Anderskosten: Welche Beispiele gibt es dafür?

Anderskosten dienen Unternehmen dazu, einen realistischeren Blick auf ihre Aufwendungen zu bekommen, da es manchmal nötig ist, intern mit anderen Kosten zu rechnen als extern im Rahmen der Gewinn- und Verlustrechnung. Anhand von Beispielen erfahren Sie hier, was Anderskosten genau sind.
Anderskosten einfach erklärt
Unter Anderskosten versteht man Kosten, denen ein Aufwand in abweichender Höhe gegenübersteht. Dadurch unterscheiden sie sich von den Grundkosten, deren Höhe denselben Aufwand widerspiegelt. Man hat Anderskosten deshalb eingeführt, weil die Finanzbuchführung und die Kostenrechnung in einem Unternehmen manchmal unterschiedliche Ziele beim Aufbereiten der Unternehmenszahlen verfolgen.

Die Finanzbuchführung muss aufgrund von gesetzlichen Vorgaben Zahlen liefern, die vom Finanzamt nachvollzogen werden können. Die interne Kostenrechnung möchte der Geschäftsführung dagegen Zahlen präsentieren, die eine realistischere Ansicht bieten und sich für strategische Entscheidungen besser eignen.
Beispiel für Anderskosten
Anderskosten treten in Unternehmen zwar nicht besonders häufig auf, doch wenn sie es tun, dann meist in Form von Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen. Deshalb im Folgenden zwei Beispiele dazu.
Abschreibungen
Die Abschreibungsdauer von verschiedenen Wirtschaftsgütern ist vom Bundesfinanzministerium vorgegeben. Gehen wir davon aus, dass ein Unternehmen eine Maschine anschafft zum Preis von 100.000 Euro. Diese soll über 10 Jahre hinweg abgeschrieben werden, denn das Gesetz gibt dies so vor. Das Unternehmen weiß aber, dass bei regelmäßiger Wartung die Maschine 15 Jahre lang betrieben werden kann.
Es entsteht nun also eine unterschiedliche Sicht auf die Kosten: Die Finanzbuchhaltung, die für die Erstellung der Steuererklärung, GuV, Bilanz, etc. verantwortlich ist, schreibt die Maschine wie gesetzlich vorgegeben über 10 Jahre ab und setzt dabei den Kaufpreis von 100.000 Euro als Ausgangskosten an. Erfolgt die Abschreibung linear, mit 10.000 Euro pro Jahr, ist sie vollständig abgeschrieben nach Ablauf dieser Zeit. Der Gewinn des Unternehmens wird durch die Höhe der jährlichen Abschreibungen gemindert.
In der internen Kostenrechnung geht man nun aber davon aus, dass man die Maschine über 15 Jahre nutzen wird. Man zieht auch die Wiederbeschaffungskosten in Betracht, denn nach Ablauf der Nutzungsdauer muss eine neue Maschine gekauft werden. Die Kosten für eine neue Maschine werden aufgrund von Preissteigerungen höher sein als die Kosten für die erste Maschine. Das Unternehmen rechnet mit Wiederbeschaffungskosten von 180.000 Euro.
Die interne Kostenrechnung schreibt die Maschine nun also über 15 Jahre ab mit 12.000 Euro jährlich (da 12.000 x 15 = 180.000). Den 10.000 Euro, die gesetzeskonform abgeschrieben werden, werden also noch 2.000 Euro an Anderskosten hinzugebucht. Ist die Abschreibungsdauer von 10 Jahren abgelaufen, werden für die weiteren 5 Jahre 12.000 Euro an Anderskosten verrechnet, da handelsrechtlich die Maschine bereits vollständig abgeschrieben ist.
Anderskosten bei kalkulatorischen Zinsen
Ein weiteres Beispiel für Anderskosten sind kalkulatorische Zinsen. Nehmen wir an, ein Unternehmen nimmt einen Kredit über 100.000 Euro auf. Bei der Auszahlung des Kredits behält die Bank einen Abschlag in Höhe von 5% der Kreditsumme ein, also 5.000 Euro. Das Unternehmen erhält folglich eine Summe von 95.000 Euro ausbezahlt. Der Zinssatz beträgt 5% pro Jahr. Das Unternehmen bezahlt demnach jedes Jahr 5.000 Euro an Zinsen.
Der einbehaltene Abschlag wird in der GuV (Gewinn- und Verlustrechnung) als sofortiger Aufwand verbucht. Es entstehen für das laufende Geschäftsjahr hohe Belastungen, nämlich 5.000 Euro an Zinsen und 5.000 Euro an Abschlag.
In der internen Kostenrechnung dagegen kann man den Abschlag auf die Kreditlaufzeit verteilen, um die Zinsbelastung rechnerisch zu glätten. Die Zinskosten in der Kostenrechnung sind in diesem Fall andere als in der GuV: es sind Anderskosten.
Abgrenzung der Anderskosten zu Zusatzkosten und Grundkosten
Zusatzkosten
Zusatzkosten sind Kosten, denen kein realer Aufwand gegenübersteht. Häufig entstehen Zusatzkosten, wenn der:die Unternehmer:in Eigenkapital ins Unternehmen einbringt, um das betriebsnotwendige Gesamtkapital zu erhöhen. Würde das Geld stattdessen bei einer Bank angelegt werden, gäbe es Zinsen darauf. Deswegen ist die Erwartung von Unternehmer:innen, dass das eingebrachte Kapital vom Unternehmen verzinst wird.
Bringt also jemand 100.000 Euro ins Unternehmen ein, kann ein marktüblicher Zinssatz angenommen werden, z.B. 2%. Es entstehen dann kalkulatorische Zinsen in Höhe von 2.000 Euro. Da diese Verzinsung nicht real ist und somit auch kein realer Zinsaufwand, taucht sie in der GuV des Unternehmens nicht auf. Die 2.000 Euro sind also Zusatzkosten, die vom Unternehmen zusätzlich gedeckt werden müssen, damit das eingebrachte Eigenkapital verzinst wird.
Grundkosten
Grundkosten sind die übliche Form von Kosten. Ihnen steht immer ein Aufwand in gleicher Höhe gegenüber und tauchen deshalb als Aufwendungen in der GuV auf. Ein Beispiel dafür sind die Personalkosten in einem Unternehmen.
Neben den Gehaltszahlungen gibt es auch noch Personalnebenkosten, z.B. der Arbeitgeberanteil für die Sozialversicherung und ggf. Zahlungen an die Kantine, um das Essen für die Mitarbeiter:innen mitzufinanzieren. Die Personalkosten für eine Angestellte kann z.B. so aussehen:
- Gehalt: 4.000 Euro
- Anteil Sozialversicherung: 300 Euro
- Kantine: 200 Euro
Zusammengerechnet betragen die Personalkosten in diesem Fall 4.500 Euro. In der GuV werden diese unter Personalaufwand verbucht und entsprechen in ihrer Höhe exakt den angefallenen Kosten.

