Was bei der Verschmelzung von Unternehmen genau passiert

Lesezeit: 5 min.
Die Verschmelzung von Unternehmen wird auch Fusion genannt.

Die Verschmelzung von Unternehmen ist eine Form der Unternehmensumwandlung. Sie kann aus vielerlei Gründen vollzogen werden. In diesem Artikel erfahren Sie, wie eine Verschmelzung von Unternehmen abläuft, warum sie gemacht wird und welche Konsequenzen sich aus ihr ergeben.

Was ist eine Verschmelzung von Unternehmen?

Die Verschmelzung von Unternehmen wird auch Fusion genannt. Dabei wird das Gesamtvermögen des einen Unternehmens auf ein anderes übertragen, das entweder schon besteht oder im Rahmen der Verschmelzung noch neu gegründet wird. Die bisherigen Gesellschafter erhalten dann neue Beteiligungen am neuen Unternehmen.

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Häufig wird die Verschmelzung vollzogen, wenn ein Unternehmen aus einer Unternehmensgruppe umstrukturiert werden soll. Konstellationen der Fusion von Mutter- zu Tochtergesellschaft sind dabei ebenso möglich wie von Tochter- auf Muttergesellschaft, oder von Tochter- auf Tochtergesellschaft.

Mit der Verschmelzung wird meistens eine operative Neuanpassung angestrebt, wenn neue Marktbedingungen dies zum Beispiel erfordern, oder eine Tochtergesellschaft bisher ausschließlich in einem Sektor tätig war, der nun näher an das Mutterunternehmen gekoppelt werden soll. Mit der Unternehmensfusion sinkt häufig auch der Aufwand für die Administration, was sich in einem geringeren Kostengefüge wiederspiegelt.

Welche Vorteile bringt die Verschmelzung?

Eine Verschmelzung wird dann angestrebt, wenn sich dadurch wirtschaftliche und/oder steuerliche Vorteile ergeben.

Synergien besser nutzen

Fusionieren zwei Unternehmen, ist es in der Regel einfacher, Synergieeffekte besser auszunutzen, indem beispielsweise das Knowhow aus dem einen Unternehmen zur Optimierung der Produkte aus dem anderen Unternehmen genutzt wird. Dadurch ergibt sich häufig auch eine größere Marktmacht und der Umsatz des verschmolzenen Unternehmens ist höher als die Umsätze der beiden Einzelunternehmen.

Einfachere Gesamtrechtsnachfolge

In rechtlichem Hinblick ist die Verschmelzung zweier Unternehmen einfacher als eine Einzelrechtsübertragung, da mit der Fusion die Gesamtrechtsnachfolge einhergeht. Das bedeutet, dass sämtliche Rechte und Pflichten des übertragenden Unternehmens auf das aufnehmende Unternehmen übergehen.

Dies beinhaltet auch sämtliche Vermögenswerte. Komplizierte Verträge für die Übertragung einzelner Vermögensgegenstände (sog. Asset Deals) müssen bei der Verschmelzung nicht abgeschlossen werden.

Steuerliche Vorteile

Weist das zu übertragende Unternehmen Verlustvorträge auf, gehen diese bei der Verschmelzung auf das aufnehmende Unternehmen über, wo sie steuerlich geltend gemacht werden können. Dies kann zu einer geringeren Steuerlast für das verschmolzene Unternehmen führen.

Finanzielle Vorteile

Dadurch, dass durch die Verschmelzung das aufnehmende Unternehmen größer wird, erhöht sich auch die Bilanzsumme. Dies kann bessere Konditionen bei zukünftigen Kreditverhandlungen einbringen, oder das Unternehmen für Investoren generell attraktiver machen.

Verschmelzung: Ablauf

Im Umwandlungsgesetz (UmwG) ist der Ablauf einer Verschmelzung rechtlich festgelegt. Grundsätzlich müssen die Gesellschafter der übertragenden GmbH der Fusion mit einem anderen Unternehmen zustimmen. Anschließend werden folgende Schritte durchlaufen, die zur Verschmelzung führen:

Verschmelzungsvertrag erstellen

Zwischen den beiden zu verschmelzenden Unternehmen muss ein Verschmelzungsvertrag geschlossen werden. Die Minimalanforderungen an diesen Vertrag sind im UmwG geregelt.

Je nach Konstellation dürfen auch Klauseln entfallen. Soll z.B. eine 100%ige Tochtergesellschaft mit der Muttergesellschaft fusioniert werden, müssen den bisherigen Gesellschaftern keine neuen Anteile gewährt werden, und das Kapital der Muttergesellschaft darf durch die Verschmelzung nicht erhöht werden.

