Darlehen: Was ist unter dieser Form von Fremdkapital zu verstehen?

Viele Unternehmen bauen bei der Finanzierung auch auf Fremdkapital, wie beispielsweise einem Darlehen. Doch was ist überhaupt unter dem Begriff zu verstehen? Und wann spricht man von einem Kredit? Dieser Beitrag erläutert die Begrifflichkeiten und gibt einen Überblick, welche Bedeutung Darlehen für Unternehmen haben.
Inhalt:
Darlehen: Definition und Erklärung
Nach herrschender Meinung in der Literatur handelt es sich bei einem Darlehen um einen schuldrechtlichen Vertrag. Mit diesem Vertrag überlässt der Darlehensgeber einem Darlehensnehmer Geld oder vertretbare Sachen auf Zeit zum Gebrauch (vgl. hierzu auch das Gabler Wirtschaftslexikon).
Vereinfacht gesagt: Bei einem Darlehen wird über einen vorübergehenden Zeitraum Geld verliehen. Für Unternehmen sind größere Investitionen häufig ohne die Inanspruchnahme eines Darlehens gar nicht machbar. Wenn beispielsweise ein Firmengrundstück erworben werden soll, um eine weitere Lagerhalle zu bauen, dann wird häufig ein Immobiliendarlehen beantragt, um den Erwerb zu finanzieren.
Darlehen oder Kredit?
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird häufig nicht zwischen Darlehen und Krediten unterschieden. Die Begriffe werden synonym verwendet. In beiden Fällen wird dem Nehmer in der Regel Geld gegen eine Verzinsung überlassen. Doch hat es wirklich die gleiche Bedeutung?
Das Darlehen wird im Bürgerlichen Gesetzbuch thematisiert, beispielsweise in den §§ 488 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Hier wird in Absatz 1 klargestellt: „Durch den Darlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, einen geschuldeten Zins zu zahlen und bei Fälligkeit das zur Verfügung gestellte Darlehen zurückzuzahlen.“
Im Bankwesen spricht man hingegen häufig vom Kredit. Der Begriff „Kredit“ umfasst noch mehr Fälle, als der Begriff „Darlehen“. Auch ein Bankaval kann beispielsweise als Kredit bezeichnet werden – jedoch nicht als Darlehen. Der Begriff des Kredits wird in § 19 Kreditwesengesetz thematisiert.
„Kredit“ wird oft als Oberbegriff für Fremdkapital definiert. Das Darlehen stellt hier also eine Unterart des Kredits dar. Mit anderen Worten: Ein Darlehen kann auch als Kredit bezeichnet werden. Aber nicht jeder Kredit ist tatsächlich auch ein Darlehen. Unterschiede zeigen sich auch bei rechtlichen Feinheiten zur Gültigkeit von Kredit- und Darlehensverträgen.
Obwohl im Alltag die Begriffe Kredit und Darlehen häufig synonym verwendet werden, wird häufig bei einer kürzeren Laufzeit (bis vier Jahre) von Kredit und einer längeren Laufzeit (ab vier Jahre) von Darlehen gesprochen. Für die Liquiditätsplanung spielen jedoch vor allem die Kriterien bei der Beschaffung von Fremdkapital eine entscheidende Rolle.
Darlehen: Bedeutung für Unternehmen
Für Unternehmen ist vor allem wichtig: Wenn das Eigenkapital nicht ausreicht und Fremdkapital in Anspruch genommen werden soll, dann sind die vertraglichen Konditionen entscheidend für den Erfolg. Die Finanzierungskosten sollten dabei so gering wie möglich sein, um die Liquidität nicht mehr als nötig zu belasten. Deshalb sollten unterschiedliche Finanzierungsangebote eingeholt und verglichen werden.
Hinweis: Vor allem für Start-ups und kleinere Unternehmen ist der Zugang zu Fremdkapital nicht gerade leicht. Daher können hier auch private Darlehen häufig Liquiditätsengpässe lösen.
Unternehmen müssen bei der Liquiditätsplanung beachten, dass ausreichend Mittel vorhanden sind, um die Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag erfüllen zu können. Daher müssen vor allem folgende Fragen gestellt werden:
- Welche liquiden Mittel werden monatlich für die Tilgung des Darlehens benötigt?
- Welche Zinsen fallen an?
- Sind Sondertilgungen möglich/sinnvoll?
- Wie lange läuft der Darlehensvertrag?
- Wenn die Laufzeit des Darlehens abgelaufen ist: Ist das Darlehen komplett getilgt oder wird eine Anschlussfinanzierung benötigt?

Darlehensarten
Es gibt unterschiedliche Darlehensformen, nämlich Geld- und Sachdarlehen. Auf Sachdarlehen soll an dieser Stelle jedoch nicht weiter eingegangen werden.
Bei Gelddarlehen gibt es unterschiedlich Darlehensarten, abhängig von den im Darlehensvertrag getroffenen Vereinbarungen. Besonders häufig werden beispielsweise folgende Darlehen in Anspruch genommen:
- Annuitätendarlehen
- Fälligkeitsdarlehen
- Private Darlehen
- Ratendarlehen
Darlehensvertrag
Ein Darlehen kommt durch einen entsprechenden Vertrag zustande. Der Darlehensvertrag wird in den § 488ff. BGB gesetzlich geregelt. Der Darlehensgeber ist demnach verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in vereinbarter Höhe zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich, einen geschuldeten Zins zu zahlen und das Darlehen bei Fälligkeit zurückzuzahlen.
