E-Commerce-Unternehmen müssen handeln: Umsatzsteuer im Ausland

Es gibt eine wichtige Änderung bei der Meldung von Umsatzsteuer im Ausland. Ab dem 1. Juli 2021 werden die sogenannten Lieferschwellen für Verkäufe von Online-Händler:innen in EU-Länder abgeschafft. Es wird ab dann nur eine kumulierte Lieferschwelle in Höhe von 10.000,00 EUR für alle Länder geben, welche für alle Lieferungen in die verschiedenen EU-Länder gilt. Was das konkret heißt und welche Optionen Sie haben, zeigen wir hier.
Umsatzsteuer im Ausland fürs E-Commerce ändert sich
E-Commerce-Unternehmer:innen, die Ware im europäischen Ausland absetzen und deren Gesamtsumme der Verkäufe seit dem 1. Januar 2021 über 10.000,- € liegt, müssen sich bis zum 30. Juni 2021 beim Bundeszentralamt für Steuern für das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) registrieren. Im BOP-Portal über ELSTER müssen sie die Änderungen der Umsatzsteuer im Ausland bestätigen.
Für die Registrierung zur OSS Meldung wird eine Umsatzsteueridentifikationsnummer (UST-ID) benötigt. Sofern noch keine UST-ID vorliegt, sollte die Beantragung umgehend erfolgen. Nach Aussage des Bundeszentralamt für Steuern wird es keine Möglichkeit geben, die OSS Meldung auf elektronischem Wege zu übermitteln. Für die OSS Meldung ist künftig der Login in das BOP Portal notwendig.
Was E-Commerce-Unternehmer:innen jetzt beachten müssen
In das BOP Portal können Händler sich mit Ihrem Elster-Zertifikat einloggen. Hier muss die Meldung zur Umsatzsteuer im Ausland dann händisch eingegeben werden. Es wird dort aber auch die Möglichkeit geben, die Bewegungsdaten für die Meldung zu importieren. Diese Bewegungsdaten erhalten Online-Händler:innen aus ihrem Buchhaltungssystem oder vom Steuerberater. Die Zahlung der Umsatzsteuern an das Bundeszentralamt kann nur als Überweisung erfolgen, ein SEPA-Verfahren ist nicht vorgesehen.
Für Online-Händler:innen, die den Registrierungstermin bis zum 30. Juni 2021 versäumen, gilt eine Registrierungspflicht in allen EU Ländern, in die Ware gesendet wird. Also auch für einen Einzelumsatz von z.B. nur 5,- € in Portugal. Dies geht mit nicht unerheblichen administrativen Kosten einher. Die Registrierung erfolgt in der Regel über den Steuerberater. Es wird dringend empfohlen, dass Online-Hhändler:innen sich mit Ihrem Steuerberater beraten, ob eine Registrierung sinnvoll bzw. schon erfolgt ist.
Umsatzsteuer im Ausland: Prozess vereinfachen mit AccountOne
Ob die neue Lieferschwelle für Umsatzsteuer im Ausland bereits überschritten wurde, können Unternehmer:innen im E-Commerce zum Beispiel ganz bequem mit der Buchhaltungsschnittstelle von AccountOne in der dortigen Lieferschwellenübersicht einsehen. Dort finden Händler für diesen Zweck alle Informationen für das Meldeverfahren und in den Exporten des Tools eine Datei, die dann bei Elster im BOP-Verfahren hochgeladen werden kann. Dieses Tool hilft insbesondere die Buchhaltung für Online-Händler:innen zu automatisieren.
Unser Tipp: Wenden Sie sich an Ihre Steuerkanzlei um den Prozess der OSS Meldung abzustimmen, im Regelfall wird die Steuerkanzlei die Meldung für Sie übernehmen können. Mehr Infos gibt es vom Bundeszentralamt für Steuern.
