Geschäftsbericht: Welche Informationen muss er enthalten?

Der Geschäftsbericht ist ein freiwilliges Informationsinstrument, das häufig Aktiengesellschaften nutzen, um ihre Aktionäre über die Geschäftsentwicklung des vorangegangenen Geschäftsjahres zu informieren. Erfahren Sie hier, was alles in einen Geschäftsbericht gehört und wie er veröffentlicht werden muss.
Geschäftsbericht: Definition
Mit einem Geschäftsbericht informiert ein Unternehmen über den Geschäftsverlauf des vorangegangenen Geschäftsjahres. In ihm zusammengefasst sind meist der Jahresabschluss und ein Lagebericht über das Unternehmen, sowie weitere Informationen. Vor allem Aktiengesellschaften nutzen den Geschäftsbericht heutzutage als Mittel zur Kommunikation, um ihren Investoren die Geschäftslage zu präsentieren.

Ist der Geschäftsbericht Pflicht?
Unternehmen sind nicht dazu verpflichtet, einen Geschäftsbericht zu erstellen. Daher gibt es auch keine einheitlichen, gesetzlichen Vorgaben, welche Inhalte der Bericht haben muss.
Wenn Unternehmen den Geschäftsbericht jedoch nutzen, um darin auch verpflichtende gesetzliche Angaben zu machen, so muss zumindest der Pflichtteil gemäß §§325 – 329 HGB vorhanden sein.
Geschäftsbericht: Gesetzliche Vorgaben
- Lagebericht
- Jahresabschluss
- Bericht des Aufsichtsrats
- Entsprechenserklärung Corporate Governance
- Bestätigungsvermerk vom Wirtschaftsprüfer
Freiwillige Angaben
Freiwillige Angaben, die Informationen für Aktionäre enthalten, jedoch nicht prüfpflichtig sind, können in einem zweiten Teil des Geschäftsberichts gemacht werden. Häufig informiert der Vorstand die Investoren darin über die generelle wirtschaftliche Lage des Unternehmens und der Branche.
Geschäftsbericht & Jahresabschluss: Unterschied
Eine Kapitalgesellschaft ist grundsätzlich dazu verpflichtet, am Ende des Geschäftsjahres einen Jahresabschluss zu machen. Das heißt, es muss eine Bilanz erstellt werden. Entschließt sich das Unternehmen dazu, einen Geschäftsbericht zu veröffentlichen, muss dieser den Jahresabschluss enthalten.
Der Unterschied zwischen Geschäftsbericht und Jahresabschluss besteht also darin, dass der Jahresabschluss zwingend erstellt werden muss, der Geschäftsbericht jedoch freiwillig ist.
Geschäftsbericht: Muster & Inhalt
Möchte ein Unternehmen einen Geschäftsbericht veröffentlichen, muss dieser mindestens den Pflichtteil enthalten, der einem bestimmten Muster folgt, das im HGB festgelegt ist.
Lagebericht
Im Lagebericht informiert das Unternehmen über die wichtigsten Entwicklungen im vergangenen Geschäftsjahr und gibt eine Prognose ab, was im kommenden Jahr erwartet wird. Der Lagebericht beinhaltet unterschiedliche Teilbereiche, die sich wie folgt aufgliedern lassen:
- wirtschaftliche Lage des Unternehmens
- Geschäftsentwicklung während des Geschäftsjahres (z.B. wichtige Meilensteine oder Investitionen, Angabe der durchschnittlichen Vollzeitstellen während des Jahres)
- Auftragslage
- Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten
- besondere Ereignisse
- Prognose über die Geschäftsentwicklung
Jahresabschluss
Im Jahresabschluss werden die "nackten" Zahlen präsentiert. Er enthält sämtliche Informationen, die im Rahmen des Jahresabschlusses zusammengetragen wurden:
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Geldflussrechnung
- Eigenkapitalentwicklung
In diesem Teil wird aufgezeigt, wie viel das Unternehmen investiert hat, wie hoch seine Schulden sind und wie hoch sein Eigenkapital ist. Für Anleger ist dies einer der wichtigsten Teile des Geschäftsberichts, da aus diesem hervorgeht, wie finanziell erfolgreich das Unternehmen im zurückliegenden Jahr war.
Viele Gesellschaften müssen zusätzlich zum Jahresabschluss auch einen Anhang veröffentlichen, aus dem die detaillierte Rechnungslegung hervorgeht.
Bericht des Aufsichtsrats
Handelt es sich um eine Aktiengesellschaft, ist dieser Teil im Geschäftsbericht verpflichtend. Der Aufsichtsrat berichtet darüber, wie während des Geschäftsjahres das Geschäft geprüft wurde. Darüber hinaus erklärt er auch, wie der Lagebericht und der Jahresabschluss geprüft wurden und bestätigt deren Ergebnisse.
Entsprechenserklärung Corporate Governance
Im "Deutschen Corporate Governance Kodex", der seit 2002 existiert, handelt es sich um einen Verhaltenskodex für Aufsichtsräte und Vorstände. Darin sind die Grundsätze der Unternehmensführung festgelegt, die zum Ziel haben, dass über die Geschäftsentwicklung transparent informiert wird. Dies soll das Vertrauen in die Geschäftsführung stärken.
Auch wenn das Einhalten dieses Kodex nur für Aktiengesellschaften vorgeschrieben ist, sollten sich auch andere Kapitalgesellschaften an die Richtlinien halten. Im Geschäftsbericht muss dann angegeben werden, dass diesem Verhaltenskodex gefolgt wurde.
Bestätigungsvermerk vom Wirtschaftsprüfer
Der Wirtschaftsprüfer des Unternehmens bestätigt, dass der Lagebericht korrekt ist und die vergangene Entwicklung sowie die prognostizierte Entwicklung richtig wiedergegeben wurden.

