ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN AGICAP

Zuletzt aktualisiert am 11.05.2023

ARTIKEL 1. VERTRAGSGEGENSTAND

1.1 Vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Vereinbarungen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für alle Dienstleistungen (nachfolgend „Dienstleistungen“), die die AGICAP GmbH (nachfolgend „AGICAP“), Anbieter der Softwarelösung „AGICAP“, wie nachfolgend beschrieben, dem Besteller (nachfolgend „Kunde“) erbringt. Die Anwendung abweichender Einkaufsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen.

1.2 Der Kunde akzeptiert, dass AGICAP die vorliegenden AGB jederzeit und in zumutbarer Weise ändern kann. AGICAP wird den Kunden über diese Änderungen informieren. Der Kunde verfügt über eine Frist von einem Monat ab dem Datum der Mitteilung, um Vorbehalte zu äußern. Nach Ablauf dieser Frist wird davon ausgegangen, dass der Kunde diese Änderungen akzeptiert.

ARTIKEL 2. DEFINITIONEN

Zwecks Auslegung der vorliegenden AGB kommen der Kunde und AGICAP überein, den unten aufgeführten Begriffen und Ausdrücken folgende Bedeutungen zuzuweisen.

  • Systemadministrator: bezeichnet die Person beim Kunden, die zum vorrangigen Ansprechpartner für AGICAP bestimmt wurde.

  • Anwendung: bezeichnet die Softwarelösung „AGICAP“, einschließlich Updates und Dokumentation, die von AGICAP entwickelt und vermarktet wird und für die dem Kunden ein Nutzungsrecht gewährt wird.

  • Cloud: bezieht sich auf die auf Computerservern gehostete Plattform, von der die Anwendung im Rahmen einer Bereitstellung im „SaaS“-Modus zugänglich ist.

  • Unternehmensschnittstelle: bezeichnet die Schnittstelle der Einrichtung, von der aus der Kunde vertragsgemäß auf die in der Anwendung angebotenen Dienste zugreift, wobei festgelegt wird, dass der Kunde so viele Unternehmensschnittstellen haben kann, wie er Einrichtungen besitzt und für die er ein Abonnement abschließen möchte. Eine Einrichtung wird definiert als eine rechtlich selbstständige Einheit des Kunden mit eigenem Bankkonto.

  • Angebot: bezieht sich auf das Angebot von AGICAP, das der Kunde unter den verschiedenen Optionen, die sich ihm beim Zugriff auf die Anwendung bieten, ausgewählt hat.

  • Dienstleistungen: bezieht sich auf die von AGICAP angebotenen Dienstleistungen, insbesondere:

    • die Bereitstellung der Anwendung im „SaaS“-Modus durch Erteilung einer Lizenz;
    • der technische Support rund um die Anwendung;
    • jede andere Dienstleistung, die AGICAP dem Kunden unter Umständen anbietet.
  • Parteien: bezieht sich gemeinsam auf AGICAP, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem Stammkapital von 25.000 € und Sitz in der Lobeckstraße 36-40, 10969 Berlin, eingetragen im Handelsregister des AG Charlottenburg unter der Nummer HRB 225803 B, und den Kunden.

  • Benutzer: bezeichnet jede natürliche Person, der AGICAP das Recht zur Nutzung der Anwendung gewährt, d. h. entweder eine dem Kunden zugehörige Person oder eine dem Kunden des Kunden zugehörige Person. Jede Bezugnahme auf den Singular schließt den Plural ein und umgekehrt. Jede Bezugnahme auf ein Geschlecht schließt das andere Geschlecht ein.

ARTIKEL 3. VERTRAGSABSCHLUSS

Der Kunde wählt in der Anwendung das Angebot aus, das er bestellen möchte, und zwar gemäß den folgenden Bedingungen:

3.1.Registrierung für die Anwendung:

Um Zugang zu den Dienstleistungsangeboten von AGICAP zu erhalten, muss sich der Kunde zunächst direkt auf der Website www.agicap.com/de registrieren, indem er auf „Kostenlos testen“ klickt. Um sich registrieren zu können, muss der Kunde ein Unternehmen sein, also eine natürliche oder juristische Person, die in kaufmännischer Weise einen Geschäftsbetrieb führt. Der Kunde muss eine E-Mail, ein Passwort, einen Firmennamen und eine Telefonnummer angeben. Ab der Validierung seiner Registrierung hat der Kunde eine Probezeit von 24 Stunden für die Anwendung (nachfolgend „Probezeit“), nach deren Ablauf er ein Angebot zur weiteren Nutzung bestellen muss. Diese Probezeit gilt für jede Unternehmensschnittstelle, die der Kunde auf der Anwendung erstellt.

3.2.Navigation in der Anwendung:

Sobald die Registrierung abgeschlossen ist, kann der Kunde die verschiedenen von AGICAP zum Verkauf vorgeschlagenen Angebote kennenlernen. Der Kunde kann auf den verschiedenen Seiten der Anwendung frei surfen, ohne während der Probezeit an eine Bestellung gebunden zu sein, und dann, sobald er eine Bestellung unter den Bedingungen des Artikels 3.3 unten aufgegeben hat, für die Dauer seines Abonnements.

3.3.Bestellungen:

Wenn der Kunde eine Bestellung aufgeben möchte, wählt er das Angebot, das er bestellen möchte, und klickt auf das Feld „Angebot abonnieren“. Das Abonnieren eines Angebots ist nur für eine Unternehmensschnittstelle gültig. Für jede zusätzliche Unternehmensschnittstelle, die der Kunde erstellen möchte, muss der Kunde ein neues Angebot anfordern und abonnieren. Um eine Bestellung aufzugeben, muss der Kunde ein Formular vollständig ausfüllen, in dem er seine Rechnungsdaten (Firmenname, Rechnungsadresse) angibt. Der Kunde bleibt allein verantwortlich für die Richtigkeit der gemachten Angaben. Eine Bestellung, die unvollständige oder fehlerhafte Informationen enthält, kann zu Fehlern oder Verzögerungen führen, die AGICAP nicht zugerechnet werden können. Auf dem Bildschirm erscheint ein Bestellformular mit folgenden Angaben: Art und Preis des vom Kunden gewählten Angebots zum aktuellen Netto- und Bruttotarif. Nachdem der Kunde das Bestellformular gelesen hat, hat er die Möglichkeit, seine Bestellung auf Fehler zu überprüfen und zu ändern.

