahresüberschuss; ist es negativ, hat das Unternehmen einen Jahresfehlbetrag erwirtschaftet.
Gewinnvortrag: Was ist das?
Hat eine Kapitalgesellschaft innerhalb eines Jahres einen Gewinn erwirtschaftet, also einen Jahresüberschuss generiert, kann ein Teil davon in der Bilanz auf das nächste Jahr übertragen werden. Man spricht dann von Gewinnvortrag. Die Höhe des Gewinnvortrags legen die Gesellschafter fest, wenn im Rahmen des Gewinnverwendungsbeschlusses bestimmt wird, wozu der Gewinn des Unternehmens verwendet wird.
Der Gewinnvortrag wird dann auf die Bilanz des nächsten Geschäftsjahres übertragen und als separate Position unter Eigenkapital aufgeführt. Am Ende des nächsten Jahres wird der Vortrag dann mit den Gewinnen oder Verlusten verrechnet.
Die Möglichkeit, Gewinne oder Verluste in das nächste Geschäftsjahr zu schieben, steht nur Kapitalgesellschaften zur Verfügung. Bei Personengesellschaften (OHG, KG) oder Einzelunternehmen bringen die Inhaber:innen das gesamte Eigenkapital persönlich auf. Unternehmensverluste müssen in diesem Fall immer mit dem Eigenkapital ausgeglichen werden – notfalls aus dem Privatvermögen.
Verwendungszwecke des Jahresüberschusses
Eine GmbH kann einen Jahresüberschuss auf unterschiedliche Weise nutzen. Sie kann ihn vollständig im Unternehmen behalten und für Investitionen bzw. Rücklagen verwenden. In diesem Fall spricht man von Gewinnthesaurierung. Sie kann jedoch auch einen Teil des Überschusses an die Gesellschafter ausschütten. Das Pendant für eine Aktiengesellschaft wäre eine Dividendenzahlung an die Aktionäre.
Oft wird jedoch der Mittelweg gewählt: Ein Teil des Überschusses verbleibt im Unternehmen und wird für Investitionen oder Rücklagen verwendet, der andere Teil wird ausgeschüttet. Der Gewinnanteil, den ein Gesellschafter erhält, entspricht der Menge seiner Stammanteile.

Wann darf der Jahresüberschuss bei einer GmbH ausgeschüttet werden?
Ein Unternehmen darf grundsätzlich nur Gewinne an die Gesellschafter ausschütten, wenn ein Bilanzgewinn vorliegt, das heißt, wenn das Jahresergebnis mit sämtlichen Gewinnen und Verlusten aus dem Vorjahr verrechnet wurde. Bei der Gesellschafterversammlung wird dann beschlossen, wie mit dem Gewinn verfahren wird.
Es gibt einige Regeln, die beachtet werden müssen, denn die GmbH darf nicht immer bei Vorliegen eines Bilanzgewinns auch Gewinne ausschütten. Folgende Regelungen gelten:
- Ein Gewinn darf nur ausgeschüttet werden, wenn die Höhe des Stammkapitals dabei nicht unterschritten wird.
- Gibt es Regeln im Gesellschaftervertrag bzgl. der Ausschüttung und Gewinnverwendung müssen diese beachtet werden.
Gesellschafter können per einfacher Minderheit in der Versammlung eine Gewinnausschüttung blockieren, sofern im Gesellschaftervertrag nicht vereinbart ist, wie mit dem Jahresüberschuss und Ausschüttungen umgegangen wird. Besitzt ein Gesellschafter keinen mehrheitlichen Stimmanteil, kann er also keine Ausschüttung erzwingen.
Darf der Jahresüberschuss bei einem Einzelunternehmen ausgeschüttet werden?
Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gelten besondere Regelungen. Da bei einer Personengesellschaft die Inhaber:innen persönlich mit ihrem Geschäfts- und Privatvermögen haften, dürfen sie sich auch so viel sie wollen vom Unternehmensgewinn auszahlen.
Eine Sonderregelung greift bei einer Unternehmergesellschaft (UG). Rechtlich gesehen ist sie eine Kapitalgesellschaft. Sofern ihr Stammkapital weniger als 25.000 Euro beträgt, muss sie jedoch 25 Prozent des Jahresüberschusses als Rücklage verwenden. Mit dem restlichen Anteil darf so verfahren werden, wie im Gesellschaftervertrag vereinbart oder worauf sich die Gesellschafter einigen.
