Listeneinkaufspreis berechnen: Wie hilft das der Verbesserung Ihrer Liquidität?

Möchte man den Listeneinkaufspreis berechnen, macht man sich die Rückwärtskalkulation zunutze. Auf diese Weise lassen sich Bezugspreise miteinander vergleichen und erlauben Unternehmen, den günstigsten Lieferanten für eine Ware zu finden. Wir erklären Ihnen hier, wie die Berechnung des Listeneinkaufspreises funktioniert und worauf man dabei achten muss.
Listeneinkaufspreis berechnen mit Formel
Um den Listeneinkaufspreis zu berechnen, macht man sich die sogenannte Rückwärtskalkulation zunutze. Bei ihr rechnet man von einem vorgegebenen Verkaufspreis zurück auf den Listeneinkaufspreis, zu dem man maximal einkaufen kann.

Das Gegenstück der Rückwärtskalkulation ist die Vorwärtskalkulation. Bei ihr rechnet man vom Listeneinkaufspreis das Kalkulationsschema bis zum Bruttoverkaufspreis durch.
Die Rückwärtskalkulation ist im Einzel- und Onlinehandel sehr gebräuchlich, da man aufgrund des starken Konkurrenzdrucks nicht frei seine Preise festlegen kann, sondern immer durch Vergleiche versuchen muss, mit der Konkurrenz mitzuhalten.
Man hat also einen vorgegebenen Bruttoverkaufspreis, den die Kund:innen bereit sind zu zahlen, und man möchte ermitteln, zu welchem Einkaufspreis man maximal die Ware beschaffen kann, damit man einen bestimmten Gewinn erzielt.
Rückwärts den Listeneinkaufspreis berechnen
Den Listeneinkaufspreis berechnet man nach folgendem Kalkulationsschema ausgehend vom Bruttoverkaufspreis:
- Nettoverkaufspreis = Bruttoverkaufspreis – Umsatzsteuer
- Zielverkaufspreis = Nettoverkaufspreis – Kundenrabatt
- Barverkaufspreis = Zielverkaufspreis – Kundenskonto
- Selbstkostenpreis = Barverkaufspreis – Gewinnzuschlag
- Bezugspreis = Selbstkostenpreis – Handlungszuschlag
- Bareinkaufspreis = Bezugspreis – Bezugskosten
- Zieleinkaufspreis = Bareinkaufspreis + Lieferskonto
- Listeneinkaufspreis = Zieleinkaufspreis + Lieferrabatt
Der Nettoverkaufspreis wird im Großhandel angegeben, da die Umsatzsteuer immer vom Endverbraucher bezahlt wird und nicht vom Bezieher der Ware. Im Zielverkaufspreis ist der Kundenrabatt einkalkuliert, den man seinen Kund:innen gewähren kann, ohne dabei Gewinneinbußen hinzunehmen.
Der Barverkaufspreis berücksichtigt den Kundenskonto, den man Kund:innen gewähren kann, wenn diese innerhalb eines bestimmten Zeitraums die Ware bezahlen. Zieht man vom Barverkaufspreis den Gewinn ab, erhält man den Selbstkostenpreis. Die Selbstkosten sind alle Kosten, die dem Händler beim Verkauf der Ware entstehen. Mit dem Handlungskostenzuschlag bildet man die Kosten für die Handlungstätigkeit im Preis ab, z.B. die Personalkosten oder die Miete für die Geschäftsräume.
Der Bezugspreis ist der Preis, den der Einkauf des Unternehmens zum Bezug der Ware aufbringen muss. Die Bezugskosten setzen sich in der Regel zusammen aus den Transportkosten, Zöllen und der Transportversicherung.
Bezahlt man die Ware vorzeitig, kann man als Händler:in vom Lieferskonto profitieren. Somit erhöht sich der Zieleinkaufspreis. Kommt zusätzlich noch ein Lieferrabatt hinzu, wird dieser dem Zieleinkaufspreis zugeschlagen und man erhält den Listeneinkaufspreis. Dieser ist für alle Einkäufer gleich.

Beispiel zur Bezugskalkulation um den Listeneinkaufspreis zu berechnen
Schauen wir uns nun das obige Schema anhand eines Beispiels an. Wir gehen dabei von folgenden Eckdaten aus:
- Bruttoverkaufspreis: 300€
- Umsatzsteuer: 19%
- Kundenrabatt: 10%
- Kundenskonto: 2%
- Gewinnzuschlag: 20%
- Handlungskostenzuschlag: 50%
- Bezugskosten: 30€
- Lieferskonto: 20%
- Lieferrabatt: 10%
Gehen wir nun die Rückwärtskalkulation durch und starten beim Bruttoverkaufspreis von 300€. Achten Sie darauf, dass Sie bei der Prozentrechnung immer die richtigen Bezugsgrößen verwenden:
- Nettoverkaufspreis = 300€ / 119 x 100 = 252,10€
- Zielverkaufspreis = 252,10€ / 110 x 100 = 229,18€
- Barverkaufspreis = 229,18€ / 102 x 100 = 224,69€
- Selbstkostenpreis = 224,69€ / 120 x 100 = 187,23€
- Bezugspreis = 187,23€ / 150 x 100 = 124,82€
- Bareinkaufspreis = 124,82€ - 30€ = 94,82€
- Zieleinkaufspreis = 94,82€ / 98 x 100 = 96,76€
- Listeneinkaufspreis = 96,76€ / 90 x 100 = 107,51€
Der Händler kann also zu einem Bezugspreis von 124,82€ die Ware einkaufen und erreicht unter den gegebenen Bedingungen, wenn er Lieferskonto und Lieferrabatt erhält, sein Gewinnziel, das er mit 20% veranschlagt hat.
Warum Listeneinkaufspreis berechnen?
Mit der Rückwärtskalkulation können Unternehmen die Angebote von verschiedenen Lieferanten miteinander vergleichen. Je nachdem, wie viel Rabatt sie bekommen, wie hoch die Bezugskosten sind und die Kosten, die mit dem Einkauf einhergehen, kann es hier zu Unterschieden kommen. Dadurch ändert sich der Bezugspreis, der vom Unternehmen für die Ware tatsächlich zu bezahlen ist.
Im Hinblick auf die Lagerhaltung kann die Berechnung des Listeneinkaufspreises ebenfalls interessant sein. Findet man ein günstiges Angebot, z.B. wenn der Lieferant einen größeren Mengenrabatt bietet, kann man dieses in Anspruch nehmen und seinen Kund:innen dann eventuell sogar günstiger verkaufen als die Konkurrenz.
Bei dieser Einkaufsstrategie sollte man sich jedoch sicher sein, dass man die Ware auch zeitnah möglichst vollständig absetzen kann, sodass man sich keine großen Mengen an Ladenhütern ins Haus holt.
