Wie funktioniert die Bewertung von Forderungen richtig?

Lesezeit: 4 min.
Die Bewertung von Forderungen muss am Ende des Geschäftsjahres durchgeführt werden, wenn der Jahresabschluss erstellt wird.

Die Bewertung von Forderungen muss am Ende des Geschäftsjahres durchgeführt werden, wenn der Jahresabschluss erstellt wird. Dazu wird die Liste der offenen Forderungen durchgegangen und diese einer Bewertung unterzogen. Wie das genau funktioniert, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.

Bewertung von Forderungen in HGB & Steuerrecht

Das HGB schreibt vor, dass beim Erstellen der jährlichen Steuerbilanz die noch offenen Forderungen, die ein Unternehmen gegen einen Schuldner hält, bewertet werden müssen. Das Gesetz macht bei der Bewertung klare Vorgaben: Der Wert einer Forderung entspricht den Anschaffungskosten oder einem niedrigeren Wert, falls die Forderung nur teilweise oder gar nicht realisiert werden kann.

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Es ist möglich, dass aufgrund von Ausfallrisiken, Währungsschwankungen (falls die Forderung in Fremdwährung vorliegt), oder aufgrund von Verzögerungen eine Forderung einen geringeren Wert als die Anschaffungskosten haben kann.

Wichtiges Kriterium für die Bewertung von Forderungen ist deren Ausfallwahrscheinlichkeit bzw. Einbringlichkeit. Man unterscheidet zwischen drei Fällen:

• Einwandfreie Forderungen • Zweifelhafte Forderungen • Uneinbringliche Forderungen

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Einwandfreie Forderungen

Bei einwandfreien Forderungen ist man sich sicher, dass diese einbringlich sind, das heißt, dass diese vollständig vom Schuldner beglichen werden. Einwandfreie Forderungen werden deshalb in der Bilanz mit ihrem Nennwert bewertet, das heißt dem vollständigen Forderungsbetrag.

Zweifelhafte Forderungen

Bei einer zweifelhaften Forderung besteht ein Risiko, dass diese nicht vollständig bzw. gar nicht beglichen wird. Dies ist dann der Fall, wenn der Schuldner mehrfach nicht auf Mahnungen reagiert hat, seine Zahlungsunfähigkeit jedoch noch nicht bestätigt wurde. Es muss bei zweifelhaften Forderungen deshalb mit einem Verlust gerechnet werden. Die Bewertung der Forderung liegt dann je nach geschätztem Ausfallrisiko zwischen einem Wert von 0 Euro und dem Nennwert.

Uneinbringliche Forderungen

Bei einer uneinbringlichen Forderung steht fest, dass diese vom Schuldner nicht mehr beglichen wird, z.B. wenn er insolvent ist, nicht mehr auffindbar oder verstorben. Uneinbringliche Forderungen werden immer mit einem Wert von 0 Euro bewertet, da sie einen vollständigen Zahlungsausfall zur Folge haben. In diesem Fall muss bei der Wertberichtigung der Forderung auch die Umsatzsteuer korrigiert werden.

Einzel- und Pauschalwertberichtigung

Eine Forderung muss laut HGB einzeln bewertet werden. Das heißt, für jede Forderung muss abgeschätzt werden, wie hoch das Ausfallrisiko ist. In vielen Fällen ist dies jedoch nicht oder nur sehr schwer möglich, da von Kunden oftmals die finanzielle Situation gar nicht bekannt ist. Deshalb erlaubt das HGB auch eine Pauschalbewertung von Forderungen, die für die Gesamtmenge an Forderungen ein allgemeines Ausfallrisiko zugrunde legt.

Bei der Pauschalwertberichtigung kommt es auf die Erfahrungswerte der letzten Jahre an, denn der Wert muss für das Finanzamt nachvollziehbar und nachprüfbar sein. Weiß ein Unternehmen zum Beispiel, dass 2% seiner Forderungen nicht beglichen werden, kann es diesen Wert pauschal zugrunde legen und auf die Einzelbewertung verzichten.

