So generiert eine GmbH mit Bareinlagen mehr Liquidität

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Von einer Bareinlage abzugrenzen sind Sacheinlagen.

Eine Gesellschaft benötigt ein Stammkapital. Kapitaleinlagen sind dafür erforderlich. Die Kapitaleinlagen können beispielsweise in Form von Bareinlagen oder auch Sacheinlagen erfolgen. Mit einer Bareinlage wird eine wichtige Basis für die Unternehmensliquidität gelegt. Doch wie viele Bareinlagen müssen beispielsweise bei der Gründung einer GmbH eingezahlt werden? In diesem Beitrag erhalten Sie einen Überblick und erfahren, warum Bareinlagen für eine GmbH so wichtig sind.

Bareinlage: Definition

Was ist eine Bareinlage? Wenn liquide Mittel in eine Gesellschaft eingelegt werden, spricht man von Bareinlagen. Es kann sich dabei beispielsweise um Geld in bar oder auch um Bankguthaben handeln.

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Was ist eine Sacheinlage?

Von einer Bareinlage abzugrenzen sind Sacheinlagen. Dabei handelt es sich um keine Barzahlungen, sondern um Wirtschaftsgüter, die in eine Gesellschaft eingebracht werden. Typische Sacheinlagen sind beispielsweise Immobilien, Fahrzeuge, Maschinen oder auch Forderungen.

Wichtig: Bareinlagen und/oder Sacheinlagen sind aus steuerrechtlicher und bilanzieller Sicht sehr relevant. Sie gehören zum Betriebsvermögen. Gerade Sacheinlagen könnten allerdings auch privat genutzt werden. Daher gilt hier, dass ein Wirtschaftsgut nur dann als einlagefähig anerkannt wird, wenn die betriebliche Nutzung min. 10 Prozent beträgt. Ansonsten handelt es sich zwingend um Privatvermögen.

Geschäftsanteil (Stammeinlage): GmbH

Viele Unternehmen werden in der Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) geführt. Die Haftungsbeschränkung ist für viele Gründer:innen ein wesentliches Argument für diese Rechtsform. Für die erfolgreiche Anmeldung einer GmbH müssen allerdings gesetzliche Anforderungen erfüllt werden.

Das betrifft auch insbesondere die Einlagen der Gesellschafter: Das Stammkapital einer GmbH beträgt mindestens 25.000 Euro (vgl. § 5 GmbHG). Das heißt, die Gesellschafter müssen entsprechende Einlagen (sog. Stammeinlagen/Geschäftsanteile) leisten.

Hinweis: Stammeinlage oder Geschäftsanteil? Welcher Begriff ist nun richtig? Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) wurde der Begriff "Stammeinlage" verwendet. Doch seitdem viele Regelungen im GmbHG durch das MoMiG geändert wurden, ist der Begriff "Geschäftsanteil" gebräuchlich.

Nennbetrag GmbH: Definition im GmbHG

Die Gesellschafter beteiligen sich am Stammkapital der GmbH. Der sog. Nennbetrag jedes Geschäftsanteils (früher: Stammeinlage) muss auf volle Euro lauten. So bestimmt es § 5 Abs. 2 GmbHG. Möglich ist dabei, dass ein Gesellschafter bei Errichtung der Gesellschaft mehrere Geschäftsanteile übernimmt.

Bei den einzelnen Geschäftsanteilen kann die Höhe der Nennbeträge verschieden bestimmt werden. Wichtig ist jedoch, dass die Summe der Nennbeträge aller Geschäftsanteile mit dem Stammkapital übereinstimmen.

Bareinlage bei einer GmbH

Die Stammeinlage kann grundsätzlich als Bareinlage oder als Sacheinlage erfolgen. Allerdings gibt § 7 GmbHG für die Anmeldung der GmbH klare Bedingungen vor, wie viel Stammkapital eingezahlt werden muss: So muss auf das Stammkapital mindestens so viel eingezahlt sein, dass der Gesamtbetrag der eingezahlten Geldeinlagen zuzüglich des Gesamtnennbetrags der Geschäftsanteile, für die Sacheinlagen zu leisten sind, die Hälfte des Mindeststammkapitals (25.000 Euro) erreicht. Mit anderen Worten: 12.500 Euro müssen eingezahlt werden.

Die Gesellschafter müssen außerdem beachten, dass die Anmeldung erst erfolgt, wenn auf jeden Geschäftsanteil, soweit nicht Sacheinlagen vereinbart sind, ein Viertel des Nennbetrags eingezahlt ist. Das ist vor allem dann relevant, wenn das im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Stammkapital höher ist, als das gesetzliche Mindeststammkapital von 25.000 Euro. 25 % des Geschäftsanteils müssen also bei der Gründung bereits eingezahlt werden. Die restliche Einzahlung kann später erfolgen.

Hinweis: Im Gesellschaftsvertrag werden häufig die exakten Fristen benannt, wann die Bareinlagen eingezahlt werden müssen. Wenn ein Gesellschafter sich nicht an die Fristen hält, liegt ein Verzug vor.

Beispiel: Die Freunde Anton Müller und Sabine Schmidt gründen zusammen eine GmbH mit einem Mindeststammkapital von 25.000 Euro. Sie wollen ihre Einlagen komplett als Bareinlagen einzahlen. Allerdings einigen sie sich darauf, dass sie zunächst nur die Mindesteinlage leisten. Sowohl Anton als auch Sabine bezahlen daher jeweils 6.250 Euro per Überweisung. Beide müssen zu einem späteren Zeitpunkt jeweils erneut 6.250 Euro einzahlen.

