Abnutzbares Anlagevermögen im eigenen Unternehmen richtig ermitteln und bewerten

Beim abnutzbaren Anlagevermögen handelt es sich um Wirtschaftsgüter, die in der Regel über einen langen Zeitraum (mehrere Jahre) im Unternehmen sind. Der Wertverfall aufgrund von Abnutzung wird in Form von Abschreibungen in der Bilanz abgebildet. Wie man den Wert des abnutzbaren Anlagevermögens ermittelt und es richtig abschreibt, erfahren Sie in diesem Artikel.
Abnutzbares Anlagevermögen nach HGB
Gemäß §247 HGB werden zum Anlagevermögen sämtliche Gegenstände gezählt, die dazu bestimmt sind, dauerhaft im Geschäftsbetrieb zu verbleiben. Dabei wird unterschieden zwischen immateriellen Vermögensgegenständen, dem Sachanlagevermögen und dem Finanzanlagevermögen. In der Bilanz unterscheidet man zudem zwischen dem abnutzbaren Anlagevermögen und dem nicht abnutzbaren Anlagevermögen.

Immaterielles Anlagevermögen
Zum immateriellen Anlagevermögen gehören zum Beispiel:
- Patente
- Knowhow
- Lizenz-/Urheberrechte
Sachanlagen
Zu den Sachanlagen gehören:
- Fuhrpark
- Maschinen/Anlagen
- Gebäude und Grundstücke
- Büroeinrichtung
Finanzanlagen
Zu den Finanzanlagen gehören:
- Wertpapiere und Aktien
- Anteile an Tochterunternehmen
- Darlehen an Tochterunternehmen
Beispiele für abnutzbares Anlagevermögen
Abnutzbares Anlagevermögen sind Anlagegüter, die über eine bestimmte Nutzungsdauer hinweg abgeschrieben werden können. Es handelt sich dabei um Sachanlagen. Zum Beispiel zählen dazu:
- Fahrzeuge
- Maschinen
- Software
- Gebäude
Unterschied zu nicht abnutzbarem Anlagevermögen
Im Gegensatz zum abnutzbaren Anlagevermögen können Gegenstände, die zum nicht abnutzbaren Anlagevermögen gehören, nicht abgeschrieben werden. Zu diesen gehören zum Beispiel:
- Grundstücke
- Finanzanlagen (z.B. Wertpapiere)
Abgrenzung zum Umlaufvermögen
Anlagevermögen verbleibt in der Regel über mehrere Jahre im Unternehmen. Dagegen hat das Umlaufvermögen nur kurzfristigen Charakter: Zu ihm gehören Bankguthaben, Rohstoffe und Waren.
Ausnahmen gibt es in Bezug auf die Zeitdauer, wie lange ein Gegenstand im Unternehmen verbleibt: Wird eine Maschine erworben, die nicht langfristig im Unternehmen verbleibt (z.B. für weniger als ein Jahr), kann diese auch zum Umlaufvermögen gezählt werden, da sie nach Gebrauch wieder verkauft wird.
Gemeinsam bilden das Anlagevermögen und das Umlaufvermögen das Gesamtvermögen eines Unternehmens. Sowohl Anlage- als auch Umlaufvermögen werden in der Bilanz separat ausgewiesen.
Abnutzbares Anlagevermögen bewerten
Zur Bewertung des nicht abnutzbaren Anlagevermögens werden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zugrunde gelegt. Abnutzbares Anlagevermögen wird über dessen Nutzungsdauer hinweg abgeschrieben. Ausgegangen wird hierbei ebenfalls von den Anschaffungskosten. Werden gebrauchte Gegenstände gekauft, verkürzt sich die Abschreibungsdauer entsprechend ihrer bereits abgelaufenen Nutzungsdauer.
Das Bruttosachanlagevermögen besteht aus sämtlichen Gegenständen des Anlagevermögens. In der Bilanz wird es um die Abschreibungen reduziert, die sich aus dem abnutzbaren Anlagevermögen ergeben.
Bei abnutzbaren Vermögensgegenständen muss ein Abschreibungsplan erstellt werden, aus dem hervorgeht, über welchen Zeitraum die Gegenstände abgeschrieben werden und wie die Abschreibung erfolgt (linear oder degressiv).
Abnutzbares Anlagevermögen abschreiben
Das Anlagevermögen wird in der Bilanz auf der Aktivseite verbucht. Dort werden die immateriellen Gegenstände angegeben, sowie die Sach- und Finanzanlagen. Zusätzlich wird unterschieden zwischen dem abnutzbaren und dem nicht abnutzbaren Anlagevermögen.
Aus der Bilanz muss zudem hervorgehen, welches Anlagevermögen abnutzbar ist. Für diesen Zweck gibt es die Abschreibung. Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht Tabellen, aus denen sich die Abschreibungsdauer von verschiedenen Gegenständen entnehmen lässt: z.B. für Gebäude 20 bis 30 Jahre und für Maschinen fünf bis acht Jahre. Von der gesetzlich vorgegebenen Abschreibungsdauer darf in Ausnahmefällen abgewichen werden, zum Beispiel wenn sich eine Maschine besonders schnell abnutzt.
Nach welcher Rechenmethode Gegenstände abgeschrieben werden, ist nicht vorgeschrieben. Unternehmen können selbst wählen, wie sie bestimmte Gegenstände abschreiben. Wird beispielsweise mit einem konstanten Wertverfall gerechnet, wird fortlaufend jedes Geschäftsjahr derselbe Wert als Abschreibung gebucht. Man spricht dann von einer linearen Abschreibung. Mit der degressiven Methode lässt sich dagegen ein Prozentsatz ansetzen, mit dem jedes Jahr der Restwert des Gegenstands abgeschrieben wird.