3.4.Vertragsschluss:

Nachdem der Kunde das Bestellformular gelesen hat und nachdem er alle angeforderten Informationen, einschließlich der Rechnungsadresse, validiert und/oder geändert hat, kreuzt er das Kästchen an, mit dem er die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert, und klickt auf „Bestellung bezahlen“. Dieser zweite Klick stellt einen verbindlichen Vertragsschluss dar. Das ausgefüllte und bestätigte Bestellformular wird von AGICAP auf einem zuverlässigen und dauerhaften Datenträger gespeichert und gilt als Beweis für den Vertragsschluss zwischen den Parteien. Der Kunde kann unter den Bedingungen des Artikels 7 zur Zahlung des Angebots übergehen.

3.5.Zusammenfassung der Bestellung

Sobald der Kunde seine Zahlungsmethode auf dem Antrag validiert hat, wird eine Zusammenfassung der Bestellung des Kunden einschließlich der Transaktionsnummer angezeigt. Der Verkauf gilt erst dann als abgeschlossen, wenn AGICAP die Zusammenfassung der Bestellung anzeigt, die als Empfangsbestätigung der Bestellung (nachfolgend „der Vertrag“) angesehen wird.

3.6.Allgemeines:

Die vereinbarte Leistung steht dem Kunden nur persönlich zu. Ansprüche können ohne Zustimmung seitens AGICAP nicht übertragen werden. Jede vom Kunden gewünschte Änderung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie schriftlich vereinbart wird.

ARTIKEL 4. DIENSTLEISTUNGEN

4.1. AGICAP verpflichtet sich, in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik die bestmögliche Sorgfalt für die Erbringung seiner Dienstleistungen einzuhalten und die dafürerforderlichen Mittel einzusetzen.

4.2. Bereitstellung der Anwendung im „SaaS“-Modus: Die Anwendung wird dem Kunden von AGICAP in der Cloud zur Verfügung gestellt. Der Zugriff auf die Anwendung seitens des Kunden erfolgt auf seiner eigenen Hardware mit der erforderlichen Konfiguration und unter seiner eigenen Verantwortung gemäß den von AGICAP gegebenen Anweisungen. Somit wird der Kunde darüber informiert, dass der Zugriff auf die Software im „SaaS“-Modus einen Computer und eine Internetverbindung erfordert. Sobald der Vertrag gemäß Artikel 3 geschlossen wurde und vorbehaltlich der Zahlung des Preises gemäß Artikel 7.1 unten, eröffnet AGICAP dem Kunden einen Zugang, der ihm den Zugriff auf und die Nutzung der Anwendung ermöglicht. Der Kunde verfügt über die im Angebot angegebene Anzahl von Benutzerkonten. Der Kunde ist für seine Anmeldecodes zur Anwendung verantwortlich und verpflichtet sich, diese vertraulich zu behandeln. AGICAP kann nicht für die Folgen einer betrügerischen Verwendung des Anmeldecodes des Kunden durch einen Dritten haftbar gemacht werden. Der Kunde hat die Möglichkeit, sein Angebot während der Vertragsdurchführung jederzeit auf ein umfangreicheres Angebot zu erhöhen, direkt aus der Anwendung heraus. Die Änderung des Angebots erfolgt am Tag des Abschlusses des Abonnements in der Anwendung. Die sich daraus ergebende Änderung des Preises der Dienstleistung erfolgt am selben Tag.

4.3. Technische Unterstützung: Der Abschluss eines Vertrages beinhaltet, dass AGICAP dem Kunden technische Unterstützung leistet. Die technische Unterstützung erfolgt entweder telefonisch in Form einer Hotline oder per Chat, je nach dem vom Kunden gewählten Angebot.

4.4. Sonstige Dienstleistungen: Darüber hinaus sendet AGICAP dem Kunden für jede Anfrage nach zusätzlichen Dienstleistungen, die ursprünglich nicht im Vertrag vorgesehen waren, ein ergänzendes Angebot zu.

ARTIKEL 5. PFLICHTEN DES KUNDEN

Es obliegt dem Kunden:

  • bei der Bestellung vollständige und zutreffende Informationen anzugeben und diese im Falle von Änderungen zu aktualisieren;
  • einen kompetenten Ansprechpartner zu bestimmen, der während der gesamten Dauer der Dienstleistung der Ansprechpartner von AGICAP bleibt;
  • sicherzustellen, dass die notwendigen Anweisungen AGICAP rechtzeitig erreichen, damit sie ihre Dienstleistung ordnungsgemäß erfüllen kann;
  • alle Arbeitsdokumente, Dateien, Elemente (usw.), die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind, innerhalb der vereinbarten Fristen bereitzustellen oder von seinen Partnern bereitstellen zu lassen;
  • die Anwendung ausschließlich im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit zu verwenden und sie auf keinen Fall für Zwecke zu verwenden, die nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen sind;
  • es zu unterlassen, fremde Login-Daten zu verwenden oder zu versuchen, eine Verbindung zu einem anderen als seinem eigenen Konto herzustellen;
  • sich nicht mit Systemanalysen zu befassen, die als Reverse Engineering angesehen werden könnten;
  • die Anwendung oder ihre technische Umgebung nicht ganz oder teilweise ohne Genehmigung von AGICAP zu löschen;
  • keine (Viren-)Programme oder Dateien herunterzuladen, die potenziell gefährlich für die Integrität der Anwendung sind.

Wenn AGICAP das Konto eines Kunden wegen Nichteinhaltung seiner Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließen muss, ist AGICAP berechtigt, den Vertrag gemäß Artikel 13.2 zu kündigen, unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche, die AGICAP geltend machen kann, sowie einer möglichen strafrechtlichen Verfolgung, wenn das Verhalten vermutlich als Straftat einzustufen ist.

