Mindestkapital für Einzelunternehmen: Das ist zu beachten

Das Mindestkapital für Einzelunternehmen hängt von dessen Rechtsform und unternehmerischen Tätigkeit ab. Bei manchen Rechtsformen schreibt das Gesetz ein Mindestkapital vor, das in ein Unternehmen eingebracht werden muss. Lesen Sie in diesem Artikel, wie dazu die gesetzlichen Regelungen aussehen und was man bei der Gründung eines Einzelunternehmens alles beachten sollte.
Wieviel Mindestkapital brauchen Einzelunternehmen?
Begriffseingrenzung: Einzelunternehmen
Bevor wir die Frage nach dem Mindestkapital für Einzelunternehmen beantworten, wollen wir zunächst klären, was ein Einzelunternehmen überhaupt ist: Ein Unternehmen, das von einer Einzelperson gegründet und geführt wird. Es kann deshalb ganz unterschiedliche Rechtsformen haben.
Handelt es sich um ein Kleingewerbe oder ist die gründende Person freiberuflich tätig, haftet sie mit ihrem privaten Vermögen für ihre Unternehmung. Dasselbe gilt bei Gründung einer Personengesellschaft (GbR, oHG, KG).

Im Gegensatz dazu kann aber auch eine Kapitalgesellschaft gegründet werden, bei der nicht persönlich gehaftet wird, da das Unternehmen eine juristische Person ist und von den Gründer:innen klar abgegrenzt ist. Dazu zählen die UG und die GmbH. Die gründende Person ist alleinig als Gesellschafter:in tätig, da man ansonsten nicht mehr von einem Einzelunternehmen spricht.
Unterschied zwischen Gründungskosten und Mindestkapital
Wer ein Unternehmen gründet, hat je nach Tätigkeit mit unterschiedlich hohen Gründungskosten zu rechnen. Wer einen produzierenden Betrieb aufbauen möchte, benötigt dementsprechend mehr Startkapital als jemand, der sich als Webdesigner:in selbstständig macht.
Sämtliche Kosten, die mit der Gründung einhergehen, werden Gründungskosten genannt. Ein Teil dieser Kosten kann dabei das Mindestkapital sein, welches man in das Unternehmen investieren muss, weil es eine bestimmte Rechtsform hat.
Mindestkapital für GmbH, GbR und andere Rechtsformen
Wer ein Mindestkapital für sein Einzelunternehmen aufbringen muss, ist gesetzlich geregelt. Dabei kommt es immer auf die Rechtsform des Unternehmens bzw. auf die Tätigkeit an, der die Gründer:innen nachgehen:
- Freiberufler: kein Mindestkapital notwendig
- Kleingewerbetreibende: kein Mindestkapital notwendig
- GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts): kein Mindestkapital notwendig
- Handelsgewerbetreibende (e.K. = eingetragener Kaufmann): Handelsregistereintrag erforderlich, aber kein Mindestkapital
- UG (Unternehmergesellschaft): Handelsregistereintrag erforderlich, Mindestkapital 1€
- GmbH: Handelsregistereintrag erforderlich, 25.000€ Mindestkapital
Wer ein Einzelunternehmen gründet, muss laut Gesetz also ein Mindestkapital in das Unternehmen investieren, sofern es sich um eine UG oder um eine GmbH handelt.
Haftung bei Einzelunternehmen
Genau wie bei Unternehmen, die von mehreren Personen gegründet, geführt und betrieben werden, richtet sich die Haftung beim Einzelunternehmen nach dessen Rechtsform.
Bei einer Personengesellschaft (z.B. GbR) haften die Gesellschafter:innen persönlich, das heißt mit ihrem privaten Vermögen. Bei einer Kapitalgesellschaft, zu der die UG und die GmbH zählen, haften die Gesellschafter:innen dagegen nicht mit ihrem privaten Vermögen, nur mit ihrem eingebrachten Stammkapital.
Einzelunternehmen gründen: Welche Rechtsform wählen?
Welche Rechtsform man bei der Gründung eines Unternehmens wählen sollte, hängt davon ab, was man mit dem Unternehmen vorhat. Wer einer freiberuflichen Tätigkeit nachgeht, kann beispielsweise eine Rechtsform gar nicht wählen, da im Gesetz die Berufsgruppen für Freiberufler:innen festgelegt sind und sich diese dann als solche beim Finanzamt anmelden müssen. Dazu zählen beispielsweise Ärzt:innen oder Journalist:innen.
Personengesellschaft
Das Gründen einer Personengesellschaft (GbR, oHG, KG) ist dann sinnvoll, wenn sich aus der unternehmerischen Tätigkeit keine Haftungsrisiken ergeben. Zu beachten ist, dass die Gewinne des Unternehmens mit dem persönlichen Steuersatz der Unternehmer:innen besteuert werden. Außerdem ist es nicht möglich, Investoren mit ins Boot zu holen, die sich als Gesellschafter:in beteiligen wollen.
Es ist zu jedem Zeitpunkt möglich, eine Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft umzuwandeln. Dabei muss man dann die gesetzlichen Auflagen erfüllen, das heißt, das Mindestkapital muss bereitgestellt werden und ein Eintrag ins Handelsregister erfolgen.

