Equity-Konsolidierung einfach erklärt

Lesezeit: 4 min.

Die Equity-Konsolidierung nutzen Konzerne, um die Beteiligungswerte ihrer verbundenen Unternehmen zu ermitteln. Wir zeigen Ihnen hier, wann sie zum Einsatz kommen muss, wie man dabei vorgeht, und was sich aus den Ergebnissen ableiten lässt.

Equity-Konsolidierung im HGB: Der rechtliche Rahmen

Die Equity-Konsolidierung wird von Konzernen immer dann genutzt, wenn sie auch Beteiligungen an verbundenen Unternehmen haben mit weniger als 50%. Es muss dann anteilsmäßig bewertet werden, wie diese teilweise Beteiligung zum Konzernergebnis beiträgt.

Es ist nicht einheitlich festgelegt, wann die Equity-Konsolidierung durchgeführt werden muss. Charakteristisch für diese Bewertung sind jedoch einer oder mehrerer der folgenden Punkte:

  • Der Konzern hat einen Stimmrechtsanteil zwischen 20% und 50% an einem Unternehmen
  • Vertreter:innen des Konzerns sitzen im Aufsichtsrat des verbundenen Unternehmens
  • Der Konzern hat die Befugnis Führungspersonal im verbundenen Unternehmen auszutauschen
  • Der Konzern hat Einfluss auf die strategischen und finanziellen Entscheidungen des Unternehmens

Die Equity-Konsolidierung kann laut HGB nur umgangen werden, wenn der Konzern beweisen kann, dass er trotz seiner Beteiligungen keinen signifikanten Einfluss auf das verbundene Unternehmen hat.

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Übergang von Equity-Konsolidierung zu Vollkonsolidierung

Verändern sich die Anteile, die ein Konzern an einem Unternehmen hält, muss bewertet werden, welche Art der Konsolidierung genutzt werden muss. Hatte der Konzern bisher weniger als 50% an Stimmrechtsanteilen an einem Unternehmen und die Equity-Konsolidierung genutzt, erwirbt dann jedoch mehr Anteile, sodass er mehr als 50% hält, wird die Vollkonsolidierung notwendig.

Bei der Vollkonsolidierung müssen sämtliche Bilanzpositionen des verbundenen Unternehmens in die Konzernbilanz einfließen; bei der Equity-Konsolidierung lediglich die Beteiligung am Gewinn nach Steuern und der Anteil am Nettovermögen.

Equity-Konsolidierung in der Praxis

Vorgehensweise bei der Equity-Konsolidierung

Wird eine Beteiligung neu erworben, erfolgt einmalig die Erstbewertung. Bei ihr handelt es sich um den tatsächlichen Kaufpreis der Anteile. Der Buchwert entspricht also zunächst den Anschaffungskosten. Diesen teilt man dann auf in Eigenkapital, stille Reserven und Firmenwert. Der Firmenwert wird jedoch lediglich benötigt, wenn der Kaufpreis höher ist als die Summe aus Eigenkapital und stillen Reserven.

In den Folgejahren der Beteiligung führt man eine Folgebewertung durch. In diese fließen Gewinnausschüttungen mit ein, die sich aus der Beteiligung ergeben, Abschreibungen auf den Firmenwert oder Auflösung von stillen Reserven. Es wird also jedes Jahr der Buchwert neu bewertet und entsprechend angepasst.

Equity-Konsolidierung: Beispiel

Konzern A erwirbt Anteile eines Unternehmens B in Höhe von 30% zu einem Wert von 60. Mio. Euro. Die Vermögenswerte sind im Einzelnen:

  • Grundstücke: 50 Mio. Euro (laut Gutachten)
  • Produktionsmaschinen: 20 Mio. Euro

Der gesamte Vermögenswert ist also um 10. Mio. Euro höher als der Kaufpreis.

