So ermitteln Sie die Kostenstelleneinzelkosten

Lesezeit: 3 min.
Die Kostenstelleneinzelkosten gehören zur Kategorie der Gemeinkosten eines Unternehmens.

Die Kostenstelleneinzelkosten zählen zu den Gemeinkosten eines Unternehmens und werden im Rahmen der Kostenstellenrechnung ermittelt, damit man die Gemeinkosten später auf die Kostenträger umlegen kann. Was alles zu den Kostenstelleneinzelkosten zählt und wie sich zu anderen Kostenarten unterscheiden, erfahren Sie hier.

Kostenstelleneinzelkosten: Definition

Die Kostenstelleneinzelkosten gehören zur Kategorie der Gemeinkosten eines Unternehmens. Sie lassen sich direkt einer Kostenstelle zuordnen. Die Zuordnung erfolgt entweder über die Gehaltsabrechnungen, Lieferscheine, Entnahmescheine für Material oder generell über Belege, aus denen eindeutig die Höhe der Kosten hervorgeht sowie die verursachende Kostenstelle.

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Kostenstelleneinzelkosten: Beispiel

Was zu den Kostenstelleneinzelkosten gezählt wird, unterscheidet sich von Unternehmen zu Unternehmen. Deswegen gibt es keine allgemeingültige Zuordnung. In der Regel zählen folgende Punkte zu den Kostenstelleneinzelkosten:

  • Gehälter der Mitarbeiter:innen in den einzelnen Kostenstellen
  • Energieverbrauch, der einzeln pro Kostenstelle gemessen wird (z.B. im Produktionsbereich)
  • Hilfs- und Betriebsstoffe
  • Büromaterial
  • Fremdleistungen
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Kostenstelleneinzelkosten & Kostenträgereinzelkosten

Die Kostenträgereinzelkosten können einem Produkt direkt zugeordnet werden, z.B. die Kosten für das benötigte Material, das bei der Produktion benötigt wird. Sämtliche Kosten, die keinem Kostenträger unmittelbar zugeordnet werden können, fallen in die Kategorie Gemeinkosten, die sich wiederum aus Kostenstellengemein- und Kostenstelleneinzelkosten zusammensetzt.

Die Kostenstelleneinzelkosten können einer Kostenstelle direkt zugeordnet werden. Kosten, die nicht direkt zugeordnet werden können, werden als Kostenstellengemeinkosten bezeichnet.

Kostenstelleneinzelkosten & Kostenstellengemeinkosten: Unterschied

Im Gegensatz zu den Kostenstelleneinzelkosten können die Kostenstellengemeinkosten keiner Kostenstelle unmittelbar zugeordnet werden. Zu den Kostenstellengemeinkosten zählen beispielsweise:

  • Abschreibungen
  • Mieten
  • Steuern
  • allg. Betriebskosten (Strom, Wasser, Heizung), wenn keine separaten Zähler für jede Kostenstelle vorhanden sind

Die Gemeinkosten werden per Betriebsabrechnungsbogen (BAB) auf die Kostenstellen umgelegt, wobei ein Verteilungsschlüssel zum Einsatz kommt, in welchem anteilmäßig die Zuschlagssätze festgelegt sind, wie stark die einzelnen Kostenstellen belastet werden. Beim Umlegen der Miete wird z.B. die Quadratmeterzahl betrachtet, die von einer Kostenstelle in Anspruch genommen wird.

Kostenstelleneinzelkosten berechnen

Die Kostenstelleneinzelkosten lassen sich einfacher berechnen als die Kostenstellengemeinkosten, da nicht der Umweg über den Betriebsabrechnungsbogen gemacht werden muss.

Möchte man die Kostenstelleneinzelkosten berechnen, addiert man einfach sämtliche Kosten, die betragsgenau bekannt sind und deren verursachende Kostenstelle unmittelbar damit in Verbindung steht.

Beispiel

In der Buchhaltung eines Unternehmens sind 3 Mitarbeiter:innen beschäftigt, die einen Vorgesetzten haben. Am Jahresende wird die Kostenstellenrechnung gemacht und folgende Kostenstelleneinzelkosten identifiziert:

  • Gehalt für Mitarbeiter:innen (geht aus Lohnabrechnung hervor)
  • Gehalt für Vorgesetzten (geht aus Lohnabrechnung hervor)
  • Büromaterial (geht aus Kaufbelegen hervor)
  • Erstellen der Steuerunterlagen durch externen Steuerberater (geht aus Rechnung hervor)
  • Lizenzgebühren für Buchhaltungssoftware (geht aus Kaufbelegen oder Lizenzverträgen hervor)

Hat man sämtliche Kosten identifiziert, addiert man diese nun einfach zusammen und erhält die gesamten Einzelkosten für diese Kostenstelle.

Auf dieselbe Art verfährt man mit sämtlichen anderen Kostenstellen im Unternehmen. Je nach Struktur, Aufteilung und Management des Unternehmens können sich hier Unterschiede ergeben, was im einzelnen Unternehmen zu Einzelkosten und was zu Gemeinkosten gezählt wird.

Einordnung der Kostenstelleneinzelkosten in der Kostenträgerrechnung

In einem Unternehmen gibt es Einzelkosten und Gemeinkosten. Die Einzelkosten können direkt auf einen Kostenträger (Produkt) umgelegt werden.

Die Gemeinkosten setzen sich zusammen aus den Kostenstelleneinzelkosten und den Kostenstellengemeinkosten. Diese werden in der Kostenstellenrechnung ermittelt. In dieser werden sämtliche Gemeinkosten verursachergerecht auf die Hauptkostenstellen umgelegt. In einem produzierenden Unternehmen sind dies Produktion, Verwaltung, Vertrieb und Material.

Ziel ist es, die Zuschlagssätze für die Kostenträgerrechnung zu ermitteln, damit man sämtliche Gemeinkosten auf die Produkte umlegen kann. Hat man die Kostenstellenrechnung durchgeführt und die Gemeinkosten ermittelt, werden anschließend im Betriebsabrechnungsbogen die Zuschlagssätze festgelegt, mit welchen die Gemeinkosten auf die Kostenträger umgelegt werden, womit die Rechnung abgeschlossen ist.


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