Kapitalgesellschaft
Wer ein Einzelunternehmen gründen und dabei nicht mit seinem privaten Vermögen haften möchte oder schon interessierte Investor:innen für das Vorhaben begeistern konnte, sollte sich für die Gründung einer Kapitalgesellschaft entscheiden. Im Haftungsfall haften die Gesellschafter:innen (auch bei einer 1-Personen-GmbH) nur in Höhe des von ihnen eingebrachten Stammkapitals.
Die Gründung einer Kapitalgesellschaft ist mit einem höheren Aufwand und auch mit höheren Kosten verbunden als die Gründung einer Personengesellschaft. Es muss durch einen Notar der Eintrag ins Handelsregister erfolgen und das benötigte Mindestkapital eingezahlt werden.
Startkapital für Einzelunternehmen
Wie viel Startkapital man bei der Gründung eines Einzelunternehmens benötigt, ist abhängig von der unternehmerischen Tätigkeit. Vor der Gründung muss deswegen schon sorgfältig durchgerechnet werden, was man alles zu finanzieren hat und woher man die finanziellen Mittel dafür bekommt. Die Kosten sind dabei unterschiedlicher Natur:
- Verwaltungskosten (z.B. für Eintrag im Handelsregister)
- gesetzliches Mindestkapital (bei Gründung einer UG oder GmbH)
- Anschaffungen für den operativen Bereich (z.B. Produktionsmaschinen, Miete für Büro- und Produktionsflächen, etc.)
Bei produzierenden Betrieben macht der letzte Punkt den größten Kostenfaktor aus. Ein Businessplan hilft hier weiter, um herauszufinden, was alles benötigt wird und wie man die Anfangsphase finanziert.
Einzelunternehmer:innen, die keine Kapitalgesellschaft gründen, können selbst wählen, wie viel Eigenkapital sie in ihr Unternehmen einbringen wollen. Wer einen Kredit aufnehmen muss, um die Anfangsphase zu finanzieren, hat verschiedene Möglichkeiten dazu.
In allen Fällen ist ein Businessplan Pflicht, denn die potenziellen Geldgeber:innen wollen sehen, dass sich die Gründer:innen intensiv mit ihrem Geschäftsmodell auseinandergesetzt haben und einen Weg aufzeigen können, das Unternehmen zum Erfolg zu führen.
Als Geldgeber:innen, die das Mindestkapital für das Einzelunternehmen bereitstellen, kommen dabei hauptsächlich Banken oder Crowdlending-Plattformen in Frage sowie Förderbanken wie die KfW, die spezielle Angebote für Existenzgründer:innen haben.
Beim Gründen einer Kapitalgesellschaft stehen manchmal auch andere Finanzierungswege offen, z.B. wenn man Investor:innen von seinem Vorhaben überzeugen kann. Wollen diese jedoch als Gesellschafter:innen einsteigen, spricht man nicht mehr von einem Einzelunternehmen und das Mindestkapital wird zwischen den Gesellschafter:innen aufgeteilt.