ARTIKEL 6. DEM KUNDEN GEWÄHRTE LIZENZEN UND RECHTE

AGICAP gewährt dem Kunden die Möglichkeit, die Anwendung in Übereinstimmung mit der für die Anwendung spezifischen Benutzerlizenz zu nutzen, die dem Kunden bei seiner Registrierung für die Anwendung mitgeteilt wurde. Der Umfang der spezifischen Nutzerlizenz erscheint bei der Erstellung des Kundenkontos durch den Systemadministrator auf dem Bildschirm des Zielcomputers der Anwendung und muss vom Kunden bestätigt zu werden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Benutzer der Anwendung die Bestimmungen der spezifischen Nutzerlizenz einhalten. Dem Kunden werden keine anderen Rechte als die in der Lizenz genannten gewährt.

ARTIKEL 7. PREIS UND BEZAHLUNG

7.1. Der Preis ist der Preis, der in dem gemäß Artikel 3 zustande gekommenen Vertrag genannt ist und hängt von dem/den vom Kunden ausgewählten Angebot(en) und der Anzahl der vom Kunden erstellten Unternehmensschnittstellen ab, für die er ein Abonnement abschließen möchte. Der Preis versteht sich als Lizenzgebühr pro angegebenen Zeitabschnitt für die Nutzung der Anwendung und die damit verbundene technische Unterstützung, wie in Artikel 4.3 beschrieben. Der Preis wird grundsätzlich als Nettobetrag in Euro angegeben.

7.2. Sofern im Vertrag keine andere Absprache getroffen wird, ist die in Artikel 7.1 genannte Lizenzgebühr für das erste Jahr zum Zeitpunkt der Bestellung per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift über den Online-Zahlungsdienstleister „Stripe“ zu entrichten. Für die Folgejahre wird die Lizenzgebühr jeweils automatisch mit Beginn des neuen Vertragsjahres fällig.

7.3. Sofern im ursprünglichen Angebot gemäß Abschnitt 7.1 nichts anderes vereinbart, kann am Ende der in Artikel 13.1 genannten Anfangslaufzeit und dann an jedem Verlängerungsdatum kann der Preis der periodischen Lizenzgebühr jährlich gemäß dem SYNTEC-Index nach folgender Formel überarbeitet werden: P1=P0x(S1/S0) mit P0 als dem ursprünglichen Preis der Lizenzgebühr, P1 dem überarbeiteten Preis der Lizenzgebühr, S0 dem letzten SYNTEC-Index, der am Tag der vorherigen Preisrevision veröffentlicht wurde, und S1 dem letzten SYNTEC-Index, der am Tag der Preisrevision veröffentlicht wurde.

7.4. Kommt der Kunde mit der Zahlung der Lizenzgebühr in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregeln, das heißt die fällige Entgeltforderung ist mit einem Verzugszins in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. AGICAP ist ferner berechtigt, einen Pauschalbetrag von 40 EUR als Ausgleich für die Beitreibungskosten zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.

7.5. Im Falle der Nichtzahlung fälliger Forderungen, hat AGICAP das Recht die Erfüllung ihrer Verpflichtungen auszusetzen, unbeschadet der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und/oder der Vertragsauflösung gemäß dem nachfolgenden Artikel 13.2.

ARTIKEL 8. GEISTIGES EIGENTUM

8.1. Die Anwendung ist urheberrechtlich und durch die folgenden Bestimmungen geschützt. Alle Rechte des geistigen Eigentums in Bezug auf die Anwendung sowie alle Elemente, aus denen sie sich zusammensetzt (Dokumentation, Urheberrechte, usw.), sind vollumfänglich Eigentum von AGICAP, ihren Geschäftsführern und/oder Partnern. Der Kunde verpflichtet sich, die genannten Rechte weder direkt noch indirekt oder durch Dritte, mit denen er verbunden ist, zu verletzen.

8.2. Im Falle einer Nutzung, die über die im Vertrag und in der Nutzungslizenz definierte Nutzung hinausgeht, setzt sich der Kunde dem Risiko einer Verletzungsklage aus.

8.3. Im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Anwendung zugunsten des Kunden gewährt AGICAP ein persönliches, nicht übertragbares und nicht-ausschließliches Recht zur Nutzung der Anwendung. Das Recht zur Nutzung der Anwendung schließt die Einräumung anderer Rechte aus und beinhaltet in keinem Fall das Recht zur Vornahme nicht ausdrücklich genehmigter Handlungen, insbesondere nicht das Recht, die Anwendung und/oder ihre Bestandteile zu kopieren, zu übersetzen, anzupassen, zu arrangieren oder anderweitig zu verändern.

8.4. Der Kunde garantiert, dass alle Elemente, die AGICAP im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen übergeben werden, keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen. Er hält AGICAP gegenüber allen Folgen jeglicher Art (einschließlich Gerichtskosten, Anwaltskosten, Schadenersatz und Entschädigung...) schadlos für den Fall, dass AGICAP aufgrund dessen von einem Dritten in Anspruch genommen wird.

8.5. AGICAP darf den Namen des Kunden, der im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit handelt, als geschäftliche Referenz verwenden, es sei denn, der Kunde widerspricht der Verwendung in schriftlicher Form.

ARTIKEL 9. HAFTUNG

9.1. Im Falle von Zweifeln an der Auslegung einer Klausel oder im Falle des Fehlens eines Hinweises, der es erlaubt, den Umfang der Verpflichtungen von AGICAP zu bestimmen, erkennt der Kunde an, dass die Verpflichtungen von AGICAP als Verpflichtungen zum bestmöglichen Bemühen gelten sollen.

9.2. Soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen dem entgegenstehen, kann AGICAP in keinem Fall gegenüber dem Kunden haftbar gemacht werden, wenn die gelieferten Dienstleistungen mit den bestellten Dienstleistungen übereinstimmen. Die Konformität mit der Bestellung wird unter Bezugnahme auf den Vertrag beurteilt. Wenn AGICAP im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistung Empfehlungen formuliert, kann AGICAP dem Kunden gegenüber nicht haftbar gemacht werden, wenn diese Empfehlungen vom Kunden nicht befolgt werden.

9.3. Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass AGICAP nicht verantwortlich ist für den Inhalt, den der Kunde und die Benutzer in der Anwendung veröffentlichen, und insbesondere nicht für die Zahlen, die sie darin eintragen, sowie für deren Richtigkeit, für die sie allein verantwortlich sind. Unter keinen Umständen kann AGICAP für finanzielle Schwierigkeiten des Kunden und/oder für ein schlechtes Cash-Management des Kunden verantwortlich gemacht werden.