In dem Vertrag werden die unterschiedlichen Konditionen vereinbart. Dazu gehören beispielsweise Vereinbarungen zu folgenden Punkten:
- Namen der Beteiligten
- Darlehenssumme
- Zinsen
- Wie erfolgt die Rückzahlung?
- Darlehenslaufzeit
- Welche Folgen hat ein Verzug (zum Beispiel Verzugszinsen)?
- Sicherheiten
- Kündigung
Darlehen berechnen
Bei der Berechnung eines Darlehens sind die Konditionen zur Rückzahlung und Verzinsung entscheidend.
Bei einem Annuitätendarlehen beispielsweise begleicht das Unternehmen in der Regel in konstanter Höhe monatlich einen bestimmten Betrag. Dieser Betrag setzt sich aus einem Tilgungsanteil und einem Zinsanteil zusammen. Zu Beginn der Laufzeit ist der Zinsanteil sehr hoch. Über die Laufzeit wird der Zinsanteil kleiner und der Tilgungsanteil größer.
Bei einem Ratendarlehen sieht das anders aus: Hier bleibt die Tilgungsrate immer gleich, der Zinsanteil jedoch zu Beginn hoch und sinkt erst im Verlauf. Mit anderen Worten: Der zu bezahlende Ratenbetrag ist zu Beginn der Laufzeit am höchsten.
Für die Berechnung sind also vor allem
- Darlehenssumme
- Laufzeit
- Raten
- Zinssatz und
- Tilgungsart
entscheidend.
Online-Tools wie Darlehensrechner
Wer sich für ein Darlehen interessiert, kann sich auch online informieren und Tools nutzen zur Berechnung. Kreditinstitute bieten beispielsweise häufig entsprechende Anwendungen online an. Doch auch Vergleichsportale oder Webseiten, die beispielsweise Immobilien vermitteln, bieten häufig Darlehensrechner zur kostenfreien Nutzung an.
Auch Softwareanbieter stellen kostenfreie Arbeitshilfen zur Verfügung. So findet man beispielsweise von Microsoft entsprechende Tools, die einfach heruntergeladen oder im Browser genutzt werden können.
Darlehen: Zinsen
Wer ein Darlehen in Anspruch nehmen will, muss bei der Finanzierung bedenken, dass auch Zinsen anfallen. Deshalb sollten vor Abschluss eines Darlehenvertrags die Konditionen genau geprüft werden. Die Zinsbelastung kann ansonsten erheblich sein. Wird nichts weiter vereinbart, gilt der gesetzliche Zinssatz von 4 % pro Jahr.
Ein Darlehen kann auch zinsfrei gewährt werden. Das kommt aber in der Regel nur bei privaten Darlehen vor. Unternehmen sollten jedoch beachten: Zinsfreie, private Darlehen können steuerliche Folgen mit sich bringen. Hier sollten Unternehmen sich vor der Aufnahme eines Darlehens mit dem Steuerberater abstimmen.
Privates Darlehen
Ein Darlehen kann auch privat gewährt werden. Der Vorteil hier liegt darin, dass die Finanzierungskonditionen meist wesentlich besser sind, als bei einem fremden Dritten.
Auch wenn ein Darlehen privat an ein Unternehmen vergeben wird, sollte jedoch ein schriftlicher Darlehensvertrag geschlossen werden, der die wesentlichen Vereinbarungen enthält.
Warum ist das so wichtig?
- Darlehensverträge sorgen für Klarheit zwischen den Beteiligten.
- Ein schriftlicher Vertrag dient hier auch als Nachweis.
- Das Finanzamt prüft, inwieweit das Darlehen in der Bilanz anzusetzen ist. Der Darlehensvertrag kann hier, gerade bei Unstimmigkeiten im Rahmen einer Betriebsprüfung, die wesentlichen Argumente liefern.
Achtung: Kreditinstitute werben häufig mit Privatdarlehen oder Privatkrediten. Das soll jedoch nun nicht zu Verwechslungen führen. Die Banken meinen hier meist Kredite für Privatpersonen als Kunden, also Konsumenten. Doch wenn ein privates Darlehen an ein Unternehmen gewährt wird, dann ist damit gemeint, dass eine Privatperson Darlehensgeber ist.
Darlehen: Rückzahlung
Wie die Rückzahlung eines Darlehens zu erfolgen hat, hängt von den jeweiligen Vereinbarungen ab. In der Regel wird bei einem Darlehen vereinbart, wann die Rückzahlung fällig wird.
Doch wenn keine Vereinbarung getroffen wird, dann gilt nach § 488 Absatz 3 BGB: „Ist für die Rückzahlung des Darlehens eine Zeit nicht bestimmt, so hängt die Fälligkeit davon ab, dass der Darlehensgeber oder der Darlehensnehmer kündigt. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Sind Zinsen nicht geschuldet, so ist der Darlehensnehmer auch ohne Kündigung zur Rückzahlung berechtigt.“