Was bringt die Verwendung von Anderskosten?
Nun kann man sich fragen, welchen Sinn Anderskosten haben, da es sich bei ihnen nur um ein Rechenkonstrukt handelt. Sie haben jedoch ihre Daseinsberechtigung, denn sie dienen zum Glätten der Unternehmenszahlen.
Wir haben uns in einem Beispiel angeschaut, wie Abschreibungen handelsrechtlich in der GuV gehandhabt werden müssen. Da das Gesetz jedoch bei den einzelnen Wirtschaftsgütern den Abschreibungszeitraum genau vorschreibt, kann ein Unternehmen nur ungenau kalkulieren, wenn z.B. vorgesehen ist, dass ein Gut weit über den Abschreibungszeitraum hinaus genutzt werden wird.
Um dies auszugleichen, wird intern mit Anderskosten gerechnet, die das realistischere Szenario widerspiegeln. Somit bekommen Verantwortliche einen Blick auf die tatsächliche Kostenstruktur. Das ermöglicht ihnen bessere Entscheidungen zu treffen, da sie anhand der Anderskosten beurteilen können, welche Belastungen in Zukunft auf das Unternehmen zukommen.
Die Anderskosten zeigen dann zum Beispiel an, welche Kosten dem Unternehmen tatsächlich entstehen werden, wenn nach der Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts ein neues beschafft werden muss. Die zukünftigen Kosten können dann schon früher mit geeigneten Maßnahmen wieder hereingeholt werden, sodass für die Wiederbeschaffung genügend Geld zur Verfügung steht.
