Stammkapital: Was ist das und wie hoch muss es sein?

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Die Summe der Einlagen der Gesellschafter einer Gesellschaft, wie einer GmbH, wird als Stammkapital bezeichnet.

Ein Unternehmen benötigt Kapital. Ohne liquide Mittel können keine Rechnungen bezahlt oder Mitarbeiter eingestellt werden. Die Gesellschafter müssen deshalb dafür sorgen, dass ausreichend Startkapital vorhanden ist. Bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft wird festgelegt, wie viele Einlagen die Gesellschafter leisten müssen. Das sog. Stammkapital spielt eine wesentliche Rolle, vor allem auch für Gläubiger. Was hat es mit dem Stammkapital auf sich? Und welche Besonderheiten gelten bei den verschiedenen Rechtsformen? Hier ein kurzer Überblick.

Stammkapital: Definition

Die Summe der Einlagen der Gesellschafter einer Gesellschaft, wie einer GmbH, wird als Stammkapital bezeichnet. Im Gesellschaftsvertrag des Unternehmens wird vereinbart, in welcher Höhe die Gesellschafter ihre Einlagen leisten müssen. Je nach Rechtsform gibt es sogar gesetzliche Vorgaben, wie hoch das Stammkapital mindestens sein muss. So sind insbesondere bei der GmbH, UG und AktG Besonderheiten zu beachten.

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Das Stammkapital ist vor allem für Gläubiger von großer Bedeutung. In Deutschland werden zahlreiche Unternehmen als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gegründet. Die Haftungsbeschränkung ist zwar einerseits aus Gesellschaftersicht von großem Vorteil, damit bei etwaigen wirtschaftlichen Krisen nicht auch auf das Privatvermögen des Gesellschafters zurückgegriffen werden kann. Doch aus Gläubigersicht sind mit der Haftungsbeschränkung auch Investitionsrisiken verbunden. Das Stammkapital der Gesellschaft wird häufig auch als Haftungskapital bezeichnet.

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Dieses Kapital dient also dem Schutz der Gläubiger. Das hat auch unmittelbar Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit. Je mehr Stammkapital ein Unternehmen vorweisen kann, desto besser können die Kreditbedingungen bei einer Bank ausfallen. Für das Liquiditätsmanagement ist das Stammkapital deshalb von großer Bedeutung. Das Unternehmen erhält also nicht nur liquide Mittel, sondern kann durch das Stammkapital auch seine Verhandlungsposition - beispielsweise bei Bankgesprächen - verbessern.

Stammeinlage und Stammkapital

Häufig wird von Stammeinlage und Stammkapital gesprochen. Wie können die Begriffe unterschieden werden? Die Stammeinlage beschreibt den Anteil des Gesellschafters, den er leisten muss für das Stammkapital. Der gängigere Begriff ist heute meist „Geschäftsanteil“. Das Stammkapitel ist die Summe der Einlagen der Gesellschafter. Die Begriffe sollten also nicht synonym verwendet werden.

Einzahlung des Stammkapitals

Basis für die Einzahlung des Stammkapitals ist der Gesellschaftsvertrag. In der Regel leisten Gesellschafter ihre Stammeinlage durch eine Bareinlage. Das kann beispielsweise über eine Einzahlung bar in die Kasse oder mittels Banküberweisung erfolgen. Auch Sacheinlagen sind möglich. So kann ein Gesellschafter dem Unternehmen beispielsweise Fahrzeuge oder eine Immobilie überlassen.

Hinweis: Zu beachten ist jedoch, dass es je nach Rechtsform gesetzliche Vorschriften gibt, wie viele Einlagen mindestens als Bareinlage zu leisten sind. Mehr Informationen zu Bareinlagen finden sie hier.