Bewertung von Forderungen: Buchungssätze

Nachdem man die Forderungen bewertet hat, kann es vorkommen, dass die Werte im Buchungssystem berichtigt werden müssen.

Zweifelhafte Forderungen buchen

Liegt eine zweifelhafte Forderung vor, muss diese im Buchungssystem auf das Konto „Zweifelhafte Forderungen“ gebucht werden. Das erfolgt über die Buchungssätze:

Konto SKR 03/04 Soll: 1460/1240 „Zweifelhafte Forderungen“, Betrag: Gesamthöhe der Forderung

Konto SKR 03/04 Haben: 14321/14321 „(Kontenbezeichnung, z.B. Name des Schuldners)“, Betrag: Gesamthöhe der Forderung

Konto SKR 03/04 Soll: 2451/6923 „Einstellungen in die Einzelwertberichtigung auf Forderungen“, Betrag: Summe, die wahrscheinlich nicht beglichen wird

Konto SKR 03/04 Haben: 0998/1246 „Einzelwertberichtigungen zu Forderungen – Restlaufzeit bis zu 1 Jahr“, Betrag: Summe, die wahrscheinlich nicht beglichen wird

Uneinbringliche Forderungen buchen

Beim Buchen von uneinbringlichen Forderungen muss eine Korrektur der Umsatzsteuer erfolgen. Im Buchungssystem DATEV wird das automatisch durchgeführt, sodass dort nur mit den folgenden Buchungssätzen gearbeitet werden muss:

Konto SKR 03/04 Soll: 2406/6936 „Forderungsverluste 19% USt“, Betrag: Höhe der Forderung (Brutto)

Konto SKR 03/04 Haben: 14465/14465 „(Kontenbezeichnung, z.B. Name des Schuldners)“, Betrag: Höhe der Forderung (Brutto)

Beträgt die Umsatzsteuer 7%, erfolgt die Buchung auf folgende Konten:

Konto SKR 03/04 Soll: 2401/6931 „Forderungsverluste 7% USt“, Betrag: Höhe der Forderung (Brutto)

Konto SKR 03/04 Haben: 14465/14465 „(Kontenbezeichnung, z.B. Name des Schuldners)“, Betrag: Höhe der Forderung (Brutto)

Bewertung von Forderungen: Beispiel

Ein Unternehmen hat am Jahresende eine Liste mit offenen Posten, die wie folgt aussieht:

• Kunde A: 2.000€ • Kunde B: 1.500€ • Kunde C: 1.000€

An Kunde A wurde schon mehrfach eine Mahnung verschickt, dieser hat jedoch nicht reagiert. Kunde B ist ein langjähriger Kunde und hat bisher immer pünktlich seine Rechnungen bezahlt. Von Kunde C weiß das Unternehmen, dass dieser insolvent ist.

Dementsprechend sieht die Bewertung der Forderungen wie folgt aus: • Kunde A: 2.000€ -> zweifelhaft -> Forderungswert: 1.000€ • Kunde B: 1.500€ -> einwandfrei -> Forderungswert: 1.500€ • Kunde C: 1.000€ -> uneinbringlich -> Forderungswert: 0€

Bei Kunde B und C ist die Bewertung der Forderung recht einfach, da bei Kunde B das Ausfallrisiko sehr gering ist und bei Kunde C der Zahlungsausfall feststeht.

Für Kunde A (zweifelhafte Forderung) muss bewertet werden, wie hoch das Ausfallrisiko ist. Dazu muss in Betracht gezogen werden, wie gut die Chancen stehen, dass die Forderung im Rahmen eines Inkasso-Verfahrens beglichen wird und ob der Forderungswert in seiner vollständigen Höhe realisiert werden kann. Das Unternehmen geht bei der Bewertung der Forderung von Erfahrungswerten mit anderen Kunden aus, die es in der Vergangenheit gesammelt hat, wobei zweifelhafte Forderungen im Schnitt nur zur Hälfte beglichen wurden.


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