Wann sind nachschüssige Zahlungen fällig?

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Mit „nachschüssig“ bezeichnet man eine Zahlung, die am Ende eines Zahlungszeitraums geleistet wird.

Eine nachschüssige Zahlung wird am Ende des Zeitraums fällig, auf welchen sie sich bezieht. Oft kommt sie bei Krediten und anderen wiederkehrenden Zahlungen zum Einsatz. Wir zeigen Ihnen hier, wie sie sich von der vorschüssigen Zahlung unterscheidet und veranschaulichen ihre Effekte an Berechnungsbeispielen.

Nachschüssig: Bedeutung & Definition

Mit „nachschüssig“ bezeichnet man eine Zahlung, die am Ende eines Zahlungszeitraums geleistet wird. Meistens handelt es sich dabei um regelmäßig wiederkehrende Zahlungen wie Zinsen oder Renten. Bei nachschüssigen Zahlungen ist die zu leistende Zahlung am Ende des Zeitraums fällig, auf welchen sie sich bezieht. Beispiele dafür sind:

  • Gehaltszahlungen
  • Rentenzahlungen
  • Kreditraten
  • Zinsen
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Wann vorschüssig & wann nachschüssig?

Das Gegenteil der nachschüssigen Zahlung ist die vorschüssige Zahlung. Sie wird am Anfang des Zeitraums fällig, auf welchen sie sich bezieht. Folgende Zahlungen werden oft vorschüssig geleistet:

  • Mieten
  • Versicherungsprämien
  • Leasingraten

Was bedeutet „monatlich nachschüssig“

Bei einer vereinbarten Zahlungsweise als „monatlich nachschüssig“ wird die Zahlung zum Ende des Monats fällig und muss erst dort geleistet werden. Häufig kommt dieser Ausdruck bei Sparplänen zur Anwendung, bei welchen monatlich fixe Sparraten am Ende des Monats auf ein Sparkonto eingezahlt werden.

Analog verhält es sich auch mit den Begriffen „vierteljährlich nachschüssig“, „halbjährlich nachschüssig“ oder „jährlich nachschüssig“, bei welchen die Zahlungen jeweils zum Ende eines Quartals, in der Jahresmitte, oder am Jahresende fällig werden.

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Was bedeutet es Zinsen nachschüssig zu bezahlen?

Im Zusammenhang mit Zinsen ist die nachschüssige Zahlung der Standardfall. Die Zinsen, welche im Lauf eines Jahres auf das Ersparte anfallen, schreibt die Bank erst am Ende eines Jahres dem Sparkonto gut.

Vorschüssig & nachschüssig: Formeln zur Berechnung

Vorschüssige und nachschüssige Zahlungen kommen oft im Zusammenhang mit Zinszahlungen vor. Bei der vorschüssigen Verzinsung werden die Zinsen schon am Anfang des Jahres ausbezahlt, der angelegte Betrag jedoch erst am Jahresende verzinst. Bei einer nachschüssigen Verzinsung werden die Zinsen erst am Jahresende ausbezahlt und dem Konto gutgeschrieben.

Die Formel für eine vorschüssige Verzinsung sieht so aus:

Gesamtbetrag am Ende der Laufzeit n = Anfangsbetrag / (1 – Zinssatz)^n

n beschreibt den Anlagezeitraum in Jahren.

Die Formel für eine nachschüssige Verzinsung lautet:

Gesamtbetrag am Ende der Laufzeit n = Anfangsbetrag x (1 + Zinssatz)^n

Beispiel für vorschüssige und nachschüssige Verzinsung

Wir legen einen Betrag von 10.000€ auf einem Festgeldkonto zu einem jährlichen Zinssatz von 4% an über einen Zeitraum von 3 Jahren an. Der Betrag wird vorschüssig verzinst und die Zinsen behalten wir auf dem Festgeldkonto. Am Ende der Laufzeit haben wir:

Gesamtbetrag = 10.000€ / (1 – 0,04)^3 = 11.302,81€

Nun wird nachschüssig verzinst und wir behalten die Zinsen ebenfalls auf dem Festgeldkonto. Dann erhalten wir:

Gesamtbetrag = 10.000€ x (1 + 0.04)^3 = 11.248,64€

Bei der vorschüssigen Verzinsung erhalten wir also einen größeren Gesamtbetrag, da die jährlichen Zinsen schon am Jahresanfang auf dem Konto sind und somit der zu verzinsende Anfangsbetrag höher ist.

Beispiel Vorschüssige & nachschüssige Zahlung bei Darlehen

Bei Darlehen findet im Regelfall eine nachschüssige Zahlung bzw. Verzinsung statt. Die monatlichen oder jährlichen Kreditraten werden am Ende des Monats bzw. Jahres zurückbezahlt. Schauen wir uns das genauer an einem Beispiel an.

Wir nehmen einen Kredit in Höhe von 10.000€ auf. Der Zinssatz beträgt 2% p.a. und die jährliche Kreditrate, welche wir zurückbezahlen, beträgt 2.000€. Bei einer nachschüssigen Verzinsung rechnen wir so:

Zinsen pro Jahr = Darlehensbetrag x 2% / 100 = 200,00€

Von der zu leistenden Jahreszahlung in Höhe von 2.000€ ziehen wir also 200,00€ ab. Wir haben demnach 1.800€ zur Tilgung zur Verfügung, wodurch unsere Restschuld am Jahresende 8.200€ beträgt.

Bei einer vorschüssigen Verzinsung müssen wir die Zinsen im Voraus bezahlen. Wir ziehen also die Jahresrate erst einmal vom Darlehensbetrag ab:

Basis für vorschüssige Zinsberechnung = 10.000€ - 2.000€ = 8.000€

Nun berechnen wir die vorschüssigen Zinsen:

Vorschüssige Zinsen = 8.000€ x 2% / 100 = 160,00€

Die Zinsen sind ein Teil der Jahresrate. Wir haben demnach den folgenden Betrag zur Tilgung zur Verfügung:

Tilgungsbetrag = 2.000€ - 160€ = 1.840€

Unsere Restschuld am Jahresende beträgt somit:

Restschuld = 10.000€ - 1.840 € = 8.160€

Bei einer vorschüssigen Verzinsung verbleibt am Ende eines jeden Tilgungszeitraums also eine geringere Restschuld als bei nachschüssiger Verzinsung. Wenn man Kreditangebote miteinander vergleicht, sollte man diesen Effekt deshalb nicht außer Acht lassen.


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