Einzelunternehmen: Die wichtigsten Aspekte

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Die Rechtsform Einzelunternehmen ist unter anderem auch deshalb so beliebt, weil die Gründung schnell, einfach und kostengünstig möglich ist.

Bei der Gründung eines Unternehmens spielt die Rechtsform einen entscheidenden Faktor. Viele Firmen werden als Einzelunternehmen gegründet. Doch warum ist diese Rechtsform so beliebt? Und welche Besonderheiten bringt sie mit sich – gerade auch bei wirtschaftlichen Aspekten? Dieser Beitrag gibt einen Überblick und stellt sowohl die Vorteile als auch Nachteile der Rechtsform vor.

Inhalt:

Einzelunternehmen: Definition und Abkürzung

Ein Einzelunternehmen wird nur durch eine einzelne, natürliche Person gegründet. Es handelt sich um keine Gesellschaft. Das Einzelunternehmen kann gewerblich, freiberuflich oder auch im Bereich der Land- und Forstwirtschaft tätig sein.

Ein Einzelunternehmen wird gelegentlich auch mit „e.U.“ abgekürzt. Manchmal sieht man auch die Abkürzung „e.K.“. Diese Abkürzung wird verwendet, wenn es sich um einen im Handelsregister eingetragenen Kaufmann handelt.

Das Einzelunternehmen ist eine beliebte Rechtsform

Einzelunternehmen kommen in Deutschland sehr häufig vor. Für das Jahr 2019 listet statista insgesamt 2.169.024 Einzelunternehmen in Deutschland auf.

Zum Vergleich: Für den gleichen Zeitraum werden 402.466 Personengesellschaften, 758.374 Kapitalgesellschaften und 229.333 sonstige Rechtsformen aufgeführt. Die meisten Unternehmen in Deutschland werden also in der Rechtsform Einzelunternehmen gegründet und betrieben. Doch wie läuft die Gründung ab?

Gründung eines Einzelunternehmens

Die Rechtsform Einzelunternehmen ist unter anderem auch deshalb so beliebt, weil die Gründung schnell, einfach und kostengünstig möglich ist. Es ist weder ein Mindeststammkapital noch ein notariell beurkundeter Vertrag erforderlich.

Zunächst einmal benötigt der Gründer bzw. die Gründerin eine Geschäftsidee. Im Idealfall sollte die Idee auch direkt in einem Businessplan dokumentiert und bereits eingeordnet werden: Wird es sich um einen Gewerbebetrieb handeln? Oder handelt es sich um eine freiberufliche Tätigkeit? Im Businessplan sollten auch bereits die Kosten und Finanzierung des Unternehmens beschrieben werden. Der Businessplan ist beispielsweise wichtig, falls für die Gründung Fremdkapital benötigt wird. Eine Bank wird den Businessplan als wichtige Informationsquelle nutzen, um über einen Kreditantrag zu entscheiden.

Wenn es sich um einen Gewerbebetrieb handelt, muss das Gewerbe entsprechend beim Gewerbeamt angemeldet werden. Achtung: Auch weitere Registrierungen und Mitgliedschaften sind zu prüfen – beispielsweise die Mitgliedschaft bei der IHK.

Wichtigster Schritt ist jedoch die Anmeldung beim Finanzamt. Hierfür muss ein „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ausgefüllt werden.

Anmeldung des Unternehmens beim Finanzamt Unter www.formulare-bfinv.de ist der Fragebogen "Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit (Einzelunternehmen)" abrufbar. In diesem Fragebogen sind Angaben zu machen, wie beispielsweise:

  • Angaben zur Person
  • Bankverbindung
  • Steuerliche Beratung/Empfangsbevollmächtigter
  • Angaben zum Unternehmen (Art der Tätigkeit, Bezeichnung, Beginn der Tätigkeit, u.v.m.)
  • Handelsregistereintrag
  • Gründungsform
  • Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer)

Es werden im Rahmen des Fragebogens bereits Informationen zur Festsetzung von Vorauszahlungen eingeholt. Bei der Liquiditätsplanung muss deshalb bereits zu Beginn der Unternehmensgründung Steuerzahlungen miteingeplant werden. Steuerberater:innen können sowohl beim Ausfüllen des Fragebogens, als auch bei der Steuerberechnung von Vorauszahlungen unterstützen.