Die Bilanz des Konzerns sieht im Erwerbsjahr wie folgt aus:

Aktiva Passiva
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
- Grundstücke: 40 Mio. Euro - Gezeichnetes Kapital: 20 Mio. Euro
- Sachanlagen: 10 Mio. Euro - Rücklagen: 30 Mio. Euro
- Betriebsausstattung: 10 Mio. Euro
B. Umlaufvermögen B. Rückstellungen
- Vorräte: 20 Mio. Euro - Pensionen: 20 Mio. Euro
- Forderungen aus Lieferungen und Leistungen: 15 Mio. Euro C. Verbindlichkeiten
- Liquidität: 10 Mio. Euro - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen: 5 Mio. Euro
SUMME: 95 Mio. Euro SUMME: 95 Mio. Euro

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Man sieht hier, dass das Anlagevermögen genau den Kaufpreis von 60 Mio. Euro widerspiegelt. Bei der Erstbewertung muss dieser Wert nun aufgeteilt werden:

  • Aktivseite der Konzernbilanz: Beteiligungsbuchwert = 60. Mio. Euro

  • Aufteilung des Beteiligungsbuchwertes

    • Eigenkapital: 50 Mio. Euro gesamt, davon 30% auf Unternehmensanteile: 15 Mio. Euro

    • Stille Reserven: Grundstück in Bilanz 40 Mio. Euro, jedoch laut Gutachten 50 Mio. Euro wert: Stille Reserve = 10 Mio. Euro, Anteil von 30%: 3 Mio. Euro

    • Ermittlung der latenten Steuerschuld bei Steuersatz von 25%, wenn Grundstücke möglicherweise zum tatsächlichen Wert verkauft werden: 3 Mio. Euro / 100% x 25% = 0,75 Mio. Euro

  • Anteiliges Eigenkapital = 15 Mio. Euro + 3 Mio. Euro + 0,75 Mio. Euro = 18,75 Mio. Euro

Equity-Konsolidierung in der GuV

Im Folgejahr werden die Grundstücke des Unternehmens B zum tatsächlichen Wert von 50 Mio. Euro verkauft. Zusätzlich hat Unternehmen B einen Jahresüberschuss von 15 Mio. Euro erwirtschaftet.

In der GuV wird nun der Anteil am Jahresüberschuss berechnet:

Anteil Jahresüberschuss = 15 Mio. Euro / 100% x 30% = 4,5 Mio. Euro

Durch den Verkauf des Grundstücks müssen stille Reserven sowie latente Steuern aufgelöst werden:

  • Stille Reserven: 3 Mio. Euro
  • Latente Steuern: 0,75 Mio. Euro

Der Beteiligungsbuchwert errechnet sich dann, indem man den Buchwert aus dem Vorjahr mit den obigen ermittelten Posten verrechnet:

Beteiligungswert aktuelles Jahr = Buchwert Vorjahr + Veränderungen im aktuellen Jahr = 60 Mio. Euro + 4,5 Mio. Euro -- 3 Mio. Euro -- 0,75 Mio. Euro = 60,75 Mio. Euro

Interpretation der Equity-Konsolidierung

Am obigen Beispiel haben wir uns das Prinzip der Equity-Konsolidierung angeschaut. Sie ist nicht nur aus steuerrechtlichen Gründen notwendig, sondern zeigt auch auf, wie sich eine Beteiligung im Lauf der Zeit entwickelt.

Im Beispiel oben hat der Konzern durch den Erwerb von Unternehmensanteilen einen leichten Gewinn erwirtschaftet, da der Beteiligungswert trotz des Grundstückverkaufs gestiegen ist und dadurch stille Reserven sowie Steuerrücklagen aufgelöst werden mussten. Unterm Strich steht demnach einem Jahresüberschuss von 4,5 Mio. Euro ein Wertverlust von 3,75 Mio. Euro (3 Mio. + 0,75 Mio.) gegenüber.

Aus der Equity-Konsolidierung lässt sich demnach auch ableiten, ob das operative Geschäft im verbundenen Unternehmen profitabel ist oder nicht, da sich dies direkt im Jahresüberschuss widerspiegelt.

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