9.4. Jede Beanstandung des Kunden bezüglich der ordnungsgemäßen Ausführung der vertraglichen Verpflichtungen durch AGICAP muss begründet und innerhalb eines Jahres nach Kenntnis per Einschreibens mit Rückschein an AGICAP zugestellt werden.

9.5. AGICAP haftet unbeschränkt (i) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, (ii) für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, (iii) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie (iv) im Umfang einer von AGICAP übernommenen Garantie. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Lizenzgebers der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des hier in Rede stehenden Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. Eine weitergehende Haftung des Lizenzgebers besteht nicht. Insbesondere besteht keine Haftung des Lizenzgebers für anfängliche Mängel, soweit nicht die Voraussetzungen der Sätze 1 und 2 vorliegen. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von AGICAP.

ARTIKEL 10. VERTRAULICHKEIT

Jede der Parteien betrachtet die Informationen, Daten, Formeln oder Konzepte der anderen Partei, die der anderen Partei in irgendeiner Form (schriftlich, mündlich, mittels magnetischer, elektronischer, computergestützter Datenträger usw.) im Zusammenhang mit dem Vertrag zur Verfügung gestellt werden (im Folgenden „Vertrauliche Informationen“), für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren ab dem Datum der Offenlegung als streng vertraulich und unterlässt es, diese offenzulegen. Keine der Parteien darf ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der anderen Partei vertrauliche Informationen über die andere Partei an Dritte weitergeben und vertrauliche Informationen nur für die Erfüllung des Vertrags verwenden. Jede Partei wendet bei der Offenlegung vertraulicher Informationen die gleiche Sorgfalt an, die sie bei der Offenlegung ihrer eigenen vertraulichen Informationen anwendet. Nicht als vertrauliche Informationen gelten Informationen, die:

(a) der Öffentlichkeit allgemein zugänglich oder bekannt sind,

(b) dem Empfänger bereits vorher bekannt waren,

(c) vom Empfänger außerhalb des Geltungsbereichs des nach Artikel 3 geschlossenen Vertrags unabhängig entwickelt werden,

(d) rechtmäßig von einer dritten Partei oder im Rahmen einer Zeugenaussage vor einer zuständigen Behörde offenbart wurden.

Beide Parteien ergreifen gegenüber ihren Mitarbeitern und Partnern alle erforderlichen Maßnahmen, um die Wirksamkeit der oben genannten Verpflichtung zu gewährleisten.

ARTIKEL 11. PERSONENBEZOGENE DATEN

11.1. Der Kunde wird darüber informiert und akzeptiert, dass AGICAP im Zuge der Bestellung und Nutzung der Anwendung seine personenbezogenen Daten für die Verwaltung der Bestellung und die Erbringung der Dienstleistungen gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet. Für weitere Informationen über die Art und Weise, wie AGICAP personenbezogene Daten verarbeitet, wird der Kunde gebeten, die AGICAP-Datenschutzinformation zur Kenntnis zu nehmen, die unter https://agicap.com/de/datenschutzerklarung/ („Datenschutzinformation“) verfügbar ist.

11.2. Wenn AGICAP im Rahmen der Ausführung einer vom Kunden bestellten Dienstleistung personenbezogene Daten von Benutzern verarbeitet, gelten die im Anhang aufgeführten Bedingungen.

ARTIKEL 12. BANKENGEHEIMNIS

Der Kunde erklärt und garantiert, dass er das mit der Verarbeitung seiner Bankdaten beauftragte Bankinstitut ausdrücklich ermächtigt hat, AGICAP zur Erbringung der Dienstleistung auch die erforderlichen unter das Bankgeheimnis fallenden Informationen zu übermitteln.

ARTIKEL 13. DAUER - VERTRAGSAUFLÖSUNG

13.1. Sofern im Vertrag nicht anders angegeben, wird der Vertrag für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten („Anfangslaufzeit“) geschlossen. Am Ende der Anfangslaufzeit wird der Vertrag stillschweigend für aufeinanderfolgende Zeiträume von jeweils zwölf (12) Monaten verlängert, sofern er nicht von einer der Parteien mindestens sieben (7) Tage vor Ablauf gekündigt wird.

13.2. Ungeachtet des Vorstehenden hat jede der Parteien das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit per Einschreiben mit Rückschein zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei vollständiger oder teilweiser Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch die andere Partei, insbesondere bei Nichteinhaltung der in Artikel 5 definierten Verpflichtungen, der Zahlungspflicht, der Verpflichtung zur Vertraulichkeit, der Achtung der Rechte an geistigem Eigentum von AGICAP und - soweit zumutbar - dreißig (30) Tage nach erfolgloser, förmlicher Mahnung, die eine Erklärung der geschädigten Partei über ihre Kündigungsabsicht enthält.

Für den Fall, dass es der vertragsbrüchigen Partei aufgrund der Art der nicht erfüllten Verpflichtung nicht möglich ist, Abhilfe zu schaffen, kann der Vertrag von der anderen Partei auch ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden.

Das Recht auf Schadensersatz bleibt von der Kündigung aus wichtigem Grund unberührt.

ARTIKEL 14. HÖHERE GEWALT

14.1. Im Falle höherer Gewalt sind die Verpflichtungen der Parteien ausgesetzt. Für den Fall, dass ein solches Ereignis eintritt, bemühen sich die Parteien in gutem Glauben, alle vernünftigerweise möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Erfüllung des Vertrags fortzusetzen. Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als sechzig (60) Tage an, kann dieser Vertrag auf Initiative einer der beiden Parteien ohne Anspruch auf Entschädigung auf beiden Seiten gekündigt werden.

14.2. Als Fälle höherer Gewalt gelten ausdrücklich: Aussperrung, Streik, Epidemie, Embargo, Unfall, außergewöhnliches Unwetter, Unterbrechung oder Verzögerung des Transports oder jedes andere Ereignis, das außerhalb der Kontrolle von AGICAP liegt und insbesondere zu einer vollständigen oder teilweisen Beschäftigungslosigkeit bei AGICAP oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen, zu einer vollständigen oder teilweisen Blockierung der Kommunikationsmittel, einschließlich der Netzwerke führt.

ARTIKEL 15. ÜBERTRAGUNG DES VERTRAGES

15.1. Ansprüche aus diesem Vertrag dürfen weder ganz noch teilweise, sei es entgeltlich oder unentgeltlich, vom Kunden ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Einwilligung von AGICAP übertragen werden.

