Welche Vorteile bringt die lineare Abschreibung dem Unternehmen?

Lesezeit: 4 min.
Das HGB macht zu linearen Abschreibungen konkrete Angaben.

Die lineare Abschreibung ist die Standard-Methode, um Wirtschaftsgüter mit begrenzter Nutzungsdauer abzuschreiben. Für die Abschreibung gelten gesetzliche Bestimmungen, an die sich Unternehmen halten müssen. Was das Gesetz zum Thema Abschreibungen sagt, wie man die lineare Abschreibung berechnet und welche Vorteile sie hat, erfahren Sie in diesem Artikel.

Lineare Abschreibung: Formel & Beispiel

Rechtliches

Das HGB macht zu linearen Abschreibungen konkrete Angaben. Laut Gesetz müssen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben werden. Der Abschreibungsplan sieht vor, dass die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten auf die folgenden Geschäftsjahre verteilt werden, in denen das Wirtschaftsgut voraussichtlich genutzt wird.

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Konkreter wird es im Einkommensteuergesetz (EstG): Wirtschaftsgüter, die länger als ein Jahr zur Erzielung von Einkünften genutzt werden, müssen zu gleichen Anteilen jedes Jahr über die Dauer ihrer Nutzung abgeschrieben werden.

Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten werden also gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt, sodass immer gleich hohe Jahresbeträge abgeschrieben werden. Man spricht bei dieser gleichmäßigen Verteilung der Kosten von der linearen Abschreibung. Sie kann grundsätzlich bei jedem Wirtschaftsgut angewendet werden und ist die standardmäßige Abschreibungsmethode.

Formel für die lineare Abschreibung

Zuerst müssen wir den jährlichen Abschreibungsbetrag berechnen:

Jährlicher Abschreibungsbetrag = Anschaffungskosten / Nutzungsdauer

Die Nutzungsdauer wird in Jahren angegeben und ist per Gesetz vorgegeben. Man findet die Abschreibungsdauern zu zahlreichen Wirtschaftsgütern in Tabellen, die vom Bundesfinanzministerium herausgegeben werden, sogenannte AfA-Tabellen (Absetzung für Abnutzung).

Anschließend ermitteln wir gemäß folgender Formel den linearen Abschreibungssatz:

Abschreibungssatz = 100 / Nutzungsdauer

Beispiel für die lineare Abschreibung

Ein Unternehmen kauft eine Fräsmaschine für 150.000€. Laut AfA-Tabelle beträgt die Nutzungsdauer für diese Maschine 15 Jahre.

Wir berechnen also zuerst den jährlichen Abschreibungsbetrag:

Jährlicher Abschreibungsbetrag = 150.000€ / 15 Jahre = 10.000€

Der Abschreibungssatz ist dann:

Abschreibungssatz = 100 / 15 = 6,67%

Daraus können wir nun eine Abschreibungstabelle erstellen, indem wir für jedes Jahr den Abschreibungsbetrag von 10.000€ vom Restbuchwert am Jahresende abziehen:

( - Jahr 1: Wert am Jahresanfang = 150.000€, Wert am Jahresende = 140.000€ ) ( - Jahr 2: Wert am Jahresanfang = 140.000€, Wert am Jahresende = 130.000€ ) ( - … ) ( - Jahr 14: Wert am Jahresanfang = 20.000€, Wert am Jahresende = 10.000€ ) (- Jahr 15: Wert am Jahresanfang = 10.000€, Wert am Jahresende = 0€ )

Nach 15 Jahren ist die Maschine also vollständig abgeschrieben. Wird sie dann noch weiter genutzt, vermerkt die Buchhaltung anstatt 0€ einen sogenannten Erinnerungswert von 1€, der kenntlich machen soll, dass die Maschine noch in Gebrauch ist und somit noch zum Anlagevermögen zählt. Wird die Maschine verschrottet oder veräußert, wird sie aus dem System ausgebucht.