Abschreibungsdauer nach Gegenstandswert
Die Abschreibungsdauer ist je nach Gegenstand unterschiedlich. Für Computer und Software beträgt sie ein Jahr, für Maschinen fünf Jahre und für Grundstücke 20 bis 30 Jahre. An die gesetzlich vorgeschriebene Abschreibungsdauer müssen sich Unternehmen halten, und dürfen nur in Ausnahmefällen davon abweichen.
Für geringwertige Wirtschaftsgüter gibt es eine weitere Ausnahme, was deren Abschreibungsdauer betrifft. Hierbei gilt: Die volle Höhe der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten darf in einem Geschäftsjahr abgeschrieben werden, wenn es sich um Wirtschaftsgüter handelt, die einen Wert von einschließlich 800 Euro (ohne Umsatzsteuer) haben. Man spricht hierbei auch von der Sofortabschreibung.
Anstatt der Sofortabschreibung kann auch ein Sammelposten gebildet werden, in dem Wirtschaftsgüter mit einem Wert zwischen 250 Euro und 1000 Euro über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben werden. Man spricht auch von Poolabschreibung, in der mehrere Wirtschaftsgüter zusammengefasst sind.
Abnutzbares Anlagevermögen abschreiben nach Restwertmethode
Benutzt man die Restwertmethode, um das Anlagevermögen abzuschreiben, setzt man eine Abschreibungsquote pro Jahr an, was dem ungefähren Wertverlust entspricht. Das heißt, man überlegt sich, was ein fiktiver Verkauf des Gegenstands noch an Geld einbringen würde.
Beispiel
Die Anschaffungskosten für eine Maschine betragen 200.000 Euro. Es wird eine Abschreibungsquote von 10% angesetzt und die Maschine wird über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. Der Wert am Jahresanfang beträgt also 200.000 Euro, und der Restwert zum Jahresende 180.000 Euro, da die Abschreibung von 10% 20.000 Euro entspricht.
Am Anfang des zweiten Geschäftsjahres beträgt der Anfangswert 180.000 Euro. Wird der Wertverfall wieder mit 10% angesetzt, ergibt sich ein Restwert am Ende des zweiten Jahres von 162.000 Euro. Nach der Abschreibungsdauer von fünf Jahren beträgt der Restwert der Maschine noch 118.098 Euro.
Abnutzbares Anlagevermögen in der Bilanz
Generell lassen sich aus dem ausgewiesenen Anlagevermögen in der Bilanz wichtige Erkenntnisse ableiten. Beispielsweise erkennt man die Anlagenintensität, wenn man das Anlagevermögen durch das Gesamtvermögen des Unternehmens teilt. Ist die Anlagenintensität niedrig, bedeutet das, dass im Unternehmen wenig Kapital gebunden ist und es mehr liquide Mittel zur Verfügung hat (mehr Umlaufvermögen).
Speziell anhand der Abschreibungen, die sich aus dem abnutzbaren Anlagevermögen ergeben, lässt sich der Anlagenabnutzungsgrad ermitteln:
Anlagenabnutzungsgrad = kumulierte Abschreibungen auf Sachanlagen / Anschaffungskosten für das Anlagevermögen x 100
Ist der Anlagenabnutzungsgrad hoch, ist das ein Hinweis für das Unternehmen, dass es baldmöglichst über Ersatzinvestitionen nachdenken sollte. Das abnutzbare Anlagevermögen ist in diesem Fall schon sehr lange im Unternehmen. Es ist möglicherweise nicht mehr zeitgemäß, weniger effizient, oder muss aufgrund von Verschleiß und Abnutzung öfter repariert bzw. gewartet werden.
