Was ist ein Schuldschein und wie können Sie ihn strategisch einsetzen?

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Ein Schuldschein ist eine von einem:r Schuldner:in ausgestellte Urkunde. Sie dient dem:r Gläubiger:in als Nachweis über eine Schuldverpflichtung.

Wie oft haben Sie schon Krimis gesehen, in denen ein Schuldschein eine Rolle gespielt hat? Was in Film und Fernsehen des Öfteren als Motiv für jegliche Straftaten herhalten muss, kann auch in Ihrem privaten Leben oder in Ihrem Dasein als Unternehmer:in Relevanz haben. Was ein Schuldschein ist, welche rechtlichen Grundlagen es dafür gibt und warum ein Schuldschein zwischen Privatpersonen eigentlich kein Schuldschein ist, erfahren Sie hier.

Inhalt:

Schuldschein - Definition

Ein Schuldschein ist eine von einem:r Schuldner:in ausgestellte Urkunde. Sie dient dem:r Gläubiger:in als Nachweis über eine Schuldverpflichtung. Nach erbrachter Leistung wird der Schuldschein an den:die Schuldner:in zurückgegeben. Ist dieser letzte Schritt erfolgt, besteht keine Schuld und infolgedessen keine Grundlage mehr für Forderungen.

Schuldschein vs. Quittung Schuldschein und Quittung können als Gegenstücke betrachtet werden. Denn während eine Quittung belegt, dass eine Person ihr Geld erhalten hat, drückt ein Schuldschein aus, dass eine Person in Zukunft Geld ausgezahlt bekommen muss.

Wann wird ein Schuldschein ausgestellt?

Bei einem Schuldschein handelt es sich um ein Beweispapier über eine ausstehende Forderung. Eigentlich wird nur bei einem Schuldscheindarlehen ein echter Schuldschein ausgestellt. Wenn im privaten Bereich von einem Schuldschein die Rede ist, ist das nicht ganz korrekt. Denn hier handelt es sich lediglich um ein Schuldanerkenntnis. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird dieses aber meistens als Schuldschein bezeichnet.

Unterschied: Darlehensvertrag und Schuldschein

Zwischen einem Darlehensvertrag und einem Schuldschein gibt es einige Unterschiede. Im Gegensatz zu einem Darlehensvertrag ist der Schuldschein ein Inhaberpapier. In einem Darlehensvertrag sind der:die Schuldner:in und der:die Gläubiger:in namentlich festgehalten. Eine Forderung kann also nicht an Dritte gezahlt werden. Bei einem Schuldschein hat ausschließlich der:die Inhaberin des Dokuments Anspruch auf die Zahlung, wird aber nicht namentlich genannt. Daher ist der Schuldschein mit großer Flexibilität verbunden.

Die Flexibilität des Schuldscheins - ein Beispiel: In diese Veranschaulichung sind drei Personen involviert: Herr Schneider, Frau Müller und Herr Rademacher.

Die Ausgangssituation ist wie folgt: Herr Schneider schuldet Frau Müller einen gewissen Geldbetrag. Damit alles seine Ordnung hat, wird ein Schuldschein ausgestellt, dessen Inhaberin nun Frau Müller ist. Frau Müller schuldet allerdings Herrn Rademacher Geld. Sie gibt den Schuldschein über die Verpflichtungen von Herrn Schneider an Herrn Rademacher weiter, tritt ihn also ab. Sie hat somit ihre Schuld beglichen, denn Herr Rademacher hat nun Anspruch auf die Rückzahlung von Herrn Schneider. Herr Rademacher wird somit formlos zum Gläubiger.