Allerdings müssen Gründer:innen beachten: Ab 1. Januar 2021 muss der Fragebogen elektronisch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtliche Schnittstelle "Elster" übermittelt werden. Es ist nicht zulässig, den Fragebogen einfach auszudrucken, auszufüllen und beim Finanzamt abzugeben. Für eine Übermittlung bei Elster wird ein Benutzerkonto benötigt. Hierfür braucht ein Unternehmen eine Zertifikatsdatei. Für die Registrierung muss deshalb etwas Zeit eingeplant werden, da die Aktivierungsdaten angefordert werden müssen. Diese werden per E-Mail oder Post übermittelt.

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Wichtigste Schritte bei der Gründung eines Einzelunternehmens:

  1. Geschäftsidee entwickeln
  2. Businessplan schreiben
  3. Anmeldung bei Finanzamt und ggf. Gewerbeamt/IHK/Berufsgenossenschaften/Handelsregister

Geschäftsführung bei einem Einzelunternehmen

Ein Einzelunternehmen wird, wie bereits beschrieben, von einer natürlichen Person gegründet. Und diese Person hat auch das Einzelunternehmen inne und leitet in der Regel auch das Unternehmen.

Nicht zu verwechseln ist das jedoch mit dem Begriff „Geschäftsführer“, wie beispielsweise bei einer GmbH. Ein Einzelunternehmen hat keinen Geschäftsführer in diesem Sinne. Nach Außen vertreten wird das Einzelunternehmen von der innehabenden Person.

Einzelunternehmen: Steuern

Ein Einzelunternehmen wird mit der Einkommensteuer, ggf. Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer und ggf. Gewerbesteuer besteuert. Der zu versteuernde Gewinn wird mit der Einnahmen-Überschussrechnung oder Bilanzierung ermittelt.

Problematisch bei den steuerlichen Besonderheiten für Unternehmen ist, dass – entgegen beispielsweise bei der Körperschaftsteuer mit dem festen Steuersatz von 15 Prozent – kein fester Einkommensteuersatz zur Anwendung kommt. Der Eingangssteuersatz beim Einkommensteuersatz liegt derzeit bei 14 %, der Spitzensteuersatz bei 42 %. Die Spanne ist also sehr groß.

Eine Ausnahme ergibt sich lediglich bei der Thesaurierungsbesteuerung (Steuersatz 28,25 % nach § 34a EStG), wenn auf Entnahmen verzichtet wird. Doch ansonsten ist der tarifliche Einkommensteuersatz anzuwenden. Für die Liquiditätsplanung ist daher eine verlässliche Steuerplanung nicht einfach. Bei hohen Gewinnen kann die steuerliche Belastung erheblich sein.

Weitere wichtige Steuerarten für Einzelunternehmen sind die Umsatzsteuer und die Lohnsteuer (falls das Unternehmen auch Arbeitnehmer:innen beschäftigt).

Vorteile eines Einzelunternehmens

Die Rechtsform Einzelunternehmen besticht durch die simple Gründung: Es sind weder ein Mindestkapital noch aufwendige notariell beurkundete Verträge bei der Gründung erforderlich. Eine Gründung kann daher schnell, einfach und kostengünstig gelingen. Vor allem für Unternehmen ohne viel Eigenkapital kann das ein wesentlicher Faktor sein.

Wenn es sich um ein Unternehmen handelt, dass nicht zur Bilanzierung verpflichtet ist, dann können auch buchhalterische Pflichten mit überschaubarem Aufwand erfüllt werden.

