Inventar: Was ist damit gemeint?

Lesezeit: 4 min.
Das Inventar ist eine detaillierte Auflistung sämtlicher Bestände, die im Besitz eines Unternehmens sind.

Das Inventar stellt die lange Form der Bilanz dar. In ihm sind sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden detailliert aufgeschlüsselt. Das Durchführen einer Inventur zur Ermittlung des Inventars ist für Unternehmen Pflicht. Wir zeigen Ihnen hier, wie man ein Inventar erstellt, wie es mit der Bilanz zusammenhängt und worauf man bei der Erstellung achten muss.

Inventar & Inventur: Definition

Das Inventar ist eine detaillierte Auflistung sämtlicher Bestände, die im Besitz eines Unternehmens sind. Darin sind alle Vermögensgegenstände aufgelistet, die sich zu einem bestimmten Stichtag im Unternehmensbesitz befinden.

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Bevor diese Liste erstellt werden kann, muss eine Inventur durchgeführt werden. Bei ihr werden sämtliche Gegenstände, Vorräte und die jeweiligen Mengen ermittelt und in einem Verzeichnis zusammengefasst. Dieses Verzeichnis repräsentiert am Ende der Inventur das Inventar.

Es gibt einen Unterschied zwischen dem Inventar nach Handelsrecht und dem Inventar nach Zivilrecht. Ersteres schreibt vor, dass ein Gewerbe ein Verzeichnis erstellen muss, in dem folgende Punkte aufgelistet werden:

  • Grundstücke
  • Forderungen
  • Verbindlichkeiten
  • Bankguthaben und Bargeldbestände
  • Sonstige Aktiva und Passiva

Im Zivilrecht zählen zum Inventar darüber hinaus sämtliche Gegenstände in Unternehmensbesitz: Gegenstände in einem Raum, auf dem Grundstück, z.B. Möbel und Bücher, sowie sämtliches im Betrieb befindliche Zubehör.

Inventar & Bilanz: Unterschied

Das Inventar stellt eine detaillierte Auflistung der Vermögensgegenstände des Unternehmens dar und ist somit eine detaillierte Version der Bilanz. In der Bilanz sind lediglich die Werte für das Unternehmensvermögen und dessen Schulden angegeben, jedoch nicht explizit die einzelnen Vermögensgegenstände.

Die Bilanz stellt somit eine Zusammenfassung des Inventars dar, in der auf der Aktivseite die Vermögenswerte und auf der Passivseite die Schuldwerte aufgelistet sind.

Inventar: Aufbau

Am Ende des Geschäftsjahres oder wenn das Unternehmen aufgrund von Insolvenz liquidiert werden muss, ist ein Inventar zu erstellen. Es besteht aus folgenden Teilen:

  • Anlage- und Umlaufvermögen
  • Kurz- und langfristige Schulden
  • Eigenkapital bzw. Reinvermögen als Saldo der beiden obigen Punkt

Das Inventarverzeichnis ist zu ordnen. Die Punkte unter Vermögen werden nach steigender Liquidität sortiert, also von günstigen zu teuren Anlagewerten. In Summe stellen das Anlage- und das Umlaufvermögen das Gesamtvermögen des Unternehmens dar.

Die Schulden werden nach abnehmender Fälligkeit sortiert, d.h. von näheren Zahlungszielen zu weiter in der Zukunft liegenden. Zählt man sämtliche Schulden zusammen, erhält man die Gesamtschulden des Unternehmens.

Indem man anschließend die Gesamtschulden vom Gesamtvermögen abzieht, erhält man das Reinvermögen.

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Inventar erstellen: So geht’s

Wie bereits erwähnt, umfasst das Inventar drei Punkte, wobei sich der dritte Punkt aus den zwei vorherigen ergibt. Es muss also eine Liste aufgestellt werden, in der das Anlage- und Umlaufvermögen, sowie die kurz- und langfristigen Schulden festgehalten werden.

Beispiel für ein Inventar

Wie ein Inventar prinzipiell aussieht, schauen wir uns am besten an einem Beispiel für ein produzierendes Unternehmen an, das Getriebe herstellt:

A. Vermögen

a. Anlagevermögen i. Immobilien 1. Grundstück: 300.000€ 2. Bürogebäude: 400.000€ 3. Produktionshalle: 350.000€ 4. Lagerhalle: 200.000€ ii. Produktionsanlagen 1. 1 CNC-Fräsmaschine: 300.000€ 2. 2 Drehmaschinen: 300.000€ 3. 2 Standbohrmaschinen: 100.000€ iii. Werkstatteinrichtung gemäß Inventarliste: 100.000€ iv. Fuhrpark 1. 1 PKW: 30.000€ 2. 1 Transporter: 50.000€

b. Umlaufvermögen i. Rohstoffe gemäß Inventarliste: 50.000€ ii. Unfertige Erzeugnisse 1. 10 Zahnräder: 5.000€ 2. 10 Getriebewellen: 10.000€ iii. Fertige Erzeugnisse 1. 6 Getriebe: 30.000€ iv. Bankguthaben: 250.000€

Summe Vermögen: 2 475 000 €

B. Schulden a. Langfristige Schulden i. Bankdarlehen: 300.000€ b. Kurzfristige Schulden i. Verbindlichkeiten an Lieferanten: 20.000€ ii. Verbindlichkeiten an Finanzamt: 30.000€

Summe Schulden: 350.000€

C. Eigenkapital

Reinvermögen = Summe aus A – Summe aus B = 2 125 000 €

Im Beispiel ist bei der Werkstatteinrichtung und bei den Rohstoffen angegeben, dass diese dem Inventarverzeichnis entnommen werden können. In diesem Verzeichnis sind sämtliche Gegenstände aufgelistet, die sich in der Werkstatt befinden und die als Rohstoffe im Lager liegen. Diese Liste kann so aussehen:

Werkstatteinrichtung

  • 4.000 Schrauben: 40€
  • 50 Schraubenzieher: 1.000€
  • 4 Werkbänke: 12.000€
  • Etc.

Rohstoffe

  • 20 Tonnen Stahlblöcke: 50.000€

Physische Inventur und Buchinventur

Sämtliche physischen Gegenstände werden in ihrer Menge ermittelt durch Zählen, Wiegen oder Messen. Schätzungen sind nur erlaubt, wenn es keine andere Methode zur Ermittlung der Menge gibt, etwa wenn eine sehr große Menge an Schüttgut nicht gewogen werden kann. Bankguthaben dagegen werden durch Sichten der Buchhaltungsunterlagen mit den Kontoständen abgeglichen.

Rechtliche Anforderungen an das Inventar

Da das Inventar die Grundlage für die Erstellung der Bilanz ist, ist gesetzlich vorgeschrieben, dass auch das Inventar strukturiert und nachprüfbar ist. Es ist also mit Sorgfalt bei der Erstellung vorzugehen.

Wer eine ordentliche Inventarliste aufgestellt hat, tut sich später beim Aufstellen der Bilanz leichter, da sämtliche Vermögenswerte schon dokumentiert sind. Die Inventarliste muss mindestens 10 Jahre lang aufbewahrt werden und der Steuerprüfung auf Nachfrage oder bei der Betriebskontrolle vorgelegt werden.

Gründet man ein neues Unternehmen, übernimmt ein bereits bestehendes Unternehmen, oder hat vor, sein Unternehmen zu verkaufen, ist es außerdem Pflicht, ein Inventar zu erstellen und eine außerplanmäßige Inventur durchzuführen. Der physische Unternehmenswert ist dann Schwarz auf Weiß vorhanden.


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