Pari-passu-Klausel: Auf diese Besonderheit in Kreditverträgen ist zu achten

Die Pari-passu-Klausel ist eine von mehreren Covenants (Nebenabreden in Kredit- oder Anleiheverträgen), die zum Schutz der Gläubiger dient. Wir zeigen Ihnen in diesem Artikel, was es mit dieser und anderen Covenant-Klauseln genau auf sich hat, und welche Besonderheiten sich in Verbindung mit dem deutschen Recht ergeben.
Pari-passu-Klausel: Bedeutung
Der Begriff pari passu stammt aus dem Lateinischen und bedeutet im gleichen Schritt. Die Pari-passu-Klausel kommt meist in Kreditverträgen zur Anwendung, um den Gleichrang von gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen gegen den Kreditnehmer herzustellen.

Das heißt, dass der Kreditnehmer die Kreditgeber gleichranging (im gleichen Schritt) zu bedienen hat, wenn er seine Tilgungszahlungen leistet. Des Weiteren darf er auch keinen anderen Verbindlichkeiten, die er weiteren Gläubigern gegenüber hat, den Vorrang geben.
Deswegen wird die Pari-passu-Klausel auch Gleichrangklausel genannt, weil Gläubiger damit auf dieselbe Stufe gestellt werden und dieselben Ansprüche auf die Forderungen haben.
Das Einräumen eines Ranges dient also dem Gläubiger dazu, im Falle einer Insolvenz des Schuldners die Forderungen vor dritten Gläubigern (die mit dem Schuldner keine Pari-passu-Klausel vereinbart haben), durchzusetzen.
Auch wenn noch keine Insolvenz angemeldet wurde, und der Schuldner noch über eine knappe Liquidität verfügt, soll diese Klausel sicherstellen, dass der Schuldner bei der Zurückzahlung der Tilgungsraten keinen Gläubiger einem anderen bevorzugt.
Pari-passu-Klausel: Beispiel
Besicherte Kredite
Wenn beispielsweise ein Unternehmen einen Kredit aufgenommen hat, jedoch aufgrund von Zahlungsnot die Zinszahlungen nicht bedienen kann und dann in die Insolvenz gerät, hat die Bank offene Forderungen an das Unternehmen.
In den meisten Fällen fordert die Bank bei Abschluss des Kreditvertrags Sicherheiten vom Kreditnehmer, die die Kreditsumme abdecken. Im Fall einer Insolvenz gehen diese Sicherheiten (z.B. Produktionsanlagen oder Firmenfahrzeuge) in den Besitz der Bank über.
Unbesicherte Kredite
Doch was passiert, wenn es sich um unbesicherte Kredite handelt? Ein solcher Fall kann entstehen, wenn ein Kreditgeber dem Unternehmen Geld geliehen hat, im Kreditvertrag jedoch keine Sicherheiten vereinbart wurden.
Beinhaltet der Kreditvertrag eine Pari-passu-Klausel, stellt diese sicher, dass der Kreditgeber gleichgestellt wird mit sämtlichen anderen Gläubigern, die ebenfalls unbesicherte Forderungen an das Unternehmen haben und in ihren Kreditverträgen eine Pari-passu-Klausel vereinbart haben. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens wird die Insolvenzmasse dann entsprechend unter den Gläubigern verteilt, wobei keiner bevorzugt behandelt wird.
Gläubiger, die eine Pari-passu-Klausel vereinbart haben, haben Vorrang vor Gläubigern mit unbesicherten Forderungen, die keine solche Klausel in ihren Kreditvertrag aufgenommen haben.
Pari-passu-Klausel bei Insolvenzen in Deutschland überflüssig
Laut deutschem Insolvenzrecht darf ein Schuldner keinen Gläubiger mit Vorrang behandeln. Das macht die Pari-passu-Klausel also überflüssig, wenn ein Unternehmen seinen Geschäftssitz in Deutschland hat.
Im internationalen Kreditverkehr hat die Klausel jedoch durchaus ihre Berechtigung, da das Insolvenzrecht von Land zu Land unterschiedlich ist, und Gläubiger ihre Schuldner nicht gleichrangig behandeln müssen.
Negativerklärung zur Festigung der Gläubigerrechte
Es besteht das Risiko, dass der Schuldner anderen Gläubigern Sicherungsrechte einräumt, die ursprünglich für unbesicherte Gläubiger vorgesehen waren. Deswegen wird die Pari-passu-Klausel häufig mit der sogenannten Negativerklärung ergänzt, die eben diesen Fall verhindern soll.
Bei der Negativerklärung sichert der Schuldner seinem Gläubiger zu, dass er zukünftigen Gläubigern keine Sicherheiten zur Verfügung stellen wird, oder dem Gläubiger ansonsten gleichwertige Sicherheiten anbieten wird.
