Inkasso: Definition und Ablauf des Mahnverfahrens

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Inkasso Definition

Inkasso bezeichnet den Prozess der Eintreibung von Forderungen durch ein Unternehmen oder eine Person, die als Inkassounternehmen oder Inkassobüro bezeichnet wird. Das Inkassounternehmen wird von einem Gläubiger beauftragt, offene Forderungen von Schuldnern einzutreiben.

Inkassounternehmen

Inkassounternehmen sind spezialisierte Dienstleister, die sich auf die Eintreibung von Forderungen spezialisiert haben. Sie arbeiten im Auftrag von Gläubigern wie Banken, Versicherungen, Telekommunikationsunternehmen oder Vermietern. Inkassounternehmen haben das Recht, Mahnungen zu verschicken und gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten.

Inkassoverfahren

Das Inkassoverfahren beginnt mit der Übergabe der Forderung an das Inkassounternehmen. Dieses setzt sich mit dem Schuldner in Verbindung und fordert ihn auf, die offene Forderung zu begleichen. Wenn der Schuldner nicht reagiert, kann das Inkassounternehmen gerichtliche Schritte einleiten.

Inkassokosten

Inkassounternehmen berechnen für ihre Dienstleistungen in der Regel Gebühren, die vom Schuldner getragen werden müssen. Diese Gebühren können je nach Höhe der Forderung und dem Aufwand des Inkassoverfahrens variieren. Inkassokosten müssen jedoch angemessen sein und dürfen nicht überhöht sein.

Inkasso ist ein wichtiger Bestandteil des Forderungsmanagements von Unternehmen und kann dazu beitragen, offene Forderungen einzutreiben und die Liquidität des Unternehmens zu sichern.

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