Software von der Steuer absetzen: So profitieren Sie mit Agicap

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Steuer für Software sparen Agicap

Man kann Software von der Steuer absetzen – und zwar schon im Jahr der Anschaffung, unabhängig von der Höhe der Anschaffungskosten. Dasselbe gilt auch für andere digitale Wirtschaftsgüter wie Hardware (z.B. PCs oder Laptops). Selbst, wenn eine Anschaffung erst im Dezember des Jahres erfolgt oder kein geringwertiges Wirtschaftsgut vorliegt, können IT-Güter von der Steuer abgesetzt werden. Das müssen Sie wissen, vor allem in Bezug auf die Nutzung von Agicap, eine Software, die Sie natürlich auch von der Steuer absetzen können.

Hardware und Software von der Steuer absetzen: Neuregelung für mehr Einfachheit

Am 26. Februar 2021 wurde vom Bundesministerium für Finanzen eine Neuregelung bezüglich der Abschreibungsdauer von digitalen Wirtschaftsgütern erlassen. Die Abschreibungsdauer wurde darin auf ein Jahr herabgesenkt. Hintergrund ist, dass das Finanzministerium Unternehmen die Möglichkeit geben möchte, Kosten für die Digitalisierung sofort steuerlich geltend machen zu können, ohne den Umweg über Abschreibungen gehen zu müssen.

Durch die Herabsetzung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer sind IT-Güter nun sofort im Jahr ihrer Anschaffung von der Steuer absetzbar – ganz gleich, zu welchem Zeitpunkt im Jahr diese angeschafft werden.

Eine monatsweise Berechnung für die Abschreibung entfällt somit, was den Aufwand in der Finanzbuchhaltung reduziert, da nur Wirtschaftsgüter abgeschrieben werden müssen, die eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr haben.

Ab wann gilt die Neuregelung?

Abgesetzt werden können IT-Wirtschaftsgüter, wenn diese nach dem 31.12.2020 angeschafft wurden. Das heißt, für das Wirtschaftsjahr 2021, kann diese Neuregelung bereits genutzt werden und sämtliche digitalen Güter, die während 2021 angeschafft wurden, steuerlich abgesetzt werden.

Falls man aus 2020 noch einen Restbuchwert aus früheren Abschreibungen von IT-Wirtschaftsgütern hat, kann dieser Wert ebenfalls vollständig abgesetzt werden.

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Muss man die Neuregelung nutzen?

Laut der Neuregelung hat man ein Wahlrecht, ob man die einjährige Nutzungsdauer zugrunde legen und die Anschaffungskosten komplett von der Steuer absetzen möchte, oder ob man lieber eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren zugrunde legen und die Güter abschreiben möchte. Einen Restbuchwert aus dem Jahr 2020 kann man ebenfalls weiterhin wie gewohnt abschreiben.

Geld sparen durch Abschreibungen

Ab 01.01.2021 kann man durch die Anschaffung von Software, PCs und anderer Hardware Steuern sparen. So profitieren Unternehmen gleich zweimal: Zum einen investieren sie in Digitalisierung und machen sich so fit für die Zukunft, und zum anderen wird das Vorantreiben der digitalen Transformation im Unternehmen durch Steuerersparnisse belohnt.

Wenn Sie also im Jahr 2021 IT-Wirtschaftsgüter angeschafft haben, können Sie die Kosten komplett schon in diesem Jahr steuerlich absetzen – sofern dies für Sie die steuerlich günstigere Alternative ist natürlich. Ansonsten verbietet Ihnen niemand, die Kosten über mehrere Jahre abzuschreiben.

Finden Sie heraus, welche Möglichkeit die größten Ersparnisse für Sie bringt

Möglicherweise haben Sie dieses Jahr die Liquiditätsmanagement-Software von Agicap angeschafft. Die Nutzungsgebühren können Sie dann selbstverständlich auch komplett von der Steuer absetzen.

Agicap hilft Ihnen dabei sogar, um herauszufinden, welche Methode der Abschreibung für Sie die günstigere ist. Rechnen Sie dazu einfach aus, wie hoch Ihre Steuerlast wäre, wenn Sie die Anschaffungskosten für IT-Güter in diesem Jahr komplett abschreiben. Ihre voraussichtlichen Steuerzahlungen geben Sie dann in die Liquiditätsplanung ein und schauen sich an, wie sich diese auf Ihre Liquidität auswirken.

Im anderen Szenario können Sie sich anschauen, wenn Sie die Güter über mehrere Jahre abschreiben. Ihre Steuerlast wird dann dieses Jahr höher sein. Auch dies können Sie sich in Agicap anschauen.

Durch das Vergleichen der beiden Szenarien und unter Zuhilfenahme Ihrer übrigen Finanzplanung finden Sie dann heraus, ob es sich dieses Jahr für Sie lohnt, die Einmalabschreibung in Anspruch zu nehmen, oder doch lieber herkömmlich abzuschreiben.

Fazit: Hardware und Software von der Steuer absetzen lohnt sich nun besonders

Insbesondere dann, wenn Sie in diesem Jahr sehr hohe Summen in die Digitalisierung Ihres Unternehmens investiert haben, können Sie von der Neuregelung profitieren und in einem Rutsch Ihre Hardware oder Software von der Steuer absetzen. Die Ersparnisse wirken sich positiv auf Ihre Liquidität aus, womit Sie für das nächste Jahr einen größeren Puffer haben oder sogar noch mehr in die digitale Transformation investieren können.

Noch ein letzter Tipp: Da das Jahr 2021 noch nicht zu Ende ist, können Sie sogar diesen Monat noch eine Anschaffung tätigen, und die Kosten für die Hardware oder Software von der Steuer absetzen, womit Sie optimal ins neue Jahr starten: finanziell und technologisch.

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