Joint Venture: Einfach erklärt

Ein Joint Venture ist eine Kooperation zwischen zwei unabhängigen Unternehmen. Es bietet für die Beteiligten sowohl Chancen als auch Risiken. Wie ein Joint Venture funktioniert, und welche Vor- und Nachteile es hat, erfahren Sie hier.
Joint Venture: Definition
Ein Joint Venture ist laut Handelsgesetzbuch (HGB) ein Verbund von mehreren Unternehmen, die durch Kooperation ein gemeinsames Ziel erreichen wollen. Man spricht im Deutschen auch von Gemeinschaftsunternehmen. Ein Joint Venture wird von zwei oder mehreren voneinander unabhängigen Unternehmen gegründet und geführt.

Jedes Unternehmen bringt dabei sowohl Kapital als auch Knowhow in die gemeinsame Unternehmung ein. Auch tragen alle beteiligten Unternehmen das finanzielle Risiko gemeinsam. Das Joint Venture handelt autonom und muss nicht zwingend den Weisungen der Gründerunternehmen Folge leisten.
Die Gründerunternehmen müssen sowohl wirtschaftlich als auch rechtlich komplett voneinander unabhängig sein. Einer Mutter- und Tochtergesellschaft ist es deshalb beispielsweise nicht gestattet, ein Joint Venture zu gründen. Die beteiligten Unternehmen sind Gesellschafter des Joint Ventures und handeln ebenfalls weiterhin eigenständig.
Vertrag für ein Joint Venture
Bei der Gründung eines Joint Venture wird ein rechtlich verbindlicher Vertrag zwischen allen beteiligten Gründerunternehmen aufgesetzt. In dem Vertrag sind die Ziele definiert, die die gründenden Unternehmen mit dem Joint Venture verfolgen.
Außerdem werden dort rechtliche und finanzielle Aspekte für die Kooperation festgelegt, zum Beispiel welche Rechtsform das Joint Venture haben soll, wie es finanziert, gemanagt und geführt wird, sowie wie die Gewinnverteilung aussehen soll. Welches Gründerunternehmen welches Kapital, Produktionsmittel, Knowhow und Arbeitskräfte einbringt, kann ebenfalls im Joint Venture-Vertrag festgehalten werden.
Gründen Unternehmen aus verschiedenen Ländern ein Joint Venture müssen zudem die rechtlichen Regelungen innerhalb des Landes, in dem das Joint Venture seinen Sitz haben soll, berücksichtigt werden.
Rechtliche Ausgestaltung der Kooperation
Die Ausgestaltung eines Joint Venture ist vielseitig, je nachdem, welche Rechtsform es hat. Das Gesetz unterscheidet deshalb zwischen zwei verschiedenen Arten von Joint Ventures.
Equity Joint Venture
Dies ist die häufigste Form eines Joint Venture. Die Partnerunternehmen gründen ein Joint Venture, an dem sie sich zu gleichen Teilen beteiligen. Die häufigste gewählte Rechtsform ist die GmbH, da so die Privathaftung vermieden wird.
Contractual Joint Venture
Hierbei wird eine Kooperation der Partnerunternehmen lediglich per Vertrag festgelegt, ohne, dass ein eigenständiges Unternehmen für das Vorhaben gegründet wird. Die Gründerunternehmen treten bei der Kooperation mit ihrem eigenen Namen auf. Die Rechtsform des Vorhabens darf beim Contractual Joint Venture nur die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) sein.
Weitere Bezeichnungen
Je nach Größe und Ausrichtung des Joint Ventures sind noch weitere Begriffe gebräuchlich, die ein Joint Venture genauer beschreiben.
Domestic/International Joint Venture
Haben die Gründerunternehmen alle ihren Sitz im selben Land, wo auch das Joint Venture gegründet wird, spricht man von einem Domestic Joint Venture. Hat mindestens ein Gründerunternehmen seinen Sitz im Ausland spricht man von einem International Joint Venture.
Branchenausrichtung
Joint Ventures können von Unternehmen gegründet werden, die in derselben Branche tätig sind, in einer ähnlichen oder einer ganz anderen. Für die Kooperationen sind dann folgende Bezeichnungen gebräuchlich:
- Konglomerates Joint Venture: Die Gründerunternehmen sind in verschiedenen Branchen tätig (z.B. Maschinenbau und Versicherungswesen)
- Konzentrisches Joint Venture: Die Gründerunternehmen sind in ähnlichen Branchen tätig (z.B. Chemieindustrie und Pharmazie)
- Horizontales Joint Venture: Die Gründerunternehmen sind in derselben Branche tätig (z.B. Hotel und Reisebüro)
- Vertikales Joint Venture: Die Gründerunternehmen sind in derselben Branche tätig, aber an unterschiedlichen Stellen in der Wertschöpfungskette (z.B. Zuckerfabrikant und Süßwarenhersteller)

