EBITDA: Was sagt die Kennzahl über Ihr Unternehmen aus?
EBITDA - Was zunächst so aussieht, als habe da jemand zu viel mit der Buchstabensuppe gespielt, ist eine Kennzahl, die in vielen Unternehmen Verwendung findet. In Ihrem auch? Lesen Sie alles, was Sie über EBITDA wissen sollten und werden Sie zum:r Expert:in.
EBITDA - Was ist das?
Bei EBITDA handelt es sich um eine Kennzahl aus der Betriebswirtschaft. Sie setzt sich damit auseinander, wie rentabel die Geschäftstätigkeiten eines Unternehmens sind. Durch die Eigenschaft, die Rentabilität eines Geschäfts darzustellen, eignet sich EBITDA dazu, Vergleiche zwischen branchenähnlichen Unternehmen vorzunehmen. Auch für Finanzplanungen, Unternehmensbewertungen und für Branchenvergleiche ist diese Kennzahl nützlich.

Was heißt EBITDA?
EBITDA ist die Abkürzung für Earnings before interest, taxes, depreciation and amortization. Auf Deutsch also die Ergebnisse vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte.
Wozu dient EBITDA?
Diese Messgröße trifft Aussagen über den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens. Vergleiche werden deswegen möglich, weil Zinsen, Steuern und Abschreibungen herausgerechnet werden. Dadurch werden Verzerrungen vermieden, die durch unterschiedliche Finanzierungsformen, Abschreibungen und Besteuerungen entstünden. Es geht bei EBITDA also lediglich um die operative Leistungsfähigkeit, bevor sämtliche Investitionsaufwendungen abgezogen werden.
EBITDA und EBIT - Was ist der Unterschied?
Wenn Sie von EBITDA bereits gehört haben, ist Ihnen bestimmt auch schon einmal EBIT über den Weg gelaufen. Wie Sie bereits wissen, werden bei der Berechnung von EBITDA die Zinsen, Steuern, Abschreibungen sowie Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte außen vor gelassen. Bei EBIT (Earnings before interest and taxes) werden nur die Steuern und Zinsen aus der Berechnung herausgehalten.
Adjusted/Bereinigtes EBITDA
Diese Kennzahl ist eine abgewandelte Form des EBITDA. Zusätzlich zu den Komponenten, die bei der Berechnung des EBITDA ausgelassen werden, wird eine zusätzliche Korrektur in Form der außerordentlichen Kosten und Erträge vorgenommen.
Aber warum? Der Hintergrund dessen ist, dass Unternehmen ihre Ergebnisse mit Adjusted EBITDA ihre Daten ohne Sondereinflüsse darstellen und somit Geschäftsjahre besser vergleichen können.
Doch Vorsicht! Das klingt alles erst einmal recht unproblematisch, dennoch ist das Adjusted EBITDA mit Vorsicht zu genießen. Was zu den Sondereinflüssen gezählt wird, ist nämlich allein Ermessenssache des jeweiligen Unternehmens. Die Aussagekraft dieser Kennzahl, besonders, wenn es um Vergleiche geht, ist somit begrenzt.
EBITDA Formel - einfach erklärt
Die Berechnung von EBIT und EBITDA ist ähnlich. Beim EBITDA werden zusätzlich zu den Zinsen und Steuern noch die Abschreibungsposten ausgelassen. Diese werden also nicht in die Rechnung einbezogen.
Wenn Sie also das EBIT schon kennen, sieht die Formel folgendermaßen aus:
EBIT + Abschreibungen = EBITDA
Die zwei Verfahren der EBITDA-Berechnung
Für die Berechnung des EBITDA stehen Ihnen zwei Verfahren zur Verfügung: das Gesamtkostenverfahren und das Umsatzkostenverfahren. Schauen wir uns beide genauer an.
Start Smart: Machen Sie es sich leicht und entnehmen Sie die benötigten Werte der Gewinn-Verlustrechnung. Starten Sie die Berechnung dann vom Jahresüberschuss aus.
Gesamtkostenverfahren
Für die Berechnung des EBITDA mithilfe des Gesamtkostenverfahrens nach § 275 Abs. 2 HGB brauchen Sie die Posten 1-8, den Posten 7a (Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen) ausgenommen:
- Umsatzerlöse,
- Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen,
- andere aktivierte Eigenleistungen,
- sonstige betriebliche Erträge,
- Materialaufwand:
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren, b) Aufwendungen für bezogene Leistungen, 6. Personalaufwand: a) Löhne und Gehälter, b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung, 7. Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten, 8. sonstige betriebliche Aufwendungen.
