E-Rechnungspflicht in deutschland 2025: was unternehmen wissen müssen

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Die E-Rechnungspflicht 2025 ist da – und viele Unternehmen fragen sich, wie sie die Umstellung meistern können. Doch was bedeutet das konkret für Sie und Ihr Unternehmen? Welche rechtlichen, organisatorischen und technischen Anpassungen sind notwendig, um den neuen Vorgaben zu entsprechen? Dieser Artikel bietet Ihnen einen umfassenden Überblick, was Sie wissen und beachten müssen, um vorbereitet zu sein.

Definition: Was ist die elektronische Rechnung?

Eine elektronische Rechnung, auch E-Rechnung genannt, ist eine Rechnung, die in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format erstellt, übermittelt und verarbeitet wird. Im Unterschied zu einer herkömmlichen PDF-Rechnung, die lediglich ein digitales Abbild eines Dokuments ist, enthalten E-Rechnungen Daten in Formaten wie XML oder XRechnung. Diese Formate ermöglichen es, dass die Rechnungsdaten direkt von Buchhaltungs- und ERP-Systemen verarbeitet werden können, ohne dass manuelle Eingriffe erforderlich sind.

Gesetzliche Grundlage der E-Rechnungspflicht gilt ab Januar {{year}}

Die E-Rechnungspflicht 2025 basiert auf nationalen und europäischen Vorgaben, die eine Digitalisierung der Rechnungsstellung fördern sollen. In Deutschland wird das durch die Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/55/EU vorangetrieben, im Wachstumschancengesetz vom März 2024, BGBl I 2024 Nr. 108, wurde es anschließend beschlossen.

Bereits länger sind Unternehmen, die mit öffentlichen Auftraggeber:innen zusammenarbeiten, verpflichtet, Rechnungen in einem elektronischen Format wie XRechnung oder ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland) zu übermitteln - das ist bereits über zehn Millionen Mal geschehen.

Seit Januar 2025 wird diese Pflicht auf den gesamten B2B-Bereich ausgeweitet. Das Ziel: Transparenz schaffen, Steuerbetrug eindämmen und administrative Prozesse vereinfachen. Unternehmen müssen sich darauf einstellen, sowohl elektronische Rechnungen auszustellen als auch zu empfangen. Die genauen gesetzlichen Details werden im § 14 UStG (Umsatzsteuergesetz) geregelt.

Was bedeutet die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich ab dem Jahr 2025 für Ihr Unternehmen?

Sie nutzen noch händische Rechnungen, Papier, Fax und Scanner? Natürlich gibt es Ausnahmen, etwa für Vereine - dennoch verlangt der Staat zusätzlich zur Rechnung auf Papier die E-Rechnung und nachvollziehbare Abrechnungssysteme. Voraussetzung: Sie kennen die Bedingungen und haben Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Denn die Einführung der E-Rechnungspflicht 2025 bringt für Ihr Unternehmen weitreichende Änderungen mit sich – organisatorisch, technisch und rechtlich. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen stehen dann vor der Aufgabe, ihre bisherigen Prozesse anzupassen und auf elektronische Rechnungsstellung umzustellen.

Sind Sie selbstständig tätig? Im folgenden Video wird erklärt, wie Sie in diesem Fall mit der E-Rechnungspflicht umgehen sollten

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Technische Anforderungen

Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Buchhaltungs- und ERP-Systeme in der Lage sind, strukturierte Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD

  • zu erstellen,
  • zu übermitteln und
  • zu verarbeiten.

Für viele bedeutet das eine Investition in neue Software oder die Anpassung bestehender Systeme. Die Zusammenarbeit mit Dienstleistenden, die auf die elektronische Rechnungsstellung spezialisiert sind, kann hier sinnvoll sein.

Organisatorische Anpassungen

Neben der Technik erfordert die Umstellung auch ein Umdenken in internen Abläufen. Mitarbeiter:innen sollten geschult werden, um mit den neuen Formaten und Prozessen sicher umzugehen. Unternehmen können von der E-Rechnung profitieren, indem sie ihre gesamten Rechnungsprozesse optimieren und Fehlerquellen reduzieren.

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Rechtliche Vorgaben einhalten

Natürlich ist es somit notwendig, die gesetzlichen Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung zu kennen und zu erfüllen. Dazu gehören unter anderem:

  • die Einhaltung der Formate,
  • die Sicherstellung der Echtheit der Herkunft,
  • die Gewährleistung der Unversehrtheit und Lesbarkeit der Daten.

