Corona Hilfen für Gastronomie und Hotellerie: So überbrücken Sie Liquiditätsprobleme in der Pandemie

Die Pandemie trifft insbesondere das Gastgewerbe hart. Hotels und Restaurants konnten seit Anfang des Jahres 2020 nur wenige Monate im Sommer öffnen - und auch dann nur mit starken Einschränkungen. Die Gastronomie erlitt dadurch Umsatzeinbußen von bis zu 75 %, während es bei Hotels in stark betroffenen Regionen bis zu 100 % Umsatzrückgang sind. Nachdem die Regierung lange nicht auf die besondere Situation für Gastronomen und Hoteliers reagiert hat, bessert sie nun langsam nach. Wie funktionieren die Hilfen und was bedeutet das für die Unternehmen? Sind die jetzt verabschiedeten Maßnahmen ausreichend, um mittelfristig die Liquidität der ganzen Branche zu sichern? Wir klären auf:
In diesem Artikel :
Corona Hilfen 2020/2021: Novemberhilfe, Dezemberhilfe, Überbrückungshilfe, MwSt.-Senkung und Kredite
Seit dem Beginn der Pandemie im letzten Jahr haben zunächst die Länder und nun der Bund umfangreiche Programme auflegt, dass in Not geratene Unternehmen unterstützen soll. Wir geben einen Überblick über die verfügbaren Hilfen und erklären, worauf Sie bei der Antragstellung achten müssen.
Novemberhilfe & Dezemberhilfe
Mit der November- und Dezemberhilfe ersetzt die Regierung Umsatzeinbußen im November und Dezember 2020. Der Zuschuss beträgt 75 % des Umsatzes im Vorjahreszeitraum. Unternehmen mit einem Umsatz von 100.000 € im November 2019 erhalten so 75.000 € für November 2020, wenn Sie die Hilfe beantragen.
Die Antragsfrist für die Novemberhilfe und Dezemberhilfe ist der 30.04.2021.
Überbrückungshilfe
Die Überbrückungshilfe ist das zentrale Instrument des Bundes, um Unternehmen zu helfen, die durch die Coronakrise in existenzielle Schwierigkeiten geraten sind. Es wurde Anfang Februar in der dritten Fassung aufgelegt.
Alle wichtigen Informationen haben wir hier ausführlich für Sie zusammengefasst.
Mehrwertsteuer-Senkung für Speisen in der Gastronomie bis Ende 2022
Die Wirksamkeit der Mehrwertsteuer-Senkung von 19 auf 16 % im letzten Jahr ist umstritten. In der Gastronomie gilt seit dem 01.07.2020 ein deutlich gesenkter Steuersatz von 7 %. Die Regelung sollte ursprünglich bis zum 30. Juni 2021 gelten, wurde aber auf Drängen der Gastronomiebranche nun bis zum 31.12.2022 verlängert. Das hat die Regierung am 03.02.2021 entschieden. Damit haben Gastronomen nun die Möglichkeit, länger von der Regelung zu profitieren.
Kurzarbeitergeld
Auch die Kurzarbeiterregelung wurde nachjustiert. Alle Aufstockungszahlungen zum Kurzarbeitergeld, die zwischen dem 1.03.2020 Und dem 31.12.2020 geleistet wurden, bleiben steuerfrei, wenn Kurzarbeitergeld und Aufstockungsbetrag nicht mehr als 80 % des Arbeitsentgelts beantragen. Ein eventuell höherer Betrag muss dann versteuert werden. Die Aufstockung hilft vor allem Ihren Mitarbeiter:innen, besser durch die Pandemie zu kommen. Aber auch Unternehmen profitieren langfristig, wenn Mitarbeiter wegen des Kurzarbeitergeldes längere Durststrecken überbrücken können und so nicht kündigen müssen.
Die wichtigsten Tipps zur Inanspruchnahme der Corona Hilfen
Novemberhilfe/Dezemberhilfe oder Überbrückungsgeld?
Unternehmen, die die November- oder Dezemberhilfe in Anspruch nehmen, können nicht gleichzeitig die Überbrückungshilfe nutzen. Sie müssen sich also entscheiden, welche Hilfe sich für Sie lohnt. Die Überbrückungshilfe deckt in der dritten Version nicht mehr nur reine Fixkosten, sondern auch Investitionen in die digitale Infrastruktur oder bauliche Modernisierungen bis zu einem Betrag von 20.000 € im Monat. Für Gastronomiebetriebe, die im Zuge der Pandemie ein Onlinegeschäft aufbauen wollen, ist das interessant. Dafür muss allerdings noch genug Liquidität vorhanden sein. Die Novemberhilfe, bzw. Dezemberhilfe ist dagegen für alle interessant, die keine hohen Fixkosten haben, sondern vor allem vom drastischen Umsatzrückgang betroffen waren.
