Kosten für den Mahnbescheid dürfen dem Schuldner in Rechnung gestellt werden. Wir erklären Ihnen hier, welche Kosten berechnet werden dürfen, was ein gerichtlicher Mahnbescheid kostet und was dabei alles beachtet werden muss.
Wer trägt die Kosten für den Mahnbescheid?
Die Kosten für den Mahnbescheid trägt der Schuldner, sofern die Mahnung rechtens ist. Es muss also eine offene Forderung vorliegen und der Schuldner muss in Zahlungsverzug sein. Der Verzug tritt ein, sobald die Zahlungsfrist einer Rechnung abgelaufen ist.

Anschließend versendet der Gläubiger in der Regel eine Zahlungserinnerung mit neuer Frist. Wird auf diese nicht reagiert und die Zahlung bleibt weiterhin aus, kann entweder eine Mahnung versendet werden oder ein gerichtliches Mahnverfahren beantragt werden.
Die Mahnkosten sowie die Kosten für den gerichtlichen Mahnbescheid übernimmt zuerst der Gläubiger, darf diese aber dem Schuldner in Rechnung stellen. Der Schuldner muss dann sowohl den Betrag der Hauptforderung bezahlen sowie die Gebühren, die im Rahmen des Inkasso- bzw. Gerichtverfahrens entstanden sind.

Kosten für Mahnbescheid bei Inkasso
Zunächst muss unterschieden werden zwischen Mahnbriefen, die der Gläubiger bzw. das von ihm beauftragte Inkasso-Unternehmen versendet und dem gerichtlichen Mahnbescheid.
Dem Schuldner darf der Gläubiger folgende Kosten und Gebühren in Rechnung stellen:
• Kosten für Papier und Porto, wenn Mahnungen selbst versendet werden • Gebühren für das Inkassoverfahren • Gebühren für den gerichtlichen Mahnbescheid (falls es zu einem solchen kommt) • Verzugszinsen für jeden Tag, den sich der Schuldner in Verzug befindet (ab Ablauf der Rechnungsfrist)
Kosten für Mahnbescheid: Tabelle
Wird ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt, richten sich die Kosten dafür nach dem Streitwert, d.h. nach der Höhe des Forderungsbetrags. Für kleine Streitwerte bis zu einem Betrag von 1.000€ sind Gebühren zwischen 30€ und 40€ fällig. Für hohe fünfstellige Streitwerte können die Gebühren für den Mahnbescheid mehrere hundert Euro betragen.
In folgender Tabelle sind die üblichen Kosten für einen gerichtlichen Mahnbescheid dargestellt, gestaffelt nach dem Streitwert:
Streitwert | Gerichtskosten |
---|---|
0,01€ bis 1.000,00€ | 36,00€ |
1.000,01€ bis 1.500,00€ | 39,00€ |
1.500,01€ bis 2.000,00€ | 49,00€ |
2.000,01€ bis 3.000,00€ | 59,50€ |
3.000,01€ bis 4.000,00€ | 70,00€ |
Kosten für Mahnbescheid wenn Schuldner zahlt?
Erkennt der Schuldner den Mahnbescheid an ohne Widerspruch einzulegen und begleicht er sowohl die Hauptforderung als auch sämtliche Kosten für das Mahnverfahren, ist dies der Idealfall. Die Sache ist dann für den Gläubiger erledigt.
Manchmal kommt es jedoch vor, dass der Schuldner nicht den kompletten Betrag bezahlt, sondern nur die Hauptforderung. In diesem Fall kann der Gläubiger dies dem Gericht mitteilen, sodass ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet wird. Der Gerichtsvollzieher wird sich dann darum kümmern, die Restsumme beim Schuldner einzutreiben.
Überschneidet sich die Bezahlung des Schuldners mit dem Zustellen eines Mahnbescheids, kann der Gläubiger ebenfalls darauf bestehen, dass der Schuldner die Kosten für den Mahnbescheid noch übernimmt, auch wenn die Hauptforderung und eventuelle bis dahin bestehende Inkassogebühren schon vollständig bezahlt wurden. Der Gläubiger muss sich in diesem Fall jedoch auf einen Widerspruch durch den Schuldner gefasst machen und sich auf ein Gerichtsverfahren einstellen.
Kosten für Mahnbescheid buchen
Wer ein Inkasso-Unternehmen oder einen Rechtsanwalt beauftragt, eine Forderung per Mahnung bei einem Debitor einzutreiben, muss die Kosten dafür vorstrecken. Das heißt, der Gläubiger erhält vom Inkassodienstleister oder Rechtsanwalt eine Rechnung über die erbrachten Leistungen.
Diese Kosten müssen im Buchungssystem korrekt gebucht werden, sofern das Unternehmen eine Jahresabschlussrechnung machen muss. Die Kosten für den Mahnbescheid sowie sämtliche anderen Kosten, die in diesem Rahmen anfallen, werden unter „Rechts- und Beratungskosten“ gebucht. Im SKR 03/04 sind das die Konten 4950/6825.