Warum man Betriebsstoffe trotz ihres geringen Wertes in der Bilanz ausweisen sollte

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Betriebsstoffe sind Stoffe, die zur Produktion benötigt werden, jedoch nicht direkt in das Produkt eingehen.

Betriebsstoffe sind Stoffe, die zur Produktion benötigt werden, jedoch nicht direkt in das Produkt eingehen. Im Rechnungswesen müssen sie trotz ihres geringen Wertes erfasst werden, um sämtliche Kosten korrekt auf die Kostenträger umzulegen. Erfahren Sie hier, was alles zu Betriebsstoffen gehört und wie man sie in der Bilanz richtig ausweist.

Betriebsstoffe: Definition

Als Betriebsstoffe bezeichnet man im Rechnungswesen jene Werkstoffe, die bei der Produktion zwar verbraucht werden, jedoch nicht Teil des fertigen Produkts sind. Sie haben in der Regel einen geringen wirtschaftlichen Wert und machen nur einen sehr kleinen Teil der Gesamtkosten aus. Bilanziert werden müssen sie trotzdem.

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Beispiele für Betriebsstoffe

Hier einige Beispiele, was unter Betriebsstoffen verstanden wird:

  • Benzin und andere Kraftstoffe
  • Maschinenöl und andere Schmierstoffe
  • Strom
  • Druckluft
  • Reinigungsmittel
  • Kühlmittel
  • Kalender
  • Heftzwecken
  • Zettel

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe: Alles dasselbe?

Häufig werden Betriebsstoffe mit Roh- und Hilfsstoffen in einen Topf geworfen, da sie auch zur Herstellung eines Produkts benötigt werden. Doch sie unterscheiden sich von den anderen Stoffen in ihrer Funktionsweise.

Rohstoffe werden während des Herstellungsprozesses verarbeitet und finden damit direkt ihren Weg in das Produkt. Sie stellen den größten Kostenpunkt dar, was das Material betrifft. Hilfsstoffe gehen ebenfalls in die Herstellung des Produkts ein, definieren dieses jedoch nicht und sind günstiger als die Rohstoffe.

Ein Hilfsstoff ist beispielsweise die Farbe für die Lackierung eines Möbelstücks. Der Rohstoff ist dabei das Holz; er definiert das Produkt und bestimmt das Produktionsergebnis. Die Farbe als Hilfsstoff ist nicht zwingend notwendig und kann auch durch eine farblose Lackierung ersetzt werden. Der Betriebsstoff in diesem Beispiel könnte das Maschinenöl sein, das für eine Kreissäge benötigt wird.

Warum die Unterscheidung?

In der Kostenrechnung ist die Unterscheidung zwischen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen wichtig. Während Hilfs- und Betriebsstoffe gemessen an den Gesamtkosten für die Produktion nur wenig ins Gewicht fallen, machen die Kosten für Rohstoffe einen größeren Teil aus. Um die Kosten auf die jeweiligen Verursacher umzulegen, muss deshalb ermittelt werden, welche Kostenpunkte in welchem Umfang in die Gesamtkosten eingehen.

Werden Betriebsstoffe den Einzel- oder Gemeinkosten zugeordnet?

Hilfs- und Betriebsstoffe können meist nur unter großem Aufwand verursachergerecht in Form von Einzelkosten auf die Kostenträger umgelegt werden. Man behilft sich deshalb in der Praxis damit, dass man sowohl Hilfs- als auch Betriebsstoffe den Gemeinkosten zuordnet. Diese werden dann über die Kostenstellen und Zuschlagssätze aus dem Betriebsabrechnungsbogen auf die Produktkosten umgelegt.

Um zu verfolgen, wie viel an Betriebs- und Hilfsstoffen verbraucht wird, gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Häufig bei Betriebsstoffen: Per Entnahmeschein wird im Lager die Entnahme eines Stoffes festgehalten. Darauf ist die entnehmende Kostenstelle notiert.
  • Häufig bei Hilfsstoffen: Die Stoffkosten werden über die Leistung der Kostenstelle (z.B. über die Anzahl der gefertigten Produkte) mit den Produktkosten verrechnet.

