Per SEPA-Lastschrift können Empfänger einer Zahlung direkt vom Konto des Überweisenden abbuchen. Das ist in vielen Fällen praktisch – für beide Seiten. Wir zeigen Ihnen hier, wie die SEPA-Lastschrift funktioniert, worauf man bei dem Verfahren achten muss und welche Vorteile es hat.
SEPA-Lastschrift: Was ist das?
Die SEPA-Lastschrift wird im Euro-Raum als Standardverfahren für Lastschriften genutzt. SEPA steht für Single Euro Payments Area und wurde am 01. Februar 2016 in sämtlichen Euro-Ländern eingeführt, um auch Euro-Überweisungen ins Euro-Ausland zu vereinheitlichen und kostengünstig zu machen.

Per SEPA-Lastschrift werden automatisch Geldbeträge vom Konto des Überweisenden abgebucht und auf das Konto des Empfängers geleitet. Die Überweisenden müssen zuvor ein sogenanntes Lastschriftmandat erteilen, das den Empfänger zum Abbuchen berechtigt. Dieses Mandat kann jederzeit widerrufen werden.
Vorteil des Lastschriftverfahrens ist, dass Überweisende nicht jedes Mal selbst eine Überweisung tätigen müssen, sondern der entsprechende Betrag automatisch von deren Konto abgebucht wird. Bei wiederkehrenden Zahlungen (z.B. bei Mobilfunkrechnungen oder Abos) ist das sehr praktisch.

SEPA-Lastschrift-Mandat erteilen
Damit ein Empfänger vom Konto des Überweisenden einen Betrag abbuchen darf, muss der Überweisende ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilen. Mit diesem weist man die Bank an, eine Lastschrift einzulösen und die Transaktion durchzuführen.
Auf dem Lastschriftmandat müssen vom Empfänger der Zahlung folgende Angaben gemacht werden:
• Name des Zahlungsempfängers • Gläubiger-Identifikationsnummer (CI) • Name des Kunden (Überweisender) • Name der Bank des Überweisenden • IBAN des Überweisenden
Stimmt der Überweisende diesem Mandat zu, darf der Empfänger in Zukunft Beträge von dessen Konto abbuchen. Das Lastschriftmandat kann vom Überweisenden jederzeit widerrufen werden.
Kosten fallen für das Lastschriftmandat keine an – weder für Empfänger noch für Überweisende, auch wenn einer der beiden im Euro-Ausland sein Konto hat, von welchem abgebucht wird.
SEPA-Lastschrift kündigen
Es ist jederzeit möglich, eine SEPA-Lastschrift zu kündigen, indem man das Lastschriftmandat widerruft. Dazu nimmt man einfach Kontakt mit seiner Bank auf und weist diese an, das Lastschriftmandat zu löschen. Der Empfänger darf in Zukunft nicht mehr vom Konto des Überweisenden abbuchen.
Damit es zu keinen Missverständnissen kommt, sollte jedoch auch der Empfänger darüber informiert werden, sodass dieser in Zukunft nicht mehr versucht, Abbuchungen zu tätigen. Es kann dann eine neue Zahlungsart vereinbart werden.
Kann man eine SEPA-Lastschrift zurückbuchen?
Es gilt bei einer SEPA-Lastschrift das „Recht auf bedingungslose Rückerstattung“. Konkret heißt das, dass man nach Abbuchung eines Geldbetrags durch das Lastschriftverfahren sein Geld innerhalb von acht Wochen zurückfordern kann. Gründe müssen dafür keine angegeben werden.
Dazu nimmt man Kontakt mit seiner Bank auf und weist sie an, die Buchung rückgängig zu machen. Möchte man auch in Zukunft nicht mehr, dass ein bestimmter Empfänger per Lastschrift abbucht, sollte man dann auch gleich das SEPA-Lastschrift-Mandat kündigen.
SEPA-Lastschrift: Bedeutung für Unternehmen und Händler
Für Kunden hat das Lastschriftverfahren den Vorteil, dass Abbuchungen sofort bei Fälligkeit erfolgen und sie nicht daran denken müssen, den Betrag selbst zu überweisen. Bei wiederkehrenden Zahlungen ist das sehr praktisch, da man so nicht in Zahlungsverzug gerät.
Auch für Unternehmen und Händler hat das SEPA-Lastschriftverfahren Vorteile. Wird es mit Kunden vereinbart, erspart man sich das Überwachen von Fälligkeiten, denn die Beträge werden immer zum vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt abgebucht, sofern das Konto des Überweisenden gedeckt ist.
Wird das Lastschriftverfahren zur Vorauszahlung verwendet, haben Händler und Unternehmen sogar noch den weiteren Vorteil, dass sie sofort ihr Geld erhalten. Dadurch wird ihre Liquidität nicht zusätzlich belastet.