Freiwillige Angaben im Geschäftsbericht
Viele Unternehmen machen in ihrem Geschäftsbericht freiwillige Angaben, da der Bericht nicht nur ein wichtiges Kommunikationsmittel ist, sondern auch dem Image des Unternehmens dient.
Brief an die Aktionäre
Ganz am Anfang des Geschäftsberichts findet man bei Aktiengesellschaften einen Brief des Vorstands an die Aktionäre. Dieser fasst kurz zusammen, was im zurückliegenden Geschäftsjahr bedeutungsvoll für das Unternehmen war, und gibt einen Ausblick, was in Zukunft erwartet werden kann.
Nachhaltigkeitsbericht
Immer mehr Unternehmen haben es sich auf die Fahne geschrieben, Umweltschutz und Nachhaltigkeit in ihrem Unternehmen aktiv zu fördern. In einem Bericht wird deshalb häufig separat darüber informiert. Es wird zum Beispiel darauf hingewiesen, dass Produktionsprozesse angepasst wurden und die Produkte nun umweltverträglicher sind oder umweltfreundliche Verpackungsmethoden genutzt werden.
Bericht über Angestellte und Unternehmenskultur
In diesem Teil stellt ein Unternehmen dar, wie viele Angestellte im letzten Jahr dort gearbeitet haben, und über welche Qualifikationen diese verfügen. Es kann auf Weiterbildungsmaßnahmen eingegangen werden und sogar einzelne Mitarbeiter:innen oder Projekte vorgestellt werden, die besonders zukunfts-/prestigeträchtig für das Unternehmen sind.
Bericht über einzelne Geschäftsfelder
Ist ein Unternehmen in mehreren verschiedenen Geschäftsfeldern tätig, wird häufig für jedes ein separater Bericht erstellt, in dem auf die Entwicklung der einzelnen Kerntätigkeiten eingegangen wird. Es wird aufgezeigt, in welchem Bereich das Geschäft gut und weniger gut lief, welche Herausforderungen und Chancen man im vergangenen Jahr hatte und was man in Zukunft in diesem Bereich erwartet.
Geschäftsbericht: Veröffentlichung oder Hinterlegung?
Unternehmen, die dazu verpflichtet sind, einen Jahresabschluss beim Bundesanzeiger einzureichen, reichen dort auch den Geschäftsbericht ein. Je nach Größe des Unternehmens wird der Bericht dort lediglich hinterlegt oder veröffentlicht.
Zur Offenlegung verpflichtet sind folgende Unternehmen:
- Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KGaA, Unternehmergesellschaft)
- Personengesellschaften, bei denen keine Haftung einer natürlichen Person besteht
- Versicherungen, Banken, Kapitalverwaltungsgesellschaften
- Energieversorgungsunternehmen
- Unternehmen, die in drei aufeinander folgenden Geschäftsjahren 2 von 3 dieser Kriterien erfüllen:
- Bilanzsumme höher als 65 Millionen Euro
- Umsatzerlös höher als 130 Millionen Euro
- im Jahresdurchschnitt mehr als 5.000 Angestellte beschäftigt
Geschäftsbericht: Fristen für Veröffentlichung
Ein Jahresabschluss bzw. der Geschäftsbericht muss innerhalb von 12 Monaten ab dem Abschlussstichtag eingereicht werden. Dabei wird das Geschäftsjahr des Unternehmens zugrunde gelegt und nicht das Kalenderjahr. Ist der Abschlussstichtag zum Beispiel der 31.12.2021, müssen die Dokumente spätestens am 31.12.2022 beim Bundesanzeiger eingereicht werden.
Verpasst ein Unternehmen die Frist, informiert der Bundesanzeiger das Bundesamt für Justiz und es wird ein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet. Das Unternehmen wird dazu aufgefordert, innerhalb von sechs Wochen sämtliche nötigen Unterlagen einzureichen, da ansonsten ein Ordnungsgeld droht.
Lässt das Unternehmen die Frist verstreichen, muss es das Ordnungsgeld bezahlen, und erhält eine neue Frist zur Einreichung der Unterlagen mit einer weiteren Androhung von Ordnungsgeld. Theoretisch kann sich dies unendlich lange wiederholen, bis das Unternehmen seinen Jahresabschluss bzw. den Geschäftsbericht offenlegt.
