Wozu dient das gezeichnete Kapital in der Bilanz?

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Gezeichnetes Kapital ist das Haftungskapital einer Kapitalgesellschaft.

Gezeichnetes Kapital ist das Haftungskapital einer Kapitalgesellschaft. Je nach Rechtsform des Unternehmens gelten unterschiedliche Mindestbeträge für diese Art von Kapital. Wir zeigen Ihnen in diesem Artikel, wo das gezeichnete Kapital in der Bilanz zu finden ist und welche Regelungen je nach Rechtsform gelten.

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Gezeichnetes Kapital: Definition

Das gezeichnete Kapital ist das Haftkapital einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, oder UG). Es stellt den Teil des Unternehmenskapitals dar, mit dem das Unternehmen gegenüber seinen Gläubigern im Insolvenzfall haftet. Das gezeichnete Kapital gehört zum Eigenkapital des Unternehmens und muss auf der Bilanz gesondert ausgewiesen werden.

Das gezeichnete Kapital muss bei der Gründung des Unternehmens von den Gründer:innen bzw. Gesellschafter:innen oder Inhaberin:innen hinterlegt werden. Durch weitere Kapitaleinlagen kann es im Lauf der Zeit auch erhöht werden. Eine Verminderung ist ebenfalls möglich, wobei jedoch strenge gesetzliche Regelungen gelten.

Gezeichnetes Kapital bei GmbH & UG: Stammkapital

Bei einer GmbH ist das gezeichnete Kapital das Stammkapital. Diese wird von den Gesellschafter:innen bei der Unternehmensgründung hinterlegt. Die Mindesteinlage beträgt 25.000€. Bei der Gründung muss mindestens die Hälfte dieser Summe als Einlage nachgewiesen werden, d.h. 12.500€. Nur dann, wenn dieser Nachweis erbracht wird, erfolgt der Eintrag ins Handelsregister und das Unternehmen darf seine Geschäftstätigkeit als GmbH aufnehmen.

Bei einer UG (Unternehmergesellschaft) ist die Mindeststammeinlage 1€, der als gezeichnetes Kapital nachgewiesen werden muss.

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Beispiel für gezeichnetes Kapital bei GmbH

Drei Gesellschafter gründen eine GmbH. Damit der Eintrag ins Handelsregister vom Notar beglaubigt werden kann, müssen sie nachweisen, dass alle drei ihre Stammanteile hinterlegt haben. Im Gesellschaftsvertrag haben die drei folgende Aufteilung vereinbart:

  • Gesellschafter 1: 40% Stammanteile
  • Gesellschafter 2: 40% Stammanteile
  • Gesellschafter 3: 20% Stammanteile

Gesellschafter 1 und 2 müssen also jeweils 5.000€ als Stammeinlage hinterlegen und Gesellschafter 3 2.500€, damit 12.500€ in Summe erreicht werden. Nach Eintrag ins Handelsregister muss das Stammkapital weiter auf die Mindeststammeinlage von 25.000€ erhöht werden. Dabei gilt ebenfalls die anteilsmäßige Aufteilung laut Gesellschaftervertrag.

Gezeichnetes Kapital bei AG: Grundkapital

Bei einer Aktiengesellschaft ist das gezeichnete Kapital das Grundkapital. Wer eine AG gründet, muss mindestens 50.000€ als Grundkapital nachweisen. Durch die Ausgabe von Aktien werden die Käufer zu Anteilseignern. Deren Kapital geht dann ins Grundkapital über.

Gezeichnetes Kapital berechnen bei AG

Bei der Erstausgabe haben die Aktien einen Nennwert, mit dem sich das Grundkapital berechnen lässt:

Grundkapital = Anzahl der emittierten Aktien x Nennwert einer Aktie

Bei der Gründung einer AG teilen sich in den meisten Fällen die Gründer:innen bzw. Inhaber:innen die Unternehmensanteile (sprich: Aktien) untereinander auf und bleiben dann bis zur weiteren Ausgabe von Aktien die Mehrheitsaktionäre.

Gezeichnetes Kapital der GbR

Bei einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) handelt es sich um eine Personengesellschaft und nicht um eine Kapitalgesellschaft. Da das gezeichnete Kapital nur für Kapitalgesellschaften gilt, muss bei Gründung einer Personengesellschaft kein Mindestkapital als Haftkapital hinterlegt werden. Die Gründer:innen haften in diesem Fall mit ihrem Privatvermögen.

Gezeichnetes Kapital & Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital ist ein Teil des Eigenkapitals des Unternehmens und wird in der Bilanz gesondert aufgeführt. Dort werden als Eigenkapital folgende Punkte aufgelistet:

  • Gezeichnetes Kapital
  • Kapitalrücklagen
  • Gewinnrücklagen
  • Gewinn- und Verlustvorträge
  • Jahresüberschuss- oder -fehlbeträge

Als Teil des Eigenkapitals steht das gezeichnete Kapital dem Unternehmen zur freien Verfügung und es besteht keine Rückzahlungspflicht. Im Insolvenzfall dürfen die Gesellschafter:innen bzw. die Anteilseigner:innen dieses Kapital nicht entnehmen, da es in die Insolvenzmasse übergeht und für die Ausbezahlung der Gläubiger dient.

Gezeichnetes Kapital erhöhen oder vermindern

Ein Unternehmen hat die Möglichkeit, das gezeichnete Kapital zu erhöhen oder zu senken (sofern dabei nicht die Mindesteinlage unterschritten wird und andere gesetzliche Regelungen beachtet werden). Die Erhöhung des Kapitals ist dann sinnvoll, wenn:

  • Die Liquidität erhöht werden soll
  • Die Bonität verbessert werden soll
  • Größere Investitionen geplant sind
  • Wachstum geplant ist

Kapitalerhöhung bei GmbH

Möchte eine GmbH ihr Stammkapital erhöhen, hat sie dazu mehrere Möglichkeiten:

  • Sie nimmt einen neuen Gesellschafter auf, der einen Stammanteil einbringt, wodurch sich das Gesamtkapital erhöht
  • Die bestehenden Gesellschafter erhöhen alle ihre Stammanteile
  • Freie Rücklagen werden in Stammkapital umgebucht

Soll das Stammkapital erhöht werden, muss dies auch im Handelsregister so eingetragen werden. Damit keine Nachteile für einzelne Gesellschafter:innen entstehen, sollte auch der Gesellschaftsvertrag angepasst werden, wo die Anteilsaufteilung genau niedergeschrieben ist. Das ist besonders dann empfehlenswert, wenn neue Gesellschafter:innen aufgenommen werden und sich das Anteilsverhältnis verschiebt.

Kapitalerhöhung bei AG

Eine AG kann ihr Grundkapital durch folgende Maßnahmen erhöhen:

  • Ausgabe neuer Aktien
  • Ausgabe von Wandelanleihen
  • Umwandlung von Gewinnrücklagen in Grundkapital

Gezeichnetes Kapital vermindern

Im Falle eines Bilanzverlusts kann das gezeichnete Kapital vermindert werden, damit dieser Verlust ausgeglichen wird. Durch die Verminderung können auch Aktionär:innen oder Gesellschafter:innen ausbezahlt werden.

Bei der Kapitalminderung müssen die gesetzlichen Regelungen beachtet werden. Die Mindesteinlage darf nicht unterschritten werden, und eine Gewinnausschüttung ist nicht gestattet, wenn ein Unternehmen weniger als 10% des gezeichneten Kapitals als gesetzliche Rücklage zur Verfügung hat.


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