Notwendigkeit eines prüfenden Dritten
Die Antragstellung können Sie als Unternehmen nicht selbst durchführen, sondern nur durch einen prüfenden Dritten. Dieser prüfende Dritte ist in der Regel Ihr Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Der prüfende Dritte kontrolliert Ihre Unterlagen und hat die Gelegenheit, Fehler zu korrigieren oder Details zu ergänzen. So können die Anträge dann schneller bearbeitet und bewilligt werden. Die Kosten für den prüfenden Dritten müssen Sie übernehmen. Im Rahmen der Überbrückungshilfe können Sie diese Kosten jedoch auch als Fixkosten ansetzen.
Umgang mit Schätzungen bei der Antragstellung
Für die Überbrückungshilfe müssen Sie mit Schätzungen des zukünftigen Umsatzes arbeiten. Angesichts der unsicheren Situation ist das natürlich nicht exakt möglich. Behalten Sie aber im Hinterkopf, dass Sie eventuelle Differenzen zurückzahlen müssen, sobald der Zeitraum abgeschlossen ist.
Sind die Coronahilfen 2021 für die Gastronomie ausreichend?
Die Gastronomie ist von der Krise und den Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung mit am härtesten betroffen. Ihren Ladenbetrieb mussten alle Gastronomen in Deutschland seit November zum zweiten Mal schließen. Alternative Vertriebswege, wie der Außerhausverkauf und Online-Services sind nicht in der Lage, alle Verluste aufzufangen. Hinzu kommt eine generell angespannte Situation für die meisten Gastronomen. Die Liquidität war bei vielen auch vor der Corona-Krise nicht besonders gut. Die Mehrwertsteuersenkung wird all dies nicht auffangen können, denn von ihr profitieren nur aktive Unternehmen, die auch geöffnet haben. Der DEHOGA fordert daher in einem umfassenden Plan eine realistische Perspektive für die Wiedereröffnung und konsequenteren Infektionsschutz:
https://www.dehoga-bundesverband.de/presse-news/aktuelles/perspektiven-schaffen-leitlinien-fuer-den-re-start-des-gastgewerbes/
Für Gastronomen bleiben im Moment daher vor allem die November- und Dezemberhilfe oder der Überbrückungszuschuss. Beide Förderungen können nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden, sodass Sie vor der Antragstellung genau prüfen sollten, welche Hilfe sich für Sie am ehesten rechnet. Dabei hilft Ihnen Ihr Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer und eine gute Liquiditätsplanung, mit der Sie einfach verschiedene Szenarien durchrechnen und die Auswirkungen auf Ihren Cashflow bestimmen können.
Sind die Coronahilfen für die Hotellerie ausreichend?
Für die Hotelbranche sieht die Lage noch dramatischer aus als in der Gastronomie, denn sie kann nicht einen Teil des Umsatzes durch Lieferung oder Abholung reinholen. Die Umsatzeinbußen betragen vielerorts 100 % seit November. Dementsprechend gehen dem Deutschen Hotelverband die Hilfen nicht weit genug.
Durch die hohen Fixkosten eines Beherbergungsbetriebs ist für die meisten Unternehmen aus der Branche die Überbrückungshilfe interessanter als die Novemberhilfe. In der dritten Auflage sind nun auch bauliche Modernisierungen als Fixkosten ansetzbar, genau wie Investitionen in die digitale Infrastruktur. Eine Liste mit Ressourcen zu diesem Thema hat der Hotelverband zur Verfügung gestellt.
Alternative zur Förderung: Der KfW-Schnellkredit 2020
Eine Alternative zur staatlichen Förderung sind Kredite der KfW-Bank. Mit dem KfW-Schnellkredit 2020 hat die KfW-Bank ein Instrument geschaffen, mit dem Unternehmen durch die Pandemie bedingte Liquiditätsengpässe überbrücken können. Die Kredite sind durch eine Garantie des Bundes zu 100 % abgesichert. Dadurch ist die Zusagequote sehr hoch. Der maximale Kreditbetrag liegt bei 25 % des Jahresumsatzes aus 2019. Daneben sind die Summen in Abhängigkeit zur Unternehmensgröße gedeckelt.
- Maximal 300.000 Euro pro Unternehmensgruppe bei bis zu 10 Beschäftigten
- Maximal 500.000 Euro pro Unternehmensgruppe bei 10-50 Mitarbeiter:innen
- Maximal 800.000 Euro pro Unternehmensgruppe bei mehr als 50 Mitarbeiter:innen
Die Rückzahlungskonditionen sehen einen Rückzahlungszeitraum von bis zu 10 Jahre und zwei Jahre tilgungsfreier Zeit vor. Der Kredit kann nur dann beantragt werden, wenn Sie im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt haben.
Soforthilfen der Länder
Neben den Hilfen des Bundes haben alle Bundesländer eigene Hilfsprogramme gestartet, die Sie ergänzend zu den Hilfen aus Bundesmittel nutzen können. Wir haben einen Überblick über alle Soforthilfen der Länder erstellt.
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg haben Unternehmen die Möglichkeit, einen Tilgungszuschuss zu erhalten. Bis zum 24. Februar 2021 können Anträge für den Tilgungszuschuss eingereicht werden, das Mezzanin-Programm läuft bis zum 30. Juni 2021.