Beispiel: EBITDA mit Gesamtkostenverfahren berechnen
Die Mustermarkt GmbH möchte endlich wissen, wie gut ihre wirtschaftliche Leistung im Vergleich zu anderen Unternehmen ihrer Branche ist. Hierfür wird das EBITDA wie folgt berechnet:
Achtung: Achten Sie bei der Aufstellung Ihrer Werte besonders darauf, ob es sich bei dem Posten um Aufwendung oder um Erlös handelt. Dies entscheidet über das vor der Zahl stehende Vorzeichen und somit über die Rechenoperation (+ oder -). |
1. | Umsatzerlöse | 1.700.000€ | |
+/- | 2. | Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | + 300.000€ |
+ | 3. | Andere aktivierte Eigenleistungen | 0€ |
+ | 4. | Sonstige betriebliche Erträge | 60.000€ |
- | 5. | Materialaufwand | 350.000€ |
- | 6. | Personalaufwand | 700.000€ |
- | 7b. | Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten | 0€ |
- | 8 | Sonstige betriebliche Aufwendungen | 150.000€ |
__ | = | EBITDA | |
__ |
Mit dem errechneten EBITDA von 860.000 € kann die Mustermann GmbH nun Vergleiche mit anderen Geschäftsjahren vornehmen oder die eigenen Performance denen anderer Unternehmen gegenüber stellen.
Umsatzkostenverfahren:
Kommen wir nun zu dem zweiten möglichen Verfahren, um das EBITDA auszurechnen: dem Umsatzkostenverfahren (nach § 275 Abs. 3 HGB). Wenn Sie dieses verwenden wollen, brauchen Sie Kenntnis über die Herstellungskosten, Vertriebskosten sowie die Verwaltungskosten. Bei der Mustermann GmbH belaufen sich diese insgesamt auf 200.000€. In der Tabelle finden Sie diesen Wert unter Abschreibungen der Posten 2., 4. und 5.
1. | Umsatzerlöse | 1.700.000€ | |
- | 2. | Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlösse erbrachten Leistungen | 440.000€ |
= | 3. | Bruttoergebnis vom Umsatz | 1.260.000€ |
- | 4. | Vertriebskosten | 400.000€ |
- | 5. | Allgemeine Verwaltungskosten | 110.000€ |
+ | 6. | Sonstige betriebliche Erträge | 60.000€ |
- | 7. | Sonstige betriebliche Aufwendungen | 150.000€ |
+ | Abschreibungen der Posten 2., 4. und 5. | 200.000€ | |
__ | = | EBITDA | |
__ |
Selbstverständlich ergibt sich auch bei dieser Rechnung ein EBITDA von 860.000€.
Unterschied: Gesamtkostenverfahren und Umsatzkostenverfahren
Die beiden Verfahren zur Berechnung des EBITDA unterscheiden sich lediglich darin, wie die Bestandsminderungen und -erhöhungen ausgewiesen werden.
- Gesamtkostenverfahren: Gegenüberstellung der gesamten Kosten und Erlöse, korrigiert um Bestandsveränderungen
- Umsatzkostenverfahren: Gegenüberstellung der Erlöse und der Kosten der umgesetzten Produkte
EBITDA-Marge
Auch die EBITDA-Marge kann eine hilfreiche Kennzahl sein. Sie stellt das Verhältnis zum Gesamtumsatz dar. Umsatz ist eine der wichtigsten Größen eines Unternehmens und sollte nicht dem Zufall überlassen werden.

Berechnung der EBITDA-Marge
Um die EBITDA-Marge Ihres Unternehmens zu berechnen, benötigen Sie Ihren Gesamtjahresumsatz. Erstrebenswert ist ein hoher Wert. Dafür ist es erforderlich, dass das EBITDA in Relation zum Umsatz auch hoch sein muss. Die betrieblichen Kosten hingegen müssen gering sein.
Gerechnet wir mit dieser einfachen Formel: EBITDA – Marge = (EBITDA/Umsatz) x 100%
Fazit zur EBITDA
What a ride! Sie haben sich erfolgreich durch den Dschungel von EBITDA, EBIT, Adjusted EBITDA, Zahlen, Zahlen, Zahlen und dann auch noch der EBITDA-Marge gekämpft. Sortieren Sie sich nun in aller Ruhe mithilfe dieser Übersicht:
- EBITDA und EBIT sind betriebswirtschaftliche Kennzahlen und liefern einen ersten Eindruck über die Performance eines Unternehmens.
- Mithilfe des EBITDA können Sie die wirtschaftlichen Aktivitäten Ihres Unternehmens bewerten und Ihre eigenen Geschäftsjahre vergleichen oder Vergleiche mit anderen Unternehmen vornehmen.
- Es ist nützlich für Finanzplanung, Unternehmensbewertung und für Branchenvergleiche.
- Sowohl bei EBITDA als auch bei EBIT werden Faktoren ausgeblendet (z.B. Steuern, Zinsen und Abschreibungen).