15.2. AGICAP behält sich das Recht vor, Ansprüche aus dem vorliegenden Vertrag zu übertragen, vorbehaltlich einer vorherigen Mitteilung an den Kunden.

ARTIKEL 16. ANWENDBARES RECHT - STREITIGKEITEN

Der Vertrag, einschließlich der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle vertraglichen Abläufe, auf die darin in Bezug genommen werden, unterliegen dem deutschen Recht. Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag unterfallen der Zuständigkeit der deutschen Gerichte.

ARTIKEL 17. DULDUNG – TEILWEISE NICHTIGKEIT

17.1. Keine Duldung seitens einer der Parteien gegenüber der anderen kann als Verzicht auf die Ausübung aller ihr vertraglich, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingeräumten Rechte ausgelegt werden, insbesondere nicht die Duldung von Zahlungsverzügen.

17.2. Die etwaige Unwirksamkeit einer Bestimmung berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags.

ANHANG 1

AUFTRAGSVERARBEITUNGSVEREINBARUNG

ARTIKEL 1: GEGENSTAND

Im Rahmen der Leistungen, die von AGICAP für den Kunden ausgeführt werden (im Folgenden die „Leistungen“) und die Gegenstand des Dienstleistungsvertrags (im Folgenden der „Vertrag“) sind, wird AGICAP für den Kunden personenbezogene Daten (im Folgenden die „pbD“) verarbeiten, wobei er als Auftragsverarbeiter im Sinne des Datenschutzrechts (wie im Folgenden definiert) handelt.

Mit dieser Vereinbarung möchten die Parteien deshalb die Bedingungen, unter denen AGICAP sich zur Durchführung der Verarbeitungen der pbD für den Kunden verpflichtet, und die jeweiligen Rechte und Pflichten der Parteien festlegen.

Diese Vereinbarung ersetzt alle gegebenenfalls bereits bestehenden Vereinbarungen zwischen den Parteien, welche in Bezug auf die Erfüllung der Verpflichtungen aus Art. 28 DSGVO oder entsprechender Vorgängervorschriften getroffen worden sind.

ARTIKEL 2: PFLICHTEN DER PARTEIEN

1. Anwendbares Recht

Im Rahmen ihrer Vertragsbeziehungen verpflichten sich die Parteien zur Einhaltung des geltenden Datenschutzrechts und insbesondere des französischen Datenschutzgesetzes (Gesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 über Informatik, Dateien und Freiheiten) und der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 sowie aller anderen Bestimmungen des Rechts der Europäischen Union oder des Rechts der Mitgliedstaaten in Bezug auf den Datenschutz (im Folgenden das „Datenschutzrecht“).

2. Einzelheiten zu den Verarbeitungen

2.1. Gegenstand der Verarbeitungen

Gegenstand der Auftragsverarbeitung ist die Erbringung folgender Dienste:

  • Parametrierung und Schulung zur AGICAP-App;
  • Kundendienst und Problemlösungen auf der AGICAP-App;
  • Wartung der AGICAP-App;
  • Demonstration der AGICAP-App mit den pbD;
  • Hosting der AGICAP-App;
  • Verwaltung der Konten in der AGICAP-App; und
  • Behebung von Störungen.

2.2. Art der Verarbeitungen

Die Art der Verarbeitung besteht in der Durchführung von Erhebungs-, Registrierungs-, Speicher-, Nutzungsvorgängen, einschließlich der Berichtigung und Löschung von pbD, durch AGICAP für den Kunden im Rahmen des Vertrags und soweit dies für die Durchführung der Dienste notwendig ist.

2.3. Zwecke der Verarbeitungen

Als Auftragsverarbeiter kann AGICAP eine Verarbeitung von pbD für folgende Vorgänge durchführen:

Parametrierung und Schulung zur AGICAP-App:

  • Überprüfung des Bedarfs und Parametrierung
  • Hilfe bei der Parametrierung
  • Schulung zur App
  • Verwaltung der Telefongespräche und E-Mails
  • Online-Support
  • Hinzufügung der Nutzer zur App

Kundendienst und Problemlösungen auf der AGICAP-App:

  • Support zur App
  • Antwort auf Anforderungen von Online-Chat
  • Zugang zum Onlinekonto der Kunden für die Lösung von Problemen
  • Behebung von Problemen bei der Synchronisierung von Bankkonten
  • Verwaltung der Anfragen von Interessenten

Wartung der AGICAP-App:

  • Entwicklung der App
  • Verwaltung der Störungsmeldungen (Incident-Tickets) in der App
  • Behebung der Störungsmeldungen (Incident-Tickets)
  • Online-Support

Demonstration der AGICAP-App mit den pbD:

  • Auswahl der Prospects für die Demonstrationen
  • Verwaltung der Demonstrationen in der AGICAP-App
  • Bedarfsermittlung
  • Betreuung der Kunden nach den Demonstrationen

Hosting der AGICAP-App:

  • Verwaltung des Hostings der App im Saas-Modus
  • Verwaltung der Datensicherungen und Aktualisierungen der App
  • Aufbewahrung der Logs für die Störfall-Dokumentation

Verwaltung der Konten auf der AGICAP-App:

  • Verwaltung der regelmäßigen Ereignisse
  • Vorstellung der Funktionen
  • Laufende Bearbeitung der Kundenkonten
  • Verwaltung der Warnungen
  • Online-Support
  • Hinzufügung der Nutzer zur App

Behebung von Störungen:

  • Bearbeitung der Rückmeldungen durch
  • Bearbeitung der Störungen
  • Behebung der Störungen, Verbesserung der App
  • Verwaltung der Störungsmeldungen (Incident-Tickets)

2.4. Arten von pbD

Es werden folgende pbD verarbeitet:

  • Name, Vorname, Adresse (beruflich)
  • Telefonnummer (beruflich), E-Mail-Adresse (beruflich)
  • Wirtschaftliche Daten (Bankverbindungsdaten, Bankgeschäfte);
  • Verbindungsdaten (IP-Adresse, Logs);

2.5. Personenkategorien, die von den Verarbeitungen betroffen sind

Die Kategorien von Personen, die von den Verarbeitungen betroffen sind, können sein:

  • die Kunden des Kunden;
  • die Mitarbeiter des Kunden.