Zudem bleibt die Entscheidungsgewalt bei der innehabenden Person. Sämtliche Entscheidungen werden so nur von dieser Person getroffen und müssen nicht beispielsweise mit anderen Gesellschafter:innen abgestimmt werden. Und natürlich steht auch der Gewinn nur ausschließlich einer Person zu.

Nachteile eines Einzelunternehmens

Ein wesentlicher Nachteil bei der Rechtsform Einzelunternehmen sind mögliche haftungsrechtliche Folgen. Bei einem Einzelunternehmen haftet die innehabende Person – und zwar mit dem gesamten Vermögen, also auch dem Privatvermögen.

Das erhöht den Druck auf ein funktionierendes Liquiditätsmanagement noch einmal erheblich. Wer zahlungsunfähig wird und in eine Insolvenz rutscht, der kann neben der Unternehmensinsolvenz durchaus auch noch in eine Privatinsolvenz rutschen.

Bei der Kreditwürdigkeitsprüfung achten Kreditinstitute deshalb auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der innehabenden Person. Die Finanzierungssituation des Unternehmens hängt also stark vom Inhaber bzw. der Inhaberin ab. Auf Unternehmensinhaber:innen kommt deshalb eine große Verantwortung bei der Unternehmensführung zu – auch im eigenen Interesse.

Zudem profitieren andere Rechtsformen weitaus mehr bei den steuerlichen Folgen. Unternehmen, die ein erfolgreiches Geschäftsjahr hatten und einen hohen Gewinn versteuern müssen, können bei der Einkommensteuer mit dem Spitzensteuersatz von 42 % zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer zu besteuern sein. Das mindert die Liquidität erheblich. Kommt dann noch Gewerbesteuer hinzu, dann ist die steuerliche Belastung sehr hoch.

Es verwundert daher nicht, dass viele Unternehmen als Einzelunternehmen starten, jedoch bei steigenden Umsätzen und Gewinnen einen Wechsel der Rechtsform anstreben, um sowohl von steuerlichen als auch haftungsrechtlichen Vorteilen zu profitieren.

Bekannte Einzelunternehmen sind selten

Einzelunternehmen sind nicht nur als kleine und mittelständische Firmen denkbar. Es gibt keine Umsatzgrenzen. Theoretisch könnten also auch sehr umsatzstarke Unternehmen in der Rechtsform Einzelunternehmen geführt werden. Doch warum findet man kaum prominente Beispiele?

Die Nachteile von Einzelunternehmen wurden an einem bekannten Beispiel sehr deutlich: Die Drogeriekette Schlecker wurde von Anton Schlecker als Einzelunternehmen gegründet. Die Geschäfte waren erfolgreich, das Unternehmen wuchs zum Konzern und erzielte Milliardenumsätze. Das Mutterunternehmen Anton Schlecker wurde jedoch nach wie vor als Einzelunternehmen geführt.

Als die Drogeriekette in Schwierigkeiten geriet und Insolvenz anmelden musste, schmolz auch das Privatvermögen der Schlecker-Familie erheblich. Dieses abschreckende Beispiel macht deutlich, wie wichtige haftungsrechtliche Fragen bei Liquiditätsproblemen sind. Wirft man heute einen Blick auf bekannte Familienunternehmen, dann fällt auf, dass diese nicht als Einzelunternehmen geführt werden.

Für kleinere Unternehmen kann es jedoch attraktiv sein, vor allem zu Beginn, die Rechtsform Einzelunternehmen zu wählen. Es erleichtert die Finanzierungssituation des Unternehmens erheblich, dass zu Beginn noch keine hohen Kosten anfallen. Je umfangreicher und ggf. auch komplexer die Geschäftstätigkeit sich jedoch entwickelt, desto mehr Risiken können auch entstehen. Dann sollte geprüft werden, ob ein Rechtsformwechsel vorteilhafter wäre.

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