Stichtag für Verschmelzung festlegen

Der Tag, an dem die Verschmelzung erfolgen soll, muss ebenfalls im Vertrag festgelegt werden. Dieser Stichtag darf höchstens acht Monate vor der Eintragung ins Handelsregister liegen.

Schlussbilanz auf Stichtag erstellen

Für den Tag vor diesem Stichtag ist anschließend von beiden beteiligten Unternehmen eine Schlussbilanz zu erstellen. Dies ist steuerrechtlich wichtig, da dies der letzte Tag ist, an dem die beiden Unternehmen separat besteuert werden.

Einreichen des Entwurfs

Eine AG muss den Entwurf des Verschmelzungsvertrags beim Handelsregister einreichen und die geplante Verschmelzung bekanntmachen. Falls ein Betriebsrat vorhanden ist (unabhängig welche Rechtsform das Unternehmen hat), muss der Entwurf diesem zugeleitet werden.

Verschmelzungsbericht erstellen

In einem Verschmelzungsbericht müssen die Gesellschafter bzw. die rechtlichen Vertreter der beiden Unternehmen darlegen, aus welchen rechtlichen und wirtschaftlichen Gründen eine Verschmelzung vollzogen werden soll.

Zudem müssen hier noch einmal die Vereinbarungen aus dem Verschmelzungsvertrag und die Umtauschverhältnisse der Anteile dargelegt werden. Auf den Bericht kann verzichtet werden, wenn sämtliche Gesellschafter dem zustimmen, oder wenn die Verschmelzung von einer 100%igen Tochter- auf ihre Muttergesellschaft stattfindet.

Prüfung des Verschmelzungsvertrags

Der zwischen den beiden Parteien vereinbarte Vertrag muss von einem Wirtschaftsprüfer geprüft werden. Darauf verzichtet werden kann nur, wenn alle Gesellschafter damit einverstanden sind.

Eintrag im Handelsregister

Der Vertrag sowie sämtliche Unterlagen werden beim Notar eingereicht, geprüft und bei Nichtbeanstandung beurkundet. Anschließend erfolgt der Eintrag des neuen verschmolzenen Unternehmens ins Handelsregister, womit die Verschmelzung amtlich ist.

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Verschmelzung von Unternehmen rückwirkend

Aus dem UmwG ergibt sich, dass eine Verschmelzung maximal acht Monate rückwirkend festgestellt wird. Wird das neue verschmolzene Unternehmen also am 31.8.2022 ins Handelsregister eingetragen, gilt für diese neue GmbH die Besteuerung ab dem 1.1.2022. Im Umkehrzug erlischt für die beiden einzelnen GmbHs die Steuerpflicht am 31.12.2021, also einen Tag vor dem Stichtag.

Verschmelzung von Unternehmen: Steuern

Wird eine inländische GmbH auf eine inländische GmbH verschmolzen, kann dies in der Regel steuerneutral durchgeführt werden. Da das Umwandlungssteuergesetz in dieser Hinsicht sehr komplex ist, sollten Unternehmen vor der Verschmelzung von einem Steuerberater prüfen lassen, ob die Fusion steuerneutral vollzogen werden kann. In manchen Fällen können sich nämlich bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen verdeckte Einlagen ergeben, die nachträglich zu versteuern sind. Was passiert mit Mitarbeitern bei der Verschmelzung von Unternehmen?

Laut BGB ist die Verschmelzung ein Betriebsübergang, bei dem auch Arbeitsverhältnisse, die beim übertragenden Unternehmen bestehen, auf das aufnehmende Unternehmen übertragen werden. Arbeitnehmer:innen müssen über die Verschmelzung schriftlich informiert werden.

Angestellten im übertragenden Unternehmen steht es frei Widerspruch gegen die Übertragung einzulegen. Dieser muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Verschmelzung erfolgen. Bei erfolgreichem Widerspruch geht das Arbeitsverhältnis nicht über zum aufnehmenden Unternehmen.

Da das übertragende Unternehmen im Rahmen der Verschmelzung aufgelöst wird, wird Arbeitnehmer:innen, die Widerspruch eingelegt haben, betriebsbedingt gekündigt. Das Arbeitsverhältnis erlischt dann spätestens mit der Auflösung des übertragenden Unternehmens.

Fazit: Verschmelzung von Unternehmen kann sich lohnen

Die Verschmelzung von Unternehmen bietet viele Vorteile, unter anderem lassen sich Synergien nutzen, die zu einer besseren Marktstellung führen können. Es kann auch aus steuerlichen Gründen interessant sein, zwei Unternehmen zu fusionieren, anstatt eines davon zu verkaufen.

Da die Verschmelzung von Unternehmen ein sehr komplexes Thema ist, sollten Unternehmer:innern im Vorfeld von einem Steuerberater prüfen lassen, welche Konsequenzen die Fusion hätte, damit keine bösen Überraschungen entstehen.

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