Welche Rolle spielen die Restgemeinkosten bei den Herstellungskosten?

Lesezeit: 3 min.
Restgemeinkosten fallen in produzierenden Unternehmen an, bei denen eine Art Produktfertigung stattfindet und ein hohes Maß an Automatisierung besteht.

Die Restgemeinkosten werden für das Berechnen von Zuschlagssätzen im Betriebsabrechnungsbogen (BAB) von Unternehmen benutzt, deren Produktion hochautomatisiert ist. Warum das wichtig ist und wie man den Zuschlagssatz für die Restgemeinkosten berechnet, lesen Sie in diesem Artikel.

Restgemeinkosten: Definition

Bei den Restgemeinkosten handelt es sich um maschinenunabhängige Fertigungsgemeinkosten. Sie werden auf Basis der Fertigungslöhne berechnet. Die maschinenabhängigen Fertigungskosten dagegen werden benötigt, um den Maschinenstundensatz zu berechnen.

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Restgemeinkosten fallen daher nur in produzierenden Unternehmen an, bei denen eine Art Produktfertigung stattfindet und ein hohes Maß an Automatisierung besteht. Sie werden in Verbindung mit Maschinenstundensätzen verwendet, um eine verursachergerechte Umlage der Fertigungskosten auf die Herstellkosten zu erzielen.

Maschinenstundensätze sind deshalb notwendig, weil der Großteil an Kosten bei der automatisierten Fertigung durch die Produktionsanlagen verursacht wird und nicht durch die Fertigungslöhne der Angestellten. Die Maschinenstundensätze werden dazu benutzt, um die maschinenabhängigen Kostenträgergemeinkosten zu ermitteln. Außerdem wird er auch als Kalkulationssatz im Betriebsabrechnungsbogen (BAB) verwendet.

Beispiele für Restgemeinkosten

Restgemeinkosten sind üblicherweise Fertigungsgemeinkosten, die lohnabhängig sind, jedoch nicht den Fertigungseinzelkosten zugerechnet werden können. Bei den Restgemeinkosten kann es sich zum Beispiel um folgende Dinge handeln:

  • Hilfslöhne (z.B. durch Zuarbeit in die Produktionsabteilung)
  • Gehälter des Personals in der Produktion
  • Sozialkosten
  • Kosten für Hilfsmaterial, das nicht direkt zur Herstellung des Produkts dient

Restgemeinkosten berechnen

Sämtliche Restgemeinkosten, die im Betrieb anfallen, werden zunächst zusammengezählt. Als Orientierung können die Beispiele aus dem vorherigen Abschnitt dienen.

Anschließend setzt man in folgende Formel die Restgemeinkosten ein und erhält den:

Restgemeinkostenzuschlagssatz = Restgemeinkosten / Fertigungslöhne x 100

Die Summe aller Restgemeinkosten wird also auf die Fertigungslöhne bezogen. Durch Multiplikation mit 100 erhält man den Restgemeinkostenzuschlagssatz in Prozent. Dieser Zuschlagssatz wird dann im Betriebsabrechnungsbogen dazu verwendet, die Restgemeinkosten verursachergerecht auf die einzelnen Produkte aufzuschlagen.

Maschinenstundensatz berechnen

Neben dem Restgemeinkostenzuschlagssatz muss auch der Maschinenstundensatz berechnet werden. In diesen fließen sämtliche maschinenabhängigen Kosten ein, also jene Kosten, die direkt dem Betrieb der Maschine zugerechnet werden können:

  • Raumkosten (wieviel Quadratmater benötigt die Maschine?)
  • Energiekosten
  • Wartungs- und Instandhaltungskosten
  • Betriebsmittel für die Maschine (z.B. Schmierstoffe)
  • Werkzeuge für Wartung, Instandhaltung und Bedienung
  • kalkulatorische Abschreibungen/Zinsen
  • Versicherungskosten

Zusätzlich zu den maschinenabhängigen Kosten benötigt man auch die Maschinenlaufzeit. Diese berechnet man wie folgt:

Maschinenlaufzeit = Maschinenzeit – Stillstandzeit – Instandhaltungszeit

Die Dauer wird in Stunden angegeben, aus der dann der Maschinenstundensatz berechnet wird:

Maschinenstundensatz = Maschinenabhängige Kosten / Maschinenlaufzeit

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Wann müssen Restgemeinkosten in den BAB?

Es gibt zwei Wege, die Fertigungsgemeinkosten auf die Herstellkosten des Produkts umzulegen:

  • Herstellkosten = Fertigungseinzelkosten + Fertigungsgemeinkosten
  • Herstellkosten = Fertigungseinzelkosten + Maschinenstundenkosten + Restgemeinkosten

Welche Art von Umlage man wählt, hängt von der Automatisierung der Produktion ab. Im ersten Fall entsprechen die Fertigungsgemeinkosten vor allem den Lohnkosten für das Fertigungspersonal. Im zweiten Fall machen die Löhne im Vergleich zu den Maschinenkosten nur einen kleinen Teil aus, was bei einem hochautomatisieren Betrieb, wo kaum Handarbeit stattfindet, immer der Fall ist.

Als Faustregel gilt also: Je mehr in der Produktion automatisiert abläuft, desto sinnvoller ist es, die Fertigungsgemeinkosten in Maschinen- und Restgemeinkosten zu unterteilen. Damit erhält man eine genauere verursachergerechte Umlegung der Fertigungskosten auf die Herstellkosten.

Warum ist es sinnvoll, mit Restgemeinkosten zu rechnen?

Man könnte nun sagen, dass die Methode, bei der Maschinenstundenkosten und Restgemeinkosten separat ermittelt werden, aufwändiger ist und am Ende doch nur die Fertigungsgemeinkosten auf die Herstellkosten umgelegt werden. Doch in der Praxis ist dieser zusätzliche Aufwand oft notwendig, damit man verursachergerecht die Fertigungsgemeinkosten auf die Herstellkosten umlegen kann.

Ein Beispiel aus der Praxis soll diesen Umstand veranschaulichen: In einer Kostenstelle werden zwei verschiedene Produkte gefertigt. Eines davon wird mit einer modernen CNC-Fräsmaschine hergestellt, das andere an einer herkömmlichen Handfräsmaschine. Der Zuschlagssatz innerhalb der Kostenstelle ist immer gleich. Deshalb müssen pro Fertigungsstunde dieselben Kosten angesetzt werden, ganz gleich, ob es sich dabei um eine Maschinenarbeitsstunde handelt oder um eine Personenarbeitsstunde.

Üblicherweise hat der Handarbeitsplatz jedoch einen höheren Lohnsatz als ein Maschinenarbeitsplatz. Legt man nun jedoch denselben Zuschlagssatz für Handarbeits- und Maschinenarbeitsplatz zugrunde, hat der Handarbeitsplatz höhere Fertigungskosten pro Stunde. Legt man dies auf die Stückfertigungskosten der beiden Produkte um, erhält man somit ein verzerrtes Bild über die Zusammensetzung der Kosten, da sie nicht verursachergerecht umgelegt wurden.

Durch das Aufteilen in Restgemeinkosten und Maschinenstundenkosten lassen sich die Zuschläge gerechter verteilen. Indem man für kostengleiche oder -ähnliche Maschinen dieselben Verrechnungssätze bildet, werden die Kostenträger gleichmäßig belastet, auch wenn sie zur selben Kostenstelle gehören.

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