3. Dauer der Verarbeitung

Die pbD werden während deDie pbD werden während der gesamten Vertragsdauer verarbeitet. Die Dauer der Verarbeitung richtet sich demzufolge nach der Dauer des Vertrags.

4. Pflichten von AGICAP

AGICAP verpflichtet sich:

  • die pbD nur auf Grund der dokumentierten Weisungen des Kunden zu verarbeiten und sie insbesondere nicht für andere eigene Zwecke weiterzuverarbeiten. Die Weisungen werden anfänglich durch den Vertrag festgelegt und können vom Kunden in schriftlicher Form durch eine einzelne Weisung geändert, ergänzt oder ersetzt werden (Einzelweisung);

  • Wenn AGICAP aufgrund des Datenschutzrechts eine Übermittlung von Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation vorzunehmen hat, muss er dem Kunden diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mitteilen, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet;

  • den Kunden unverzüglich zu informieren, wenn AGICAP der Ansicht ist, dass eine Weisung gegen das Datenschutzrecht oder gegen andere Datenschutzbestimmungen verstößt. AGICAP ist berechtigt, die Erfüllung der entsprechenden Weisung so lange auszusetzen, bis sie durch den Kunden bestätigt oder geändert wird;

  • während der gesamten Vertragsdauer die Vertraulichkeit der im Rahmen des Vertrags verarbeiteten pbD zu gewährleisten und insbesondere alle Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass sie verändert, beschädigt oder an unbefugte Dritte weitergegeben werden (vgl. Ziffer 9);

  • zu gewährleisten, dass die mit der Verarbeitung der pdD des Kunden befassten Mitarbeiter

    • zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen;
    • die notwendigen Datenschutzschulungen erhalten.
  • für seine Angebote, Produkte, Anwendungen oder Leistungen darauf zu achten, dass den Grundsätzen des Datenschutzes durch Technikgestaltung („data protection by design“) und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen („data protection by default“) Genüge getan wird.

5. Unterauftragsverarbeitung

5.1. Beauftragung eines Unterauftragsverarbeiters

AGICAP ist es gestattet, Unterauftragsverarbeiter hinzuzuziehen, um spezifische Verarbeitungstätigkeiten mit pbD für AGICAP im Rahmen des Vertrags durchzuführen.

AGICAP muss jedoch den Kunden über jede geplante Änderung in Bezug auf die Hinzufügung oder Ersetzung eines Unterauftragsverarbeiters schriftlich oder im elektronischen Format (z.B. E-Mail) mit angemessener Frist vor Beginn der Unterbeauftragung informieren.

Diese Mitteilung muss zwingend die folgenden Angaben enthalten:

  • die Tätigkeiten zur Verarbeitung der pbD, die vom Auftragsverarbeiter durchgeführt werden;
  • die Identität und die Adressdaten des Unterauftragsverarbeiters;
  • die vorgesehenen Termine für Unterzeichnung und Inkrafttreten des Vertrags zwischen AGICAP und dem Unterauftragsverarbeiter.

Der Kunde kann gegen die mitgeteilten Änderungen – innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Zugang der Mitteilung – aus wichtigem Grund Einspruch erheben. Erfolgt kein Einspruch innerhalb der Frist, gilt die Zustimmung zur Änderung als erteilt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass ein wichtiger Grund zum Einspruch vorliegt, wenn der Kunde begründete Zweifel daran hat, dass der Unterauftragsverarbeiter die datenschutzrechtlichen Bestimmungen und/oder die Regelungen dieses Vertrags einhält.

Die Liste der Unterauftragsverarbeiter, die vom Kunden am Tag der Unterzeichnung dieser Vereinbarung zugelassen sind, ist in Anhängen A enthalten. AGICAP verpflichtet sich, diese Liste regelmäßig zu aktualisieren und auf einfaches Anfordern des Kunden die aktuelle Liste seiner Unterauftragsverarbeiter zu übermitteln.

5.2. Vertragliche Vereinbarungen

Bei einer vom Kunden ordnungsgemäß gestatteten Unterauftragsverarbeitung stellt AGICAP sicher, dass jeder Unterauftragsverarbeiter vertraglich zur Einhaltung derselben Pflichten verpflichtet wird, wie sie AGICAP in dieser Vereinbarung auferlegt werden.

Wenn der Unterauftragsverarbeiter seine Pflichten hinsichtlich des Datenschutzes nicht erfüllt, bleibt AGICAP dem Kunden gegenüber vollumfänglich verantwortlich für die Erfüllung dieser Pflichten.

5.3. Übermittlung von pbD in ein Land außerhalb der Europäischen Union

Sofern AGICAP einen Unterauftragsverarbeiter mit Sitz außerhalb der EU/des EWR beauftragt, verpflichtet sich AGICAP zu gewährleisten, dass dies in Übereinstimmung mit den Anforderungen aus Kapitel V der DSGVO erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn

  • für das betreffende Drittland ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission gemäß Art. 45 DSGVO besteht oder
  • AGICAP mit dem Unterauftragsverarbeiter Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer, die von der Europäischen Kommission am 04.06.2021 erlassen wurden, in Modul 3 abgeschlossen hat (vgl. Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO) und darüber hinaus im Rahmen einer Risikobewertung (sog. „Transfer Impact Assessment“) beurteilt hat, ob ein angemessener Schutz der übermittelten Daten in Anbetracht der Gesetze des Bestimmungslandes gegeben ist, und unter Berücksichtigung des festgestellten Risikos ggf. weitere Maßnahmen zum Schutz der Daten getroffen hat.

In jedem Fall informiert AGICAP den Kunden darüber und teilt ihm alle erheblichen Informationen mit, die es dem Kunden erlauben, seine Pflichten im Falle einer Übermittlung von pbD in ein Drittland zu erfüllen.

6. Rechte der betroffenen Personen

Für die Erfüllung der Rechte der betroffenen Personen gemäß Kapitel III der DSGVO ist der Kunde verantwortlich.

AGICAP unterstützt den Kunden mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Erfüllung seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Ausübung der Rechte der betroffenen Personen, die in Kapitel III der DSGVO vorgesehen sind: Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch, Recht auf Einschränkung der

Verarbeitung, Recht auf Datenübertragbarkeit, Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung - einschließlich Profiling - beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden.

