Wie vollzieht sich die Liquidation eines Unternehmens?

Die Liquidation bedeutet das Ende eines Unternehmens. Dabei wird es abgewickelt, sämtliche seiner Vermögenswerte verkauft und damit die bestehenden Restschulden getilgt. Wie eine Liquidation konkret abläuft, welche Gründe es dafür gibt, und wie sie sich von der Insolvenz unterscheidet, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.
Liquidation: Definition
Unter Liquidation versteht man die Auflösung eines Unternehmens oder eines Vereins. Dabei wird sämtliches noch vorhandene Vermögen veräußert und in Liquidität (also Bargeld) umgewandelt.

Liquidation ist nicht zu verwechseln mit Insolvenz. Eine Insolvenz wird dann durchgeführt, wenn ein Unternehmen einen Insolvenzantrag stellt und dieser vom Gericht genehmigt wird. Das ist nur der Fall, wenn genügend Insolvenzmasse zur Verfügung steht, um das Gerichtsverfahren zu finanzieren. Steht nicht genügend Insolvenzmasse zur Verfügung, bleibt nur noch die Liquidation des Unternehmens.
Im Rahmen der Liquidation wird nicht nur das komplette Unternehmensvermögen aufgelöst, sondern auch der Eintrag ins Handelsregister gelöscht. Nach der Liquidation hört das Unternehmen also auf zu existieren.

Wann macht man eine Liquidation?
Außer bei einer fehlgeschlagenen Insolvenz kann eine Liquidation auch noch aus verschiedenen anderen Anlässen erfolgen, zum Beispiel:
- Bei ungültigem Gesellschaftsvertrag, der rechtswidrige Klauseln enthält
- Bei zeitlich begrenztem Geschäftsvorhaben, wenn ein Unternehmen z.B. nur für eine bestimmte Dauer gegründet wird
- Gerichtliche Anordnung zur Auflösung, z.B. bei Rechtsverstößen
- Umwandlung der Rechtsform und anschließende Neugründung
- Neuausrichtung oder Weggang der Geschäftsführer:innen
- Geschäftsaufgabe, wenn z.B. Inhaber:innen keine Nachfolger:innen für ihr Unternehmen finden
Wie funktioniert eine Liquidation von Unternehmen?
Je nach Rechtsform des Unternehmens oder Verbindung zu anderen Unternehmen, läuft eine Liquidation auf unterschiedliche Weise ab.
Liquidation einer GmbH: Ablauf
Die Gesellschafter müssen mindestens mit einer Dreiviertelmehrheit die Liquidation der GmbH beschließen. Sofern im Gesellschaftervertrag eine abweichende Regelung bezüglich der Liquidation getroffen wurde, greift diese anstelle der gesetzlich vorgeschriebenen Dreiviertelmehrheit.
Anschließend beantragt man die Löschung aus dem Handelsregister. Ab diesem Zeitpunkt spricht man von einer Abwicklungsgesellschaft, was auch im Firmennamen mit einem Kürzel gekennzeichnet sein muss: Entweder mit „i.L.“ (in Liquidation) oder mit „i. Abw.“ (in Abwicklung).
Es wird dann ein Liquidator beauftragt, der sich um die formale Abwicklung der Gesellschaft kümmert. Oftmals sind das die Geschäftsführenden selbst oder Mitglieder:innen des Vorstands. Der Liquidator muss ebenfalls als solcher beim Handelsregister angemeldet werden.
Der Liquidator sorgt dann dafür, dass die vorhandenen Vermögenswerte in eine möglichst hohe Liquidität umgewandelt werden, um eventuelle Schulden bei Gläubigern zu tilgen. Er erstellt zudem eine Eröffnungsbilanz, sowie eine Schlussbilanz, wenn die Abwicklung abgeschlossen ist. Dauert diese länger als ein Jahr, müssen auch Zwischenbilanzen erstellt werden.
Wurde sämtliches Vermögen aufgelöst, wird der Eintrag der GmbH im Handelsregister gelöscht. Konnten mit dem Vermögen sämtliche Gläubiger ausgezahlt werden und ist nach der Löschung noch Liquidität vorhanden, wird diese nach der Sperrfrist von einem Jahr anteilsmäßig an die Gesellschafter:innen ausgezahlt.
Liquidation einer Partnerschaftsgesellschaft und OHG
Eine OHG (offene Handelsgesellschaft) benötigt mindestens zwei Gesellschafter:innen. Scheidet eine Partei aus dem Unternehmen aus, kann die andere das Geschäft als eingetragener Kaufmann (e.K.) fortführen. Es erlischt dann also nur die Rechtsform der OHG. Es kann von der verbleibenden Partei dann jedoch auch die Liquidation beschlossen werden.
Bei einer OHG und einer Partnerschaftsgesellschaft sind die Abläufe bei der Liquidation gleich. Zuerst wird die Auflösung der Gesellschaft von den Gesellschafter:innen bzw. Partner:innen beschlossen. Darauf erfolgt der Antrag auf Löschung aus dem Handelsregister, wobei auch der Grund der Auflösung angegeben werden muss.
Anschließend erfolgt die Liquidation, wobei wie bei einer GmbH ein Liquidator ernannt wird, der sich um die Abwicklung kümmert. Dieser erstellt eine Eröffnungsbilanz, beendet die laufenden Geschäfte, liquidiert die noch vorhandenen Vermögenswerte und begleicht die Schulden bei den Gläubigern. Ist nach der Liquidation noch Vermögen übrig, wird dieses an die Gesellschafter:innen bzw. Partner:innen ausbezahlt.
Ist die Abwicklung abgeschlossen, wird eine Schlussbilanz erstellt und der Eintrag aus dem Handelsregister gelöscht.
Liquidation & ihre Bedeutung für Unternehmen
Da eine Liquidation unterschiedliche Gründe haben kann, ist ihre Bedeutung für die Unternehmen ebenfalls unterschiedlich. So kann eine Liquidation aus Sicht der Unternehmens- bzw. Geschäftsführer:innen positiv sein, wenn sich durch Umwandlung in eine andere Rechtsform Steuern sparen lassen oder sich durch die aus der Liquidierung frei gewordenen Mittel ein neues, rentableres Geschäft aufbauen lässt.
Anders verhält es sich, wenn eine Liquidation ungewollt ist. Dies ist meistens dann der Fall, wenn das Unternehmen bereits so starke finanzielle oder strukturelle Probleme hat, dass eine Sanierung nicht in Frage kommt. In diesem Fall würde ein Insolvenzverfahren fehlschlagen. Der Insolvenzantrag wird dann nicht genehmigt werden, sodass nur noch die Liquidation des Unternehmens übrigbleibt.
Die Angestellten des Unternehmens haben in diesem Fall keine Möglichkeit, weiter beim Unternehmen beschäftigt zu sein, da eine Sanierung gar nicht erst versucht wird. Sie müssen sich also nach Bekanntgabe der Liquidation eine neue Arbeitsstelle suchen.