Gläubiger - Definition und Bedeutung im Kontext des Schuldrechts

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Definition Gläubiger

Ein Gläubiger ist eine Person oder eine Institution, die von einer anderen Person oder Institution eine Leistung oder eine Zahlung fordern kann. Der Gläubiger hat einen Anspruch auf eine bestimmte Leistung oder Zahlung, die ihm von einem Schuldner geschuldet wird.

Arten von Gläubigern

Es gibt verschiedene Arten von Gläubigern, je nachdem, um welche Art von Forderung es sich handelt. Zu den häufigsten Gläubigern gehören:

  • Banken: Banken sind Gläubiger, wenn sie Kredite an Kunden vergeben. Der Kunde ist in diesem Fall der Schuldner und muss die Kreditsumme plus Zinsen zurückzahlen.
  • Lieferanten: Lieferanten sind Gläubiger, wenn sie Waren oder Dienstleistungen an Kunden liefern, die diese noch nicht bezahlt haben.
  • Vermieter: Vermieter sind Gläubiger, wenn sie Miete von ihren Mietern fordern.
  • Behörden: Behörden sind Gläubiger, wenn sie Steuern oder Gebühren von Bürgern oder Unternehmen einfordern.

Rechte und Pflichten von Gläubigern

Gläubiger haben das Recht, ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen, wenn der Schuldner nicht freiwillig zahlt. Dazu können sie einen Mahnbescheid oder eine Klage einreichen.

Gleichzeitig haben Gläubiger aber auch Pflichten. Sie müssen beispielsweise sicherstellen, dass ihre Forderungen rechtmäßig sind und dass sie alle notwendigen Unterlagen und Nachweise vorlegen können. Außerdem müssen sie sich an gesetzliche Vorgaben halten, beispielsweise hinsichtlich der Höhe von Zinsen oder Mahngebühren.

Insgesamt ist das Verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner von gegenseitigen Rechten und Pflichten geprägt, die im Rahmen des geltenden Rechts ausgeübt werden können.

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