Betriebsstoffe in der Deckungsbeitragsrechnung

Einige Betriebsstoffe werden verbraucht, auch wenn die Produktion nicht vollständig ausgelastet ist oder sogar stillsteht. Diese müssen dann als Fixkosten in der Deckungsbeitragsrechnung berücksichtigt werden.

Manche Betriebsstoffe können einer spezifischen Maschine oder Funktionseinheit innerhalb des Unternehmens zugeordnet werden (z.B. Reinigungsmittel für die Instandhaltungsabteilung, oder ein bestimmtes Maschinenöl für eine bestimmte Maschine). So lassen sich die Fixkosten weiter unterteilen in produktspezifische oder produktgruppenspezifische Fixkosten.

In der Praxis werden allzu detaillierte Unterscheidungen häufig nicht gemacht, da der Aufwand sehr hoch ist und die Betriebsmittelkosten im gesamten Produktionsprozess nur wenig ins Gewicht fallen. Deshalb werden die Kosten für sämtliche Betriebsstoffe der Einfachheit halber alle als Fixkosten behandelt.

Betriebsstoffe in der Bilanz richtig ausweisen

Sämtliche Betriebsstoffe, die am Bilanzstichtag im Lager vorhanden sind, müssen in der Bilanz ausgewiesen werden. Betriebsstoffe zählen dabei zum Umlaufvermögen und werden auf der Aktivseite der Bilanz dargestellt.

Das Gesetz schreibt die Einzelerfassung vor, was in der Praxis jedoch häufig nicht oder nur mit sehr hohem Aufwand im Rahmen einer Inventur möglich ist. Deshalb dürfen Unternehmen vom Bewertungsvereinfachungsverfahren Gebrauch machen, das folgende Bewertungen gestattet:

Bewertung nach Festwerten

Für Betriebsstoffe, die alle zur selben Produktkategorie gehören, darf in der Bilanz ein Festwert ausgewiesen werden, sofern jährlich ungefähr dieselben Vorratsmengen vorhanden sind und diese Betriebsstoffe regelmäßig ersetzt werden.

Gruppenbewertung

Betriebsstoffe aus derselben Produktgruppe dürfen gemeinsam bewertet werden. Man bildet dabei einen Durchschnittswert der Produktwerte und legt diesen dann allen Betriebsstoffen in dieser Gruppe zugrunde.

Sammelbewertung

Hierbei werden Betriebsstoffe mit vergangenen Einkaufswerten bewertet. Man geht dabei davon aus, dass die zuerst eingekauften Betriebsstoffe schon verbraucht sind und der letzte gültige Einkaufswert den Wert der noch vorhandenen Betriebsstoffe widerspiegelt.

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Beispiel für die Bewertung von Betriebsstoffen

Ein Unternehmen stellt Möbelstücke her. Zum Betrieb der Säge-, Drechsel- und Fräsmaschinen werden verschiedene Schmierstoffe im Lager vorgehalten. Für die Bewertung wird eine Gruppenbewertung durchgeführt, da die Stoffe zur selben Produktgruppe gehören. Insgesamt sind noch 18,5 Liter im Lager vorhanden. Der Anfangsbestand am Jahresanfang betrug 15,6 Liter.

Zusätzlich zum Anfangsbestand werden dann noch die Zugänge während des Jahres ermittelt:

  • Anfangsbestand: 15,6l; Preis: 125€
  • 01.03.: 2l; Preis: 30€
  • 01.07.: 4l; Preis: 50€
  • 01.10.: 5,6l; Preis: 72€
  • 01.12.: 2,4l; Preis: 35€

Man hat also einen gesamten Bestand von 29,6 Litern zu einem Gesamtpreis von 312€. Der Durchschnitt für den Preis pro Liter beträgt also:

312€ / 29,6l = 10,54€/l

Man multipliziert nun den bestehenden Lagerbestand mit 10,54€ und erhält:

18,5l x 10,54€/l = 194,99€

Auf der Bilanz sind für die Maschinenöle also 194,99€ auszuweisen. Für andere Betriebsstoffe geht man genauso vor und wählt das Bewertungsverfahren, das sich am besten für diese eignet.

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