Vorteile & Nachteile eines Joint Venture
Vorteile
Größter Vorteil bei der Gründung eines Joint Venture ist, dass die kooperierenden Unternehmen Synergieeffekte nutzen können, um selbst noch erfolgreicher zu werden. Die Gründerunternehmen haben Zugang zu mehr Knowhow und anderen Ressourcen, über die sie selbst nicht verfügen. Häufig entsteht ein Wettbewerbsvorteil, wenn sich zwei oder mehr Unternehmen zu einer Kooperation zusammentun.
Oft führt eine solche Kooperation zur Diversifikation des Produktportfolios der beteiligten Unternehmen, da das Joint Venture einen Technologietransfer möglich macht, aus dem Neues entsteht.
Ein Joint Venture reduziert auch das Risiko für ein einzelnes Unternehmen, da es ein neues Vorhaben nicht allein finanzieren muss, sondern mindestens einen weiteren Partner dazu hat. Große branchen- oder technologieübergreifende Vorhaben sind mit einem Joint Venture einfacher zu stemmen.
Dadurch, dass im Joint Venture Knowhow und Ressourcen gebündelt sind, kann eine höhere Qualität und geringere Kosten erreicht werden, da es günstiger ist, wenn mehrere Produkte gemeinsam anstatt einzeln hergestellt werden.
Möchte ein Unternehmen einen neuen Markt betreten, ist ein Joint Venture dafür ebenfalls sehr gut geeignet, wenn man sich mit einem Partner zusammentut, der bereits in diesem Markt verankert ist.
Nachteile
Die Gründung und das Management eines Joint Ventures erfordert einen großen Organisationsaufwand. Die einzelnen Gründerunternehmen müssen sich genau absprechen und Zuständigkeiten festlegen. Wird international gegründet, können die Sprache und kulturelle Unterschiede zu Missverständnissen oder Konflikten führen.
Vor allem wenn sich Unternehmen aus derselben oder einer ähnlichen Branche zusammentun, steigt das Risiko, dass fachliches Knowhow vom Partnerunternehmen geklaut wird. Dies ist besonders riskant, wenn die Zusammenarbeit im Joint Venture aufgegeben wird, und das Partnerunternehmen dann zum Konkurrenten wird.
Bei internationalen Joint Ventures besteht zudem das Risiko, dass das jeweilige Land die Gewinnausschüttung an ausländische Partnerunternehmen verbietet, oder diese sogar enteignet werden.
Ein Joint Venture ist häufig nur kurzlebig, da es von den Partnerunternehmen aus strategischen Gründen ins Leben gerufen wird, damit sie ein bestimmtes Ziel schneller erreichen können (z.B. Betreten eines neuen Marktes oder Verdrängung eines Konkurrenten). Die Partnerunternehmen müssen deshalb vor der Gründung genau abwägen, welches Risiko sie dabei eingehen und was sie bereit sind, in die gemeinsame Unternehmung einzubringen.
Joint Venture: Bedeutung für Unternehmen
Das Gründen eines Joint Venture bietet für die beteiligten Partner sowohl Chancen als auch Risiken. Durch eine branchenfremde Kooperation können Technologietransfers stattfinden, von denen die beteiligten Unternehmen langfristig profitieren.
In manchen Märkten (z.B. in China) ist das Gründen eines Joint Venture für ausländische Unternehmen die einzige Möglichkeit, auf dem chinesischen Markt Fuß zu fassen. Dies birgt jedoch auch das Risiko, dass die Partnerunternehmen leicht an Knowhow gelangen und dieses für ihre eigenen Zwecke nutzen können. Die mögliche Partnerschaft will also im Vorfeld genau geprüft werden.