Informationen zu den Programmen und zur Beantragung findet Ihr hier.
Berlin
Auch Berlin bietet Tilgungszuschüsse an zum KfW-Schnellkredit 2020 für Unternehmen mit mindestens 10 und höchstens 100 Beschäftigten. Die Höhe beträgt maximal 20 % der Darlehenssumme. Dieser Tilgungszuschuss kann noch bis zum 30.06.2021 beantragt werden.
Hier gibt es mehr Informationen zum Tilgungszuschuss in Berlin: https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/soforthilfe-v.html#:~:text=Sofern%20Ihr%20Unternehmen%20bereits%20einen,Regel%20bis%20zu%2025.000%20EUR
Brandenburg
Mit Corona Mezzanine stellt die ILB mit der KfW Nachrangdarlehen von bis zu 750.000 € zur Verfügung, damit Unternehmen ihre Eigenkapitalbasis kurz- und mittelfristig stärken und so besser durch die Krise kommen.
Informationen zum Nachrangdarlehen in Brandenburg: https://www.ilb.de/de/covid-19-aktuelle-informationen/aktuelle-unterstuetzungsangebote/
Bremen
Die BAB in Bremen stellt Unternehmen zusätzlich zu den Hilfen Betriebsmittelkredite von bis zu 50.000 € zur Verfügung. Die Regellaufzeit beträgt 6 Jahre, wobei in Ausnahmefällen auch eine Laufzeit von 10 Jahren möglich ist.
Weitere Informationen zu den Bremer Betriebsmittelkrediten finden Sie hier: https://www.bab-bremen.de/bab/betriebsmittelkredit-corona-krise.html
Niedersachsen
Unternehmen mit Sitz in Niedersachsen, die im Zuge der Pandemie in eine bedrohliche Lage gekommen sind, können von der NBank einen Liquiditätskredit von maximal 50.000 € erhalten. Bei einer Laufzeit von 10 Jahren und 2 Jahren Tilgungsfreiheit werden Betriebsmittel und Mittel zur Aufrechterhaltung der Geschäftsfähigkeit zu 100 % finanziert.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Liquiditätskredit in Niedersachsen: https://www.nbank.de/Unternehmen/Investition-Wachstum/Niedersachsen-Liquiditaetskredit/index.jsp
Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt bietet das Land über die Bürgschaftsbank Bürgschaften für Unternehmen an, die einen Kredit aufnehmen wollen, um kurzfristige Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Insgesamt stehen 205 Millionen € als Bürgschaft zur Verfügung, wodurch Kredite in Höhe von 390 Millionen € abgesichert werden.
Hier finden Sie alle Informationen zu den Bürgschaften in Sachsen-Anhalt: https://www.sab.sachsen.de/förderprogramme/sie-benötigen-hilfe-um-ihr-unternehmen-oder-infrastruktur-wieder-aufzubauen/index.jsp#fsr-147586
Krise verdeutlicht Bedeutung einer guten Liquiditätsplanung
Die Pandemie zeigt, wie wichtig eine fundierte Liquiditätsplanung für Unternehmen ist. Ein Plan schützt Sie zwar nicht immer vor tatsächlichen Engpässen, Liquiditätsprognosen erlauben Ihnen aber, diverse Szenarien durchzuspielen. So rüsten Sie sich mit den nötigen Werkzeugen aus, die Entscheidungen zu treffen, mit denen Sie das Unternehmen heil durch die Krise bringen. Mit einer guten Liquiditätsplanung behalten Sie den Überblick über Ihre Finanzen und schätzen den Verlauf in der Zukunft.
Mit Agicap erstellen Sie historische Übersichten über den Cashflow und betrachten zukünftige Szenarien. Agicap hilft Ihnen dabei, den vergangenen Cashflow aufzubereiten und die zukünftige Liquidität, unter Betrachtung von Szenarien, optimiert zu steuern.
Für die Beantragung der staatlichen Coronahilfen sind solide Daten zu Ihrer vergangenen, aktuellen und zukünftigen Liquidität notwendig. Auch für die Beantragung von Darlehen benötigen Sie diese Daten. Wenn Sie gegenüber der Bank glaubhaft nachweisen können, dass Ihr Unternehmen grundsätzlich liquide ist, erhalten Sie eher einen Kredit bei Banken und das in der Regel auch zu besseren Konditionen.
Fazit: Coronoahilfen für Gastronomie und Hotellerie
Die Bundesregierung hat mittlerweile verschiedene Maßnahmen verabschiedet, um Unternehmen in der Coronakrise zu unterstützen. In der neuesten Fassung der Maßnahmen werden nun auch Gastronomie und Hotellerie mit Ihrer besonderen Betroffenheit mehr berücksichtigt. Ob diese Maßnahmen ausreichen, ist heute noch nicht abzusehen. Die Branchenverbände bleiben skeptisch. Trotzdem gilt es für Unternehmen, sämtliche Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Corona-bedingten Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Dazu gehören neben staatlichen Hilfspaketen auch Bankdarlehen.