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Schuldschein für Privatpersonen

Ein Schuldschein bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Schuld im Eigentum des:r Gläubiger:in. Wenn notwendig, kann in den Schuldschein auch der Passus eingefügt werden, dass die Rückzahlung in Raten erfolgt. In diesem Fall muss sowohl die Höhe der Rate als auch der jeweilige Fälligkeitstermin im Dokument festgehalten sein. In jedem Fall muss ein Schuldschein folgende Daten enthalten:

  • Name und Vorname des:r Schuldners:in und des:r Gläubigers:in
  • vollständige Adresse: Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Wohnort
  • Nummern der beiden Personalausweise
  • Bestätigung über die Zahlungsverpflichtung des:der Schuldners:in dem:der Gläubiger:in gegenüber (sowohl in Ziffern als auch in Worten)
Unterschied: zwei Privatpersonen vs. zwei Unternehmen Es gibt einen wichtigen Unterschied zwischen dem Schuldscheindarlehen zwischen zwei Unternehmen und dem Kredit mittels Schuldschein zwischen zwei Privatpersonen: Bei dem Schuldscheindarlehen müssen beide den Status eines Kaufmannes im Sinne des Handelsgesetzbuches innehaben (§ 1 Abs. 1 HGB).
Ratenzahlung oder keine Ratenzahlung - das ist hier die Frage! Ihr Unternehmen steht bei einem anderen Unternehmen in der Schuld und bei der Ausstellung ist nun die Frage, ob es besser für Ihr Unternehmen ist, alles in einem Rutsch zu zahlen oder doch besser eine Ratenzahlung zu vereinbaren? Bei dieser Entscheidung könnte eine detaillierte Liquiditätsprognose helfen.

Rechtliche Grundlagen des Schuldscheins

Dem Schuldschein liegen primär Paragrafen der ZPO (Zivilprozessverordnung) und des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zugrunde. Folgende Paragrafen stehen hier im Fokus:

  • § 371 BGB: Wenn der:die Schuldner:in seine:ihre Verbindlichkeit getilgt hat, kann er:sie die Herausgabe des Schuldscheins und eine Quittung verlangen.
  • § 952, Abs. 1 BGB: Dem:der Gläubiger:in steht der über eine Forderung erstellte Schuldschein zu.
  • § 416 ZPO: Der von dem:r Schuldner:in selbst unterschriebene Schuldschein stellt einen vollwertigen Beweis für die Schuld dar.

Ferner gibt es einige allgemeine rechtliche Grundlagen, die Sie kennen sollten:

  • Ein Schuldschein ist kein Wertpapier und kann nicht verkauft werden.
  • Schuldscheine können nicht an der Börse gehandelt werden. Auch nicht, wenn es sich um größere Volumina handelt.
  • Die Weitergabe eines Schuldscheins an Dritte ist nur durch Abtretung möglich.
  • Der Grund der Ausstellung des Schuldscheins muss nicht im Dokument angegeben sein.

Eine Abtretung - was ist das überhaupt?

Eine Abtretung ist eine formlose Übertragung der Schuld von einem:r Gläubiger:in an einen:e anderen:e. Der:die Schuldner:in und der im Schuldschein festgehaltene Gegenstand der Schuld bleiben hierbei unverändert.

Fazit: Der Schuldschein zwischen allen Stühlen

Zwischen Schuldanerkenntnis, Schuldschein und Darlehensvertrag gibt es wichtige Unterschiede: Privatperson oder Unternehmen, namentliche Bindung an Gläubiger:in und Schuldner:in, etc. Auch die rechtlichen Grundlagen betreffend, kann Ihnen nun niemand mehr etwas vormachen. Sie wollen ganz sichergehen? Dann werfen Sie vorsichtshalber noch einen Blick in diese Übersicht:

  1. Der:die Gläubiger:in eines Schuldscheins stellt Geld zur Verfügung. Der:die Schuldner:in verpflichtet sich mit einer Unterschrift zur Rückzahlung der im Dokument festgehaltenen Summe (Ratenzahlung kann vereinbart werden).
  2. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie im BGB und der ZPO.
  3. Wenn ein Schuldschein von zwei Privatpersonen ausgestellt wird, ist die korrekte Bezeichnung Schuldanerkenntnis und nicht Schuldschein.
  4. Ein Schuldschein kann abgetreten werden und bringt somit große Flexibilität mit sich.
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