Wenn die betroffenen Personen Anträge auf Ausübung ihrer Rechte an AGICAP richten, muss AGICAP diese Anträge sofort nach Erhalt per E-Mail an die vom Kunden mitgeteilte Adresse senden.

7. Mitteilung von Verletzungen von pbD

AGICAP meldet dem Kunden jede bekannt gewordene Verletzung des Schutzes von pbD unverzüglich, per E-Mail an die vom Kunden mitgeteilte E-Mail-Adresse.

Dieser Meldung ist jede sachdienliche Dokumentation im Sinne des Art. 33 Abs. 3 DSGVO beizufügen (soweit vorhanden), damit der Kunde diese Verletzung falls nötig der zuständigen Aufsichtsbehörde melden kann.

8. Unterstützungsleistungen von AGICAP

AGICAP unterstützt den Kunden unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und zur Verfügung stehenden Informationen bei der Einhaltung der in den Art. 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten.

AGICAP hilft dem Kunden bei der Durchführung einer Datenschutzfolgenabschätzung und einer vorherigen Konsultation der Aufsichtsbehörde.

Es wird ausdrücklich vereinbart, dass jede von AGICAP geleistete Unterstützung im Rahmen dieser Vereinbarung, und insbesondere die Hilfestellung bei der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen, bei der Durchführung der vorherigen Konsultation der Aufsichtsbehörde oder im Rahmen der Ausübung der Rechte der betroffenen Personen, dem Kunden gemäß der geltenden Preisliste von AGICAP in Rechnung gestellt wird.

9. Technische und organisatorische Maßnahmen

AGICAP verpflichtet sich, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur angemessenen Sicherung der Daten des Kunden vor Missbrauch und Verlust zu treffen, die den Anforderungen gemäß Art. 32 DSGVO entsprechen.

Die technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Insoweit ist es AGICAP gestattet, alternative adäquate Maßnahmen umzusetzen. Dabei darf das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten werden.

Für den Fall, dass gesetzliche Änderungen eine Anpassung der technischen und organisatorischen Maßnahmen fordern, die zu einem erheblichen Aufwand auf Seiten von AGICAP führen, verpflichten sich die Parteien, zusammenzukommen, um eine einvernehmliche Lösung für Anpassungen dieser Vereinbarung im Anschluss an diese Änderungen zu finden. Wenn die Parteien innerhalb von sechzig (60) Tagen nach der Benachrichtigung von AGICAP zu einer Änderung keine Einigung zu den an dieser Vereinbarung vorzunehmenden Anpassungen an die genannte Änderung erzielen, kann die zuerst handelnde Partei diese Vereinbarung sowie den Vertrag, der ohne diese Vereinbarung von AGICAP nicht erfüllt werden kann, mit einer Kündigungsfrist von sechzig (60) Tagen kündigen.

10.Löschung von Daten und Rückgabe von Datenträgern

AGICAP verpflichtet sich, nach Beendigung dieser Vereinbarung, gleich aus welchem Grund, nach Wahl des Kunden:

  • alle pbD zu löschen; oder
  • alle pbD an den Kunden zurückzusenden.

Entsprechendes gilt für alle Kopien, die in den Informationssystemen von AGICAP vorhanden sind, die vernichtet werden, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht. Im letzten Fall gewährleistet AGICAP die Vertraulichkeit der gespeicherten pbD und wird diese pbD nicht mehr aktiv verarbeiten. AGICAP verpflichtet sich, einen Nachweis für die Löschung bzw. Vernichtung anzufertigen und diesen dem Kunden auf Anforderung zu übergeben.

11. Datenschutzbeauftragter

AGICAP teilt dem Kunden den Namen und die Kontaktdaten seines Datenschutzbeauftragten mit, sofern er gemäß Art. 37 DSGVO einen Datenschutzbeauftragten benannt hat (dpo@agicap.com).

12. Verzeichnis von Verarbeitungsaktivitäten

AGICAP erklärt, schriftlich ein Register für alle Kategorien von Verarbeitungsaktivitäten, die für den Kunden ausgeführt werden, zu führen. Dieses Register enthält:

  • den Namen und die Kontaktdaten des Kunden, für den er handelt, der etwaigen Auftragsverarbeiter und gegebenenfalls des Datenschutzbeauftragten;
  • die Kategorien von Verarbeitungen, die für den Kunden durchgeführt werden;
  • gegebenenfalls die Übermittlungen von pbD in ein Drittland oder an eine internationale Organisation, einschließlich der Identifizierung dieses Drittlands oder dieser internationalen Organisation, und, bei Übermittlungen gemäß Artikel 49, Absatz 1 a) der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung, die Dokumente, aus denen das Bestehen geeigneter Garantien hervorgeht;
  • soweit möglich eine allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen.

13. Dokumentation – Überprüfung

AGICAP kontrolliert und evaluiert in regelmäßigen Abständen die internen Prozesse sowie die Wirksamkeit seiner technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung und des Schutzes der Rechte der betroffenen Personen. Die Erfüllung der vorgenannten Pflichten wird von AGICAP in geeigneter Weise dokumentiert.

Der Kunde kann entscheiden, ob er eine Kontrollprüfung durchführen will. In der Regel kann eine solche Überprüfung durch den Kunden nur einmal pro Jahr veranlasst werden, es sei denn, sie wird von einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde angeordnet, und darf nur durch einen unabhängigen externen Prüfer durchgeführt werden, der von den Parteien einvernehmlich gewählt wird und der einer Vertraulichkeitspflicht unterstellt wird. Der Kunde muss AGICAP in der Regel mindestens vier (4) Wochen vor den Kontrollvorgängen über die Durchführung einer solchen Überprüfung informieren.

Die Überprüfung darf in keinem Fall die normale Tätigkeit von AGICAP stören. Deshalb darf sie nur im Rahmen der üblichen Betriebs- und Geschäftszeiten von AGICAP durchgeführt werden.