Abschreibung mit Restbuchwert

Die Fräsmaschine kann auch mit einem Restwert abgeschrieben werden. Zum Beispiel, wenn man annimmt, dass man sie nach 15 Jahren zu 10% der Anschaffungskosten noch verkaufen kann, also für 15.000€. Der Abschreibungsbetrag berechnet sich dann so:

Abschreibungsbetrag = (150.000€ - 15.000) / 15 = 9.000€

Man schreibt die Maschine dann also mit einem jährlichen Betrag von 9.000€ anstatt von 10.000€ ab.

Lineare Abschreibung von Immobilien

Sofern eine Immobilie für den gewerblichen Gebrauch oder zur Kapitalanlage – also nicht zum Eigengebrauch – erworben wird, kann sie abgeschrieben und als Werbungskosten geltend gemacht werden. Zur Nutzungsdauer finden sich auch in den AfA-Tabellen die zugehörigen Werte. Bewohnte Altbauten haben eine Nutzungsdauer von 40 Jahren und Neubauten 50 Jahre.

Bei gewerblich genutzten Immobilien gibt es am Anfang der AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter einen Hinweis, wo zwischen Leicht- und Massivbauweise unterschieden wird. Diese Unterscheidung ist wichtig, z.B. bei Produktionshallen, da die Nutzungsdauer unterschiedlich hoch ist. Im Zweifel muss ein Gutachten eingeholt werden, in welchem die Bauweise bestätigt wird und welches dem Finanzamt ggf. als Nachweis vorgelegt werden kann.

Üblicherweise wird auch bei der Abschreibung von Immobilien die lineare Methode verwendet. Bei Immobilien setzen sich die Anschaffungs- und Herstellungskosten zusammen aus:

  • Kaufpreis
  • Kaufnebenkosten (Maklergebühren, Gebühren für Notar/Grundbuchamt, Grunderwerbsteuer)
  • bei Bauprojekten für bewohnbare Immobilien: Kosten für Handwerker und Dienstleister

Man verfährt bei der Berechnung dann genauso wie im Beispiel im vorherigen Abschnitt dargestellt.

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Degressive Abschreibung: Darf man sie noch verwenden?

Neben der linearen Abschreibung gab es bis 31.12.2010 auch noch die Möglichkeit, Vermögensgegenstände per degressiver bzw. geometrisch-degressiver Abschreibungsmethode abzuschreiben. Diese ist jedoch für Wirtschaftsgüter, die nach dem 01.01.2011 angeschafft wurden, nicht mehr zulässig. Für sämtliche Anschaffungen nach diesem Datum muss also die lineare Abschreibungsmethode verwendet werden.

Das Besondere bei der geometrisch-degressiven Abschreibung ist, dass der Abschreibungsbetrag nicht gleich hoch ist, so wie bei der linearen Abschreibung, sondern am Anfang hoch ist und dann im Lauf der Zeit immer niedriger wird.

Die degressive Methode macht also den Ansatz, dass der Wertverlust bei Wirtschaftsgütern in den ersten Jahren höher ist und dann mit der Zeit weniger wird. Dagegen setzt die lineare Abschreibung einen konstanten Werteverfall über die gesamte Nutzungsdauer hinweg an.

Vorteile der linearen Abschreibung

Größter Vorteil der linearen Abschreibung ist, dass sie sich sehr einfach berechnen lässt und intuitiv verständlich ist. Das macht das Ermitteln des Abschreibungsbetrags leicht und es passieren aufgrund der transparenten Berechnungsmethode weniger Fehler.

Befürworter:innen der degressiven Methode argumentieren, dass insbesondere bei Wirtschaftsgütern mit sehr hohem Wert die Abschreibungssätze in der Anfangszeit sehr niedrig sind, wenn man die lineare Methode benutzt. Sie würden deshalb gern die degressive Methode weiterverwenden.

Auch wenn bei der linearen Abschreibung die Buchungssätze am Anfang gering sind, entsteht zum Ende der Nutzungsdauer hin ein Vorteil: Wenn das Wirtschaftsgut sehr oft genutzt wird, also zum Ende der Nutzungsperiode schon sehr stark abgenutzt und nicht mehr viel wert ist, kann es dennoch über einen verhältnismäßig hohen Buchungssatz weiter abgeschrieben werden.

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