Stammkapital in der Bilanz

Wer wissen möchte, wie viel Stammkapital in einem Unternehmen vorhanden ist, wirft einen Blick in die Bilanz. In der Bilanz findet man das Stammkapital unter der Position „Eigenkapital“. Wirft man einen Blick auf die Gliederungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (§ 266) für die Bilanz von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften, dann wird das Eigenkapital wie folgt unterteilt:

  • Gezeichnetes Kapital
  • Kapitalrücklage
  • Gewinnrücklagen
  • Gewinnvortrag/Verlustvortrag
  • Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

Das Stammkapital wird unter dem Punkt „Gezeichnetes Kapital“ ausgewiesen.

Stammkapital: Rechtsformspezifische Regelungen

Wie bereits beschrieben, dient das Stammkapital insbesondere dem Gläubigerschutz. Je nach Rechtsform ergeben sich auch unterschiedliche Gläubigerschutzbedürfnisse. Daher unterscheiden sich die Regelungen zum Stammkapital auch danach, um welche Rechtsform es sich bei dem Unternehmen handelt.

Stammkapital bei einer GmbH

Eine GmbH ist haftungsbeschränkt. Die Gesellschafter haften nicht persönlich. Das Stammkapital ist also für Gläubiger eine wichtige Sicherheit. Hier gibt es deshalb strenge gesetzliche Vorgaben: Bei einer GmbH liegt das Mindeststammkapital bei 25.000 Euro. Das sieht die gesetzliche Regelung in § 5 GmbHG vor. Natürlich können auch höhere Geschäftsanteile bestimmt werden, sodass das Stammkapital bei mehr als 25.000 Euro liegt.

Hinweis: Eine GmbH kann zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet werden, wenn die Gesellschafter Einlagen in Höhe von insgesamt mindestens 12.500 Euro leisten. Auf jeden einzelnen Geschäftsanteil muss ein Viertel des Nennbetrags eingezahlt werden, der im Gesellschaftsvertrag vereinbart wurde. Einzelheiten in diesem Zusammenhang sollten im Gesellschaftsvertrag eindeutig geregelt werden.

Stammkapital bei einer Unternehmergesellschaft (UG)

Besonderheiten gelten bei der sog. Unternehmergesellschaft (UG). Die UG ist – ähnlich wie die GmbH – ebenfalls haftungsbeschränkt. Sie gilt als besondere Form der GmbH. Doch die UG kann auch mit wenig Stammkapital (min. 1 Euro) gegründet werden. Wer also eine Unternehmensgründung plant, jedoch nicht ausreichend Kapital hat, um das Mindeststammkapital der GmbH aufzubringen, kann als Vorstufe eine UG mit auch nur einem Euro gründen.

  • Der Vorteil: Die Gründung ist unkompliziert und mit wenig Aufwand möglich.
  • Der Nachteil: Natürlich ist hier wesentlich weniger Gläubigerschutz gegeben – das hat Folgen für die Kreditwürdigkeit.

Klar ist, dass eine UG mit nur einem Euro Kapital kaum handlungsfähig ist. Ohne liquide Mittel kann das Unternehmen nicht überleben. Deshalb ist eine entsprechende Finanzplanung unersetzlich. Zu beachten ist außerdem die Pflicht zur Bildung einer gesetzlichen Kapitalrücklage.

Stammkapital bei einer Kommanditgesellschaft (KG)

Eine Kommanditgesellschaft besteht aus mindestens einem Komplementär und mindestens einem Kommanditisten. Der Komplementär haftet persönlich, der Kommanditist nur beschränkt in Höhe der Haftsumme, die er an die Gesellschaft gemäß vertraglicher Vereinbarung leisten musste.

Ein Mindeststammkapital ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Allerdings gilt auch hier: Die Gesellschaft benötigt Kapital, um handlungsfähig zu sein. Eine genaue Finanzplanung sollte deshalb ermitteln, wie viele Einlagen geleistet werden sollten oder wie viel Fremdkapital erforderlich wäre.

