So berechnen Sie den Gewinnzuschlag für Ihre Produkte

Den Gewinnzuschlag berechnen Unternehmen üblicherweise für verschiedene Warengruppen, damit sie wissen, wie viel sie auf den Verkaufspreis aufschlagen müssen, damit sie mit dem Verkauf ihrer Produkte einen Gewinn erzielen und nicht nur die Kosten decken. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie man den Gewinnzuschlag im produzierenden Gewerbe und im Einzelhandel berechnet anhand von einigen Beispielen.

Gewinnzuschlag berechnen mit Formel
Den Gewinnzuschlag berechnet man, indem man einen bestimmten Prozentsatz zu den Selbstkosten hinzurechnet. In den Selbstkosten inbegriffen sind sämtliche Kosten, die für die Herstellung und den Vertrieb eines Produkts anfallen.
Damit ein Unternehmen nicht nur kostendeckend arbeitet, sondern mit dem Verkauf des Produkts auch einen Gewinn erzielt, muss der Gewinnzuschlag auf den Selbstkostenpreis aufgeschlagen werden, um den tatsächlichen Verkaufspreis festzulegen. Die Formel für den Gewinnzuschlag sieht dann so aus:
Gewinnzuschlag = Selbstkosten x Gewinnzuschlagssatz
Damit berechnet man den Verkaufspreis des Produkts:
Verkaufspreis = Selbstkosten + Gewinnzuschlag
Gewinnzuschlag berechnen mit Beispiel
Ein Imbissbetreiber verkauft Pommes. Der Selbstkostenpreis einer Portion beträgt 1,50€. Darin inbegriffen ist der Preis für die Pommes, das Frittierfett, die Ladenmiete, Strom und sämtliche anderen Betriebskosten. Der Imbissbetreiber kalkuliert mit einem Gewinnzuschlagssatz von 10%. Das heißt, er möchte 10% Gewinn mit dem Verkauf einer Portion Pommes machen.
Zuerst berechnet man den Gewinnzuschlag:
Gewinnzuschlag = 1,50€ x 0.1 = 0,15€
Auf den Selbstkostenpreis muss er also einen Gewinnzuschlag von 15 Cent hinzurechnen, damit er sein Gewinnziel erreicht. Der Verkaufspreis einer Portion Pommes ist dann:
Nettoverkaufspreis = 1,50€ + 0,15€ = 1,65€
Bei diesem Verkaufspreis handelt es sich lediglich erst um den Nettoverkaufspreis. Man muss noch die Mehrwertsteuer von 7% dazurechnen. (Der ermäßigte Steuersatz gilt, wenn die Speisen an Stehtischen oder einer Theke verzehrt werden; 19% müssten berechnet werden, wenn es im Imbiss Sitzgelegenheiten geben würde). Mit dem ermäßigten Steuersatz von 7% ergibt sich dann der Bruttoverkaufspreis von:
Bruttoverkaufspreis = 1,65€ + 0,12€ = 1,77€
Die Portion Pommes muss den Gästen also zu 1,77€ angeboten werden, damit der Imbissbetreiber 10% Gewinn mit dem Verkauf der Pommes macht.

Gewinnzuschlag berechnen im Einzelhandel
Der Gewinnzuschlag wird üblicherweise nur in Unternehmen berechnet, die selbst Produkte herstellen. Bei Handelsunternehmen spricht man anstatt des Gewinnzuschlags von der Handelsspanne, und anstatt des Selbstkostenpreises vom Bezugspreis. Die Handelsspanne berechnet sich dann als Differenz zwischen dem Nettoverkaufspreis und dem Bezugspreis. In einer Formel ausgedrückt sieht das so aus:
Handelsspanne = Nettoverkaufspreis – Bezugspreis
Beispiel
Verkauft ein Unternehmen T-Shirts, legt es eine Handelsspanne fest, mit der angegeben wird, wie viel Gewinn pro T-Shirt gemacht werden soll. Ist der Bezugspreis des T-Shirts 10€ und soll damit ein Gewinn von 10% gemacht werden, rechnet man die Handelsspanne so aus:
Handelsspanne = 10€ x 0.1 = 1€
Daraus ergibt sich dann der Nettoverkaufspreis:
Nettoverkaufspreis = 10€ + 1€ = 11€
Hinzu kommen dann noch 19% Mehrwertsteuer:
Bruttoverkaufspreis = 11€ + 2,09€ = 13,09€
Das T-Shirt muss also zu einem Preis von 13,09€ den Endkund:innen zum Kauf angeboten werden, damit das Unternehmen den angesetzten Gewinn erreicht.
Gewinnzuschlag berechnen in der GuV
Wichtig anzumerken ist, dass der Gewinnzuschlag an sich nichts darüber aussagt, ob ein Unternehmen tatsächlich einen Gewinn mit dem Verkauf seiner Produkte macht. Je nachdem, was alles in den Selbstkostenpreis einbezogen wird oder nicht, können unterm Strich trotz Gewinnzuschlag Verluste gemacht werden, weil nicht kostendeckend gearbeitet wird.
Manche Kostenarten werden nicht in die Selbstkosten miteingerechnet. Das können zum Beispiel Finanzierungskosten sein, betriebsfremde Aufwendungen oder Ertragssteuern.
Im obigen Beispiel des Imbissbesitzers könnten außergewöhnliche Kosten angefallen sein, weil der Kiosk nach einem Unwetter einmal unter Wasser stand. Die Reparaturkosten sind außerordentliche Ausgaben, die im Selbstkostenpreis nicht miteinberechnet werden, jedoch den Gewinn beeinträchtigen.
Ob ein Unternehmen also tatsächlich Gewinn macht, lässt sich nicht sagen, wenn man nur den Gewinnzuschlag berechnet. Man kann das erst beurteilen, nachdem man eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) durchgeführt hat. In dieser sind sämtliche Kosten und Einnahmen einander gegenübergestellt, sodass man nur dort sieht, ob unterm Strich ein Gewinn oder ein Verlust vorliegt.