Soll und Haben in der Buchführung einfach erklärt

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In der Buchführung sind Soll und Haben wichtig zur korrekten Buchung von Geschäftsvorgängen.

In der Buchführung sind Soll und Haben wichtig zur korrekten Buchung von Geschäftsvorgängen. Dabei wird zwischen verschiedenen Kontenarten unterschieden. Wir erklären Ihnen hier, wie man bei der Buchung prinzipiell vorgeht und zeigen Ihnen anschaulich anhand eines Beispiels wie Soll und Haben in der Buchführungs-Praxis aussehen.

Was bedeutet in der Buchführung Soll und Haben?

In der Buchführung werden mit Soll und Haben sämtliche finanziellen Vorfälle in einem Unternehmen erfasst. Dazu bedient man sich sogenannten Buchungssätzen, die immer mindestens einen Soll- und einen Haben-Vorgang repräsentieren. Pro Vorfall passiert also immer etwas sowohl auf der Soll- als auch auf der Haben-Seite eines Buchungskontos.

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Soll und Haben ist essenzieller Bestandteil der doppelten Buchführung, die besagt, dass für jede Buchung ein Eintrag im Soll und ein Eintrag im Haben gemacht werden muss. Soll steht dabei immer auf der linken Seite und ist das Gegenkonto von Haben, das auf der rechten Seite steht.

Genau so ist auch die Bilanz aufgebaut, auf deren linker Seite sich die Aktiva befinden und auf der rechten Seite die Passiva. In Summe müssen diese 0 ergeben. Bei Soll und Haben verhält es sich ebenfalls so: Sie müssen sich immer ausgleichen.

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Wie funktioniert die Buchführung mit Soll und Haben?

Je nachdem, was für ein Vorfall gebucht wird, gibt es dazu unterschiedliche Konten, auf die gebucht werden muss. Man unterscheidet zwischen Erfolgskonten und Bestandskonten.

Bei Erfolgskonten nimmt man eine Unterteilung in Ertrags- und Aufwendungskonten vor. Auf Ertragskonten werden beispielsweise Umsätze gebucht. Auf Aufwendungskonten zum Beispiel die Kosten für Strom, Material und Miete. Zugänge stehen bei Ertragskonten auf der Haben-Seiten; Abgänge auf der Soll-Seite. Bei Aufwendungskonten verhält es sich genau umgekehrt: Zugänge stehen auf der Soll-Seite; Abgänge auf der Haben-Seite.

Bestandskonten werden in passive und aktive Bestandskonten unterteilt. Auf aktiven Bestandskonten sind die Vermögenswerte erfasst. Bei ihnen werden Zugänge im Soll gebucht und Abgänge im Haben. Auf passiven Bestandskonten sind die Verbindlichkeiten erfasst sowie die Rückstellungen und das Eigenkapital. Zugänge werden im Haben gebucht und Abgänge im Soll.

Hier noch einmal übersichtlich in einer Tabelle dargestellt:

Konto Zugänge Abgänge
Ertragskonto Haben Soll
Aufwendungskonto Soll Haben
Aktives Bestandskonto Soll Haben
Passives Bestandskonto Haben Soll

Wie geht man beim Buchen von Soll und Haben vor?

Mit Hilfe von Buchungssätzen wird grundsätzlich „per Soll an Haben“ gebucht. Mit der Eselsbrücke Wo ein per ist, ist auch ein an kann man sich dies leicht einprägen. Das bedeutet, dass jede Buchung im Soll eines Kontos beginnt und danach das Haben im zugehörigen Konto gebucht wird.

Soll und Haben: Beispiel zur Buchung

Sobald ein Unternehmen eine Rechnung an seinen Kunden schickt, die von diesem noch zu bezahlen ist, entsteht eine Forderung. Diese muss im Buchungssystem unter „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ erfasst werden.

Schauen wir uns das konkret an folgendem Beispiel an: Ein Unternehmen stellt seinem Kunden eine Rechnung über einen Nettobetrag von 100€ aus. Die Umsatzsteuer beträgt 19%, wodurch ein Bruttobetrag von 119€ fällig wird. Die Umsatzsteuer muss gesondert gebucht werden.

Je nachdem, ob man SKR 03 oder SKR 04 verwendet, unterscheiden sich die Kontonummern in den Buchungssätzen. Das Prinzip ist dabei jedoch immer dasselbe:

Konto SKR 03/04 Soll: 1410/1210 „Forderung gegen Kunden“, Betrag: 119€

Konto SKR 03/04 Haben: 8400/4400 „Erlöse 19% USt“, Betrag: 100€

Konto SKR 03/04 Haben: 1776/3806 „Umsatzsteuer 19%“, Betrag: 19€

Wann muss man in der Buchführung Soll und Haben erfassen?

Bei Bilanzierung verpflichtend

Verpflichtend ist das Erfassen von Soll und Haben grundsätzlich für alle Unternehmen, die eine Bilanz erstellen und deshalb die doppelte Buchführung anwenden müssen. Die Liste mit offenen Posten (offenen Forderungen) ist spätestens bei der Erstellung des Jahresabschlusses zu überprüfen und eine Bewertung durchzuführen, damit sämtliche offenen Forderungen betragsgenau in der Bilanz auftauchen.

Nach der Bewertung kommt es manchmal vor, dass bereits gebuchte Forderungen im Soll und Haben korrigiert werden müssen, damit die korrekte Umsatzsteuer abgeführt wird. Diese Wertberichtigungen werden ebenfalls mit Hilfe von Buchungssätzen im System vorgenommen.

Bei EÜR optional

Unternehmen, die lediglich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen müssen, dürfen auf die doppelte Buchführung verzichten und müssen nicht unbedingt ein Kassenbuch führen. Zum Nachweis von Aufwendungen und Einzahlungen reichen Belege sowie Kundenrechnungen und Kontoauszüge aus.

Buchungssysteme können jedoch trotzdem genutzt werden, wenn dies der übersichtlichen Buchführung dient. Auf das Führen einer Liste mit offenen Posten und auf die Forderungsbewertung kann verzichtet werden, da das Unternehmen die Umsatzsteuer erst abführen muss, nachdem ein Schuldner seine Forderung beglichen hat. Hier reicht es aus, Einzahlungen lediglich an „Bank“ zu buchen, und nicht an die Umsatzsteuerkonten.

Die Buchführung per Soll und Haben ist zwar nicht explizit vorgeschrieben für Unternehmen, die ihren Gewinn per EÜR ermitteln, sie darf jedoch verwendet werden. Wer aus Aufwandsgründen darauf verzichtet, sollte sämtliche Belege gut aufbewahren und zumindest seine Einnahmen sowie Ausgaben in einer Liste erfassen, damit man dem Finanzamt dennoch eine lückenlose Dokumentation vorlegen kann.


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