Die Negativerklärung ist rechtlich gesehen also eine Gleichstellungsverpflichtung, während die Pari-passu-Klausel eine Gleichrangigkeitszusicherung darstellt. In Kombination stärken beide die Rechte des Gläubigers.
Cross-Default-Klausel als weitere Ergänzung
Die Cross-Default-Klausel kommt in einem Kreditvertrag zur Anwendung und besagt, dass eine Vertragsstörung schon dann eintritt, wenn der Kreditnehmer gegenüber dritten Gläubigern vertragsbrüchig wird, auch wenn der Vertrag, der die Cross-Default-Klausel enthält, noch nicht verletzt wurde.
Somit hat ein Gläubiger die Möglichkeit, dem Schuldner den Kreditvertrag zu kündigen, wenn dieser bei einem dritten Gläubiger in Verzug gerät. Die Klausel stellt somit die Gleichberechtigung aller Kreditgeber sicher und erlaubt es den Gläubigern, an Umschuldungsverhandlungen gemeinsam mit anderen unbesicherten Gläubigern teilzunehmen.
Die Cross-Default-Klausel schließt zudem aus, dass der Schuldner eigenmächtig die Rangfolge der Gläubiger bei der Tilgung bestimmen bzw. ändern kann. Tut er dies, liegt eine Vertragsstörung vor, und alle Gläubiger, die eine Cross-Default-Klausel mit dem Schuldner vereinbart haben, können ihre Kreditverträge aufkündigen.
Cross-Default-Klauseln sind dem deutschen Recht unbekannt und haben in Deutschland keine Rechtsgültigkeit. Werden deutsche Rechtsnormen zugrunde gelegt, muss auf die Cross-Default-Klausel verzichtet werden. Umgekehrt gilt dasselbe: Wird die Klausel vereinbart, darf kein deutsches Recht zugrunde gelegt werden. Deswegen sind diese Klauseln meist nur in internationalen Verträgen zu finden.
Change-of-control-Klausel zum Gläubigerschutz
Eine weitere Vereinbarung, die in internationalen Kreditverträgen getroffen werden kann, ist die Change-of-control-Klausel. Diese ermöglicht es dem Gläubiger, einen Kreditvertrag zu kündigen oder eine Genehmigung zu erteilen, wenn beim Kreditnehmer ein Gesellschafterwechsel stattfindet.
Hintergrund ist der, dass Kreditgeber bei der Kreditvergabe die Konditionen an der Gesellschaftsstruktur ausrichten. Findet ein Gesellschafterwechsel statt oder tritt ein neuer Gesellschafter in das Unternehmen ein, verändert dies meist auch die finanzielle Struktur des Unternehmens und somit das Kreditrisiko.
Ein Gesellschafterwechsel kann sich negativ auf die Bonität des Unternehmens auswirken, sodass dieses seine Tilgungszahlungen nicht mehr leisten kann. Um dies zu verhindern, können Gläubiger eine Change-of-control-Klausel im Kreditvertrag vereinbaren. Sie haben dann das Recht, den Kreditvertrag zu kündigen.
Zweck der Change-of-control-Klausel ist es also, Gläubiger vor einer ungewollten Übernahme durch einen neuen Gesellschafter zu schützen. In den meisten Fällen greift die Klausel, wenn ein bestimmter Schwellwert beim Stimmrecht des neuen Gesellschafters erreicht ist, d.h. wenn sich das Mehrheitsstimmrecht zugunsten des neuen Gesellschafters verschiebt und dieser die Finanz- und Entscheidungshoheit im Unternehmen innehat.

Fazit: Pari-passu-Klausel und andere Covenants erhalten den Status Quo
Wir haben in diesem Artikel gesehen, dass Nebenklauseln in Kreditverträgen (Covenants) dazu beitragen, die Rechte des Gläubigers zu stärken. Diese rechtlichen Hilfsmittel sollen den Status Quo, der bei Vertragsabschluss vorlag, auch in der Zukunft sichern – unabhängig von der finanziellen Entwicklung des Kreditnehmers.
Diese Covenants berechtigen Gläubiger dazu, rechtliche Schritte einzuleiten oder Maßnahmen vorzunehmen, falls beim Schuldnerunternehmen Ereignisse eintreten, die sich negativ auf den Gläubiger auswirken können.
Nicht alle dieser Covenants können jedoch unter deutschem Recht angewendet werden, darunter auch die Pari-passu-Klausel. Deswegen werden solche Vereinbarungen meist nur bei internationalen Kredit- oder Anleiheverträgen getroffen, bei denen ein anderes als das deutsche Rechtsgerüst zugrunde liegt.