14. Pflichten des Kunden gegenüber AGICAP

Der Kunde verpflichtet sich:

  • etwaige Einzelweisungen bezüglich der von AGICAP durchgeführten Verarbeitung der pbD, die über die im Vertrag und in dieser Vereinbarung enthaltenen Weisungen hinausgehen, mindestens in Textform zu erteilen;

  • während der gesamten Vertragsdauer auf die Einhaltung der ihm als für die Datenverarbeitung Verantwortlichem durch das Datenschutzrecht auferlegten Pflichten zu achten;

  • die Verarbeitung zu überwachen, auch durch die Durchführung der Überprüfungen und Kontrollen bei AGICAP nach Maßgabe von Ziff. 13

15. Haftung für pbD

Im Rahmen ihrer Beziehungen ist jede Partei allein verantwortlich für den Schaden, der durch die Nichterfüllung der Pflichten, die ihr aufgrund dieser Vereinbarung und der Datenschutzgesetze und insbesondere Artikel 82 der DSGVO obliegen, verursacht wird.

Folglich haftet jede Partei der anderen gegenüber für alle Schäden, die aus der schuldhaften Nichterfüllung ihrer jeweiligen Pflichten folgen. P, alle für die Verarbeitung geltenden Bestimmungen vollständig einzuhalten.

16. Sonstiges

Ein Zurückbehaltungsrecht an den im Rahmen des Auftragsverarbeiteten Daten gemäß § 273 BGB steht AGICAP nicht zu.

Sollten die Daten des Kunden bei AGICAP durch Pfändung oder Beschlagnahme durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat AGICAP den Kunden unverzüglich darüber zu informieren. AGICAP wird alle in diesem Zusammenhang Verantwortlichen unverzüglich darüber informieren, dass die Hoheit und das Eigentum an den Daten ausschließlich beim Kunden als Verantwortlichem im Sinne der DSGVO liegen.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, soweit nicht ein ausschließlicher gesetzlicher Gerichtsstand besteht.

Bestandteil dieses Vertrages wird folgende Anlage:

  • Anhang A – LISTE DER EUROPÄISCHEN UNTERAUFTRAGNEHMER
  • Anhang B – LISTE DER AUSSEREUROPÄISCHEN UNTERAUFTRAGNEHMER

ANHANG 1

LISTE DER EUROPÄISCHEN UNTERAUFTRAGNEHMER

Wir nehmen Dienstleistungen von Dritten in Anspruch, (Unter-)Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO. In diesem Rahmen werden personenbezogene Daten an diese (Unter-)Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO übermittelt:

Drittdienst- leister

Sitz

Hosting der Daten

An den Subunternehmer übertragene Daten

Zweck der Datenverar- beitung

AGICAP SAS

57 Rue de St Cyr 69009, Lyon, Frankreich

Frankreich

Alle Daten in der AGICAP App

Technische Bereitstellung der AGICAP App

KLIPPA App B.V.

Lübeckweg 2

9723 HE Gronigen Niederlande

Niederlande

Finanzielle Daten (BIB), Name und E-Mail-Adresse des Kunden

OCR - Lösung für automatisierte Dokumentenverarbeitung

Google Cloud Platform

Google France

8 rue de Londres, 75009, Paris Frankreich

Belgien

Daten, die insbesondere bei der Registrierung und Nutzung unseres Dienstes anfallen

Aufbewahrung und Bearbeitung der Kundendaten, um Verfügbarkeit der Services zu gewährleisten

ANLAGE 2

LISTE DER AUSSEREUROPÄISCHEN UNTERAUFTRAGNEHMER

Wir nehmen Dienstleistungen von Dritten in Anspruch, (Unter-)Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO, die ihren Sitz in einem Drittland haben. In diesem Rahmen werden personenbezogene Daten an diese (Unter-) Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO und unter Einhaltung der folgenden geeigneten Garantien gemäß der DSGVO übermittelt:

Drittdienst- leister

Sitz

Hosting der Daten

An den Subunternehmer übertragene Daten

Zweck der Datenverar- beitung

Geeignete Garantien und weiterführende Informationen

Formagrid Inc. (dba Airtable),

10900 Wilshire Boulevard, Suite 350

Los Angeles, CA 90024 Vereinigte Staaten

USA

Daten, die im Zusammenhang mit Support-Tickets verarbeitet werden (z.B. Ticket-ID, Name, E-Mail-Adresse, Kundennummer, Kommunikation mit Kunden)

Verwaltung von Kunden information

Der Vertrag zwischen Airtable und Agicap entspricht den Anforderungen des Art. 28 DSGVO und beinhaltet die aktuellen EU-Standardvertragsklauseln. Darüber hinaus hat AGICAP eine Bewertung des Risikos für die übermittelten Daten durchgeführt (sog. „Transfer Impact Assessment“), die zu dem Ergebnis geführt hat, dass kein hohes Risiko behördlicher Datenzugriffe im Drittland besteht. Die Datentransfers werden durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen abgesichert.

Gainsight, Inc.

350 Bay Street, Suite 100 San Francisco CA 94133 Vereinigte Staaten

European Union

Kontaktdaten (z.B. Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer), Kontaktdaten, E-Mail-Verlauf

Verwaltung von Kunden information

Der Vertrag zwischen Gainsight und Agicap entspricht den Anforderungen des Art. 28 DSGVO und beinhaltet die aktuellen EU-Standardvertragsklauseln. Darüber hinaus hat AGICAP eine Bewertung des Risikos für die übermittelten Daten durchgeführt (sog. „Transfer Impact Assessment“), die zu dem Ergebnis geführt hat, dass kein hohes Risiko behördlicher Datenzugriffe im Drittland besteht. Die Datentransfers werden durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen abgesichert.

Intercom R&D Unlimited Company

Stephen Court, 18-21 St. Stephen's Green, Dublin 2, Irland

Irland & USA

Name und E-Mail-Adresse des Kunden

Unterstützung des Kunden über Online-Chat

Bei Nutzung der Dienste von Intercom kann eine Daten-übermittlung in die USA nicht ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund beinhaltet das zwischen AGICAP und Intercom abgeschlossene Data Processing Agreement auch die aktuellen EU-Standardvertragsklauseln. Darüber hinaus hat AGICAP eine Bewertung des Risikos für die übermittelten Daten durchgeführt (sog. „Transfer Impact Assessment“), die zu dem Ergebnis geführt hat, dass kein hohes Risiko behördlicher Datenzugriffe im Drittland besteht. Die Datentransfers werden durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen abgesichert.