Stammkapital bei einer GmbH & Co KG

Bei einer GmbH & Co. KG handelt es sich um eine Kommanditgesellschaft. Komplementär ist hier eine GmbH, Kommanditisten können auch natürlich Personen sein. Die GmbH haftet unbeschränkt mit dem gesamten Vermögen. Bei der Gründung der GmbH (Komplementär) ist wiederum das Mindeststammkapital zu beachten. Doch bei der GmbH & Co. KG selbst gibt es keine gesetzliche Vorgabe zu einem Mindeststammkapital. Die Kommanditisten leisten lediglich eine Pflichteinlage, wie im jeweiligen Gesellschaftsvertrag vereinbart. Das kann sich, ähnlich wie auch bei der UG, erheblich auf die Kreditwürdigkeit auswirken.

Stammkapital bei einer offenen Handelsgesellschaft (OHG)

Bei einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) gibt es kein gesetzliches Mindeststammkapital. Der Grund dafür ist recht einfach: Die Haftungssituation bei einer OHG unterscheidet sich grundlegend von der bei einer GmbH. Bei einer OHG haften die Gesellschafter unmittelbar und persönlich. Ein Gesellschafter kann also auch mit seinem Privatvermögen in Haftung genommen werden. Eine Haftungsbeschränkung, wie beispielsweise bei der GmbH, ist hier also nicht der Fall.

Auch bei einer OHG leisten die Gesellschafter grundsätzlich Einlagen. Das Unternehmen benötigt schließlich ein Startkapital. Doch dieses wird nicht aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung ermittelt, sondern im Idealfall auf der Basis einer soliden Finanzplanung.

Stammkapital: Grundkapital der Aktiengesellschaft

Bei einer Aktiengesellschaft besteht das sog. Grundkapital aus Aktien. Das gezeichnete Kapital wird also nicht als Stammkapital, sondern als Grundkapital bezeichnet. Nach § 7 AktG ist der Mindestnennbetrag des Grundkapitals 50.000 Euro. Zu beachten ist hier, dass auch Mindestbeträge als Bareinlagen geleistet werden müssen. Einzelheiten regelt § 36a AktG.

Stammkapital kann verwendet werden

Das Stammkapital steht der Gesellschaft zur Verfügung. Es kann also verwendet werden, um beispielsweise Rechnungen zu begleichen. Gesetzliche Vorgaben, beispielsweise durch das GmbHG, müssen jedoch beachtet werden.

Nicht möglich ist beispielsweise, dass ein Gesellschafter eine Stammeinlage leistet und diese sofort einfach als Ausschüttung zurückerhält. Unter strengen Voraussetzungen kann ein Darlehen an den Gesellschafter gewährt werden.

Das Stammkapital muss genau im Blick gehalten werden. Reicht das Kapital nicht mehr aus, müssen entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.

Stammkapital ist von großer Bedeutung

Das Stammkapital einer Gesellschaft ist insbesondere relevant, wenn es um Haftungsfragen geht. Für Investoren lohnt sich daher der Blick in die Bilanz. Doch das Stammkapital allein gibt noch keinen umfassenden Eindruck zur Liquiditätssituation eines Unternehmens.

Völlig unabhängig von der Rechtsform gilt immer: Unternehmen benötigen ausreichend Kapital. Nur dann können sie handlungsfähig bleiben und eine Insolvenz vermeiden.

Stammkapital erhöhen

Das Stammkapital kann jederzeit erhöht werden. Wenn die Gesellschafter einen entsprechenden Beschluss fassen, können sie weitere Einlagen tätigen. Es kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein, das Stammkapital zu erhöhen. Wenn beispielsweise über Fremdfinanzierungen nachgedacht wird und die Kreditwürdigkeit verbessert werden soll, kann eine Erhöhung des Stammkapitals die Ausgangsposition für Kreditverhandlungen deutlich verbessern.

Doch auch, wenn ein Unternehmen sich bereits in einer Krise befindet und insolvenzgefährdet ist, kann eine Erhöhung des Stammkapitals dazu beitragen, eine Insolvenz noch einmal abzuwenden. Das Stammkapital ist daher auch eine wichtige Basis im Liquiditätsmanagement.


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