Kapitaleinlage: Bareinlage oder Sacheinlage?

Wie bereits beschrieben, kann das Stammkapital sowohl aus Bareinlagen als auch Sacheinlagen bestehen. Auch eine Mischform ist denkbar. Die gesetzliche Vorgabe, dass jedoch bei einer GmbH ein Mindestbetrag als Bareinlage geleistet werden muss, hat durchaus seine Berechtigung.

Eine Gesellschaft, die am Markt tätig wird, benötigt liquide Mittel. Es ist unbestritten, dass eine Sacheinlage, beispielsweise in Form einer Immobilie, für eine Gesellschaft von großem Wert sein kann. Doch ohne liquide Mittel können keine Investitionen getätigt und keine Rechnungen bezahlt werden. Bareinlagen machen Gesellschaften also handlungsfähig. Je mehr liquide Mittel vorhanden sind desto mehr Möglichkeiten ergeben sich.

Eine Gesellschaft, die eine stabile Liquiditätssituation vorweisen kann, stärkt auch die Kreditwürdigkeit. Hier muss bedacht werden: Eine GmbH hat bereits aufgrund ihrer Haftungsbeschränkung sehr häufig bereits einen Nachteil bei der Beschaffung von Fremdkapital. Wenn lediglich die Mindesteinlagen geleistet werden und die Einzahlung weiterer Einlagen erst in weiter Zukunft erfolgt, kann dies bei einem Kreditgespräch durchaus auch kritisch begutachtet werden. Vor allem neu gegründete Gesellschaften können dann bei der Beschaffung von Fremdkapital Schwierigkeiten bekommen.

Bareinlage: Bankguthaben oder Kasse

Eine Bareinlage kann entweder als Barzahlung an die Kasse oder durch Überweisung auf das Geschäftskonto geleistet werden. In der Praxis leisten Gesellschafter ihre Bareinlagen meist durch eine Überweisung auf das Geschäftskonto.

Bareinlage buchen

Wenn eine Bareinlage erfolgt, muss dies auch dokumentiert werden. Die Buchhaltung muss die Bareinlage entsprechend erfassen.

Bareinlage: Buchungssatz Der Buchungssatz für eine Bareinlage durch Überweisung auf das Bankkonto der GmbH lautet wie folgt:

Soll Haben
Bank Gezeichnetes Kapital

Wenn jedoch nur die Mindesteinlage geleistet wird, ist noch eine Forderung der Gesellschaft gegenüber den Gesellschaftern offen. In diesem Fall lautet der Buchungssatz:

Soll Haben
Bank
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital, nicht eingefordert Gezeichnetes Kapital
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Bareinlage bei einer UG

Bei einer GmbH muss die Mindesteinlage beachtet werden. Doch was, wenn die angehenden Gründer selbst noch über kaum Kapital verfügen und die Bareinlagen nicht leisten können? Scheitert ihr Vorhaben dann?

In diesem Fall gibt es eine interessante Option: Die sog. Mini-GmbH. Die Unternehmergesellschaft (UG) ist ebenfalls haftungsbeschränkt und eine besondere Form der GmbH. Wichtig ist die Bezeichnung "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder "UG (haftungsbeschränkt)".

Die UG kann auch mit wenig Stammkapital gegründet werden. Sie kann mit nur einem Euro gegründet werden und das Stammkapital für die spätere GmbH kann nach und nach angespart werden. Wenn das Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist, kann die UG in eine GmbH umgewandelt werden.

Das Ansparen ist keine Option, sondern verpflichtend: Ein erzielter Gewinn darf beispielsweise nicht einfach ausgeschüttet werden. 25 % des Jahresüberschusses muss in eine Rücklage eingestellt werden.

Die UG ist also auch mit geringen Bareinlagen möglich. Wichtigster Unterschied hierbei zur GmbH: Die Bareinlagen müssen sofort erfolgen. Außerdem sind Sacheinlagen bei der UG nicht möglich (vgl. § 5a Abs. 2 GmbHG).

Hinweis: Die Gründung einer Gesellschaft mit nur einem Euro Stammkapital klingt verlockend einfach und günstig. Doch bei einer Unternehmergesellschafter ist auch Geschäftspartnern klar, dass hier nicht viel Stammkapital vorliegt. Das wirkt sich auch entsprechend auf die Beurteilung der Kreditwürdigkeit aus. Viele Unternehmen agieren deshalb schnell, wenn das Mindeststammkapital von 25.000 Euro erreicht ist, und ändern die Form von Unternehmergesellschaft zu GmbH.

Bareinlage bei einer GbR

Bareinlagen sind natürlich nicht nur bei Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH denkbar. Auch bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann eine Bareinlage erfolgen. Die gesetzlichen Regelungen dazu finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

So stellt § 705 BGB klar, dass sich die Gesellschafter durch den Gesellschaftsvertrag gegenseitig verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zweckes in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten.

Doch was fällt unter „vereinbarte Beiträge“? Im Falle einer GbR können das sein (vgl. § 706 BGB):

  • Bareinlagen
  • Sacheinlagen
  • Dienstleistungen

Fazit: Bareinlagen stützen die Liquidität

Bareinlagen sind bei der Gründung einer Gesellschaft von großer Bedeutung – und vor allem im Ablauf unkompliziert. Die Einlage wird schlichtweg eingezahlt und verbucht. Auch spätere Kapitalerhöhungen können als Bareinlage geleistet werden. Ohne die Einlagen der Gesellschafter fehlt die Basis für die Liquidität des Unternehmens. Mit Bareinlagen ist das Unternehmen sofort handlungsfähig und kann seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommen.

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