E-Rechnungsformat

Gemäß § 14 UStG (Umsatzsteuergesetz) müssen Rechnungen künftig in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden, das eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Zulässige Formate sind beispielsweise XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1, die der europäischen Norm EN 16931 entsprechen.

Die Umstellung mag zunächst aufwendig erscheinen, kann aber langfristig Vorteile bringen. Das zeigt auch der Blick in angrenzende Länder, den die Steuerberatunggesellschaft Rödl & Partner wagt. Sie beschreiben, wie in Italien - hier gilt seit 2019 die Pflicht wie in Deutschland - die Umstellung für eine "Automatisierung der Geschäftsprozesse des Eingangs und der Buchung von Rechnungen in den Buchhaltungssystemen, die Reduzierung der Buchungszeiten und des Fehlerrisikos" sorgt.

Pflichtangaben auf E-Rechnungen

Unternehmen sind verpflichtet, sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Pflichtangaben gemäß §§ 14, 14a UStG in der E-Rechnung enthalten sind. Dazu zählen unter anderem die vollständige Anschrift von Leistungserbringer und -empfänger, Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Rechnungsdatum, Leistungsbeschreibung sowie der anzuwendende Steuersatz.

Fehlende oder fehlerhafte Angaben können dazu führen, dass der Vorsteuerabzug gefährdet ist oder steuerliche Sanktionen drohen.

Empfang, Versand, Archivierung

Zudem müssen Sie E-Rechnungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben revisionssicher archivieren. Das bedeutet, dass die Rechnungen für die Dauer von zehn Jahren unverändert, vollständig und jederzeit verfügbar aufbewahrt werden müssen.

Es ist ebenfalls verordnet, dass ab dem 1. Januar 2025 alle Unternehmen in der Lage sein müssen, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Das erfordert entsprechende technische Vorkehrungen, wie die Einrichtung eines geeigneten E-Mail-Postfachs oder die Implementierung spezialisierter Softwarelösungen.

Echtheit der Herkunft

Die Sicherstellung der Echtheit der Herkunft einer E-Rechnung bedeutet, dass zweifelsfrei nachweisbar ist, wer die Rechnung ausgestellt hat. Das wird in der Regel durch eine qualifizierte elektronische Signatur gewährleistet, die von einem zertifizierten Vertrauensdiensteanbieter ausgestellt wird. Alternativ kann die Übermittlung über sichere Netzwerke wie PEPPOL erfolgen, die eine Authentifizierung und Verschlüsselung garantieren.

Die Formate XRechnung und ZUGFeRD enthalten außerdem Mechanismen, die Metadaten zur Authentizität der Rechnung und des oder der Absender:in bereitstellen. Damit kann die Echtheit automatisiert geprüft werden.

Fazit: Neue elektronische Rechnungserstellung in {{year}}

Die E-Rechnungspflicht 2025 ist ein bedeutender Schritt in Richtung Digitalisierung und Vereinheitlichung von Geschäftsprozessen. Auch wenn die Umstellung auf den ersten Blick komplex erscheinen mag, bietet sie langfristig viele Vorteile: weniger Papier, weniger manuelle Fehler, eine schnellere Verarbeitung und eine höhere Transparenz in der Buchhaltung.

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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Ist eine PDF-Rechnung eine elektronische Rechnung?

Nein, eine PDF-Rechnung allein zählt nicht als elektronische Rechnung im Sinne der gesetzlichen Vorgaben. Eine elektronische Rechnung muss in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format wie XRechnung oder ZUGFeRD erstellt werden, damit sie automatisiert verarbeitet werden kann.

Sind E-Rechnungen wie Xrechnung ab {{year}} Pflicht?

Ja, ab 2025 sind Unternehmen in Deutschland dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen auszustellen und zu empfangen. Diese Regelung gilt zunächst für den B2B-Bereich und basiert auf den Vorgaben des Umsatzsteuergesetzes.

Was passiert, wenn man keine E-Rechnung empfangen kann?

Unternehmen, die technisch nicht in der Lage sind, E-Rechnungen (etwa via E-Mail) zu empfangen, müssen ihre Systeme anpassen. Ohne die Fähigkeit, E-Rechnungen zu empfangen, können Geschäftsbeziehungen beeinträchtigt werden, da konforme Rechnungen nicht verarbeitet werden können.

Wer ist verpflichtet, E-Rechnungen zu erstellen?

Die Verpflichtung zur Ausstellung elektronischer Rechnungen gilt für alle Unternehmen, die im B2B-Bereich tätig sind. Zusätzlich sind Unternehmen, die mit öffentlichen Auftraggeber:innen zusammenarbeiten, dazu verpflichtet.

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